Arbeitnehmer plattmachen: Union Busting

Theodor Marloth

Die populären „Ghostbuster“ jagen Geister, „Union Buster“ jagen Unions, engl. für Gewerkschaften. In Deutschland ist eine neuartige Mafia aus Anwälten, Unternehmensberatern, Personalmanagern und Detektiven unterwegs, um bösen Bossen zu helfen, Arbeitnehmer noch effektiver bis aufs Blut auszubeuten. Ihr Ziel ist es, die gesetzlich garantierte (und theoretisch staatlich geschützte) Organisierung von Arbeitern und Angestellten zu sabotieren. Sie wenden sich gegen Einzelne, gegen Betriebsräte, gegen ganze Belegschaften -gegen Cash. Die Initiative Arbeitsunrecht e.V. kämpft dagegen. Die SPD schaut zu bzw. weg und tut nichts, um denen zur Hilfe zu kommen, die sie dann am Wahltag wieder an die Macht bringen sollen.

Union Busting ist kurz gesagt, die professionelle und systematische Bekämpfung von Betriebsräten und gewerkschaftlicher Organisierung. Der Begriff Union Busting kommt aus dem Amerikanischen. Das bedeutet wörtlich: Gewerkschaften plattmachen. Union Busting richtet sich in Deutschland auch gegen Betriebsräte, Vertrauensleute, kritische Arbeiter_innen und präventiv auch gegen Organisierung unter Kollegen, die erst im Entstehen begriffen ist.

In den USA ist das Union Busting oder auch Union Avoidance (Gewerkschaftsvermeidung) eine eigenständige milliardenschwere Industrie. In einer neutraleren Form nennt sie sich Labor Relations Consulting (Beratung für Arbeitsbeziehungen).

In Deutschland ist seit etwa 2001 ein Geflecht aus einschlägigen Dienstleistern entstanden. Wer nach den Gründen für die feststellbare Verrohung in deutschen Arbeitsverhältnissen fragt, sollte sich diese Netzwerke genauer ansehen.

Wir definieren Union Busting wie folgt:

Union Busting ist die gezielte Anwendung und modulare Kombination von Praktiken, um arbeitgeber-unabhängige Organisierung und Interessenvertretung in einem Betrieb, einer Branche oder eines Staates zu unterbinden, auszuhebeln oder im Entstehen zu be- und verhindern. Union Busting wird sowohl betrieben, um den erreichten Status quo an Kollektivität, Mitbestimmung und arbeitsrechtlichem Schutz anzugreifen, wie auch, um Organisierungsbemühungen von Beschäftigten möglichst im Keim zu ersticken.

Dazu gehören sehr häufig Maßnahmen gegen einzelne Meinungsführer aus der Belegschaft, insbesondere Mitglieder von Vertretungsorganen oder Gewerkschaften, mit dem Ziel, diese zu diskreditieren, zu isolieren, zu entlassen.

Die Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften als professionelle Dienstleistung

12 Thesen und Erkenntnisse

aus der Studie “Union-Busting in Deutschland”, (Otto-Brenner-Stiftung, Arbeitsheft 77 (pdf), Mai 2014) , von Werner Rügemer und Elmar Wigand

1. Professionelle Gewerkschaftsbekämpfung in den USA

Rund um die Dienstleistung Union Busting (deutsch: Gewerkschaftsbekämpfung, siehe Definition) existiert in den USA seit Ende des 19. Jahrhunderts eine Branche, die in den 1970er Jahren zu neuer Blüte reifte. Die hochbezahlten Beratungs-, Rechtsvertretungs- und Coaching-Dienste dieser auf Gewerkschaftsvermeidung spezialisierten Agenturen und Kanzleien hatten einen erheblichen Anteil am dramatischen Niedergang der traditionellen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung der USA nach dem Zweiten Weltkrieg.
Im Fortgang der Globalisierung haben Praktiken des Union-Busting auch in anderen Ländern Verbreitung gefunden, beispielsweise in Deutschland. Der Know-how-Transfer geschah über verschiedene Wege.

2. Union-Busting als Teil professioneller Netzwerke in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland haben sich im Laufe des letzten Jahrzehnts unterschiedlich miteinander verbundene Netzwerke herausgebildet, in denen spezialisierte Akteure ihre Dienstleistungen entwickeln und den Unternehmensleitungen anbieten. Dazu gehören Universitäten, an denen Juristen und Betriebswirtschaftler ausgebildet werden, kleine und große Anwaltskanzleien deutscher wie US-amerikanischer Provenienz, Unternehmensberater, Medienrechtskanzleien, PR-Agenturen, Stiftungen, Wirtschaftsdetekteien, arbeitgeberfinanzierte Universitätsinstitute, Labor-Relations- und Human-Resources-Einrichtungen, „gelbe“ Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

3. Betriebsratsfreie Zonen schaffen und sichern

Eine wesentliche Bestrebung des Union-Busting in Deutschland besteht darin, Betriebe und Konzerne zu betriebsratsfreien Zonen zu machen oder einen betriebsratsfeien Status quo zu wahren. Diese Stoßrichtung gegen Betriebsräte ergibt sich erstens aus dem besonderen Kündigungsschutz, den gewählte Betriebsratsmitglieder in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz genießen, sowie aus deren Möglichkeiten, in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit einzugreifen. Zweitens sind in Betriebsratsgremien zumeist profilierte und erfahrene Vertreter von Arbeitnehmerinteressen zu finden, die im Konfliktfall als ernst zu nehmende Gegenspieler der Geschäftsleitung auftreten können.

4. Umkämpfte Betriebsratsmehrheiten und „andere Vertretungsorgane“

Wenn die Gründung eines Betriebsrats nicht zu verhindern ist oder deren Verhinderung nicht opportun erscheint, steht häufig die Wahl von managementgesteuerten Betriebsräten oder die Organisierung einer managementgesteuerten Mehrheit in Wahlvorständen und Betriebsräten als Ziel auf der Agenda der Union-Buster. Oft gerät ein Betriebsrat erst dann unter Beschuss, wenn er sich aktiv für Arbeitnehmerbelange einsetzt und gegen bestimmte Maßnahmen zur Wehr setzt. In solchen Fällen zeigt sich deutlich, dass das bloße Vorhandensein eines Betriebsrats noch wenig über die Qualität der betrieblichen Mitbestimmung aussagt. Die Übergänge zwischen arbeitnehmerorientierten und unternehmenshörigen Betriebsräten beziehungsweise anderen Formen der Belegschaftsvertretung – z. B. durch andere Vertretungsorgane (AVO) – sind oft fließend. Unternehmensleitungen arbeiten bisweilen gezielt darauf hin, die Zusammensetzung der Betriebsräte in ihrem Sinne schrittweise zu verändern.

5. Explizite Union-Buster und etablierte Kanzleien

Nur eine Minderheit mittelständisch orientierter Anwaltskanzleien und Berater wirbt explizit mit gezielter und rücksichtsloser Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften in der Grauzone zum Rechtsbruch bzw. Rechtsmissbrauch. Diese bilden die Spitze eines Eisbergs, dessen größerer Teil aus Dienstleistern besteht, die ihre Aktivitäten öffentlich unter das Prinzip der betrieblichen Effektivität und der Rechtsförmigkeit stellen. Seit den 1990er Jahren haben führende Wirtschaftskanzleien in den USA Methoden des Union-Busting in ihr Portfolio aufgenommen. Vielfach zeigen sich ähnliche Dienstleistungen bei ihren Ablegern in Deutschland und bei deutschen Großkanzleien, die seit etwa dem Beginn der 2000er Jahre eigene Arbeitsrechtsabteilungen aufgebaut haben. Die gezielte Bekämpfung von Gewerkschaften und Betriebsräten wird von ihnen nicht nach außen hin beworben, jedoch in moderaten Tönen „zwischen den Zeilen“ formuliert.

6. Kampf gegen „Low Performer“: Mobbing, Bossing, Schikanen

Personalleitungen und Human-Resources-Berater gehen seit ca. ungefähr 15 Jahren zunehmend gegen „Low Performer“ (sog. „Minderleister“) vor. Die in diesem Zusammenhang entwickelten Methoden verleiten nicht wenige Führungspersonen und Personalverantwortliche zu schikanösem Verhalten gegenüber Untergebenen. In manchen Unternehmen und Branchen speziell im Niedriglohnsektor kommt ein Generalverdacht gegen mutmaßlich oder potenziell delinquente Beschäftigte hinzu, der sich in intensiver und extensiver Überwachung spiegelt. Hinter Betriebsratsneugründungen steht häufig die Hoffnung der Belegschaft auf Schutz durch Interessenvertretung, gewerkschaftlichen Beistand und geltendes Recht. Zahlreiche Betriebsratsgründungen und Konflikte um etablierte Betriebsräte gehen darauf zurück, dass Arbeitnehmervertreter sich schützend vor ihre Kollegen stellen, die verdächtigt oder unter Druck gesetzt werden.

7. Schwächung der Mitbestimmung durch Ausgliederung

Im Rahmen von Umstrukturierungen kommt es vielfach zur Zerschlagung und/oder Auslagerung von integrierten Unternehmen in einzelne, rechtlich (scheinbar) unabhängige Gesellschaften (Outsourcing). Diese Veränderung der Unternehmensstruktur bringt eine Aufblähung von formell eigenständigen Verwaltungsapparaten und Aufsichtsratsgremien mit sich. Sie führt entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auch zu einer potenziellen Zunahme von Betriebsratsgremien und -mandaten. Gleichzeitig schränkt die Zergliederung die Möglichkeiten gewerkschaftlicher Organisierung und somit die Organisationsmacht ein. Hier liegt eine strukturelle Ursache für die Kluft zwischen dem Rechtsanspruch auf einen Betriebsrat und der realen Fähigkeit von Belegschaften und Gewerkschaften, dieses Recht im Ernstfall auch durchzusetzen. Die Bedeutung des Betriebsverfassungsgesetzes und die Rolle der Gewerkschaften scheinen bei einem Teil der Arbeitgeberseite an Anerkennung zu verlieren; sie sehen das deutsche Modell der Mitbestimmung in erster Linie als lästigen Kostenfaktor und Relikt einer vergangenen Epoche.

8. Vorreiter in Unternehmen und Branchen

Spezifische Branchen und Betriebe gelten als Pioniere für gewerkschafts- und betriebsratsfreie Zonen, etwa Reedereien (durch Ausflaggung), die Systemgastronomie (Typ McDonald’s), Einzelhandelsketten (Typ Aldi), Paketzusteller (Typ UPS) oder Unternehmen der Informationstechnologie. Die Methoden der Ausflaggung, des Franchising, der Scheinselbstständigkeit u. Ä. wurden anschließend mit Hilfe der unter Punkt 2 genannten Netzwerke verfeinert und verallgemeinert.

9. Das Arbeitsrecht an Hochschulen wird privatisiert

Selbst konservative Professoren für Arbeitsrecht wie Hans Carl Nipperdey verstanden in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik das Arbeitsrecht seiner Intention nach als Schutzrecht für Arbeitnehmer. Diesem klassischen Prinzip folgt heute nur noch eine Minderheit, die zudem öffentlich unwirksam bleibt. Das Lager jener Arbeitsrechtler, die den Schutz des Eigentums der Arbeitgeber und deren unternehmerische Freiheit in den Vordergrund stellen, nimmt heute eine dominante Position ein. Das Arbeitsrecht ist in dieser Rechtsauffassung nur mehr ein Teil des bürgerlichen Rechts oder des Wirtschaftsrechts. Konzerne und Arbeitgeberverbände finanzieren heute Universitätsinstitute für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen. Arbeitgebernahe Anwälte haben immer häufiger Lehraufträge an Universitäten, privaten wie staatlichen.

10. Rechtsnihilismus

Zur Strategie der Union-Buster gehört es, gezielt Kündigungsgründe zu inszenieren; ebenso gehören dazu fristlose Kündigungen, die im Bewusstsein ausgesprochen werden, dass sich deren Begründung vor den Arbeitsgerichten gar nicht halten lässt. Damit werden jedoch Fakten geschaffen: Die betroffenen Beschäftigten, Betriebsräte und Betriebsratsgründer werden für Monate aus dem Betrieb entfernt. Oft enden die Konflikte mit Abfindungen. Die nach dem Betriebsverfassungsgesetz geltende Strafbarkeit von Betriebsratsverhinderung und -behinderung ist vermutlich eine der am seltensten durchgesetzten rechtlichen Sanktionen überhaupt. Ein allgemeines Unrechtsbewusstsein und die Kenntnis von Rechten weichen in bestimmten Branchen und Beschäftigungsformen einem sich ausbreitenden Rechtsnihilismus.

11. Risikosituationen für Betriebsräte

In bestimmten Situationen werden Methoden des Union-Busting besonders häufig eingesetzt. Das gilt für Unternehmensaufkäufe durch Private-Equity-Investoren. Diese setzen von vornherein auf einen Weiterverkauf oder einen Börsengang. Sie können den Kaufpreis nicht nur durch drastische Kostensenkungen, sondern auch durch ein betriebsratsfrei gemachtes Unternehmen wesentlich in die Höhe treiben. Letzteres hilft etwa vor Insolvenzen und geplanten Schließungen, Sozialpläne, Abfindungen, Transfergesellschaften etc. möglichst zu begrenzen oder zu vermeiden. Auch mittelständische Unternehmen sind in der Lage, im Konfliktfall eine enorme betriebsrats- und gewerkschaftsfeindliche Aktivität zu entfalten. Des Weiteren sind Privatisierungen öffentlicher Unternehmen und Dienstleistungen Risikosituationen für Beschäftigte, Gewerkschafter und Betriebsräte.

12. Angriff auf Meinungsfreiheit und kritische Berichterstattung

Union-Busting schränkt oftmals auch die Presse- und Meinungsfreiheit ein. Einschüchterungsversuche sowie Kündigungen gegen Betriebsräte und Gewerkschafter infolge von Meinungsäußerungen in der betrieblichen Öffentlichkeit stellen eine gebräuchliche Vorgehensweise dar. Eine häufig angewandte Methode sind ferner Kündigungen, die durch teilweise spekulative Aussagen gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit begründet werden.
Spezialisierte Medienanwälte unterdrücken und erschweren kritische Medienberichte mittels Abmahnungen, Gegendarstellungen oder Unterlassungserklärungen.

Mehr dazu:

 

Womit beschäftigt sich die aktion ./. arbeitsunrecht? Grundlegende Texte

Die Fertigmacher: Mobbing als Geschäftsmodell

Hannes Sies Fertigmacher-004

Warum lassen die Arbeitenden in Deutschland sich täglich herumschubsen? Warum immer mehr Schikane und Ausbeutung am Arbeitsplatz? Das ist nicht einfach „ein Trend“, sondern eine systematische Verschwörung der Geldeliten gegen das Volk: Spezielle (Un-) Rechtsanwälte machen ein Geschäft daraus, Arbeitgebern schmutzige Tricks gegen ihre Arbeitskräfte beizubringen, etwa die fingierte „sexuelle Belästigung“. Wer seine Rechte einfordert, wird schikaniert, gemobbt, entlassen. Schluss damit!

Warum lassen die Arbeitenden in Deutschland sich täglich herumschubsen? Warum sind die Gewerkschaften und Betriebsräte von Jahr zu Jahr immer machtloser gegen Schikane und Ausbeutung am Arbeitsplatz? Das ist nicht einfach „ein Trend“, sondern eine systematisch geplante und durchgeführte Verschwörung der Geldeliten gegen das Volk: Spezielle (Un-) Rechtsanwälte machen ein Geschäft daraus, Arbeitgebern schmutzige Tricks gegen ihre Arbeitskräfte beizubringen, etwa die fingierte „sexuelle Belästigung“. Wer seine Rechte einfordert, wird schikaniert, gemobbt, entlassen. Dies ist die rechtswidrige bis kriminelle Praxis der neoliberalen Areitswelt. Werner Rügemer und Elmar Wigand klären darüber auf in ihrem Buch „Die Fertigmacher“, das zur Allgemeinbildung gehören und Lehrstoff an allen Schulen und Universitäten sein sollte.

Unter dem Schutz von Desinteresse der Mainstreammedien hat der Neoliberalismus eine neue Dienstleistungsbranche ausgebrütet: Professionelle Bekämpfer von Arbeitskräften, Betriebsräten und Gewerkschaften, die für die Rechte der Arbeitenden eintreten. Sogenannte Wirtschafts- und Medienkanzleien, Wirtschaftsdetekteien, PR-Agenturen spionieren Aktivisten aus, machen sie fertig und deckeln Medienberichte darüber durch Missbrauch des Medienrechts. Die neoliberale Ideologie dazu liefern verdeckt von Unternehmen finanzierte Universitäts-Institute und Stiftungen, wie etwa die notorische Bertelsmann-Stiftung, sowie Psycho-Strategen für „Human Resources“. Als Tarn-NGO der Geldelite im Klassenkampf treiben sogenannte „christliche“ und „gelbe“ Gewerkschaften ebenso ihr Unwesen wie neue Arbeitgeberverbände, die alte Tarifverträge brechen sollen: Die Geldelite kündigt alte Kompromisse rücksichtslos auf und erklärt uns allen den totalen Krieg.

Das Autorenduo Rügemer/Wigand schildert, wie die Pest der organisierten Mobber aus den USA zu uns schwappte und wie sie sich ausbreitete -mit Unterstützung durch deutsche Regierungen unter Kohl (CDU), Schröder (SPD) und Merkel (CDU) sowie natürlich auch die von Geldeliten gesteuerte EU. Die tendenziösen Medien verkauften die Politik der schikanösen Ausbeutung mit breitem Grinsen als „Flexibilisierung des Arbeitsmarktes“, die unbedingt und ganz dringend nötig sei, um Arbeitsplätze zu schaffen. Bewiesen wurde diese Schutzbehauptung der Ausbeuter nie, nach Beweisen dafür gefragt hat aber auch kein ARD- oder Bertelsmann-Reporter.

Erst die Verwandlung der Arbeitslosigkeit in die Hartz-IV-Hölle (nach Mastplan von Bertelsmann) durch die Ruegemerrotgrüne Schröder-Regierung schuf die Basis dafür, immer mehr Jobsuchende in mies bezahlte, schikanöse Ausbeuterjobs zu pressen. Wer dort versucht, wenigstens die verbliebenen schmalen Reste an Menschenrechten in der Arbeitswelt einzufordern, sieht sich den „Union Bustern“ (Gewerkschafts-Plattmachern) gegenüber -die keineswegs nur Gewerkschaften bekämpfen, sondern jeden aufrechten Arbeitnehmer und vor allem Betriebsräte, die gesetzlich garantierten Vertreter der Arbeiterseite. Es ist der Klassenkampf2.0, geführt von oben nach unten, durch den Neoliberalismus mit ergaunerten Billionen aufgeblasen, medial zur totalitären Propaganda-Maschinerie geworden.

Zum Buchinhalt „Die Fertigmacher“

Werner Rügemer und Elmar Wigand sehen bei den Unternehmern eine „zynische Aggressivität“ gegenüber ihren Arbeitskräften und fragen: „Gibt es eine Systematik hinter diesem Vorgehen?“ (S. 10) Antwort: In der deutschen Arbeitswelt findet seit Ende der 1990er Jahre eine Umwälzung statt, die eine Art unerklärten Kleinkrieg beinhaltet, der auf US-amerikanische Methoden und Prinzipien zurück greift. Die systematische Bekämpfung von Mitbestimmung und gewerkschaftlicher Organisierung der Arbeitskräfte nennt sich „Union Busting“ (S. 10/11).

Zu den Methoden der Willkür und den dahinter stehenden Interessen der Unternehmen nach Gewinn und Profit gehört es, Betriebsräte und Gewerkschaften zurückzudrängen, einzuschüchtern, einzulullen oder ganz zu eliminieren. Das Programm ist der totale krieg eines neoliberalen Sozialdarwinismus gegen Menschenrechte und eine humane Gesellschaft; gemäß Neoliberalismus lehnen Unternehmen jede soziale Verantwortung für die Gesellschaft, in der sie sich parasitär eingenistet haben, ab -sie wollen nur Profit schinden, egal wie. Ob sie über das Ausbeuten hinaus (hochgejubelt zum „arbeitsplätze schaffen“) noch etwas zu unserer Gesellschaft beitragen, sehen sie nicht als ihr Problem. Im Visier haben sie sogenannte „Problemkinder“, Menschen, die sie zynisch wie man es nur von den Nazis kannte, begrifflich als „Totes Holz“ entmenschen: Kranke, angebliche zu langsam Arbeitende, treue Arbeiter, die „zu lange“ im Betrieb sind, stehen auf der Abschussliste.

Besonders asozial: Körperlich angeschlagene, ältere und schwächere Menschen werden gemobbt. Betriebspolitik ist die totalitäre Diktatur im Kleinformat: Die Unterdrückung von selbstbewussten, unangepassten, potentiell rebellischen Arbeitskräften. Mit Zucker werden dagegen die Angepassten, die Kriecher und Emsigen behandelt, die für das Unternehmen den höchsten Gewinn abwerfen, man nennt sie „aufsteigende Sterne“ (nicht, dass man den von ihnen erarbeiteten Gewinn mit ihnen teilen wollte -den stecken Manager und Leitung ein). Ihnen folgen die gerade noch geduldeten „Arbeitspferde“. Wer macht so was? Rügemer/Wigand nennen Namen und kämpfen vereint mit Verdi in ihrem Verein gegen „Arbeitsunrecht„:

Zur Methodik des Union Busting nach Schreiner + Partner gehören Bespitzelung und Überwachung, Schikanen, No Union Busting,Wellen von Kündigungen und Abmahnungen – oft sind diese konstruiert oder provoziert. Die Hardcore-Arbeitsrechtler agieren in der Grauzone zum Rechtsbruch. Ihre Methoden kollidieren mit folgenden Gesetzen:

Spitzel, illegale Überwachung, fingierte „sexuelle Belästigung“

Folgende Wortprotokolle aus einem Seminar der Kanzlei Schreiner geben darüber Auskunft, wie weit die Anstiftung zu illegalem Handeln geht, so work-watch. Ein Teilnehmer fragte z.B., ob es in Ordnung sei, wenn ein bestellter Zeuge das, was eine unerlaubte Videokamera am Arbeitsplatz gefilmt hatte, als mit eigenen Augen gesehen bezeugen würde. Die Antwort des Anwalts: „Wenn er das glaubhaft rüberbringt und sagt, ich hab mich da irgendwo versteckt, ist das ein probates Mittel, ja. Es ist ja gang und gäbe durch die Kameras… Als Anwalt darf ich Ihnen natürlich so etwas nicht empfehlen. Das wäre, streng genommen, Prozessbetrug. Aber ich sag mal so, faktisch, wenn Sie jemanden haben, der glaubhaft versichert, er hat’s gesehen (lacht lauthals)…

Die Kollegin dieses Anwalts, ebenfalls tätig in der Kanzlei Schreiner, berichtete aus ihrer praktischen Beratungsarbeit. Auch hier das Wortprotokoll:

„In einem Schwimmbad, auch ein ganz schlimmes Betriebsratsmitglied, der ist hinter jedem Rock her. Hatte auch schon eine Auszubildende angegangen. Das war damals im Einverständnis, aber man hätte es zum Anlass nehmen können. Da hatte ich einen Vorschlag. Ich sagte, wenn Sie das doch wissen, dass der jeder hinterher stellt, dann nehmen sie doch das zum Anlass. Man hat es dann so gemacht, eine Dame von einem externen Dienstleister und das mit ihr abgesprochen. Sie soll ihm ein paar Avancen machen. Sie wollten das entsprechend vorbereiten, dass wieder eine sexuelle Belästigung da ist. Das war sozusagen das Ziel.“

Der (kriminelle) anwaltliche Vorschlag, eine sexuelle Nötigung zu konstruieren, um einen unliebsamen Betriebsrat loszuwerden, wird als eine Art Motivationstraining begriffen: „Ich will Ihnen damit – auch wenn wir damit schon viel vorwegnehmen, Kündigung von Betriebsratsmitgliedern – möchte ich Ihnen einfach damit ein bisschen einen Schubs geben, wenn’s gar nicht mehr gehen würde, dass Sie einfach mal ein bisschen kreativ werden.“ Belegt werden diese Schulungsinhalte auch im Film von Günter Wallraff, Recht des Stärkeren.

Mainstream-Medien an der Seite der Geldelite

Zu den ideologischen Helfern der Arbeitgeber zählen vor allem die Mainstreammedien ARD, ZDF, Bertelsmann & Co. Dort herrscht eine Gewerkschafts-Vernichtungs- und eine Mitbestimmungs-Vertreibungsindustrie. Zusammengerottet haben sich unter dem Schutz von Politik und Medien eine Armada von schmierigen, aber nach unten beißwütigen Anwaltskanzleien, durchtriebenen Unternehmensberatern, schikanösen Personalmanagern, skrupellosen Detektiven, schleimigen PR-Agenturen. Sie sind die Hilfstruppen und Schlägerkommandos der Arbeitgeber, sie agieren allesamt unter einer Tarnkappe, unter der das „Arbeitsrecht als Teil des Privatrechts und als Kampfrecht im Interesse der Unternehmensseite“ zu verstehen ist. (S. 112) Mit allen legalen und illegalen Mitteln werden die Machtinteressen der Geldseite durchgepeitscht.

Entstanden ist ein Netzwerk, „in dem Methoden der kapitalistischen Menschwerdung – Unterwerfung als Freiheit – nicht nur ausgeheckt, sondern in der Arbeitswelt umgesetzt werden“. Die Welt der Arbeit soll entmenscht werden, aber die PR dazu folgt auf dem Fuße: Wenn die Unternehmer als „engagierte Bürger“ gesellschaftliche Anliegen „wie Menschenrechte, Bildung, Migration, Armutsbekämpfung, Gesundheit und Chancenfairness“ aufgreifen, Ziel: „Der Staat sind wir, die Unternehmensleitungen“. (S. 61)

Diesem Ziel dient natürlich auch die EU, wenn sie antritt „für private Unternehmen die günstigsten Bedingungen zu schaffen und staatliche Unternehmen und Dienstleistungen zu privatisieren“ (S.164). „Das Endziel ist die Auflösung der Gesellschaft in einen Markt aus freien, ungebundenen, ideologisch entwurzelten, flexiblen Individuen, die in ständiger Konkurrenz zueinander“ stehen. Der Begriff der Arbeiterklasse sei historisch widerlegt, wer dem noch anhänge, sei ein „Ewiggestriger“ „und damit zum Abschuss frei gegeben“. (S. 21)

Die Autoren mahnen im Zusammenhang mit Arbeitsunrecht und Union Busting Widerstand an (S.17), denn Arbeitsrechte sind Teil der Menschenrechte. Das vermitteln die Mainstreammedien heute anders: „Arbeits- und Sozialrechte scheinen nicht dazu zu gehören.“ (S. 219) Wenn in weiten Teilen Europas aus der Freiheit der arbeitenden Menschen das Recht zum freien Fall ins Bodenlose geworden ist, dann sollte auch der politische Streik gesetzlich nicht verboten sein (was er z.B. in Frankreich und vielen anderen Ländern auch nicht ist).

Das Buch „Die Fertigmacher“ ist eine wichtige Quelle für jeden, der seine unterdrückung nicht länger hinnehmen will: Wer im heutigen Kapitalismus seine Interessen nachhaltig vertreten will, braucht diese Kenntnisse über die Gegenseite. Personenporträts von Drahtziehern der Mobbing- und Bossing-Lawine runden das Bild ab zusammen mit vielen dargestellten Betriebskonflikten.

Werner Rügemer, Elmar Wigand
Die Fertigmacher
: Arbeitsunrecht und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung
PapyRossa Verlag, 238 Seiten, 14.90 Euro

 

Protestaufruf gegen TTIP-Ausbeuter

Gerd R. Rueger DollarPyramid

Wenn EU und USA zusammen etwas ausbrüten, gilt es wachsam zu sein. Das transatlantische Abkommen TTIP soll offenbar die Ausbeutung der Arbeitenden verschärfen und die Freiheit der Konzerne auf Kosten von Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechten stärken. Die Verhandlungen wegen des NSA-Skandals auf Eis zu legen, scheiterte bislang. Jetzt regt sich scharfer Protest gegen TTIP.

Die geplante TTIP-Wirtschaftszone gefährdet grundlegende Arbeitsstandards, vernichtet Arbeitsplätze. Werner Rügemer erklärte, wie ein Nebenabkommen im nordamerikanischen NAFTA die Verletzung von Arbeitsrechten legalisiert:

Durch das „Freihandels“ abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA soll das Wachstum gefördert werden. Damit sollen auch hunderttausende Arbeitsplätze auf beiden Seiten des Atlantiks entstehen. Dabei steht jedoch das Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen, nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung des Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). Die Erfahrung zeigt aber: Freihandelsabkommen des gegenwärtig vom „westlichen“ Kapitalismus forcierten Musters vernichten bisherige Arbeitsplätze und schaffen eine geringere Zahl neuer, prekärer Jobs.

Das North Atlantic Free Trade Agreement (NAFTA) gilt seit 1994 zwischen den USA, Mexiko und Kanada. Es stellt im Unterschied zum vorherigen Freihandelsabkommen GATT den neoliberal geprägten Typ dar: Es geht weniger um Zollfragen, sondern um die Freiheit der Investoren. So enthält NAFTA erstmalig auch die private Schiedsgerichtsbarkeit. Die US-Regierungen seit William Clinton bis Barack Obama legten und legen seitdem für weitere Freihandelsabkommen (GATS, TRIPS u.a.) das NAFTA-Muster zugrunde, so auch jetzt für TTIP mit der EU und für das Trans-Pacific Partnership, TPP, mit 11 pazifischen Staaten.

Auch durch NAFTA sollten hunderttausende neue Arbeitsplätze in allen drei beteiligten Staaten entstehen. Aber ohne dass dies ausdrücklich als Ziel beschlossen wurde, wurden die Arbeitsverhältnisse dereguliert. Das wurde rechtlich durch ein Nebenabkommen abgesichert: North American Agreement on Labor Cooperation (NAALC).

In der NAALC-Präambel heißt es vielversprechend: Die drei Vertragspartner orientieren sich an den Arbeits- und Menschenrechten nach dem Standard der Internationalen Arbeits-Organisation ILO. Doch zu diesem Nebenabkommen gehört noch ein Anhang: Darin sind die ILO-Standards aufgelistet, die von den USA, Mexiko und Kanada ratifiziert bzw. nicht ratifiziert waren. Verbunden damit verpflichten sich die drei Staaten, den jeweiligen Rechtszustand in den anderen Staaten anzuerkennen.

Das kam und kommt einseitig den USA zugute. Sie haben die meisten und wichtigsten Arbeitsrechte nach den ILO-Standards nicht ratifiziert: Recht der Beschäftigten zur Gewerkschaftsbildung (Koalitionsfreiheit), Recht der Beschäftigten auf kollektive Interessenvertretung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, festgelegte Verfahren für die Festsetzung des Mindestlohns, Gesundheits- und Sicherheitsschutz am Arbeitsplatz, Recht auf bezahlten Urlaub, Mindeststandards für soziale Sicherheit, Mindestalter für die Arbeitsaufnahme und viele andere. Deswegen blieben praktisch alle Beschwerden wegen Verletzung von Arbeitsrechten ergebnislos.

Verbunden mit den neuen Freiheiten der Investoren sieht das Ergebnis nach zwei Jahrzehnten deshalb düster aus, jedenfalls aus Sicht der Lohnabhängigen. Nach einer Bilanz von Public Citizen’s Global Trade Watch (Washington) vom Januar 2014 verdreifachte sich der Handel. Aber gleichzeitig wurden in Mexiko und in den USA Arbeitsplätze vernichtet; in den USA sind dies etwa eine Million vorher meist besser bezahlter Industrie-Arbeitsplätze. Zum Beispiel: General Electric lagerte 4.900 Arbeitsplätze nach Mexiko und Kanada aus, Chrysler 7.700.

Mexiko wurde zur verlängerten Werkbank für ausländische Konzerne, vor allem aus den USA. Von NAFTA profitieren auch Konzerne aus Europa und Deutschland, die in den USA eine Niederlassung betreiben. Sie investierten wegen der niedrigen Löhne in die „maquiladoras“: Montage vor allem von Textilien und Elektrogeräten aus importierten Vorprodukten. Die hochsubventionierten Nahrungsmittel aus den USA und der EU führten zum Ruin der für Mexiko bis dahin prägenden klein- und mittelbäuerlichen Agrarwirtschaft. So wurden in der Landwirtschaft eine knappe Million mehr Arbeitsplätze vernichtet als in den maquiladoras geschaffen wurden. In Kanada entstanden durch die Auslagerung von Unternehmen der Autozuliefer-Industrie „maquiladoras“ auf höherem Niveau.

Die Investoren aus den USA und aus Europa brachten ihre niedrigen Arbeitsrechts-Standards mit, „ganz legal“. In den USA wie in Mexiko führte das über die unmittelbar betroffenen Arbeitsplätze hinaus zu einem Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen überhaupt. Löhne wurden auf ein noch niedrigeres Niveau als 1994 gedrückt. Die Einkommensunterschiede wurden verschärft. Die Armutsrate in Mexiko stieg von 45 Prozent (1993) auf 51 Prozent (2010), die illegale Einwanderung in die USA verdoppelte sich.‘ www.werner-ruegemer.de

Ein Aufruf zum Widerstand kommt von der Initiative gegen Arbeitsunrecht

Unter www.arbeitsunrecht.de/ttip kann der Aufruf „Arbeitsrechte verteidigen! TTIP stoppen!“ unterzeichnet werden.

Arbeitsrechte verteidigen!

Freihandelsabkommen zwischen USA und EU stoppen!

Die geplante Wirtschaftszone des TTIP*-Vertrages gefährdet grundlegende Arbeitsstandards.

Ein Aufruf zum Widerstand

Wenn es um Arbeitnehmerrechte geht, sind die USA ein denkbar schlechter, ja ein gefährlicher Verhandlungspartner. Auf der Basis der Menschenrechte hat die Internationale Arbeitsorganisation ILO** acht Kernnormen beschlossen.

Die USA haben die folgenden Normen NICHT ratifiziert:

1. Die Koalitionsfreiheit, also auch das Recht der Beschäftigten, sich frei zu organisieren, etwa in Gewerkschaften;

2. Recht auf kollektiv verhandelte Tarifverträge;

3. Abschaffung der Zwangs- und Pflichtarbeit allgemein, vor allem wegen des Einsatzes von

Häftlingen für private Unternehmen;

4. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit von Mann und Frau;

5. Mindestalter für den Eintritt in ein Arbeitsverhältnis;

6. Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt wegen Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung, nationaler und sozialer Herkunft.

Die USA haben lediglich die folgenden zwei ILONormen ratifiziert:

7. Abschaffung der Zwangsarbeit als Disziplinarmaßnahme,

8. Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, wobei nicht Kinderarbeit überhaupt verboten wird, sondern nur die Beschäftigung von Kindern als Soldaten, Prostituierte, im Drogenhandel und in der Pornografie.

Transatlantische Sonderzonen

In den USA haben inzwischen 25 von 50 Bundesstaaten so genannte „Right to work“-

Gesetze*** implementiert, die Gewerkschaftsrechte z.T. drastisch einschränken. Deutsche und europäische Unternehmen lagern seit den 1990er Jahren verstärkt Produktionsstätten in eben diese Right-to-Work-Staaten aus, um von Tarif- und Mitbestimmungsfreiheit zu profitieren.****

Die Staaten der EU haben zwar die meisten Normen der ILO ratifiziert, halten sich aber in

abnehmendem Maße daran. Bei den „Rettungsmaßnahmen“ der EU für Griechenland,

Spanien, Italien und Portugal setzt die EU zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds

(IWF) Menschenrechtsnormen außer Kraft, etwa wenn Tarifverträge aufgelöst, Lohnsenkungen verordnet und Streiks erschwert werden. Nach unserer Einschätzung sind es auf beiden Seiten des Atlantiks genau diese Staaten mit verschärften Arbeitsbedingungen und schwacher Verhandlungsposition der Arbeitnehmerschaft, die für Produktionsverlagerungen interessant sind.

Gute Arbeit statt irgendwelcher Jobs

Die Initiatoren und Fürsprecher des transatlantischen Abkommens versprechen uns vor

allem „Jobs“. Wir werden bei diesem Wort hellhörig. Gemeint sind zumeist ungesicherte

Tätigkeiten – gerne zu Niedriglohnbedingungen, oft in Teilzeit und befristet. Hinter den versprochenen Jobs dürfte lediglich eine weitere Umwandlung von ordentlichen Arbeitsstellen in solche Gelegenheitsarbeit stehen, wie sie in Deutschland seit 2003 durch die Hartz-Gesetze gefördert wird. Was wir dagegen für die Zukunft brauchen, sind faire Löhne für gute Arbeit in gesicherten und demokratischen Verhältnissen.

TTIP nicht mit uns Elementare Arbeitsrechte und gesicherte Arbeitsverhältnisse stehen in Europa wie den USA seit Jahren unter Druck. Dieser Trend würde sich durch das TTIP weiter verschärfen. In privaten Schiedsgerichten könnten multinationale Konzerne dann z.B. gegen einen gesetzlichen Mindestlohn klagen, weil er ihre Investition behindert.

Deshalb fordern wir den Stopp der Verhandlungen zur transatlantischen Freihandelszone!

Unter www.arbeitsunrecht.de/ttip kann der Aufruf „Arbeitsrechte verteidigen! TTIP stoppen!“ unterzeichnet werden.

Anmerkungen

* Transatlantic Trade and Investment Partnership (Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen)

** ILO, International Labour Organisation, Unterorganisation der UNO

*** „Right to work“ bedeutet nicht etwa „Recht auf Arbeit“, sondern das Recht des Individuums, unbehelligt von Tarifverträgen, Gewerkschaften oder z.B. Streikaufrufen zur Arbeit zu gehen. Solche Gesetze gelten momentan in folgenden USBundesstaaten:

Alabama, Arizona, Arkansas, Florida, Georgia, Idaho, Indiana. Iowa, Kansas, Louisiana, Michigan, Mississippi, Nebraska, New Jersey, Nevada, North Carolina, North Dakota, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Texas, Utah, Virginia, Wyoming.

**** Folgende deutsche Unternehmen verlagerten Produktionskapazitäten in Right-to-Work-Staaten:

BASF (Vidalia, Louisiana), BMW (Spartanburg, South Carolina), Evonik (Mobile, Alabama), Fresenius Medical Care (Ogden, Utha), Mercedes-Benz (Vance, Alabama + Cleveland, North Carolina), Stihl (Virginia Beach, Virginia), Thyssen-Krupp (Mount Vernon, Alabama), Wacker (Charleston, Tennessee). Einzig von VW (Chattanooga, Tennessee) sind ernsthafte Versuche publik geworden, eine demokratische Mitbestimmung samt Gewerkschaften im Betrieb zu zulassen. Mercedes-Benz und Thyssen-Krupp zerschlugen dagegen gewerkschaftliche Organisierungsversuche mit Hilfe professioneller Union Buster.

Unter www.arbeitsunrecht.de/ttip kann der Aufruf „Arbeitsrechte verteidigen! TTIP stoppen!“ unterzeichnet werden.

Als Erstunterzeichnerinnen des Aufrufs werden genannt:

Tom Adler (ehem. Betriebsratsmitglied Daimler-Benz, Untertürkheim), Ass.-Prof. Dario Azzellini (Sozialwissenschaftler, Uni Linz), Mira Ball (Gewerkschschaftssekretärin, ver.di), Martin Bechert (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Daniel Behruzi (Journalist + Soziologe), Stefan Bell (Rechtsanwalt Kanzlei Bell & Windirsch), Ralf Berger (Geograph, Allerweltshaus Köln), Wolfgang Bittner (Schriftsteller), Udo Blum (Gewerkschafter, IG Metall), Manfred Bobke-von Camen (Rechtsanwalt, Kanzlei Schwegler), Prof. Christoph Butterwegge (Sozialwissenschaftler, Uni Köln), Semra Celik (Gewerkschafterin, ver.di), Peter Conradi (SPD MdB 1972-1998), Prof. Wolfgang Däubler (Rechtswissenschaftler, em. Prof. Uni Bremen), Hans Decruppe (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Decruppe & Kollegen), Prof. Frank Deppe (Wissenschaftler, Uni Marburg), Brigitte Evers-Schahmirzadi (Sachbearbeiterin, ver.di-Mitglied), Prof. Andreas Fisahn (Rechtswissenschaftler, Uni Bielefeld), Rolf Geffken (Anwalt für Arbeitsrecht), Prof. Peter Grottian (Hochschullehrer für Politikwissenschaft, FU Berlin), Prof. Peter Herrmann (EURISPES Rom, wiss. Beirat von attac), Jürgen Hinzer (Gewerkschafter, NGG), Prof. Joachim Hirsch (em. Prof. Uni Frankfurt, ver.di-Mitglied), Matthias Hördt (Betriebsratsmitglied, Institut für Deutsche Sprache), Kirsten Huckenbeck (Dozentin FH Frankfurt a. M., Redaktion express), Martin Huhn (Industrie- und Sozialpfarrer i.R., Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt), Hermino Katzenstein (Personalratsvorsitzender Universität Heidelberg), Paula Keller (Lehrerin), Martin Kempe (Publizist, ehem. Chefredakteur ver.di PUBLIK), Franz Kersjes (ehem. Gewerkschaftssekretär, ver.di NRW, Herausgeber http://www.weltderarbeit.de), Alexander Kessler (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht), Anton Kobel (Gewerkschaftssekretär, Redaktion express), Jens J. Korff (Autor), Ralf Krämer (Gewerkschaftssekretär, ver.di), Hans Kroha (Landesfachbereichsleiter, ver.di Rheinland-Pfalz), Ralf Kronig (Betriebsratsmitglied, SAP), Wolfgang Lieb (Publizist, http://www.nachdenkseiten.de), Tim Lubecki (Gewerkschaftssekretär, NGG), Prof. Thomas Münch (Sozialwissenschaftler, FH Düsseldorf), Peter Nowak (Journalist), Prof. Norman Paech (Verfassungs- und Völkerrechtler, Uni Hamburg), Jeffrey Raffo (Organizer, ver.di NRW), Jessica Reisner (aktion./.arbeitsunrecht), Prof. Jörg Reitzig (Sozialökonom, Hochschule Ludwigshafen am Rhein), Werner Rügemer (Publizist + Lehrbeauftragter, aktion./.arbeitsunrecht), Erasmus Schöfer (Schriftsteller), Renate Schoof (Schriftstellerin), Patrick Schreiner (Gewerkschaftssekretär), Joachim Schubert Betriebsratsmitglied, ALSTOM Power), Andreas Siekmann (Künstler), Prof. Helga Spindler (Sozial- und Arbeitsrechtlerin, Uni Duisburg-Essen), Klaus-Peter Spohn-Logé (Sozialsekretär, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt), Gudrun Trautwein-Kalms (Sozialwissenschaftlerin, ehem. Redakteurin der WSIMitteilungen), Wolfgang Trittin (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht), Eva Völpel (Journalistin, taz), Prof. Peter Wedde (Hochschullehrer für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft, FH Frankfurt a.M.), Daniel Weidmann (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Elmar Wigand (Autor + Online-Redakteur, aktion./.arbeitsunrecht), Winfried Wolf (Chefredakteur, lunapark21), Mag Wompel (Industriesoziologin + Redakteurin, http://www.labournet.de)

Unter www.arbeitsunrecht.de/ttip kann der Aufruf „Arbeitsrechte verteidigen! TTIP stoppen!“ unterzeichnet werden.