Wikileaks: Bewegung im Fall Julian Assange

Wikileaks-Mann Assange in London

Gerd R. Rueger

Schwedens Justiz will nach vier Jahren nun doch Julian Assange wegen sexuellem Missbrauch in seinem Asyl befragen. Der Wikileaksgründer sitzt in der Londoner Botschaft Ecuadors unter strenger Bewachung durch die Polizei, die die kleine Wohnung umzingelt hat und belagert. Medien nutzen die Gelegenheit, um ihre Hasspropaganda gegen Assange zu wiederholen, er sei „wegen Vergewaltigung“ unter Verdacht: Aber in Wahrheit geht es nur um minderschweren „Missbrauch“ nach schwedischem Recht.

Schwedens Justiz will nach vier Jahren nun doch Julian Assange wegen der lächerlichen Vorwürfe von sexuellem Missbrauch in seinem Asyl befragen. Der Wikileaksgründer sitzt seit vier Jahren in der Londoner Botschaft Ecuadors unter strenger Bewachung durch die Britische Polizei, die die kleine Botschafts-Wohnung des armen Landes umzingelt hat und belagert. Die Meute der Mainstream-Medien nutzt die Gelegenheit, um zu wiederholen, Assange werde der „Vergewaltigung“ verdächtigt: Eine Lüge, es geht um minderschweren „Missbrauch“ nach dem absonderlichen schwedischem Sexualstrafrecht. Bezichtigung, Anklage und fünfjährige Hetzjagd durch Interpol sind eine offensichtliche politische Farce, um Assange, Wikileaks und Whistleblower allgemein in Misskredit zu bringen. Die Medien machten mit, das deutsche Wikipedia manipulierte als Reaktion auf die Gewährung von Asyl für Assange sogar seinen Eintrag „Ecuador“. 

Ecuadors Außenminister Guillaume Long machte vor einem Eingehen auf das überraschende schwedische Angebot Bedarf an juristischer Beratung für Assange geltend, um die aktuelle Rechtslage einzuschätzen. Außerdem äußerte der Außenminister die offizielle Frage an die Britische Regierung, warum sie immer noch unwillig sei, auf die in Februar dieses Jahres von der UN-Arbeitsgruppe für Menschenrechte ausgesprochene Rüge der willkürlichen Inhaftierung von Julian Assange durch die Großbritannien zu reagieren -und Assange ohne Bedingungen freizulassen (vgl. Nichtberichte  der deutschen Lücken-Presse dazu).

Londons Außenminister Hugo Swire beharrte auf dem seit fünf Jahren behaupteten Standpunkt, man sei verpflichtet UNhumanrightsAssange an Schweden auszuliefern (obwohl die Interpol-Fahndung wegen eines derart minderschweren Vorwurfs eine Ungeheuerlichkeit ist, zumal der Vorwurf unter dringendem Verdacht steht, durch Zahlungen an die beiden Frauen seitens der USA motiviert zu sein). In seinem Ministerium soll es laut Guardian Befürchtungen geben, der Fall Assange könne die diplomatischen Beziehungen zu dem lateinamerikanischen Land ernsthaft schädigen und dass Assange bis 2020 dort ausharren könnte (dann verjährt nach schwedischem Recht die behauptete Straftat).

Ecuador begrüßte prinzipiell die plötzlichen Avancen der Schweden, den Fall zuende zu bringen. Er wies aber daraufhin, dass Assange diese Befragung in der Botschaft bereits seit vier Jahren von Schweden gefordert habe, was dessen Justiz stets abgelehnt hätte (während sie aber in 44 anderen Fällen solche Auslandsbefragungen durchgeführt habe). Man ist daher misstrauisch und fordert Garantien für die Sicherheit von Assange. Die ecuadorianischen Wahlen im nächsten Jahr wird aller Voraussicht nach die jetzige Regierungspartei Allianza Pais erneut gewinnen, auch wenn Präsident Rafael Correa nicht erneut antreten will.

CIA-Methoden: Assange und die „Vergewaltigung“

Angebliches Ziel der Schweden sind Ermittlungen im Fall einer fragwürdigen Anzeige wegen eines minderschweren AssangeLeakPornFalls von angeblichen „sexuellem Missbrauch“ im Verlauf Verlauf einer mit einvernehmlichem Sex verbrachten Nacht. Zwei Schwedinnen, mit denen Assange nacheinander solche Nächte verbrachte, zeigten ihn im Verlauf der CIA-Hetzjagd auf ihn an. Die vorher von Wikileaks enthüllten US-Kriegsverbrechen waren die bis dahin größte Bloßstellung der „einzigen Supermacht“ (inzwischen wurden sie vielleicht noch von den Snowden-NSA-Enthüllungen übertroffen).

Damals wollten die USA ein Exempel an Assange und seinem Informanten Manning statuieren: Manning wurde in US-Militärhaft gefoltert und zu einer barbarisch hohen Haftstrafe verurteilt (ungeachtet der zahlreichen Preise, die er für seine mutige Tat im Sinne der Menschenrechte erhielt). Assange droht eine ähnliche Missachtung seiner Rechte durch die US-Justiz. Sexuelle Intrigen sind gängige Geheimdienstmethode und die Bezichtigung der Vergewaltigung ist ein Standardverfahren, um einen Gegner politisch auszuschalten.

Einvernehmlicher Sex war nicht befriedigend: „Vergewaltigung“?

Und dies obwohl lange bekannt ist, dass die dünnen Anklagepunkte der schwedischen Justiz sich maximal zwischen sexueller Belästigung und dem in Schweden sehr ausgedehnten Begriff des „sexuellen Missbrauchs“ bewegen. Keine der beiden Schwedinnen, auf deren Anzeigen hin Assange von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben wurde, hat je geleugnet, mit Assange in der Tatnacht einvernehmlichen Sex gehabt zu haben.

Assange hat sich in den letzten Jahren in unzähligen Verleumdungsklagen gegen britische Medien verschlissen, die dennoch stur auf ihrer Lüge von der „Vergewaltigung“, derer Assange angeblich verdächtigt würde, beharrten. Jeder Journalist kann heute wissen, dass es nicht um Vergewaltigung geht, sondern um ein geplatztes Kondom bzw. die Behauptung, es sei im Verlauf einer einvernehmlich durchvögelten Liebesnacht auch zu Sex ohne Kondom gekommen –angeblich entgegen dem Willen der Schwedin. Sie forderte von Assange einen Aidstest, was er verweigerte. Sie fand heraus, dass er noch mit einer anderen Schwedin einvernehmlichen Sex gehabt hatte und beide Frauen zeigten Assange an. Warum schreien die westlichen Journalisten dennoch fast unisono „Vergewaltigung!“ aus allen Medienkanälen? Die einzige Vergewaltigung, die hier vorzuliegen scheint, ist die Vergewaltigung der Menschenrechte des Julian Assange durch eine wildgewordene Journaille -und die missbraucht jetzt wie es scheint die Blog-Erfahrungsberichte einer der beiden Schwedinnen, um ihre Kampagne stur fortzusetzen:

„Eine der beiden schwedischen Frauen, die den WikiLeaks-Gründer Julian Assange wegen Sexualdelikten belangen, hat sich offenbar erstmals öffentlich zu dem Fall geäußert. In einem Internetblog bezeichnete sie sich als „Opfer eines Angriffs“ vor drei Jahren, wie die schwedische Presse berichtet. Freunde des Angreifers und andere Menschen mit Hintergedanken hätten schon bald beschlossen, sie als Lügnerin und den Täter als unschuldig anzusehen. Sie habe Drohungen erhalten und sei deswegen einige Monate lang in den Untergrund gegangen, schrieb die Frau weiter. Doch nach einer Weile hätten sich auch Menschen für sie eingesetzt. Der Eintrag in dem Blog stammt von Mitte April, wurde in den schwedischen Medien aber erst jetzt publik gemacht. Der Name Assange taucht nicht darin auf, ergibt sich aber aus dem Zusammenhang. Die beiden Frauen werfen dem Australier Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe vor. Assange weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als Teil einer Kampagne gegen WikiLeaks, der von ihm mitgegründeten Enthüllungsplattform im Internet. Er habe mit den beiden Frauen 2010 in Schweden einvernehmlichen Sex gehabt – „ohne Gewalt und ohne jegliche Drohung“, hatte er erklärt.Google unter Berufung auf AFP

Wenn alles tatsächlich so abgelaufen sein sollte, wie die beiden Schwedinnen behaupten, und sie sich tatsächlich als Opfer erst des von ihnen angehimmelten, zu sich nach Hause abgeschleppten und später als sexuellen Belästiger angezeigten Hackers sehen, wäre das Mobbig im Netz gegen sie unfair, unethisch und sogar eine Straftat. Aber vielleicht sollten sie dagegen einmal die Behandlung von Julian Assange halten und die Hetzkampagnen, die er nicht durch ein paar Spinner im Netz, sondern durch Zehntausende hetzerischer Journalisten und Journalistinnen zu erdulden hatte. Ihre Beschuldigungen haben Briten und Schweden den nötigen Vorwand geliefert, um die westlichen Strafverfolgungsbehörden bis hinauf zu Interpol in eines der zweifelhaftesten Verfahren stürzen zu lassen, das in ihrer Geschichte zu verzeichnen ist.

Die Verfolgung von Assange, die den Briten bislang ca. zehn Millionen Euro wert gewesen sein soll, ist so fadenscheinig begründet wie es selten eine Fahndung war. Völlig widersinnig blockiert die britische Staatsmacht das Asyl des verfolgten Menschenrechtsaktivisten Assange. Denn es wäre leicht möglich, dass Assange sich in die ecuadorianische Botschaft in Stockholm begibt, um sich dort endlich den Fragen der schwedischen Staatsanwaltschaft über die beiden Kondome zu stellen (von denen eines, wie wir inzwischen wissen, nicht einmal seine DNA enthält. Wer Schwedisch kann, wusste mehr, auch über die Zeugenbefragungen und Polizeiprotokolle). So könnte er unter ecuadorianischem Schutz bleiben und dennoch den Anforderungen der schwedischen Justiz gehorchen. Die Ablehnung dieses Vorschlags ist weder rechtlich noch logisch zu erklären -geht es wirklich um ein Strafverfahren in einer sexuellen Strafsache? Immer weniger Beobachter glauben daran -die Hexenjagd auf Assange wird immer absurder.

„Women against Rape“ für Assange

Katrin Axelsson and Lisa Longstaff von “Women against Rape” fragten nicht nach der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Assange-Opfer, sondern nach der Glaubwürdigkeit der britischen Regierung bei ihrer verbissenen Verfolgung von Julian Assange:

“Whether or not Assange is guilty of sexual violence, we do not believe that is why he is being pursued. Once again women’s fury and frustration at the prevalence of rape and other violence, is being used by politicians to advance their own purposes. (…) In over 30 years working with thousands of rape victims who are seeking asylum from rape and other forms of torture, we have met nothing but obstruction from British governments. Time after time, they have accused women of lying and deported them with no concern for their safety.” (Guardian 23.08.2012)

Axelsson und Longstaff beziehen sich hier vermutlich auf nach Großbritannien verschleppte „Zwangsprostituierte“, die in britischen Bordellen Opfer von Massenvergewaltigungen wurden. In solchen Fällen scheint die britische Justiz oft zur Abschiebung der Opfer zu neigen, statt die britischen Vergewaltiger zu verfolgen. Im Fall des Whistleblowers Julian Assange legt London offensichtlich andere Maßstäbe an die Glaubwürdigkeit der Frauen an.

London: Asyl für Massenvergewaltiger Pinochet

Die Besessenheit der Briten, Assange ausliefern zu wollen, ist vor allem dem Assange-Verteidiger Baltasar Garzon unverständlich, der einst den Massenvergewaltiger und -mörder Pinochet von den Briten nach Spanien ausgeliefert haben wollte, um ihm den Prozess zu machen. 1998 wurde der chilenischen Diktator Augusto Pinochet in London verhaftet, es lief ein Auslieferungsersuchen aus Spanien. Pinochets  Verantwortung für den Mord an 3.000 Menschen, die Folter von mehr als 30.000 Menschen, einschließlich brutaler Vergewaltigungen, begangen an mindestens 3.000 Frauen, war zu diesem Zeitpunkt schon bewiesen. Aber der Massenmörder bekam in London Asyl und die Briten verweigerten nach einem langwierigen Rechtsstreit die Auslieferung an Madrid –Ankläger in Madrid war damals Balthasar Garzon.

Damals standen tägliche Mahnwachen von chilenischen Flüchtlingen vor dem Britischen Parlament, darunter Frauen, die unter Pinochet gefoltert und vergewaltigt worden waren.  London ließ den Massenmörder, -folterer und –vergewaltiger Pinochet nach Chile zurückkehren, ohne dass er für seine unzähligen Verbechen belangt werden konnte. Im Fall Assange geht es um sehr fragwürdige Anklagen in unvergleichlich banaleren Anschuldigungen, aber London will Assange unbedingt ausliefern. Warum? Auch Katrin Axelsson and Lisa Longstaff von “Women against Rape” wiesen auf diesen Widerspruch hin.

Gnadenlose Hetzkampagne gegen Assange

Assange hat sich in den letzten Jahren in unzähligen Verleumdungsklagen WL_Logogegen britische Medien verschlissen, die dennoch stur auf ihrer Lüge von der „Vergewaltigung“, derer Assange angeblich verdächtigt würde, beharrten. Jeder Journalist kann heute wissen, dass es nicht um Vergewaltigung geht, sondern um ein geplatztes Kondom bzw. die Behauptung, es sei im Verlauf einer einvernehmlich durchvögelten Liebesnacht auch zu Sex ohne Kondom gekommen – angeblich entgegen dem Willen der Schwedin. Sie forderte von Assange einen Aidstest, was er verweigerte. Sie fand heraus, dass er noch mit einer anderen Schwedin einvernehmlichen Sex gehabt hatte und beide Frauen zeigten Assange an. Warum schreien die westlichen Journalisten dennoch fast unisono „Vergewaltigung!“ aus allen Medienkanälen?

Die einzige Vergewaltigung, die hier vorzuliegen scheint, ist die Vergewaltigung der Menschenrechte des Julian Assange durch eine wildgewordene Journaille. Eine Journaille, die ihre Aufgabe nicht in der Verteidigung eines Whistleblowers sehen will, dem ein unfairer politischer Prozess gemacht wird. Eine Journaille, die sich auch jetzt wieder auf die Blog-Einträge einer der beiden Schwedinnen stürzt, um ihre Verleumdungs-Kampagne ein weiteres mal aufzuwärmen und Stimmung gegen einen Kritiker der westlichen Regimeherren zu machen. Eine Journaille, der man genau deswegen ihre Krokodilstränen um gegängelte Kritiker anderer Regime nur noch schwer abkaufen kann.

Feministin glaubt nicht an „zwei wehrlose Frauen“

Zitieren wir zum Schluss noch einmal eine nüchterne, weibliche Stimme zum Thema des angeblichen Vergewaltigungsverdachtes. 2011 schrieb Antje Bultmann, Expertin für Whistleblower, in ihrem Beitrag „WikiLeaks und die Grenzwachen bürgerlicher Freiheitsrechte: wie die USA ihre demokratischen Ideale verraten“, in der kriminologischen Fachzeitschrift Big Business Crime:

„Zwei wehrlose Frauen? Beide Frauen sind Intellektuelle, keine ‚Hascherl‘ vom Land, Frauen, die sich später rächen wollten, weil Assange sich nicht mehr für sie interessierte. Jedenfalls ließ Anna Ardin sich im Internet darüber aus, wie man sich bei Männern rächen kann. Sie gingen zusammen zur Polizei. Die Beweislage war aber so dünn, dass die Klage fallengelassen wurde. Allerdings fanden sich ein paar Wochen später Argumente, die Verfolgung wieder aufzunehmen. Wie das? Über den Sinneswandel der Staatsanwaltschaft kann nur spekuliert werden. Auf was sich der Vorwurf der Vergewaltigung oder der sexuellen Belästigung bezieht, wurde dem Rechtsanwalt von Assange lange nicht gesagt. Amerika hat hier vermutlich mitgemischt. Es gibt ja wohl keinen zweiten Fall, der wie der von Assange wegen unterschiedlicher Ansichten um ein Kondom von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Der Gejagte stellte sich in London am 7. Dez. 2010 selbst der Polizei und wurde festgenommen.“ (Antje Bultmann)

Neue ARD-Krimtartaren-Attacke! Aber ist es nun eine „Annexion“?

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Krimtartaren

Gilbert Perry

Sie reiten wieder in die Schlacht, unsere  journalistischen Krimtartaren: Entspannung mit Russland? Nein! Abbau der Sanktionen? Niemals! Weniger Nato-Säbelrasselei? Nur über unsere Leichen! Grund: Putin hat die Krim annektiert! Aber ist das wirklich wahr? Merkel sagt: Falsch! Aber nicht Angela, sondern Reinhard Merkel, ein westdeutscher Jura-Professor, der am Max-Planck-Institut über internationales Recht forschte, von der Bundesregierung in ihren Ethikrat berufen wurde und 1988-90 für die ZEIT schrieb. Die  Medienmeute schweigt und Wikipedia verdreht dreist  R.Merkels Krim-Analyse. Doch sein juristisches Statement steht auch bei der stramm rechtsgedrehten FAZ und die ist nur schwer zu verdächtigen, russische Propaganda zu verbreiten. R.Merkel zu Maßnahmen der Krim-Eingliederung in die russische Förderation: „Der Unterschied zur Annexion, den sie markieren, ist ungefähr der zwischen Wegnehmen und Annehmen.

Wikipedia stellt den Hamburger Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Reinhard Merkel (nicht verwandt oder verschwägert mit Angela Merkel) als emeritiert vor, was der 66jährige seit Kurzem ist. Doch zuvor hat der streitbare Jurist noch einen Tabubruch begangen: 2013 bezog er in der FAZ offen Stellung gegen die von der prowestlichen Mainstream-Meute lauthals propagandistisch ausposaunte Behauptung, Putin habe die Krim „annektiert“:

„Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten.FAZ

AN anderer Stelle führt er weiter aus, das aber auf der Krim keiner der drei Schritte völkerrechtswidrig waren. Ein mutiger Schritt des Professors, den kaum ein juristischer Kollege mitzugehen wagte. In der Debatte stößt man auf Verlinkungen zum FAZ-Artikel, die nicht funktionieren. Die FAZ scheint die URL zuweilen zu ändern, um es Westkritikern zu erschweren, ihre Argumente zu belegen (als erstes Bollwerk gegen kritische Leser, die auf diese Argumente stoßen, das zweite ist die gehässig-verdrehende Abhandlung des Kritikers R.Merkel auf Wikipedia). Bei Abfassung dieses Textes funktionierten alle Links auf

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-krim-und-das-voelkerrecht-kuehle-ironie-der-geschichte-12884464.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Wikipedia verdreht Aussagen im Mainstream-Krimkrieg gegen Putin
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Krimtartaren 1593

Reinhard Merkel stellte klar, dass die Angliederung der Krim durch Russland KEINE ANNEXION sei und auch KEIN BRUCH DES VÖLKERRECHTS. Völkerrechtswidrig war allenfalls eine gewisse Ausdehnung der russischen Truppenpräsenz auf der Krim, also von Truppen die dort gemäß Verträgen mit der Ukraine auf dem wichtigsten russischen Seestützpunkt stationiert sind. Die Truppen sollten das demokratisch mustergültig abgehaltene Referendum gegen ukrainischen Terror schützen, wie man ihn in Odessa sah (wo Westmedien ein Massaker ignorierten) oder auf dem Maidan (wo Westmedien das Massaker Putin oder der „prorussischen“ Regierung, die das Volk stürzen wollte, in die Schuhe schoben -fälschlich, wie man später zugeben musste: Maidan-Studie).

Glauben Sie nicht die Verdrehungen von Wikipedia, wo Reinhard Merkel erst möglichst anrüchig (Embryonen, Rettungsfolter) präsentiert, dann tendenziös zitiert und schließlich von der Übermacht zweier anders, nämlich Nato-konform, redenden Juristen „widerlegt“ werden soll:

„Die russische Militärpräsenz auf der Krim 2014 ist laut Merkel zwar völkerrechtswidrig, weil sie das zwischenstaatliche Interventionsverbot verletze, aber keine Annexion[15] – eine Einschätzung, der Völkerrechtler wie Anne Peters[16] und Claus Kreß widersprachen.[17] Wikipedia (Eintrag Reinhard Merkel)

Im Originalstatement von R.Merkel vom 7.4.2014 aus der (damals wohl noch zaghaft deutsche Wirtschaftsinteressen in Russland vertreten wollenden) FAZ liest sich das etwas anders:

„Hat Russland die Krim annektiert? Nein. Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein. Waren sie also rechtens? Nein; sie verstießen gegen die ukrainische Verfassung (aber das ist keine Frage des Völkerrechts).“ Reinhard Merkel in der FAZ

Lügt Wikipedia schnell noch seiner stramm-prowestlichen Tendenz in die Tasche, bevor die Wikipedianer ihre beiden Gegenzeugen in ihre Propagandaschlacht werfen? (Zwei Kronzeugen, die leider an juristischem Renommee nicht mit R.Merkel mithalten können.) Ja! Denn im unter Wiki-Footnote (15) angegebenen Quelle, dem FAZ-Artikel, ist überhaupt nicht von einem „Interventionsverbot“ die Rede, Merkel sagt dort zu Russland:

„War dessen Handeln also völkerrechtsgemäß? Nein; jedenfalls seine militärische Präsenz auf der Krim außerhalb seiner Pachtgebiete dort war völkerrechtswidrig. Folgt daraus nicht, dass die von dieser Militärpräsenz erst möglich gemachte Abspaltung der Krim null und nichtig war und somit deren nachfolgender Beitritt zu Russland doch nichts anderes als eine maskierte Annexion? Nein.“ FAZ

Verletzt wurde allenfalls ukrainisches Recht, was aber keine Einmischung seitens EU, USA oder NATO von außen rechtfertigen könne. Wikipedia verzerrt also offensichtlich, um sich in den Medien-Propaganda-Mainstream gegen Russland einzufügen. Sogar die Ausführungen von Merkel über die Rechtmäßigkeit des Krim-Referendums zur Abspaltung werden bei Wikipedia raffiniert zurechtgebogen, um die eigene ideologische Position in ein glaubwürdigeres Licht zu rücken:

Bei aller Empörung über das russische Vorgehen, so Merkel, sei hierzulande nicht ernsthaft bezweifelt worden, dass im Ergebnis des Referendums auf der Krim der authentische Wille einer großen Mehrheit der Krim-Bevölkerung zum Ausdruck kam, ob die amtlichen Ergebnisse im Einzelnen korrekt waren, wäre dafür ohne Belang.Wikipedia (Eintrag Reinhard Merkel)

Im Eintrag Annexion bei Wikipedia heißt es: „Eine Annexion (von lat…) ist die erzwungene (und einseitige)[1] endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit.“

Etwas Derartiges lag aber auf der Krim nicht vor, da die Bevölkerung sich in einem Referendum zur Abspaltung bekannte, ehe Russland sie weder erzwungen noch einseitig in sein Gebiet aufnahm. Reinhard Merkel dazu:

„Die offiziellen Bekundungen westlicher Regierungen lauten anders. Glaubt man ihnen, dann hat Russland auf der Krim völkerrechtlich das Gleiche getan wie Saddam Hussein 1991 in Kuweit: fremdes Staatsgebiet militärisch konfisziert und dem eigenen zugeschlagen. Die Annexion damals, man erinnert sich, hat ihrem Urheber einen massiven Militärschlag zugezogen. Wäre ein solcher Schlag, von seiner politischen Unmöglichkeit abgesehen, heute auch gegen Russland gerechtfertigt? Gewiss nicht. Aber das ist nicht der einzige Grund, den regierungsamtlichen Vokativen von Berlin bis Washington zu misstrauen.“ FAZ

„Annexion“ heiße im Völkerrecht die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Willen des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat, führt Reinhard Merkel dann weiter aus: Annexionen verletzen das zwischenstaatliche Gewaltverbot, die Grundnorm der rechtlichen Weltordnung. Regelmäßig geschehen sie im Modus eines „bewaffneten Angriffs“, der schwersten Form zwischenstaatlicher Rechtsverletzungen. Dann lösen sie nach Artikel 51 der UN-Charta Befugnisse zur militärischen Notwehr des Angegriffenen und zur Nothilfe seitens dritter Staaten aus – Erlaubnisse zum Krieg auch ohne Billigung durch den Weltsicherheitsrat, so R.Merkel.

Krim-Annexion? „das ist Propaganda“

Schon diese von ihm in der FAz dem stockkonservativen Publikum präsentierte Überlegung, mahnt Reinhard Merkel daher, sollte den fahrlässigen Umgang mit dem Prädikat „Annexion“ disziplinieren. Freilich biete dessen abstrakte Definition auch allerlei irreführenden Deutungen Raum. Aus einer von ihnen scheine sich das „völkerrechtliche Stigma“ ableiten zu lassen, das „der Westen derzeit dem russischen Vorgehen aufdrückt“ und an dem er die eigene Empörung beglaubige. Wie bewertet der Ethikrat-erfahrene Rechtsprofessor diese uns damalstäglich, jetzt immer noch bei jeder Gelegenheit von der ARD, Bertelsmann & Co in die Ohren posaunte Empörung? Genau wie wir hier im Blog. Prof.em. Reinhard Merkel:

„Aber das ist Propaganda. Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten. Der Unterschied zur Annexion, den sie markieren, ist ungefähr der zwischen Wegnehmen und Annehmen. Auch wenn ein Geber, hier die De-facto-Regierung der Krim, rechtswidrig handelt, macht er den Annehmenden nicht zum Wegnehmer. Man mag ja die ganze Transaktion aus Rechtsgründen für nichtig halten. Das macht sie dennoch nicht zur Annexion, zur räuberischen Landnahme mittels Gewalt, einem völkerrechtlichen Titel zum Krieg.“ FAZ

Rechtswissenschaftler, weiß Wikipedia, unterscheiden im sogenannten modernen Völkerrecht von der durch unmittelbare Androhung oder Durchführung militärischer Gewalt charakteristischen Annexion (wobei im Schrifttum umstritten ist, ob eine Annexion nur durch die einseitige Erklärung des annektierenden Staates erfolgen kann) – und damit der völkerrechtswidrigen Aneignung eines Gebietes, das zuvor einem auswärtigen Staat gehörte – die völkerrechtliche Abtretung (Zession). Bei letzterer hat der Staat, der über das Gebiet allein verfügte, dieses einvernehmlich in einem formellen Vertrag abgetreten; mit ihr tritt die neue Staatsgewalt an die Stelle der alten. Wird dieses Gebiet dann zu einem neuen, inkorporierten Staat (Gliedstaat) eines bestehenden Staatsverbandes (Föderation), spricht man von einer konsentierten, nicht einseitigen Sezession. Reinhard Merkel führt zur Frage, ob die Eingliederung der Krim in russisches Gebiet rechtens war, weiter aus:

„Aber war sie nichtig? Waren ihre drei Elemente – Referendum, Sezession, Beitrittserklärung – völkerrechtswidrig? Nein. Schon auf den ersten Blick ungereimt ist die von der amerikanischen Regierung ausgegebene Behauptung, bereits das Referendum habe gegen das Völkerrecht verstoßen. Veranstaltet ein Teil der Bevölkerung eines Landes unter seinen Mitgliedern ein Plebiszit, so macht ihn das nicht zum Völkerrechtssubjekt. Normen des allgemeinen Völkerrechts, etwa das Verbot, die territoriale Integrität von Staaten anzutasten, betreffen ihn nicht und können von ihm nicht verletzt werden. Die Feststellung reicht über das Referendum auf der Krim hinaus. Auch die Sezessionserklärung selbst verletzt keine völkerrechtliche Norm und könnte dies gar nicht. Sezessionskonflikte sind eine Angelegenheit innerstaatlichen, nicht internationalen Rechts. Diesen Status quo des Völkerrechts hat der Internationale Gerichtshof vor vier Jahren in seinem Rechtsgutachten für die UN-Generalversammlung zur Sezession des Kosovo bestätigt.“ FAZ

O weh! O Graus! „Propaganda! Propaganda! Russische Propaganda!!“ heulten die ARD-Medien empört, wann immer jemand das Kosovo mit der Krim verglich. Doch warum sollte so ein Vergleich unzulässig sein? Ein Territorium wurde per Votum der dort lebenden Bevölkerung aus einem souveränen Staat heraus gelöst -das passte EU, USA und Nato gut ins Konzept, obwohl die historisch-politischen Hintergründe eine solche Sezession beim Kosovo weit weniger nahe legten als jetzt bei der Krim (die historisch zu Russland gehört und aus einer Vodka-Laune heraus in Sowjetzeiten zur sowjetischen Ukraine geschlagen wurde, als mal ein Ukrainer in Moskau am Ruder war).

Aber die Rechtslage ist kompliziert: Nun öffne sich hier die Möglichkeit für allerlei sinistre Schachzüge, meint Reinhard Merkel, im Streit um die passenden Rechtsbegriffe. Sowenig das Völkerrecht ein Verbot der Sezession kenne, so wenig akzeptiere es umgekehrt ein Recht darauf: Es trifft dazu keine Regelung. Die Staaten haben ersichtlich kein Interesse an der positiven Setzung eines Rechtstitels, der die Beschädigung, ja Zerstörung ihrer eigenen Territorien durch sezessionsgeneigte Minderheiten erlauben würde. Und da sie nicht nur die vom Völkerrecht Verpflichteten, sondern auch dessen Urheber sind, gibt es einen solchen Anspruch eben nicht, von eng umschriebenen Ausnahmen abgesehen, die im Fall der Krim nicht einschlägig sind. Die Gemeinschaft der Staaten, so die saloppe Fußnote der Völkerrechtslehre, sei kein Club von Selbstmördern. Aber, gibt der Ethikrat-Professor zu bedenken:

„Daraus lässt sich im Propagandakrieg etwas machen. Die landläufige Feststellung, das Völkerrecht habe den Krim-Bewohnern kein Recht zur Sezession gewährt, ist ganz richtig. Aber der mitgelieferte Schluss, also sei die Sezession völkerrechtswidrig gewesen, ist falsch. Seine irreführende Wirkung, auf die sich seine Urheber freilich verlassen können, bezieht er aus einer verfehlten Parallele zum innerstaatlichen Recht. Dieses gewährleistet außerhalb seiner konkreten Verbote stets ein prinzipielles Freiheitsrecht. Es erlaubt, was es nicht ausdrücklich untersagt. Deshalb bedeutet in seiner Sphäre die Feststellung, jemand habe ohne Erlaubnis gehandelt, stets zugleich das Verdikt, dieses Handeln sei rechtswidrig gewesen.

Die Logik eines solchen Entweder-oder gilt im Völkerrecht nicht. Es kennt Formen kollektiven Handelns, zu denen es sich neutral verhält. Die Sezession ist ein exemplarischer Fall. Ein allgemeines Verbot ginge ins Leere, da dessen mögliche Adressaten dem Völkerrecht nicht unterworfen sind. Aber eine Erlaubnis dazu wird in etlichen internationalen Dokumenten seit Jahrzehnten verneint. Auch als allgemeines Freiheitsrecht wäre sie völkerrechtlich nicht zu begründen.

Das dürfte sich der in Brüssel und in Washington verordneten Sprachregelung wie von selbst eingefügt haben. Kein Recht der Krim auf Sezession! Das Referendum ein Bruch des Völkerrechts und daher null und nichtig! Der „Beitritt“ zu Russland nichts anderes als eine Annexion! Eine schöne Ableitung. Nur leider falsch.“ FAZ

Aber die russische Militärpräsenz?
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Krimtartaren Schlachtengemälde

„Aber die russische Militärpräsenz?“, fragt Reinhard Merkel weiter. Mache sie nicht die ganze Prozedur der Sezession zur Farce? Zum schieren Produkt einer Drohung mit Gewalt? Wäre es so, dann wären Ablauf und Ergebnis des Referendums genauso wie die Erklärung der Unabhängigkeit allein den Drohenden zuzurechnen, auch wenn die Einheimischen mit guter Miene bei der bösen Inszenierung mitspielten. Die Rede von der Annexion wäre dann richtig. So habe Stalin 1940 die baltischen Staaten annektiert. Nach ihrer Besetzung und der Zwangseinrichtung kommunistischer Marionettenparlamente ließ er deren Mitglieder in Moskau um den Anschluss an die Sowjetunion ersuchen, den er freundlich gewährte. Ebendeshalb war ein knappes halbes Jahrhundert später die Ablösung der baltischen Staaten von der späten UdSSR keine Sezession, sondern die Wiederherstellung einer Souveränität, die als Rechtstitel nie erloschen war. Wäre das nicht das passende Modell zur Deutung der Vorgänge auf der Krim? R.Merkel:

„Nein. Die Zwangswirkung der russischen Militärpräsenz bezog sich weder auf die Erklärung der Unabhängigkeit noch auf das nachfolgende Referendum. Sie sicherte die Möglichkeit des Stattfindens dieser Ereignisse; auf deren Ausgang nahm und hatte sie keinen Einfluss. Adressaten der Gewaltandrohung waren nicht die Bürger oder das Parlament der Krim, sondern die Soldaten der ukrainischen Armee. Was so verhindert wurde, war ein militärisches Eingreifen des Zentralstaats zur Unterbindung der Sezession. Das ist der Grund, warum die russischen Streitkräfte die ukrainischen Kasernen blockiert und nicht etwa die Abstimmungslokale überwacht haben. Natürlich wusste Putin, dass die von ihm gewünschten Resultate sicher waren und keiner erzwungenen Fälschung bedurften. Aber ob er andernfalls sogar dazu bereit gewesen wäre, steht nicht zur Debatte. Bei aller Empörung über das russische Vorgehen ist auch hierzulande nicht ernsthaft bezweifelt worden, dass im Ergebnis des Referendums der authentische Wille einer großen Mehrheit der Krim-Bevölkerung zum Ausdruck kam. Ob die amtlichen Ergebnisse im Einzelnen korrekt waren, ist dafür ohne Belang. Die wirklichen Zahlen lagen jedenfalls weit über der Marke von fünfzig Prozent.“ FAZ

Gleichwohl war die russische Militärpräsenz völkerrechtswidrig, so R.Merkel: Auch wenn gerade sie einen blutigen Einsatz von Waffengewalt auf der Krim verhindert haben mag (in der FAZ war ein illustrierender Verweis auf Odessa wohl nicht möglich), verletzte sie das zwischenstaatliche Interventionsverbot. Das machte aber die davon ermöglichte Sezession keineswegs nichtig. Aber es berechtigt andere Staaten zu Gegenmaßnahmen, zum Beispiel zu Sanktionen. Deren Verhältnismäßigkeit hat sich allerdings an ihrem tatsächlichen Anlass zu bemessen und nicht an einem fingierten Schreckgespenst: an einer militärischen Nötigung auf fremdem Staatsgebiet also, nicht aber einer gewaltsamen Annexion. Bei aller Überinstrumentierung der eigenen Empörung scheint man das in den westlichen Regierungen immerhin zu fühlen. Man warte nur das künftige Sanktionsregime und vor allem dessen Dauer ab. Viel Geduld wird man dafür nicht brauchen. Und frage sich dann, ob eine solche Antwort auf einen echten gewaltsamen Landraub nicht federleicht erschiene… Inzwischen wissen wir, dass Europa und vor allem die deutsche Wirtschaft für die Nato-Geopolitik an der Sanktionsfront bluten mussten, nicht die USA, die doch eigentlich hinter dem Putsch in Kiew stecken. Einige argwöhnen sogar, es ginge den USA auch darum, ihren manchmal aufmüpfigen Vasallen in Europa mit der Ukrainekrise ein faules Ei insNest gelegt zu haben, um sie zu disziplinieren und in die militärische Nato-Front zu pressen. Das mutmaßt Reinhard Merkel aber nicht. Er führt aus:

„Noch eine weitere Völkerrechtsverletzung ist Russland vorzuhalten. Sowenig das allgemeine Völkerrecht Sezessionen verbietet, weil es deren Urheber nicht verpflichten kann, so unzweideutig verlangt es von den anderen Staaten, die dadurch geschaffene Lage nicht oder jedenfalls nicht vor deren politischer Konsolidierung anzuerkennen. Zwei Tage nach dem Referendum, am 18. März, hat Russland das Abkommen zum Beitritt der Krim unterzeichnet. Das dürfte die stärkste Form der Anerkennung eines Sezessionsgebiets als eines unabhängig gewordenen Staates sein. Zwar geht die Frage, ob sich ein unabhängiger Staat einem anderen anschließt, den Rest der Welt so wenig an wie das Völkerrecht. Aber ob das Beitrittsgebiet nach einer vorherigen Sezession als ein solcher Staat anerkannt werden darf, sehr wohl.

Zahllose Probleme, die damit zusammenhängen, sind in der Völkerrechtsdoktrin seit langem umstritten. Über bestimmte Grundlagen besteht aber weitgehend Einigkeit. Danach war die russische Anerkennung der Krim als eines beitrittsfähigen unabhängigen Staates zwei Tage nach ihrer Abspaltung mehr als vorschnell. Sie verletzte, heißt das, den völkerrechtlichen Anspruch der Ukraine auf Achtung ihrer territorialen Integrität. Auch das rechtfertigt internationale Gegenmaßnahmen.

Freilich müssen sich die empörten westlichen Staaten nun an ihre eigenen Nasen fassen. Vor sechs Jahren, am 17. Februar 2008, erklärte die provisorische Zivilverwaltung im Kosovo dessen Unabhängigkeit vom serbischen Zentralstaat. Das verstieß, wiewohl der Internationale Gerichtshof das zwei Jahre später verneint hat, gegen einschlägiges spezielles Völkerrecht, nämlich die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom Juni 1999, die den Kosovo nach der Nato-Intervention unter die Hoheitsgewalt der Vereinten Nationen gestellt und zugleich die Unverletzlichkeit der serbischen Grenzen garantiert hat. Einen Tag nach dieser Sezession haben England, Frankreich und die Vereinigten Staaten, drei Tage später hat Deutschland den Kosovo als unabhängigen Staat anerkannt.

Auch das waren überhastete Akte der Anerkennung und damit völkerrechtswidrige Eingriffe in den Anspruch Serbiens auf Achtung seiner territorialen Integrität. Damals hat Russland den Westen scharf kritisiert, heute spielt es das gleiche Spiel. Dass dabei die Rollen vertauscht sind, mag man als kühle Ironie einer Weltgeschichte verbuchen, die noch immer den Maximen der politischen Macht weit eher folgt als den Normen des Völkerrechts.

Das ist bedauerlich, aber vorderhand nicht zu ändern. Und das wäre vielleicht ein Grund, die völkerrechtliche Kirche im politischen Dorf zu lassen und immerhin rhetorisch ein wenig abzurüsten. Russland hat völkerrechtswidrig gehandelt, in mäßig dramatischem Modus und politisch keineswegs wie ein hasardierender Gangster. Der nun entstandene Zustand war für die Krim langfristig wohl ohnehin unumgänglich. Und die Form, in der er nun herbeigeführt wurde, mag bei all ihrer Unerfreulichkeit gravierendere Konflikte vermieden haben. Annexionen zwischen Staaten sind dagegen typischerweise Kriegsgründe.

Wer heute mit Blick auf die Krim so redet, verwirrt nicht nur die völkerrechtlichen Grundbegriffe, sondern mobilisiert deren Legitimationspotential auf eine gefährliche Weise. Wenn nicht alle Zeichen trügen, ist der Westen soeben dabei, sich für eine verfehlte Außenpolitik die Quittung einer welthistorischen Blamage zuzuziehen. Er sollte deren Kollateralschäden nicht allzu weit in die Sphäre des Völkerrechts ausdehnen.“  FAZ

S._V._Ivanov._At_the_guarding_border_of_the_Moscow_state._(1907)

Krimtartaren 1907

Was zu beweisen war. Aber die ARD-Propagandatruppe niemals wahrhaben wollte und als „russische Propaganda“ verdammte und weiter verdammt bis heute. Und wenn sie ihre Wendehälse nicht nach einer neuen Geopolitik von Nato, Westoligarchen und Bilderberg erneut verdreht haben, werden sie das auchweiter tun. Lügen durch Verdrehen und Weglassen wie die Lückenpresse es nun mal macht. Und wir müssen leider der strammrechten FAZ noch dankbar sein, dass sie wenigstens etwas mehr Rückgrat hat als die Gurkentruppen der Staatssender und dem Lotterhaufen bei Bertelsmann. Der aufrechte Professor Reinhard Merkel hat seine Krim-Analyse in zahlreichen Interviews wiederholt und wir warten darauf, so eines nicht nur bei RT, sondern auch bei der ARD zu sehen…