USA: Verfolgung von Snowden rechtswidrig?

Gerd R. Rueger 27.06.2013 Banner in Hong Kong, der Edward Snowden zeigt

Bradley Manning, Julian Assange und jetzt Edward Snowden werden von den USA verfolgt. Grund ist eine fadenscheinige Beschuldigung der „Spionage“. Doch was die drei Kämpfer für Transparenz und Menschenrechte taten, entspricht dem Verhalten von Whistleblowern, nicht Spionen. Unsere Medien übernehmen mehrheitlich unkritisch die krude Deutung der USA, doch Prof. Kai Ambos, ein Experte für internationales Strafrecht, widersprach ihnen im Interview mit der Tagesschau. Diese Information wird seitdem totgeschwiegen.

Jede kritisierte, kriminelle oder zwielichtige Institution, sei es die Mafia, die Scientology-Church oder die US-Regierung, hat etwas gegen Whistleblower, die ihre Machenschaften ans Licht bringen. Sie werden zu „Verrätern“ erklärt und in ein möglichst ungünstiges Licht gerückt, ihre Glaubwürdigkeit wird untergraben und sie werden bekämpft. Je größer die Verwerflichkeit der ans Licht gebrachten Untaten der Institution, um so härter wird die Verfolgung der Whistleblower betrieben. Die US-Regierung betreibt neben der Auslieferung von Julian Assange jetzt auch die von Edward Snowden, wofür sie eine Begründung brauchen. Die USA haben Bradley Manning, Julian Assange und Edward Snowden „Spionage“ vorgeworfen, doch die Publikation von Untaten der US-Regierung hat nichts mit Spionage zu tun. Auch Juristen sehen das so:

Kai Ambos, Richter am Landgerich und Professor für internationales Strafrecht (Göttingen):

„Der Vorwurf der Spionage ist sehr problematisch. Die Tatbestände, die die USA hier aufführen, beruhen auf einem Gesetz von 1917, das vor allem im Zweiten Weltkrieg eine Rolle spielte. Dabei ging es um klassische Spionage, wenn also jemand Staatsgeheimnisse an eine fremde, feindliche Macht liefert. Unter Obama hat dieses Gesetz leider wieder mehr Bedeutung erlangt. Es ist schon ein wenig paradox, dass die US-Regierung jemanden wegen Spionage verfolgt, der das Ausspionieren ihrer Bürger aufgedeckt hat. Es ist sehr fraglich, ob das Verhalten Snowdens überhaupt unter Spionage fällt, denn er hat ja keiner fremden Macht Informationen geliefert und dafür ja auch keine finanziellen Vorteile erhalten. Er hat die Öffentlichkeit (…) über einen Missstand informiert. Für mich ist er daher eher ein klassischer Whistleblower als ein Landesverräter.“

Kai Ambos ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und internationales Strafrecht an der Georg August Universität Göttingen, außerdem kennt er die Rechtspraxis durch Tätigkeit  als Richter am Landgericht Göttingen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem im Bereich der internationalen Strafjustiz und der Justizreform mit Schwerpunkt Lateinamerika und Osteuropa. In einem Radio-Interview mit dem DLF erläuterte Ambos die rechtliche Situation Snowdens:

„… ich habe mir also noch mal die Straftatbestände angeguckt, um die es da geht. Wenn man sich jetzt mal auf die amerikanische Argumentation einlässt – das sind ja drei Straftatbestände. Der eine ist Diebstahl von Regierungseigentum. Der ist jetzt was Kleineres, das kann man mal weglassen. Und die anderen beiden sind aus einem Gesetz aus 1917, der sogenannte „Espionage Act“, also der Spionageakt, den man besonders eingesetzt hat gegen die Spionage im Rahmen des Zweiten Weltkriegs. (…) Die Straftatbestände, die die USA da anführen, sagen da noch, es muss ein Schaden zum Nachteil, „to the Injury of the United States“ muss geschehen, man muss „National Defense“-Informationen, also nationale Verteidigung berühren, man muss die Sicherheit und das Interesse der Vereinigten Staaten gefährden mit dieser Handlung. Also er hat natürlich Informationen weitergegeben, die sicherlich auch klassifiziert sind, die Geheimnis – sozusagen geheime Informationen, das ist klar. Insofern sind diese Tatbestände erfüllt. Aber hat er tatsächlich einen Schaden den USA zugefügt? Das ist natürlich sehr unbestimmt, sehr schwer auszulegen. Da tritt zum Beispiel ein Kollege von Ihnen im Guardian, nämlich der Herr, der den zuerst interviewt hat, die Auffassung, er hat gar nicht zum Schaden der USA gehandelt, er hat zum Nutzen der USA gehandelt, denn er hat die Bürger darüber informiert, dass sie ausspioniert wurden. Und die Ironie der Geschichte ist, dass er jetzt verfolgt wird wegen Spionage, ja? Eigentlich ein Witz und ein Treppenwitz.“

Die Frage lautet also letztlich: Nützt es einem Land oder schadet es einem Land, wenn Verbrechen seiner Regierung und anderer Behörden (hier die NSA) aufgedeckt werden? Die Antwort kann aus Sicht der belasteten Behörden nur lauten: Er schadet uns. Ein Schaden für das Land kann nur behauptet werden, soweit die Behörden sich selbst und ihre Interessen mit dem Land als Ganzes und dessen Interessen gleichsetzen. Für die Bürger des Landes und seine restlichen Institutionen sieht dies ganz anders aus: Ihnen nützt der Whistleblower. Auch den Behörden selbst, soweit sie in die Verbrechen nicht verwickelt sind, würde eine Klärung und eine Aburteilung der Straftäter im Endeffekt nützen. Es ist also der Argumentation von Kai Ambos zufolge die Beschuldigung der Spionage gegenstandslos, die Verfolgung der Whistleblower ist demnach eine Verfolgung politischer Dissidenten, wie sie angeblich nur bei totalitären Staaten vorkommt. Unsere Medien reiten derzeit im Zusammenhang mit der sehr totalitär wirkenden Verfolgung der Whistleblower verstärkt auf mangelnder Beachtung der Menschenrechte durch China, Russland und sogar Ecuador herum, ohne die Beachtung derselben Menschenrechte durch die USA infrage zu stellen. Viele Medienkonsumenten sehen diese journalistische Beteiligung an der Hetzjagd auf unbequeme Dissidenten und Oppositionelle zunehmend kritisch -was eine gute Sache ist. Die altehrwürdige SZ, ehemals linksliberales Vorzeigeblatt, schreibt dazu etwa:

„“Ich werde keine Jets starten, um einen 29 Jahre alten Hacker zu fassen“, sagte US-Präsident Barack Obama zum Auftakt seiner Afrika-Reise in Senegals Hauptstadt Dakar. Außerdem habe er bislang keinen Kontakt zu seinen russischen und chinesischen Kollegen Wladimir Putin und Xi Jinping aufgenommen, weil die Fahndung nach Snowden eine rein rechtliche Angelegenheit sei. Er hoffe auf die Durchsetzung internationalen Rechts. Die USA warnten alle Staaten, die dem Informanten helfen, vor Konsequenzen. „Unsere Regierung wird Länder für schlechtes Verhalten nicht belohnen“, sagte der US-Politiker Menendez. „Handelsvorteile sind ein Privileg, das Staaten gewährt wird, kein Recht.“ Snowden, der am Freitag 30 Jahre geworden ist, wird von den USA wegen Spionagevorwürfen gesucht…“

Die SZ zeigt hier keine Spur von journalistischer Distanz zu Obama und den USA -aber wehe, wehe, jemand ergreift die Partei der Dissidenten: Dann ist das Jaulen der „Qualitätsjournalisten“ groß, das Pochen auf unabhängige Berichterstattung, Objektivität, der alte Spruch „sich mit keiner Sache gemein zu machen“ als Ethos wird wiedergekäut. Tatsache ist leider: Es gibt keine totale Objektivität. Jeder hat eine eigene Meinung und kann sie nicht wirklich aus seinem eigenen Kopf heraus halten. Die meisten hängen ihr Mäntelchen in den Wind der Mächtigen ihres Landes oder der Weltmacht Nr.1, der USA. Gefährlich wird dies auch durch ihren Irrglauben, damit objektiv zu sein: Eine selbstbetriebene Gehirnwäsche ist die effektivste Gehirnwäsche. Schlimm ist, dass es beim Thema PRISM um die informationelle Freiheit der ganzen Welt geht -auch um die der SZ-Journalisten. Können sie nicht begreifen, dass sie sich hier sehr wohl mit einer „Sache gemein machen“? Mit der Sache, sich selbst zu entmündigen und ihre Freiheitsrechte aufzugeben. Für diese Rechte zu kämpfen wäre ihre erste Pflicht, hätten sie tatsächlich ein Ethos, das diese Bezeichnung verdient. Leider sind sie nur ein Beispiel von vielen und viele ihrer Kollegen sind noch viel weiter von einem verantwortlichen Journalismus entfernt -die billige Kritik an Ecuadors Problemen mit der reaktionären Presseübermacht des Landes ist dabei eine der unwürdigsten Wendungen. Die Damen und Herren Medienleute wissen ganz genau, dass es in Lateinamerika immer die reaktionäre Presse war, die nach einer Alösung von Militärdiktaturen und Oligarchen-Despoten an einem Sturz der Linksregierung arbeitet -oft mit Hilfe der CIA. Wenn jetzt immer wieder süffisant eingestreut wird, Ecuador bzw. Correa würde in seinem eigenen Land die Pressefreiheit selbst nicht achten, für die er mit dem Asyl für Snowden eintritt, ist das pure Heuchelei.

siehe auch

Bald Whistleblower-Flut in Washington?