Union/FDP: Abmahnindustrie jubelt über neue Lex Google

Gerd R. Rueger 02.03.2013

In der gestrigen Redeschlacht zur Netzpolitik erlebte der Bundestag einmal mehr den Sieg der Industrie-Lobbyisten. Diesmal fielen Union und FDP vor der Abmahnindustrie auf die Knie. Anwälte und Medienkonzerne jubilieren, das Netz grummelt gegen die Gier der schwarzgelben Parteispenden-Kassierer. Die rotrotgrüne Opposition blamierte sich durch mangelhafte Netzkenntnis, die Piraten wurden von der Medienmafia termingenau kleingeschrieben. Aus Google-Sicht wurde das Gesetz nach Druck aus Kreisen der US-Medienindustrie in letzter Sekunde noch entschärft.

„Die Linke“ vergaß Bertelsmann

Hat Möwenpick denn jetzt auch eine Abmahn-Anwaltskanzlei? So fragte sich erstaunt mancher FDP-Wähler gestern in Erinnerung an die fette Spende der Firma, die eine dreist begünstigende Lex Möwenpick nach sich zog. Die jetzige Lex Google ist dagegen nicht nach dem Nutznießer benannt: Google soll gerade zu Zahlungen verdonnert werden, an die deutschen Medienkonzerne. Der kleine Blogger und Website-Betreiber werden es ausbaden müssen: Sie werden der Abmahnindustrie ans Messer geliefert, jenen Anwaltskanzleien, die mit sittenwidrigen Serienbriefen Multimillionen-Gebühren aus der Netzkultur herausschinden werden.

Mit den Piraten im Bundestag wäre das wohl nicht passiert, Grüne und Linke krampften sich ehrenvoll etwas Verteidigung der kleinen Leute im Netz ab. Die Opposition wetterte in Gestalt der Medienexpertin der Linken, Petra Sitte, sogar tapfer gegen die große Medienmafia, vergaß in ihrer Aufzählung des Big Biz neben Springer und Burda aber ausgerechnet den dominierenden Megakonzern Bertelsmann mit der Lobby-Großagentur Bertelsmann-Stiftung, die alle etablierten Parteien bearbeitet.

Piraten gegen „Leistungsschutz“-Abmahnförderung

Das zur Debatte stehende Gesetz lässt sich auch als Leistungsschutzrecht gegen Suchmaschinen begreifen, so der Pirat Michael Renner, die zukünftig dafür zahlen sollen, Artikel der Medienmafia auffindbar zu machen: Auf jeden Fall steht ein Gesetz zur Abstimmung dem nachgesagt wird, dass es im Springer-Verlagshaus geschrieben wurde. Der Springer-Verlag ist wiederum der Verlag, dem nachgesagt wird, dass niemand Kanzler werden kann, der von dort nicht die Zustimmung erhält. 

Im Netz gibt es viel Protest gegen das Gesetz, auch Experten sowie die Jugendorganisationen der Parteien (sogar der Regierungsparteien!) waren gegen die Änderungen, aber wen kratzt schon Jugend oder Weisheit, wenn Lobbyisten mit Schmiergeld und Parteispenden winken? Bei CDU, CSU und FDP wohl keinen.

BILD lässt grüßen: „Google kämpft für Dich“

Die Lex Google hat natürlich auch Google auf den Plan gerufen,  wo man sich als Stellvertreter für die Netzkultur sieht (was angesichts der Datensammelwut und Profil-Überwachung der Nutzer jedoch zweifelhaft scheint). Google meint dessen ungeachtet in seiner Web-Ini „Verteidige Dein Netz“:

Das Leistungsschutzrecht trifft jeden deutschen Internetnutzer. Wenn Suchmaschinen und ähnliche Dienste Suchergebnisse freiwillig ins Netz gestellter Artikel nicht mehr verwenden dürfen, wird das Suchen und Finden von Informationen im Internet massiv gestört. Dieser Eingriff ist systemfremd und weltweit ohne Beispiel. Er bedeutet höhere Kosten, weniger Informationen und massive Rechtsunsicherheit. Blogger, Netzpolitiker, die deutsche Wirtschaft und führende Wissenschaftler lehnen dieses Unterfangen ab.

Google ist allerdings Partei in dieser Sache, dazu noch eine Partei, die sich eine große Rechtsabteilung leisten kann -im Gegensatz zu kleinen Netz-Kreativen mit ihren Blogs und Startups. Sie müssen sich jetzt mit juristischem Fachchinesisch befassen. Die entscheidende Änderung im neuen § 87 f Abs. 1 UrhG dürfte gegenüber der alten Fassung folgende sein:

(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

Somit sollen Snippets (Text-Schnippsel) ausdrücklich ausgenommen werden. Schwarzgelb hat aber den Terminus „kleinste Textausschnitte“ nicht genau definiert und damit gigantischen Abmahnwellen seitens profitgieriger Anwälte Tür und Tor geöffnet. Google wird das weniger kratzen, man ist ja groß und die Suchmaschinen-Snippets sind klein -außer in newfeeds etc. bei google+ vielleicht. Kleinere Anbieter stehen dagegen dem Medien-Big Biz schutzloser gegenüber: Das Perlentaucher-Urteil hat es gezeigt.

Alle dagegen: Von Perlentaucher bis Facebook

News-Aggregatoren könnten aber, je nach Länge des gezeigtenTextteils, betroffen sein. Aber schon nach geltendem Urheberrecht ist die Übernahme längerer Textpassagen eigentlich unzulässig. Die Verlage sind auch schon erfolgreich gegen die  wörtliche Übernahme von Textpassagen vorgegangen, wie die Entscheidung “Perlentaucher” des BGH belegt. Experten halten das gestern verabschiedete Gesetz wenigstens für eine abgeschwächte Version, dank mit heißer Nadel zuletzt noch gestrickter Änderungen -wohl wegen einer Intervention der US-Industrie.

Denn es gab im Vorfeld eine Verstoßanzeige der Computer & Communications Industry Association (CCIA), einer Lobby großer IT-Firmen wie Microsoft, Facebook, eBay, Yahoo und Google. In der offiziellen Beschwerde legt die CCIA ausführlich dar, warum sie das von der deutschen Bundesregierung beschlossene neue „Leistungsschutzrecht“, also das Monopolrecht für (deutsche) Presseverlage stören würde. Das Recht von Verbrauchern und Unternehmen an Netz-Inhalten würde unangemessen stark einschränkt. Netzaktivisten wie Anonymous sind vom Urheberrecht derzeit nicht begeistert, protestierten jüngst gegen die Verwerteragentur GEMA, die Piraten arbeiten sowieso an einer neuen netzfreundlichen Konzeption.

Es ist aber ohnehin fraglich, ob noch in dieser Legislatur viel aus dem Gesetz gemacht werden kann: Zunächst muss Schwarzgelb es noch durch den Bundesrat bringen, der jetzt bekanntlich der Opposition gehört. Blockieren kann der Bundesrat das Leistungsschutzrecht jedoch nicht, da es sich nur um ein sog. Einspruchsgesetz handelt -wohl aber verzögern. Das Gesetz müsste nach einem Einspruch in den Vermittlungsausschuss, wo eine zeitliche Verzögerung zu erwarten ist -und die Bundestagswahl gibt uns Netzusern dann die Gelegenheit die Neoliberalisten der CDUCSUFDP GmbH & Co KG abzuwählen.

Liberalismus ist, wenn der Arme wie der Reiche die Freiheit haben, unter einer Brücke zu schlafen. Neoliberalismus ist, wenn die Brücke privatisiert wird und der Arme selbst dafür noch an den Reichen zahlen soll. Theodor Marloth

3 Gedanken zu “Union/FDP: Abmahnindustrie jubelt über neue Lex Google

  1. Nun,wenn die Bürger dieses Landes immer weiter in ihren Rechten beschnitten werden,zu Gunsten der politischen Klasse,der „Eliten“,der EU,warum sollte das dann auch halt machen vor dem Web?Schließlich sind ihnen die Revolutionen im arabischen Raum noch in guter Erinnerung.Also muss man das Internet langsam,Stück für Stück kontrollieren,aus deren Sicht,um ihren Machterhalt zu sichern.Denn wie an den Beispielen der deutschen „Medienlandschaft“ sehr gut zu beobachten ist,sind gleichgeschaltete und gelenkte Medien ein gutes Mittel,den Bürger im Zaum zu halten,ihm eine rosa Brille aufzusetzen.Ihm die Gedanken zu implantieren,die die herrschende Klasse benötigt,um weiter ihre Globalisierung voranzutreiben,von der bekanntlich höchstens 1% der gesamten Menschheit profitiert!
    Bürger,wehrt euch!!!!!!!!!!

    • Wehrt euch???
      Naja, redet mit euren debil-konservativ-unpolitischen Mitmenschen, bis diese endlich mal wählen gehen und dabei nicht immer wieder vor Angst schlotternd (von den Manipulationsmedien weichgeklopft) die Altparteien SPDFDPGRÜNCDSU ankreuzen -LINKE oder kann man die Piraten wählen?

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