WikiLeaks leakt „Toll Collect“-Vertrag

Gerd R. Rueger 30.11.2009

Weil ein Großteil des Vertrags mit Toll-Collect von WikiLeaks publiziert wurde, erfahren wir erstmals mehr über die Hintergründe der spektakulären Schadenersatzklage  gegen die Betreiber-Konzerne . Es geht um 5 Milliarden Euro Schadenersatz, die der Bund wegen der Start-Pannen der Lkw-Maut von Daimler und der Deutschen Telekom fordert.

Die von WikiLeaks hergestellte Transparenz der Maut-Verträge ist äußerst bemerkenswert,  weil von Beginn der Ausschreibung an die deutsche LKW-Maut geheim war. So geheim, dass selbst Bundestagsabgeordnete keine Details wussten und die Öffentlichkeit nicht in der Lage war, die Aussagen zur Maut überprüfen zu können –dumm gelaufen, denn immerhin ging es um die Lebensadern unserer Autogesellschaft und nebenbei auch um so ca. schlappe acht Milliarden Euro.

Mehrfache Ankündigungen, die Mautverträge wenigstens den Abgeordneten zugänglich zu machen, wurden nicht eingehalten (Borchers 26.11.2009). Wir befinden uns in der korrupten Welt der neoliberalen Ideologie der Privatisierung (Rügemer 2006).

Die Toll Collect GmbH wurde von der deutschen Bundesregierung beauftragt, das System zur Einnahme der Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen aufzubauen, zu betreiben und die fälligen Gebühren abzurechnen. „Toll Collect“ heißt sinnigerweise „Maut einziehen“. Das Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben insgesamt rund 500 Mitarbeiter und  wurde im März 2002 als Joint Venture der Deutschen Telekom (45%), Daimler (45 %) und der französischen Cofiroute, der „Compagnie Financiere et Industrielle des Autoroutes“, (10 %) gegründet. Im Juli 2002 erhielt das Konsortium den Zuschlag, zwei Tage vor der Bundestagswahl unterzeichnete am 20.09.2002 der SPD-Verkehrsminister Kurt Bodewig den Vertrag. Für den Betrieb des Mautsystems sollte Toll Collect zwölf Jahre lang jährlich circa 650 Millionen Euro aus den Mauteinnahmen erhalten. Eine parlamentarische Kontrolle des Mammut-Projektes „fand nicht statt“, bemängelt Werner Rügemer 2008, „Was wirklich in dem Vertragswerk mit seinen immerhin 17.000 Seiten steht, ist für die Öffentlichkeit, aber auch für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bis heute eine Black Bock“ (Rügemer, 118). Die Seitenzahl ist kein Druckfehler: Es sind wirklich Siebzehntausend, 17 telefonbuchstarke Folianten, in denen die Besitzansprüche auf das Mautkassieren bis ins Detail geregelt sind –ein Alptraum in juristischer Fachsprache.

PWC, KPMG und Freshfields

Ab 1999 saßen drei Big Player in Sachen Privatisierung an der Abfassung des Vertrages und dem Management des Prozesses: PWC, KPMG und die Kanzlei Freshfields, veranschlagt wurde für die Multis unter den Beraterfirmen und die Top-Wirtschaftsanwälte ein Honorar von 8 Millionen Euro. Nach Abwicklung 2003 hatte es sich auf 15,6 Millionen fast verdoppelt. Die Geheimhaltung des Vertragstextes wurde, so Rügemer, vielfach abgesichert. Am 19.09.2002 wurden die 17.000 Seiten in einer Nacht-und-Nebelaktion in die Schweizer Finanzoase Zug verbracht und dort vor einem eidgenössischen Notar unterzeichnet. Angeblich geschah dies, weil die Schweizer Notargebühren niedriger waren, denn dort müsse man Verträge nicht auf Gesetzwidrigkeiten prüfen. Praktisch wäre dies aber auch, falls man Gesetzwidrigkeiten begehen möchte.

„Am 20.09.2002 prosteten in Berlin Verkehrsminister Bodewig und Toll-Collect-Chef Mangold in die Kameras und besiegelten den erfolgreichen Abschluss, Der hatte aber gar nicht rechtskräftig stattgefunden, denn der Vertrag musste noch zweimal neu unterzeichnet werden, diesmal in Basel, bevor er den ohnehin großzügigen Schweizer Vorschriften genügte“ (Rügemer 2008, 123).

Die „Privatisierung der Justiz“ hatte natürlich auch noch Platz auf den 17.000 Seiten: Bei Streitigkeiten sollte nicht ein ordentliches Zivilgericht, sondern ein „privates Schiedsgericht“ zuständig sein. Werner Rügemer sieht hier eine Annäherung ans us-amerikanische Geschäftsgebaren und Rechtswesen, die unser Bürgerliches Gesetzbuch, das BGB, aushebelt (vgl. Rügemer 2008, 126).

Unterzeichner Bodewig übergab sein Amt als Verkehrsminister dann an Manfred Stolpe und wechselte als „senior adviser“ zum Wirtschaftsprüfer und –beraterkonzern KPMG, der sich an dem Vertrag finanziell gesundgestoßen hatte. Unheil war im Verzug. Das Konsortium hatte bei der Ausschreibung seine Konkurrenten mit sagenhafter Schnelligkeit beim Installieren der Mautmaschine aus dem Feld geschlagen. Einer hatte sogar beim Kartellamt gegen den Abschluss Protest eingelegt, weil es sich um offensichtlich falsche Versprechungen handle –er wurde abgebügelt. Aber er hatte Recht: Der Termin war unhaltbar, die schon im Bundeshaushalt eingeplanten Einnahmen blieben aus. Es begann mit technischen Problemen beim Testbetrieb die zu Verzögerungen bei der Einführung des Systems führten.

Toll Collect: Ein Mega-Flop?

Der ursprünglich zum 31.08.2003 geplante Starttermin konnte von Toll Collect nicht eingehalten werden. Nachdem ihnen beschönigende bzw. hinhaltende Aussagen vorgeworfen worden waren, mussten die Maut-Bosse Rummel und Mangold im Oktober 2003 zurücktreten. Neuer Geschäftsführer wurde der Viag-Manager Hans-Burghardt Ziermann, neuer Aufsichtsratsvorsitzender ab Dezember Peter Mihatsch, doch auch sie wurden bereits im März 2004 abgelöst. Nach erfolgreicher Durchführung des Testbetriebs erteilte das Bundesamt für Güterverkehr am 15.12.2004 eine vorläufige Betriebserlaubnis. Am 29.07.2005 ließ das Bundesverkehrsminister Stolpe Klage gegen das Maut-Konsortium einreichen. Toll Collect wurde vorgeworfen, den Bund bewusst im Unklaren über die Probleme bei der Entwicklung und die damit verbundenen Verzögerungen sowie Einnahmeausfälle gelassen zu haben. Die Betreiber hätten den Bund getäuscht, indem sie Zusagen zu den Terminen der Inbetriebnahme teils in der Kenntnis der Verzögerungen und teils ohne hinreichende Grundlage ins Blaue hinein, also arglistig, abgegeben hätten.

Diese Vorwürfe wies Toll Collect natürlich empört zurück. Aufgrund diverser technischer Schwierigkeiten konnte das System Anfang 2005 erst mit 16 Monaten Verspätung in Betrieb genommen werden –zu diesem Zeitpunkt hätten es die Konkurrenten bei der Ausschreibung auch geschafft, zu einem für die Bürger günstigeren Preis. 1,6 Milliarden Euro Vertragsstrafen sowie 3,5 Milliarden Euro Einnahmeausfälle wurden geltend gemacht. Der offizielle Start der Bemautung fand in technisch reduzierter Form am 01.01.2005 statt, erst ab 2006 sollte das System in voller Funktionalität laufen. Nach einer Einigung vom 29.02.2004 sollte die noch offene Frage des von der Bundesregierung geforderten Schadenersatzes für die bisherigen und bis Ende des Jahres anfallenden Einnahmeausfälle von einem Schiedsgericht geklärt werden. Tolle Idee? Sie stammt, wie wir von Rügemer wissen, aus dem Geheimvertrag, wurde also vom Bund keineswegs völlig freiwillig eingegangen. Es geht um ein Schiedsgericht, welches aus drei Teilnehmern bestehen soll. Einen bestimmt das Verkehrsministerium, den anderen Toll Collect, der Dritte wird in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.

Der Bundestag wacht auf (zu spät)

Nun wollten einige Abgeordnete doch mal in den Vertrag schauen, um nach den Schadensersatzregelungen zu gucken. Verkehrsminister Stolpe sagte zunächst die Offenlegung zu, berichtet Rügemer, muss aber die Zusage zurücknehmen als er das Ausmaß der Geheimhaltungsklauseln überblickt. Maut-Boss Mangold bietet dem Parlament einen mündlichen Vortrag an, unter der Bedingung, dass die dafür zugelassenen Abgeordneten sich keine Notizen machen dürfen, auch die Einstufung als Geheimsache ist im Gespräch. 17.000 Seiten Juristenchinesisch im mündlichen Vortrag? Das wären bei einer 40-Stunden-Woche ca. fünf Monate ununterbrochene Lesung, für die meisten Menschen wohl die Tortur, die –ohne Einsatz von Feuer– der Vorstellung einer Hölle am nächsten käme. Man einigt sich darauf, dass den auserlesenen Abgeordneten des parlamentarischen Haushaltsausschusses eine 190-Seiten-Zusammenfassung vorgelegt wird (Rügemer 2008, 124).

Am 01.01.2006 tritt das Informations-Freiheits-Gesetz in Kraft, der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss fordert auf dieser Grundlage die Herausgabe des Vertrags. Aber niemand bekommt den mysteriösen Text zu sehen, dafür bekommen alsbald bei Jörg Tauss einfallende Polizeifahnder Kinderpornographie zu sehen. Zu seinem Aufgabenbereich gehört neben Informationsfreiheit auch die Internetzensur bzw. Abwehr von Kinderpornographie, doch berufliche Motive glaubt man ihm nicht –Karriere beendet, er wechselte zeitweise zur Piraten-Partei (Kalenda 31.05.10).

Anstatt die aufgelaufenen Einnahmeausfälle und Vertragsstrafen in Höhe von mittlerweile 5,1 Milliarden Euro bei Toll Collect einzufordern, genehmigte der Bundestags-Haushaltsausschuss, also die Leute, welche die 190-Seiten-Kurzfassung lesen durften, am 08.02.2006 den Konsorten eine Entgelterhöhung von 14 Millionen Euro. Alles läuft wie am Schnürchen für das schweigsame Konsortium. Hat selbst die Kurzfassung ausgereicht, die Abgeordneten einzuschüchtern? Jedenfalls halten sie dem Maut-Moloch eine  angeblich unerwartet hohe Erfassungsquote mautpflichtiger Fahrleistungen sowie neue Leistungsmerkmale zugute. So bekommt Toll Collect nunmehr schon jährlich 556 Millionen Euro aus den Mauteinnahmen.

2007 fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz öffentliche Einsicht in den Vertrag, denn nur der Schutz konkreter Geschäftsgeheimnisse sei zulässig, nur diese dürften geschwärzt werden. Aber die inzwischen schwarzrote Bundesregierung weigert sich weiterhin vorzuzeigen, was sie da im Namen des Volkes unterschrieben hat. Die Konsorten des Industrie-Konsortiums kichern derweil höchstens hinter ihren Panzerglasscheiben. Sie haben sich ohnehin zusätzlich durch eine raffinierte Firmenkonstruktion abgesichert: Der Vertrag ist vom Verkehrsministerium und der Toll Collect GmbH abgeschlossen, die als Projektgesellschaft der drei Konsorten firmiert. Deren Gesellschafter mit beschränkter Haftung sind Cofiroute, Daimler und die deutsche Telekom, aber sie übertrugen die Ausführung des Vertrags einer eigens dafür gegründeten Tochter der GmbH, der Toll Collect GbR, also Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die GbR ist aufgrund ihrer speziellen Unternehmensverfassung zu keinerlei Offenlegung verpflichtet (Rügemer 2008, 125). Die sogenannte „Unternehmensverfassung“ ist ein juristisches Muster für Firmenkonstruktionen, welches z.B. bei Aktiengesellschaften eine Berichtspflichten vorsieht: Die jährlich oder öfter publizierten Unternehmensberichte der Großindustrie werden darin zur gesetzlichen Pflicht gemacht. Durch die GbR-Outsourcing können sich die drei Toll-Collect-Konsorten bezüglich ihres Mautgeschäfts anscheinend dieser Pflicht entziehen, weil dieses formal auf eine kleine Firma übertragen wird.

„Public Private Partnership“ statt Demokratie?

Die Regierung eines demokratischen Landes schließt einen Vertrag, der Hoheitsrechte an ein privates Konsortium verkauft, aber die Öffentlichkeit darf den Vertragstext nicht kennen? Nicht einmal die Parlamentsabgeordneten dürfen sehen, was sie da mit verantworten müssen? Regierung und Parlament, machen doch die Gesetze, die solche Vertragsschlüsse regeln und zwar unter Maßgabe einer Verfassung, deren Artikel 20 im Absatz 2 mit dem Grundsatz beginnt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Artikel 20 ist der, der den Staatsapparat definiert, die Bundesrepublik ist „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ usw.

Jeder der Regierenden hat übrigens einen Eid geschworen, die Interessen des von ihm vertretenen Volkes zu wahren –des Volkes heißt doch auch: der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit hat aber als allererstes EIN Interesse: alles was an wichtigen Dingen vor sich geht, zu erfahren. Ansonsten ergibt der Satz mit der Staatsgewalt, die angeblich vom Volke ausgeht, keinerlei Sinn. Woher sollte man wissen, wen man noch wählen kann, wenn man nicht erfährt, was an wichtigen Dingen im Land vorgeht? Wieso gibt es in der Verfassung keinen Whistleblower-Schutzartikel? Die Pressefreiheit allein scheint heute nicht mehr zu reichen, wir brauchen manchmal, und zwar da, wo es so richtig heikel wird, anscheinend Websites wie WikiLeaks, die uns zeigen, was bei uns vorgeht.

Es ging allerhand vor sich und nicht erst seit Toll-Collect, vielmehr war das Projekt nur ein Auftakt zum breit angelegten Ausverkauf von Hoheitsrechten, Infrastruktur und Zukunft. Statt Zukunft könnte man auch sagen: Freiheit. Denn die spezielle Art von Projekten, um die es ging, basierte auf Verträgen, die nicht nur vor dem Volk geheim gehalten werden sollten, sondern die das Volk auch auf viele Jahrzehnte an die Abschlüsse binden würden. Natürlich könnte man per Verordnung, schlimmstenfalls per Gesetzesänderung wieder aus der Nummer aussteigen, wenn es denn jemals gelingen würde, genug Leute über die Machenschaften zu informieren, um die Parteien und Politiker abzuwählen, die sich in Dienst der Finanzfirmen stellen lassen. Aber wegen der grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte usw. wäre das sehr teuer, vielleicht zu teuer in der Summe der Projekte. Es war Zeit für den Auftritt von WikiLeaks.

Literatur

Rügemer, Werner, Privatisierung in Deutschland: Eine Bilanz, Münster 2006.

Rügemer, Werner, Heuschrecken im öffentlichen Raum: Public Privat Partnership –Anatomie eines globalen Finanzinstruments, Bielefeld 2008.