Deep State Deutschland: Wie unsere Plutokratie funktioniert

Fritz Bauer Gladio_Logo

Wie hängen Geheimarmeen wie Gladio mit der Durchsetzung von Konzern- und Bankinteressen und der Ideologie des Neoliberalismus zusammen? Enthüllungsautor Jürgen Roth klagt die Regierung in Berlin an, in Wahrheit von plutokratischen Mächten manipuliert zu werden. Von ARD&ZDF hört man eigentlich keinen Widerspruch -die Herrschaften Journalisten hoffen mal wieder, die dramatischen Befunde totschweigen zu können.

Der „tiefe Staat“ zeigt sich heute in Deutschland als eine Struktur jenseits des demokratischen Systems, ohne demokratische Legitimation und ohne parlamentarische Kontrolle. Teile von Geheimdiensten und privaten Sicherheitsunternehmen sind eng vernetzt mit multinationalen Konzernen und Banken, so Jürgen Roth. Roth beschreibt einen plutokratischen Staat im korrupten Staate, dessen demokratisches Antlitz nur noch ein potemkinsches Dorf ist, das immer mühsamer von seinen privaten wie staatlichen Medien maskiert werden muss.

Dazu zählt Roth auch den inzwischen von den Medien bis zu einer halb-offiziellen Institution verharmlosten Lobbyismus: Also die direkte Einflussnahme kapitalstarker Lobbyorganisationen auf parlamentarische Entscheidungen. Die Medien vermischen diese Korruption gerne mit Lobbyarbeit von sauberen NGO, die aber inzwischen auch schon durch dubiose NGO unterwandert werden, hinter denen dieselben Mächte stecken könnten, die korrupten Konzernlobbyismus betreiben.

Gladios Ziel: Demokratie zerschlagen

Innerhalb dieser Strukturen spielen, so Roth, nationalkonservative Politiker und rechtsextreme Parteien und Organisationen eine zentrale Rolle. Als Schlägertrupps, Killer und Terrorkommandos stehen im Hintergrund rechtsradikale Terroristen. Diese Strukturen sind seit den fünfziger Jahren (!) bekannt und haben ein gemeinsames Ziel: die demokratische liberale Zivilgesellschaft zu zerschlagen. Dabei wird gleichzeitig der Kapitalismus von seinen politischen sozialen und moralischen Auflagen befreit: Die Ideologie des Neoliberalismus wird terroristisch durchgesetzt, wo die Medien-Propaganda nicht ausreicht.

Jürgen Roth berichtet, dass in zentralen Institutionen des demokratischen Rechtsstaates Deutschland bis weit in die Achtzigerjahre hinein ein autoritärer und völkischer, teilweise von der NS-Ideologie durchtränkter Geist herrschte. Vor allem innerhalb der Verwaltung, der Justiz und der Sicherheitsbehörden der alten westdeutschen Bundesrepublik, wo Medien diese Wahrheit nach Leibeskräften verdrängen.

Unbestritten ist, dass es eine Geheimorganisation gab, die sich jeglicher demokratischer Kontrolle entzogen hatte Porträt von Jürgen Roth © Cyril Schirmbeckund von nationalen Geheimdiensten, in Zusammenarbeit mit der NATO, geleitet wurde. Die Rede ist von Gladio. Sie bestand aus Militär, Geheimdiensten, klerikal-rechtsnationalen Politikern und rechten Terroristen. Sie wurde mit blutigen Terrorakten in Verbindung gebracht, konnte illegal in das politische Leben demokratischer Staaten eingreifen und könnte es heute noch. Sie operierte außerhalb jeglicher Legalität und entwickelte gefährliche Angriffskapazitäten gegen demokratische Strukturen. Das ist keine Verschwörungstheorie von mir, sondern so steht es in einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 1990.“ Jürgen Roth, telepolis 4.2.2016

Genauso tabuisiert wird von unseren Mainstream-Medien demnach die Kooperation von der-tiefe-staatRechtsextremisten und Rechtspopulisten mit Teilen der deutschen Sicherheitsbehörden, insbesondere dem Nachrichtendienst angeht. Roth beschreibt das konkret am Beispiel Thüringen und insbesondere dem Freistaat Sachsen, wo Teile der Sicherheitsbehörden in der jüngeren Vergangenheit rechtsradikale Organisationen gefördert haben. Ihm ist zuzustimmen: Allzu abwegig ist der Verdacht nicht, dass Terrorwarnungen von Nachrichtendiensten dazu dienen, die Bevölkerung zu verunsichern, Panik auszulösen, um dafür einen starken Sicherheitsstaat zu installieren.

Eine aktuelle Umfrage (Allstate/National Journal Heartland Monitor) machte den Zusammenhang zwischen der Akzeptanz von Überwachung und der Angst bzw. Sorge um den Schutz nationaler Sicherheit bei den Amerikanern klar. Auch in Deutschland wird mit der Flüchtlingskrise, den Terroranschlägen und den medial aufgeblasenen Ausschreitungen der Silvesternacht den Menschen Sicherheit immer wichtiger (gemacht).

UN-Menschenrechtsbüro: Assange illegal in London festgehalten

(Zur Richtigstellung der in dt. Medien verbreiteten Unwahrheiten übersetzt von Gerd R. Rueger) UNhumanrights

UN-Expertengremium befindet: Julian Assange von Schweden und Großbritannien willkürlich festgenommen

Genf (5. Februar 2016). Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Festnahmen (Working Group on Arbitrary Detention, WGAD) verlautbarte heute: WikiLeaks-Gründer Julian Assange wurde von Schweden und Großbritannien seit seiner Festnahme in London am 7. Dezember 2010 willkürlich festgehalten; dies geschah infolge der rechtlichen Schritte beider Regierungen gegen ihn.

In einer öffentlichen Erklärung fordert das Expertengremium die schwedischen und britischen Behörden auf, den Freiheitsentzug für Mr. Assange zu beenden, seine körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Bewegung zu respektieren und ihm das Recht auf Entschädigung zu gewähren. (Originalstatement der Working Group)

Herr Assange wurde zunächst im Gefängnis inhaftiert, dann unter Hausarrest gestellt und flüchtete sich schließlich in die Botschaft Ecuadors in London im Jahr 2012. Dies geschah nach dem der UK Supreme Court seinen Einspruch gegen Auslieferung nach Schweden abgelehnt hatte, wo eine gerichtliche Untersuchung gegen ihn im Zusammenhang mit Vorwürfen des sexuellen Fehlverhaltens initiiert wurde. Assange wurde jedoch nie offiziell angeklagt.

„Die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Festnahmen ist der Auffassung, dass die verschiedenen Formen von Freiheitsentzug, denen Julian Assange ausgesetzt war, eine Form der willkürlichen Inhaftierung, darstellen“, sagte Seong-Phil Hong, die derzeit das Expertengremium leitet.

„Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass der willkürlichen Inhaftierung von Herrn Assange ein Ende gesetzt werden sollte, dass seine körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Bewegung respektiert werden, und dass er Anspruch auf Schadensersatz haben sollte,“ fügte hinzu Herr Hong.

In ihrer offiziellen Stellungnahme vertritt die Arbeitsgruppe die Auffassung, dass Herr Assange verschiedene Formen von Freiheitsentzug erlitten hatte: Die erste Inhaftierung im Wandsworth-Gefängnis in London, gefolgt vom Hausarrest bis zur Einschließung in der ecuadorianischen Botschaft.

Die Experten befanden auch, dass die Inhaftierung willkürlich bzw. rechtswidrig war, da Herr Assange im Wandsworth-Gefängnis in Isolationshaft gehalten wurde und weil mangelnde Sorgfalt durch die schwedische Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen den langen Verlust seiner Freiheitsrechte verursachte.

Die Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass diese Verhaftung die Artikel 9 und 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 7, 9 1, 9 3, 9 4, 10 und 14 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights) verletzt.

Stellungnahme zum Fall des Julian Assange (Nr. 54/2015), angenommen im Dezember.

Hinweis für die Presse:

Die Stellungnahmen der Arbeitsgruppe gegen willkürliche Festnahmen (WGAD) sind rechtlich verbindlich, da sie auf verbindlichen internationalen Menschenrechtsnormen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) basieren. Die WGAD hat das Mandat, Klagen von Individuen, ihrer Freiheit willkürlich oder entgegen internationalen Menschenrechtsstandards beraubt zu werden, zu untersuchen und gegebenenfalls Entlassung aus der Haft und Entschädigung zu empfehlen.

Die Verbindlichkeit der WGAD-Stellungnahmen leitet sich her aus der Zusammenarbeit von Staaten bei der Durchführung, der diskursiven Natur der gewonnenen Erkenntnisse und auch aus Autorität, die der WGAD vom UN-Menschenrechtsrat übertragen wurde. Die Stellungnahmen WGAD gelten auch als autorisiert durch wichtige Institutionen internationaler und regionaler Rechtsprechung, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.  END

Anmerkung: Das Büro des UN-Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) repräsentiert die Verpflichtung der Welt auf die universellen Ideale der Menschenwürde. Wir haben das allgemeine Mandat der internationalen Gemeinschaft, die Menschenrechte zu schützen und zu verbreiten.

The Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) represents the world’s commitment to universal ideals of human dignity. We have a unique mandate from the international community to promote and protect all human rights.

Originaltext des OHCHR:

Julian Assange arbitrarily detained by Sweden and the UK, UN expert panel finds

GENEVA (5 February 2016) – WikiLeaks founder Julian Assange has been arbitrarily detained by Sweden and the United Kingdom since his arrest in London on 7 December 2010, as a result of the legal action against him by both Governments, the United Nations Working Group on Arbitrary Detention said today.

In a public statement, the expert panel called on the Swedish and British authorities to end Mr. Assange’s deprivation of liberty, respect his physical integrity and freedom of movement, and afford him the right to compensation (Check the statement)

Mr. Assange, detained first in prison then under house arrest, took refuge in Ecuador’s London embassy in 2012 after losing his appeal to the UK’s Supreme Court against extradition to Sweden, where a judicial investigation was initiated against him in connection with allegations of sexual misconduct. However, he was not formally charged.

“The Working Group on Arbitrary Detention considers that the various forms of deprivation of liberty to which Julian Assange has been subjected constitute a form of arbitrary detention,” said Seong-Phil Hong, who currently heads the expert panel.

“The Working Group maintains that the arbitrary detention of Mr. Assange should be brought to an end, that his physical integrity and freedom of movement be respected, and that he should be entitled to an enforceable right to compensation,” Mr. Hong added.

In its official Opinion, the Working Group considered that Mr. Assange had been subjected to different forms of deprivation of liberty: initial detention in Wandsworth Prison in London, followed by house arrest and then confinement at the Ecuadorean Embassy.

The experts also found that the detention was arbitrary because Mr. Assange was held in isolation at Wandsworth Prison, and because a lack of diligence by the Swedish Prosecutor’s Office in its investigations resulted in his lengthy loss of liberty.

The Working Group established that this detention violates Articles 9 and 10 of the Universal Declaration on Human Rights, and Articles 7, 9(1), 9(3), 9(4), 10 and 14 of the International Covenant on Civil and Political Rights.

Check the Working Group’s Opinion on Julian Assange’s case (No. 54/2015), adopted in December.

NOTE TO EDITORS:
The Opinions of the Working Group on Arbitrary Detention are legally-binding to the extent that they are based on binding international human rights law, such as the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR). The WGAD has a mandate to investigate allegations of individuals being deprived of their liberty in an arbitrary way or inconsistently with international human rights standards, and to recommend remedies such as release from detention and compensation, when appropriate.
The binding nature of its opinions derives from the collaboration by States in the procedure, the adversarial nature of is findings and also by the authority given to the WGAD by the UN Human Rights Council. The Opinions of the WGAD are also considered as authoritative by prominent international and regional judicial institutions, including the European Court of Human Rights.

ENDS

Mr. Seong-Phil Hong (Republic of Korea) is the Chairman-Rapporteur of the Working Group on Arbitrary Detention. Other members of the Working Group are Ms. Leigh Toomey (Australia); Mr. José Antonio Guevara Bermúdez (Mexico); Mr. Roland Adjovi Sètondji (Benin) and Mr. Vladimir Tochilovsky (Ukraine). Learn more, log on to:  http://www.ohchr.org/EN/Issues/Detention/Pages/WGADIndex.aspx

The UN Working Groups are part of what is known as the Special Procedures of the Human Rights Council. Special Procedures, the largest body of independent experts in the UN Human Rights system, is the general name of the Council’s independent fact-finding and monitoring mechanisms that address either specific country situations or thematic issues in all parts of the world. Special Procedures’ experts work on a voluntary basis; they are not UN staff and do not receive a salary for their work. They are independent from any government or organization and serve in their individual capacity.

The Universal Declaration on Human Rights: http://www.ohchr.org/EN/Library/Pages/UDHR.aspx
The International Covenant on Civil and Political Rights:
http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CCPR.aspx.

UN Human Rights, Country Pages:
Sweden: http://www.ohchr.org/EN/Countries/ENACARegion/Pages/SEIndex.aspx
United Kingdom: http://www.ohchr.org/EN/Countries/ENACARegion/Pages/GBIndex.aspx

For more information and media requests please contact Mr. Sharof Azizov (+41 22 917 9748 / sazizov@ohchr.org), Mr. Christophe Peschoux (+41 22 917 93 81 / cpeschoux@ohchr.org), or write to wgad@ohchr.org

The Vice-Chair of the Working Group, Mr. Sètondji Roland Adjovi will be available for phone interviews (Off.  +1 215 517 2689 / Mob. +1 267 252 3668 / Fax. +1 267 937 3195 / adjovir@arcadia.edu)

DLF und ARD: Qualitätslügen vom Lügenfunk?

Gerd R. Rueger UNhumanrights

Endlich rügte die UNO Menschenrechtsverletzungen, begangen von West-Politikern. Doch da ist er wieder im Rundfunk: der „Vergewaltigungsvorwurf“ gegen den politischen Dissidenten Julian Assange. Von ARD über ZDF bis DLF wird die Verleumdung im 30-Minutentakt wiederholt. Die Wahrheit: Vorgeworfen werden Assange angebliche (!) Straftaten weit (!) unterhalb des Straftatbestandes der Vergewaltigung nach deutschem Recht. Wenn trotzdem „Vergewaltigung“ vom DLF ventiliert wird, ist dies eine Verleumdung -und zwar nahezu die denkbar schlimmste. Verleumdung ist nach deutschem Recht selber eine Straftat. Keine der beiden Schwedinnen hat je bestritten, dass sie den damals als „Rockstar des Internet“ gefeierten Assange in ihre Wohnungen abgeschleppt hatten, um dort Sex mit ihm zu haben. Es geht bei den seit vier Jahren andauernden „Ermittlungen“ lediglich um angebliches Fehlverhalten von Assange im Verlauf dieser einvernehmlich verbrachten Liebesnächte, das die beiden Frauen hinterher anzeigten (Assange hatte angeblich kein Kondom benutzt usw.).

ARD: Qualitätslügen-Journalismus

Unsere Journaille kämpft gern für die Menschenrechte, aber nicht für jeden Menschen sollen sie gelten, nicht für Kritiker der Herrschenden (West). Will man die UN-Entscheidung darstellen, die Assange entlastet und seine Freilassung nebst Entschädigung für angetanes Unrecht fordert? Nein. Stattdessen, überschlagen sich die Mainstream-Medien geradezu, lange widerlegte Verleumdungen gegen das Opfer westlicher Justizwillkür zu verbreiten. Die Hauptsache scheint für unsere „Qualitätsmedien“ zusein: Der politisch Verfolgte Assange soll mit dem hetzerischen Stigma „Vergewaltigung“ gebrandmarkt werden. Mit dieser hysterischen Hetzkampagne, die von Journalisten am Rande der Kriminalität geführt wird (Verleumdung ist eine schwere Straftat), soll die UN-Entscheidung offensichtlich entkräftet und in den Hintergrund gedrängt werden.

Der DLF verbeitete von den seit Jahren bekannten Fakten völlig ungerührt im Halbstundentakt die AssangeLeakPorn„Vergewaltigungs“-Vorwurf-Verleumdung. Die ARD-Tagessschau war zunächst schlauer, sprach von „einem Vergewaltigungsdelikt“, was so klingt als wäre wohl eine Vergewaltigung unter vielen des Täters gemeint. Was aber von einem pfiffigen Anwalt vor Gericht so gedreht werden könnte, dass damit auch das seltsame schwedische Sexualstrafrecht mit seinen „Vergewaltigung“ genannten Belästigungs- und Nötigungstatbetänden hätte gemeint sein können. Das ist Qualitätslügen-Journalismus (der sich hinter dem Pegida-Lügenpresse-Komplex jetzt anscheinend gut versteckt glaubt).

Bei dieser Debatte sollten wir uns erinnern: Das alles geschieht auf Basis eines offensichtlich konstruierten Verfahrens, bei dem erstmals in der Geschichte von Interpol wegen derartiger (keineswegs seltener) Vorwürfe ein Haftbefehl ausgesprochen wurde. Die illegale defakto-Inhaftierung von Assange dauert bereits vier Jahre an, weit länger als die Höchststrafe, die Assange in Schweden wegen der läppischen und zudem sehr fragwürden Vorwürfe schlimmstenfalls drohen würde. Das Offensichtlichste verschweigen die Mainstreamer: Hier geht es nicht um Strafverfolgung, sondern um politische Verfolgung eines Dissidenten. Unsere Medien betreiben Lügen durch Weglassen und Verzerren, wenn sie dies als praktisch normalen Fall eines Sexualstraftäters hinzustellen, der zufällig auch Wikileaksgründer ist. Weggelassen wird natürlich bei der „Berichterstattung“ auch, dass Assange sich den Hass der Westmachthaber zuzog, weil Wikileaks ihre hundertausendfachen Kriegsverbrechen enthüllte. Hintergrundinformationen? Bei ARD, ZDF, Bertelsmann usw.: Fehlanzeige. Dafür hier:

Sex-Intrige gegen Assange

Assange zum Sexskandal umgelogen

Propagandafilm mit Assange-Hetze

Politik der Einkerkerung: Die Detainee Policies

Wikileaks und Anonymous

Assange kritisiert Obama

Hexenjagd auf Assange -London im Abseits

Kritik an Anti-Assange-Hetzfilm

Whistleblower in Folterhaft: Bradley Manning

Finanz-Terror gegen Wikileaks

USA: Ted Cruzador vs. Donald, the Trumpet

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Bei der US-Vorwahl in Iowa hat überraschend der christliche Eiferer Ted Cruz den rechtpopulistisch polternden Favoriten der Republikaner, Donald Trump, geschlagen. Bei den Democrats konnte Hillary Clinton (Blackrock) den sozialen Gegner Sanders nur sehr knapp auf den zweiten Platz verweisen. Iowa, der US-Bundesstaat, der durch die Tradition der Vorwahlen große Bedeutung hat, ist vor allem eines: Das Land der Bleichgesichter. 90% Weiße stehen nur 8% Schwarzen und Hispanos gegenüber, 30% der Weißen gelten als deutschstämmig. Trotzdem -oder gerade deshalb- gelten Gleichheitsrechte dort als hohes Gut. Im Staat der liberalen Maisfarmer und christlichen Schweinzüchter wurde immerhin auch der Traktor erfunden.

Ohrfeige für ein politisches Großmaul: Ted Cruz hat bei den Republikanern die erste Vorwahl im Bundesstaat Iowa gewonnen. Multimillionär Trump hatte sich gebrüstet, seinen Werbe-Jumbojet aus eigener Tasche bezahlen zu können -kam diese vollmundige Angeberei bei religiösen Rechten in Iowa schlecht an?  Es entfallen 28 Prozent auf Cruz und nur 24 Prozent auf Trump, dahinter liegen Marco Rubio (23), Ben Carson (9) und und der libertäre Außenseiter und republikanische Feigenblatt-Intellektuelle Rand Paul (4,5); Jeb Bush ist abgeschlagen nur auf drei Prozent gekommen. „Die Ehre gebührt Gott“, salbaderte Cruz, der sich besonders um evangelikal-christliche Wähler bemüht, in seiner Siegesrede. Sein Konkurrent Trump, weit entfernt davon, eine Niederlage einzugestehen, äußerte sich zufrieden. „Wir sind Zweiter geworden, und ich möchte euch etwas sagen: Ich fühle mich einfach geehrt, sehr geehrt“, behauptete er vor seinen Anhängern. Der für seine stramm rechtspopulistischen und  fremdenfeindlichen Äußerungen bekannte Geschäftsmann Trump steht jetzt als Verlierer da. Die Republikaner-Basis liebt religiöse Fanatiker, sogar Bush jr. musste erst eine Erweckung erleben, um wählbar zu sein -später gab es einen Skandal um Bush-Häme über fundamentalistische Deppen, die ihn gewählt hätten: Einige meinen, auch die damals folgende Empörung aus christlich-fanatischen Kreisen hätte die Republikaner gegen Obama gekostet.

Landeskunde Iowa

Iowa hat 3.046.355 Einwohner (2010), davon sind 88,7 Prozent Weiße, 2,9 Prozent Schwarze oder Afroamerikaner, Map_of_Iowa_18625,0 Prozent Hispanics oder Latinos, 1,7 Prozent Asiatische Amerikaner und 0,4 Prozent Indianer. Die meisten Bewohner Iowas haben europäische Vorfahren. Dabei bilden die Deutschstämmigen mit etwa 36 Prozent (2014) die mit Abstand größte Gruppe. Größte Religionsgemeinschaft in Iowa ist die römisch-katholische Kirche, zu der sich rund 23 Prozent der Bevölkerung zählen. Die einzelnen protestantischen Glaubensgemeinschaften sind deutlich weniger stark vertreten. Werden jedoch die verschiedenen protestantischen Gruppierungen addiert, ist Iowa eher protestantisch geprägt. Die mitgliederstärksten Religionsgemeinschaften im Jahre 2000 waren die Katholische Kirche mit 558.092, die Evangelical Lutheran Church in America mit 268.543 und die United Methodist Church mit 248.211 Anhängern.

Trotzdem war Iowa stets ein Vorreiter bei der Gewährung von Bürgerrechten: Schon 1839 erklärte der Iowa Supreme Court  die Sklaverei für ungesetzlich, Jahrzehnte bevor im Bürgerkrieg diese Frage auf nationaler Ebene geklärt wurde. 1868 entschied das Gericht, dass auch Formen der Rassentrennung, etwa in Schulen, in Iowa unzulässig sind, während der Supreme Court der USA erst 1953 nachzog. Wenn die Weißen eine überwältigende Mehrheit stellen, sind sie also auch mal bereit, den farbigen Minderheiten ihre Rechte zu gewähren. Man kann sie ja immer noch bei Wahlen überstimmen.

Doch die liberale Haltung Iowas bezog sich auch auf Frauen: 1869 wurde Iowa der erste Bundesstaat, der Frauen die Ausübung juristischer Berufe erlaubte. 2009 entschied der Iowa Supreme Court einstimmig, dass ein Staatsgesetz, das die Eheschließung Homosexueller verbietet, gegen den in der Staatsverfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz verstößt. Damit wurde Iowa der nach Massachusetts und Connecticut dritte Bundesstaat, in dem gleichgeschlechtliche Partner heiraten dürfe.

Nächste Station: New Hampshire

In New Hampshire, bei den nächsten Vorwahlen, gilt Trump immer noch als Favorit. Eine echte Vorentscheidung wird es nach Einschätzung vieler Beobachter aber frühestens am 1. März geben, am Supertuesday. Dann wird in 14 US-Bundesstaaten und in Amerikanisch-Samoa gewählt. Damit werden so viele Stimmen ausgezählt, dass sich erste sichere Trends zeigen. Für Viele wird es dann um das politische Überleben gehen, etwa für Jeb Bush, aktuellen Kronprinz des Bush-Clans, der in Iowa nur auf magere drei Prozent kam.