Hartz IV: Wirklich weniger Sanktionierung? Warum?

Theodor Marloth 09.07.2013

Erstmals seit vier Jahren haben die Arbeitsagenturen weniger Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger  verhängt. Die Bundesagentur lobt die eigenen Bemühungen, doch teilweise erklärt wohl auch der immer heftiger werdende Protest den Rückgang. Und die Rüge der UNO wegen der Verletzung des Sozialpaktes durch die deutsche Regierung könnte auch zur Einschränkung der Drangsalierungen beigetragene haben.

Nürnberg. Erstmals seit vier Jahren soll die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger gesunken sein. Im ersten Quartal 2013 drangsalierten die Jobcenter insgesamt 233.835 Mal Bezieher von Grundsicherung mit der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag mitteilte. Dies seien knapp 32.000 oder zwölf Prozent weniger Sanktionen als in den ersten drei Monaten 2012, erstmals seit vier Jahren ein Rückgang. In den Vorjahren war die menschenrechtswidrige Kürzung der Leistungen unter das Existenzminimum jeweils deutlich angestiegen.

Hauptursache könnten die bessere Selbsthilfe-Organisation der H4-Bürger sein, ihr besseres Selbstwertgefühl durch die wachsende Kritik an Hetzkampagnen gegen „faule Arbeitslose“ und die „Unterschicht“ im allgemeinen -wie sie in Springer- und Bertelsmann-Medien wie dem „SPIEGEL“, Stern, RTL usw. dominieren. So wissen H4-Bürgerinnen z.B. langsam, dass die ihnen aufgezwungenen Hartz IV-Eingliederungsvereinbarungen meist nichtig sind: Die Vertragsfreiheit ist dabei reine Fiktion, so Gegen-Hartz.de.

Eine BA-Sprecherin führte die aktuelle Entwicklung auf die verbesserte Beratung zurück, so der „SPIEGEL„, der von „Bestrafungen“ der Hartz IV-Empfänger spricht. Den Vermittlern gelinge es jetzt häufiger, Jobsucher etwa vom Sinn einer Eingliederungsvereinbarung zu überzeugen. Auch sei auffällig, dass weniger Hartz-IV-Arbeitslose wegen versäumter Beratungstermine bestraft worden seien, angeblich weil man jungen Leuten „hinterher telefonieren“ würde. Die Zahl der Sanktionen wegen Meldeversäumnissen sank um mehr als 15.000 auf 163.842.

Der „SPIEGEL“ neigt zu einer anderen Interpretation der Zahlen: Jobcenter hätten zu fast der Hälfte der Langzeitarbeitslosen gar keinen ernstzunehmenden Kontakt aufgenommen, dadurch sinke die Zahl der Sanktionen. Weder die BA noch die neoliberale Bertelsmann-Postille kommen auf politische Ursachen wie Druck von H4-Initiativen und den zunehmend weniger duldsamen H4-Bürgern.

Im Schnitt hätten die Jobcenter im ersten Quartal die Hartz-IV-Leistungen pro Monat um 109,84 Euro gekürzt, lässt der „SPIEGEL“ seine Infotainment-Konsumenten wissen. Er verschweigt aber die an dieser Stelle zum Verständnis nötige Höhe des Regelsatzes: 382,00 Euro.

Arbeitslosengeld II (§ 29 Abs. 2 – 3 SGB II, Hartz 4)
ALG II Eckregelsatz = 100% = 382 EUR
Partner = 90% = 345 EUR
15- bis 17-jährige Angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II = 289 Euro
18- bis 24-jährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II = 80% = 306 EUR
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 255 Euro
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 224 Euro

siehe auch

Hartz-IV-Terror fördert Fachkräftemangel

Theodor Marloth 5.2.2013 Magdeburg. Das Jobcenter Magdeburg weiß offenbar nichts vom Jaulen der deutschen Industrie über den “Fachkräftemangel”, den die Journaille derzeit begeistert aufnimmt -besonders fehlen bekanntlich Naturwissenschaftler und Ingenieure. In Magdeburg wollte das Jobcenter einen Ingenieur zum Toilettenputzen abkommandieren, unter Einsatz von Zwangsmaßnahmen wie der Kürzung unter das Existenzminimum. Eine Praxis, die als Verletzung […]

Gera: Hartz IV-Statistik gefälscht?

Theodor Marloth 3.2.2013 Gera. Die Arbeitsagentur Altenburg-Gera nannte gegenüber der Ostthüringer Zeitung (OTZ) eine niedrigere Hartz IV-Quote der Stadt Gera (15,0 Prozent) als sie sich beim Nachrechnen ermitteln lässt (16,5 Prozent). So maust sich die regionale Bürokratie ihre Statistiken zusammen und schönt die blühenden Landschaften im Osten der Republik. Die Anti-Hartz-Aktivisten Plattform Gegen-Hartz.de brachte es […]

USA: Asyl-Sabotage verletzt Snowdens Menschenrechte

Gerd R. Rueger 09.07.2013 Snowden

Amnesty International: Machenschaften der US-Behörden,  Edward Snowden die Suche nach Asyl zu sabotieren, sind eine grobe Verletzung seiner Menschenrechte. Snowden soll jetzt in Venezuela Asyl suchen, Caracas signalisiert Offenheit. Merkel sahnt derweil Aufmerksamkeit für den PRISM-Leak ab, geriert sich als große Datenschützerin. Ihre Asyl-Verweigerung für Snowden beweist jedoch die große Heuchelei in Berlin, bei der auch die FDP sich nicht mit Ruhm für Freiheitsrechte bekleckert.

„Wir kritisieren, dass die USA Druck auf andere Regierungen ausüben, um Snowden daran zu hindern, Asyl zu finden,“ sagte Michael Bochenek, Leiter der Abteilung Recht und Politik im internationalen Sekretariat von Amnesty International. „Es ist sein unanfechtbarer menschenrechtlicher Anspruch, Asyl zu beantragen. Er darf nicht daran gehindert werden.“ Wieder einmal erweist sich die Doppelmoral westlicher Machthaber und auch unserer Mainstream-Medien, die dies nicht wirklich hinterfragen. Merkel gibt derzeit die große Datenschützerin gegenüber Obama, setzt sich aber nicht wirklich für den Mann ein, der PRISM überhaupt erst ans Licht brachte: Pure Heuchelei?

Merkel/Westerwelle als Menschenrechtsverletzer?

Amnesty International befürchtet, Whistleblower Edward Snowden wäre in US-Haft unmenschlicher Behandlung ausgesetzt, sollte er ausgeliefert werden. Das Beispiel Bradley Manning ist dabei eine grausame Warnung. Von Washington offensichtlich zur Abschreckung für weitere Whistleblower gedacht, könnte die monatelange Folterhaft für den Wikileaks-Informanten Manning jetzt zum Trumpf für Snowdens Asylsuche werden.
„Kein Staat darf eine Person an ein Land ausliefern, in dem sie einem erheblichen Risiko ausgesetzt ist, unmenschlich behandelt zu werden,“ so Bochenek. „Wir haben Kenntnis von anderen Fällen, in denen Personen für ähnliche Taten unter Bedingungen festgehalten wurden, die nicht nur von Amnesty International sondern auch von UN-MitarbeiterInnen als grausam, unmenschlich und entwürdigend sowie als Verletzungen des internationalen Rechts angesehen wurden.“

Auch die schwarzgelbe Bundesregierung Merkel/Westerwelle muss sich fragen lassen, ob ihre pauschale Verweigerung von Asyl nicht eine Verletzung der Menschenrechte Snowdens darstellt. Der platte Verweis diverser Bundesminister auf die Gepflogenheit, erst Asylanträge zu bearbeiten, wenn der Asylsuchende deutschen Boden betreten hat, ist läppisch. Dazu gibt es keine juristische Verpflichtung, mithin liegt es im Ermessen Berlins, meint Amnesty: Die Notwendigkeit, sich im Asyl-Land zu befinden sei eine Konvention, die ignoriert werden kann, wenn ein Land dies für angemessen hält: „Es ist wahr, dass viele Staaten dies als Regel in ihren eigenen nationalen Vorschriften haben, aber es ist nicht vom internationalen Recht vorgeschrieben,“ erklärte der AI-Menschenrechtsexperte Bochenek. Gerade die FDP, die sich gern als Vorkämpferin für Freiheitrechte darstellt, enttarnt sich hier mit Heuchelei im Fall Snowden. Sie könnte sein Asyl in der schwarzgelben Koalition durchsetzen, wie sie auch die fetten Steuergeschenke an ihre Parteispender-Klientel Möwenpick & Co durchdrückte. Von Snowden zu verlangen, auf gut Glück nach Deutschland einzureisen, ist angesichts der US-Macht unzumutbar. Trotzdem mühen sich CDU und FDP aus ihrer unglaubhaften Empörung über die PRISM-Ausspionierung durch die USA beim Wähler Honig zu saugen.

USA: Vorverurteilung von Snowden

Amnesty meint, ranghohe US-Beamte hätten Edward Snowden bereits aac53-yes-we-scan-round-200vorverurteilt, ihn als schuldig bezeichnet sowie als Verräter deklariert. Sie wecken damit Zweifel daran, dass Snowden im Falle einer Verhaftung ein faires Gerichtsverfahren zuteil würde. Die Entscheidung der US-Behörden, Snowden unter Bezugnahme auf den „Espionage Act“ (Spionagegesetz) anzuklagen, nimmt ihm zudem die Möglichkeit, sich im Prozess damit zu verteidigen, dass er im öffentlichen Interesse gehandelt hat. Auch aus diesem Grund darf Snwoden nicht an die USA ausgeliefert werden, so AI.

„Es scheint, dass die US-Behörden Edward Snowden vor allem dafür belangen, dass er Menschenrechtsverletzungen offenlegt“, so Bochenek. „Niemand darf dafür angeklagt werden, dass er Menschenrechtsverletzungen veröffentlicht. Enthüllungen dieser Art sind durch die Rechte auf Information und freie Meinungsäußerung geschützt.“ Neben der Anklageerhebung haben die US-Behörden auch Edward Snowdens Reisepass für ungültig erklärt. Dies verletzt aus Sicht von Amnesty International sein Recht auf Freizügigkeit und das Recht, in einem anderen Land Asyl zu beantragen.

„Snowden ist ein Whistleblower. Er hat Informationen veröffentlicht, die in größtem Interesse der Öffentlichkeit in den USA und weltweit sind. Und anstatt auf die enthüllten Vorgänge einzugehen, setzt die US-Regierung einzig alles daran, Edward Snowden zu ergreifen. „Eine erzwungene Auslieferung an die USA würde Snowden einem großen Risiko aussetzen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden, und muss daher unterbleiben“, folgert Michael Bochenek abschließend.

Aktionen wie die Drangsalierung des bolivianischen Präsidenten Evo Morales aufgrund der Befürchtung, Snowden sei an Bord, oder den Versuch von US-Vizepräsident Joe Biden, Ecuador telefonisch zur Ablehnung von Snowdens Asyl-Gesuch zu bewegen, haben aus Sicht von AI ebenfalls juristisch eine erhebliche Bedeutung: „Sich in das Recht, Asyl zu suchen, einzumischen, ist nach internationalem Recht ein ernstes Problem. Es ist ein weiterer Beweis, dass er (also Snowden) begründete Angst vor Verfolgung empfindet. Dies wird für jeden Staat beim Prüfen eines Antrags relevant sein. Internationales Recht sagt, dass jemand, der Verfolgung fürchtet, nicht in dieses Land zurückgeschickt werden soll.“

Die Auslieferungsabkommen vieler Länder beinhalten Klauseln, Personen nicht aufgrund politisch motivierter Anträge auszuliefern. Sollte ein Auslieferungsantrag der USA als politisch motiviert eingestuft werden, würden diese Länder Snowden nicht ausliefern dürfen.

USA: Undiplomatisches Säbelrasseln

AI-Experte Bochenek meinte außerdem, die USA seien sehr undiplomatisch vorgegangen: Durch ihr grobes Säbelrasseln hätten sie die öffentliche Meinung besonders in Lateinamerika zugunsten Snowdens beeinflusst. Bochenek widersprach auch der Behauptung,  die Platzierung von Snowden auf Interpols „Red Flag“-Liste bedeute, dass ein Land ihn den USA aushändigen müsse. Diese Prozedur werde lediglich angeraten und könne nach eigenem Ermessen ignoriert werden.

Drohungen und Missbrauch ökonomischer Macht bestimmen die Politik der USA: Politisch könnte ein Asyl für Snowden daher für das betreffende Land erhebliche Folgen haben. Die Ölnation Venezuela wäre aus diesem Grund eine plausiblere Wahl für Snowden als die wirtschaftlich schwächeren Länder Bolivien oder Ecuador, weshalb ich hier bei Jasminrevolution schon von Anfang an auf Caracas als Zielort tippte.

Wikileaks: MasterCard lockert Finanzblockade

Gerd R. Rueger 09.07.2013 WikiLeaks Blog

Mastercard hat seine 2010 eingerichtete Blockade von Spenden an Wikileaks beendet. Solche Transaktionen werden ab sofort wieder normal bearbeitet. Es ist somit der erste große US-Finanzdienstleister, der anerkennt, dass die Veröffentlichung von Geheiminformationen im öffentlichen Interesse kein Verbrechen ist, so zdnetMastercard

Wikileaks meldet: MasterCard breaks ranks in WikiLeaks blockade

Die US-Finanzgiganten VISA, MasterCard, PayPal, Bank of America und Western Union hatten drei Jahre lang rechtswidrig Wikileaks blockiert. Die Bankster hatten den US-Angriff auf Julian Assange begonnen: Die Whistleblower-Plattform Wikileaks wurde 2010 über die Finanz-Schiene unter Beschuss genommen. Die erste Attacke ritt damals die Schweizer Post und hatte das PostFinance-Konto geschlossen, über das Spenden für Wikileaks im Internet gingen. Die fadenscheinige Begründung war, der als globaler Freiheitskämpfer ohne festen Wohnsitz berühmte Wikileaks-Gründer Julian Assange habe bei der Kontoeröffnung „falsche Angaben zu seinem Wohnort“ gemacht (als ob Schweizer Bankster je groß interessiert hätte, woher das Geld kommt, das sie bunkern). Man hätte erst jetzt herausbekommen, dass der weltberühmte, um den Globus hetzende Aktivist aus Australien gar nicht in Genf wohne, was jedoch Voraussetzung für eine Kundenbeziehung sei. Das Geld werde inzwischen auf ein Sperrkonto überwiesen. Kurz darauf meldeten 2010 britische Medien, dass London nun  alle Dokumente vorlägen, die für eine Festnahme Assanges nötig seien. Der Australier würde wegen angeblicher Vergewaltigungsvorwürfe von der schwedischen Justiz gesucht und man werde Assange in den kommenden 24 Stunden festnehmen, so die BBC, um über seine Auslieferung nach Schweden zu entscheiden.

Bei New Yorker Banken herrscht seinerzeit Panik, wen Julian Assange gemeint haben könnte, als er Ende November 2010 ankündigte, zehntausende interner Dokumente einer großen US-Bank zu leaken. Gemutmaßt wurde, dass es sich um die Bank of America handeln könnte, die damals ein „Swat Team“ gegründet haben soll, um Wikileaks zu bekämpfen. Die Sexfalle in Schweden schnappte zu und US-Regierungs-Attacken folgten diesem Drehbuch -die große Enthüllungs-Kampagne gegen finanzkriminelle Bankster wurde im Keim erstickt… (manche mutmaßen, es besteht ein Zusammenhang mit den erst drei Jahre später publik gemachten Offshore-Leaks).

Kurz darauf hatte auch Mastercard Zahlungen an Wikileaks blockiert. Begründung: Die AGB von Mastercard untersagten es Kunden, “an illegalen Handlungen direkt oder indirekt teilzunehmen oder sie zu unterstützen”. Zuletzt blieb Wikileaks nur noch der Weg über die deutsche Wau-Holland-Stiftung (WHS) um Spenden zu empfangen -Millionen gingen verloren, die Hetzjagd auf Julian Assange hatte durch die finanziellen Helfershelfer ihre entscheidende Durchschlagskraft gewonnen. Vermutlich hat die Sperre Wikileaks um 95 Prozent ihrer finanziellen Mittel gebracht. Das Drama nahm 2010 seinen weiteren Verlauf durch das Eingreifen von Anonymous in der Operation PayBack. Finanzfirmen, die sich an der Finanz-Attacke auf Wikileaks beteiligten, bekamen den Zorn von Anonymous zu spüren: DDoS-Attacken schickten die Websites der Schweizer Postbank, Mastercard und Visa zum Teil tagelang offline.

Am 27.12.2010 kündigten Aktivisten der Gruppe Anonymous bereits Stunden vor dem tatsächlichen Eintreten über Twitter eine DDoS-Attacke auf die Webseite der Bank of America an. Die Aktion war für den 27. Dezember 2010 um 18:05 Uhr MEZ angekündigt. Eine Stunde später war die Hauptseite der Bank nur noch unregelmäßig erreichbar. Auch diese Bank hatte bekanntgegeben, jegliche Transferaufträge von und zu WikiLeaks-Konten einzustellen. Später wurde ein junger Hacker wegen dieser DDOS-Blockaden verurteilt.

Wikileaks klagte gegen die Banker

Wikileaks und sein schweizerisch-isländische Provider Datacell haben dann 2011 Rechtsanwälte beauftragt, vor der Wettbewerbs-Abteilung der EU-Kommission ein Verfahren zur Monopolprüfung gegen die Kreditkartenfirmen Mastercard Europe und Visa Europe anzustrengen. Weiter kündigten Wikileaks und Datacell an, den dänisch-norwegischen Finanzdienstleister Teller AS vor dem dänischen Handelsgericht zu verklagen: Visa, Mastercard und ihr Sub-Dienstleister Teller AS missbrauchten ihre Marktmacht, um Spenden an Wikileaks zu blockieren. Im April diesen Jahres errang Wikileaks vor dem isländischen Supreme Court dann einen bedeutenden juristischen Sieg. Das Gericht verurteilte den Finanzboykott gegen Wikleaks  als illegal.

Mit seinem Richterspruch bestätigte der “Supreme Court” in Reykjavik  das WikiLeaks BlogUrteil eines Bezirksgerichts, dem zufolge MasterCards lokaler Partner Valitor seinen Vertrag mit WikiLeaks’ Finanzdienstleister DataCell rechtswidrig kündigte. Valitor hatte binnen einer Frist von 15 Tagen das WikiLeaks-Spendenkonto wieder zu eröffnen. Für jeden weiteren Tag drohte der Firma eine Konventionalstrafe von 800.000 Isländischen Kronen (gut 5200 Euro). Valitor gab angesichts der juristischen Pleite endlich auf, andere Finanzfirmen ließen sich dies offenbar eine Lehre sein. Wikileaks soll vom Ende der Mastercard-Sperre jetzt über seinen Prozessgegner Valitor erfahren haben. Es entschied in der Folge zunächst, seinen Vertrag mit Wikileaks zum 1. Juli zu kündigen, nahm dies aber kurz darauf zurück. Trotz dieses Friedensangebots fordert Wikileaks weiterhin 9 Milliarden isländische Kronen (56 Millionen Euro) Schadenersatz.