Hurra, Merkel absetzen! (Spd: Nein, lieber doch nicht)

Hannes Sies

Hans-Joachim Schabedoth hat wieder ein Buch geschrieben: „SPD und Merkel – Vernunftehe vor der Scheidung“ spiegelt die optimistische Sicht eines Hinterbänklers auf die eigene Partei, ihre Führung und deren Entscheidungen. Es ist eine langweilige, uninspirierte Sichtweise, ein Schielen zu den Seiten, das nicht sehen kann, was direkt vor seiner Nase liegt: Die Chance, Merkel abzusetzen. Zur Zeit der Publikation -vor einigen Wochen- schwebte die SPD noch im siebten Himmel des „Schultz-Effektes“, einen kurzlebigen Umfrage-Hochs, das inzwischen schon wieder in sich zusammenfiel. Und Schabedoth freut sich:

Mit dem Wechsel des profilierten Europapolitikers Martin Schulz an die SPD-Spitze wurde wieder für möglich gehalten, was der Gabriel-SPD kaum noch jemand zutrauen wollte: Beim nächsten Wahltermin am 24. September 2017 ist ein Machtwechsel möglich. Vier Jahre Koalition mit SPD, Angela Merkel und den sich fetzenden Partei-Schwestern CDU/CSU haben das Arbeiten und Leben der Menschen verbessern können.“

Leben und Arbeiten verbessert? Naja, es sieht eher bescheiden aus. Da wäre der Mindestlohn. Er kam spät, erst zum Wahljahr eigentlich, war zu niedrig und löchrig in der Durchsetzung. Arbeitgeber haben lange schon Mittel gefunden, ihre „Mitarbeiter“ (also die Menschen, die arbeiten, im Gegensatz zu denen, die andere antreiben und überwachen) von gesetzlich garantierten Rechten mehr und mehr abzuschneiden: Nehmen wir das Recht auf die Einrichtung eines Betriebsrates. Es wird Hundertausendfach von großen und kleinen Bossen hintertrieben. Was strafbar ist. Aber trotz Zehntausendfacher Klage dagegen von Arbeiterseite, hat noch kein Gericht auch nur einen Boss deswegen verurteilt -es ist das einzige Gebot des Strafrechts, für das die Richter so milde urteilen. Die Union und FDP freuen sich, SPD sieht zu bzw. tut so als hätte sie nichts bemerkt, lässt Initiativen wie Arbeitsunrecht e.V. links liegen.

Dabei hätte es ganz anders kommen können: Rot-Rotgrün hätte nach der Bundestagswahl 2013 eine Mehrheit von 320 zu 311 Sitzen gehabt, rechnet Schabedoth. Warum wollte die SPD dies nicht?

Doch Versuche dieser Art rücken gar nicht erst auf die Tagesordnung. Vorausgesetzt, man hätte sich auf eine Koalition einigen können. Hätte wirklich jemand die Chance gehabt, alternativ zu Angela Merkel eine Mehrheit auf sich zu vereinigen? Wie lange hätte es gedauert, bis eine tagespolitische Zufallsmehrheit unter dem Druck stetig neuer Entscheidungszwänge zerbröselt wäre?“ (S.9f.)

Diese faulen Ausreden sind so mau wie vieles bei der SPD. So sieht Zweckpessimismus aus, wenn man sich nach Links bewegen könnte. Der Rest des Buches ist Zweckoptimismus für alle Bewegungen der SPD nach Rechts. Ob Angst vor Veränderungen, Angst vor den rechtsdrehenden Medien oder den von BILD und RTL (Bertelsmann) gesteuerten Kernwählern dahinter steckt? Oder haben SPD-Leute weiter oben (nicht Schabedoth) Weisungen von noch weiter oben (Bilderberger) erhalten? Hier erfährt man darüber nichts.

Schabedoths Analyse der Lage 2016/17 ist schlicht:

Die Wählerschaft war lange Zeit höchst zufrieden mit ihrer Wahlentscheidung. Unzufrieden blieb die SPD. Ihr öffentliches Ansehen hatte sich nicht verbessert. Die besten Regierungsleistungen wurden vereinnahmt als seien sie keine Kampferfolge, sondern schlichte Merkel-Politik.
In einer Welt- und Europapolitik, die aus den Fugen geriet, erwies sich die Merkel-Regierung als ruhender Pol. Alles änderte sich ab Sommer 2015 mit der Flüchtlingskrise. Angela Merkels ungewöhnliche Entscheidung für eine Willkommenskultur polarisierte ihr eigenes Lager. Auch die SPD ließ Federn. Die Anti-Euro-Partei AfD wurde die Anti-Ausländer-Partei. Solide Regierungsarbeit gab es immer noch, doch es fehlte ihr der Glanz.“

Aha, Merkels Grenzöffnung in der Flüchtlingskrise hat also die Union ins Schleudern gebracht, soviel hörte man aus den Mainstreammedien auch. Medienhysterie und -hyp wirbelten die Demoskopie durcheinander, schließlich rückte das Land nach Rechts und die SPD konnte zeitweise von der Polarisierung profitieren. Motto: Die AfD kommt, jetzt müssen wir alle zusammenrücken gegen diese üblen Populisten (in rechtslastigen Medien mit dem Zusatz: die Populisten von rechts und links). Schabedoth schielt immer mit einem Auge auf die „Realpolitik“, also das, was sich ohne Einbußen für die reichen Zehn Prozent (zu denen gehört er selber) und schon gar nicht für die Superreichen, die Ein Prozent Millionäre und Milliardäre, machen lässt. Meist auf Kosten der 90 Prozent und besonders der 50 Prozent ganz unten. Das andere Auge schielt auf die Umfragen, auf das, was die Medien, die Demoskopen und die Think Tanks den Menschen im Dienste der Superreichen einreden. Es ist eine langweilige, uninspirierte Sichtweise, ein Schielen zu den Seiten, das nicht sehen kann, was direkt vor seiner Nase liegt: Die Chance, Merkel abzusetzen. Denn die Mehrheit gegen CDU/CSU besteht bis heute. Die Rot-Rotgrünen Abgeordneten könnten sie jederzeit stürzen und durch -meinetwegen- ihren Messias Schultz ersetzen. An der Linken würde es nicht scheitern.

Fazit: Wer wissen möchte, wie ein SPD-Hinterbänkler von Platz 13 der hessischen Landesliste der SPD die Welt sieht, sollte dieses Buch lesen. Er wird viele Tassen Kaffee dafür brauchen, obwohl es nur 80 Seiten Text hat (plus einer Chronik der Legislatur aus Sicht desselben Hinterbänklers von 30 Seiten, für die das ebenfalls gilt). Hans-Joachim Schabedoth wurde 1971 erst 19jährig Mitglied der SPD, zehn Jahre später als Elektromechaniker Gewerkschaftssekretär der IG Metall, promovierte in Politik und sitzt heute für die SPD im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie.

Hans-Joachim Schabedoth: SPD und Merkel – Vernunftehe vor der Scheidung, 128 Seiten, Paperback, Schüren-Verlag 2017, 12,90€ (zuerst erschienen auf scharf-links.de)

Arbeitnehmer plattmachen: Union Busting

Theodor Marloth

Die populären „Ghostbuster“ jagen Geister, „Union Buster“ jagen Unions, engl. für Gewerkschaften. In Deutschland ist eine neuartige Mafia aus Anwälten, Unternehmensberatern, Personalmanagern und Detektiven unterwegs, um bösen Bossen zu helfen, Arbeitnehmer noch effektiver bis aufs Blut auszubeuten. Ihr Ziel ist es, die gesetzlich garantierte (und theoretisch staatlich geschützte) Organisierung von Arbeitern und Angestellten zu sabotieren. Sie wenden sich gegen Einzelne, gegen Betriebsräte, gegen ganze Belegschaften -gegen Cash. Die Initiative Arbeitsunrecht e.V. kämpft dagegen. Die SPD schaut zu bzw. weg und tut nichts, um denen zur Hilfe zu kommen, die sie dann am Wahltag wieder an die Macht bringen sollen.

Union Busting ist kurz gesagt, die professionelle und systematische Bekämpfung von Betriebsräten und gewerkschaftlicher Organisierung. Der Begriff Union Busting kommt aus dem Amerikanischen. Das bedeutet wörtlich: Gewerkschaften plattmachen. Union Busting richtet sich in Deutschland auch gegen Betriebsräte, Vertrauensleute, kritische Arbeiter_innen und präventiv auch gegen Organisierung unter Kollegen, die erst im Entstehen begriffen ist.

In den USA ist das Union Busting oder auch Union Avoidance (Gewerkschaftsvermeidung) eine eigenständige milliardenschwere Industrie. In einer neutraleren Form nennt sie sich Labor Relations Consulting (Beratung für Arbeitsbeziehungen).

In Deutschland ist seit etwa 2001 ein Geflecht aus einschlägigen Dienstleistern entstanden. Wer nach den Gründen für die feststellbare Verrohung in deutschen Arbeitsverhältnissen fragt, sollte sich diese Netzwerke genauer ansehen.

Wir definieren Union Busting wie folgt:

Union Busting ist die gezielte Anwendung und modulare Kombination von Praktiken, um arbeitgeber-unabhängige Organisierung und Interessenvertretung in einem Betrieb, einer Branche oder eines Staates zu unterbinden, auszuhebeln oder im Entstehen zu be- und verhindern. Union Busting wird sowohl betrieben, um den erreichten Status quo an Kollektivität, Mitbestimmung und arbeitsrechtlichem Schutz anzugreifen, wie auch, um Organisierungsbemühungen von Beschäftigten möglichst im Keim zu ersticken.

Dazu gehören sehr häufig Maßnahmen gegen einzelne Meinungsführer aus der Belegschaft, insbesondere Mitglieder von Vertretungsorganen oder Gewerkschaften, mit dem Ziel, diese zu diskreditieren, zu isolieren, zu entlassen.

Die Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften als professionelle Dienstleistung

12 Thesen und Erkenntnisse

aus der Studie “Union-Busting in Deutschland”, (Otto-Brenner-Stiftung, Arbeitsheft 77 (pdf), Mai 2014) , von Werner Rügemer und Elmar Wigand

1. Professionelle Gewerkschaftsbekämpfung in den USA

Rund um die Dienstleistung Union Busting (deutsch: Gewerkschaftsbekämpfung, siehe Definition) existiert in den USA seit Ende des 19. Jahrhunderts eine Branche, die in den 1970er Jahren zu neuer Blüte reifte. Die hochbezahlten Beratungs-, Rechtsvertretungs- und Coaching-Dienste dieser auf Gewerkschaftsvermeidung spezialisierten Agenturen und Kanzleien hatten einen erheblichen Anteil am dramatischen Niedergang der traditionellen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung der USA nach dem Zweiten Weltkrieg.
Im Fortgang der Globalisierung haben Praktiken des Union-Busting auch in anderen Ländern Verbreitung gefunden, beispielsweise in Deutschland. Der Know-how-Transfer geschah über verschiedene Wege.

2. Union-Busting als Teil professioneller Netzwerke in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland haben sich im Laufe des letzten Jahrzehnts unterschiedlich miteinander verbundene Netzwerke herausgebildet, in denen spezialisierte Akteure ihre Dienstleistungen entwickeln und den Unternehmensleitungen anbieten. Dazu gehören Universitäten, an denen Juristen und Betriebswirtschaftler ausgebildet werden, kleine und große Anwaltskanzleien deutscher wie US-amerikanischer Provenienz, Unternehmensberater, Medienrechtskanzleien, PR-Agenturen, Stiftungen, Wirtschaftsdetekteien, arbeitgeberfinanzierte Universitätsinstitute, Labor-Relations- und Human-Resources-Einrichtungen, „gelbe“ Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

3. Betriebsratsfreie Zonen schaffen und sichern

Eine wesentliche Bestrebung des Union-Busting in Deutschland besteht darin, Betriebe und Konzerne zu betriebsratsfreien Zonen zu machen oder einen betriebsratsfeien Status quo zu wahren. Diese Stoßrichtung gegen Betriebsräte ergibt sich erstens aus dem besonderen Kündigungsschutz, den gewählte Betriebsratsmitglieder in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz genießen, sowie aus deren Möglichkeiten, in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit einzugreifen. Zweitens sind in Betriebsratsgremien zumeist profilierte und erfahrene Vertreter von Arbeitnehmerinteressen zu finden, die im Konfliktfall als ernst zu nehmende Gegenspieler der Geschäftsleitung auftreten können.

4. Umkämpfte Betriebsratsmehrheiten und „andere Vertretungsorgane“

Wenn die Gründung eines Betriebsrats nicht zu verhindern ist oder deren Verhinderung nicht opportun erscheint, steht häufig die Wahl von managementgesteuerten Betriebsräten oder die Organisierung einer managementgesteuerten Mehrheit in Wahlvorständen und Betriebsräten als Ziel auf der Agenda der Union-Buster. Oft gerät ein Betriebsrat erst dann unter Beschuss, wenn er sich aktiv für Arbeitnehmerbelange einsetzt und gegen bestimmte Maßnahmen zur Wehr setzt. In solchen Fällen zeigt sich deutlich, dass das bloße Vorhandensein eines Betriebsrats noch wenig über die Qualität der betrieblichen Mitbestimmung aussagt. Die Übergänge zwischen arbeitnehmerorientierten und unternehmenshörigen Betriebsräten beziehungsweise anderen Formen der Belegschaftsvertretung – z. B. durch andere Vertretungsorgane (AVO) – sind oft fließend. Unternehmensleitungen arbeiten bisweilen gezielt darauf hin, die Zusammensetzung der Betriebsräte in ihrem Sinne schrittweise zu verändern.

5. Explizite Union-Buster und etablierte Kanzleien

Nur eine Minderheit mittelständisch orientierter Anwaltskanzleien und Berater wirbt explizit mit gezielter und rücksichtsloser Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften in der Grauzone zum Rechtsbruch bzw. Rechtsmissbrauch. Diese bilden die Spitze eines Eisbergs, dessen größerer Teil aus Dienstleistern besteht, die ihre Aktivitäten öffentlich unter das Prinzip der betrieblichen Effektivität und der Rechtsförmigkeit stellen. Seit den 1990er Jahren haben führende Wirtschaftskanzleien in den USA Methoden des Union-Busting in ihr Portfolio aufgenommen. Vielfach zeigen sich ähnliche Dienstleistungen bei ihren Ablegern in Deutschland und bei deutschen Großkanzleien, die seit etwa dem Beginn der 2000er Jahre eigene Arbeitsrechtsabteilungen aufgebaut haben. Die gezielte Bekämpfung von Gewerkschaften und Betriebsräten wird von ihnen nicht nach außen hin beworben, jedoch in moderaten Tönen „zwischen den Zeilen“ formuliert.

6. Kampf gegen „Low Performer“: Mobbing, Bossing, Schikanen

Personalleitungen und Human-Resources-Berater gehen seit ca. ungefähr 15 Jahren zunehmend gegen „Low Performer“ (sog. „Minderleister“) vor. Die in diesem Zusammenhang entwickelten Methoden verleiten nicht wenige Führungspersonen und Personalverantwortliche zu schikanösem Verhalten gegenüber Untergebenen. In manchen Unternehmen und Branchen speziell im Niedriglohnsektor kommt ein Generalverdacht gegen mutmaßlich oder potenziell delinquente Beschäftigte hinzu, der sich in intensiver und extensiver Überwachung spiegelt. Hinter Betriebsratsneugründungen steht häufig die Hoffnung der Belegschaft auf Schutz durch Interessenvertretung, gewerkschaftlichen Beistand und geltendes Recht. Zahlreiche Betriebsratsgründungen und Konflikte um etablierte Betriebsräte gehen darauf zurück, dass Arbeitnehmervertreter sich schützend vor ihre Kollegen stellen, die verdächtigt oder unter Druck gesetzt werden.

7. Schwächung der Mitbestimmung durch Ausgliederung

Im Rahmen von Umstrukturierungen kommt es vielfach zur Zerschlagung und/oder Auslagerung von integrierten Unternehmen in einzelne, rechtlich (scheinbar) unabhängige Gesellschaften (Outsourcing). Diese Veränderung der Unternehmensstruktur bringt eine Aufblähung von formell eigenständigen Verwaltungsapparaten und Aufsichtsratsgremien mit sich. Sie führt entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auch zu einer potenziellen Zunahme von Betriebsratsgremien und -mandaten. Gleichzeitig schränkt die Zergliederung die Möglichkeiten gewerkschaftlicher Organisierung und somit die Organisationsmacht ein. Hier liegt eine strukturelle Ursache für die Kluft zwischen dem Rechtsanspruch auf einen Betriebsrat und der realen Fähigkeit von Belegschaften und Gewerkschaften, dieses Recht im Ernstfall auch durchzusetzen. Die Bedeutung des Betriebsverfassungsgesetzes und die Rolle der Gewerkschaften scheinen bei einem Teil der Arbeitgeberseite an Anerkennung zu verlieren; sie sehen das deutsche Modell der Mitbestimmung in erster Linie als lästigen Kostenfaktor und Relikt einer vergangenen Epoche.

8. Vorreiter in Unternehmen und Branchen

Spezifische Branchen und Betriebe gelten als Pioniere für gewerkschafts- und betriebsratsfreie Zonen, etwa Reedereien (durch Ausflaggung), die Systemgastronomie (Typ McDonald’s), Einzelhandelsketten (Typ Aldi), Paketzusteller (Typ UPS) oder Unternehmen der Informationstechnologie. Die Methoden der Ausflaggung, des Franchising, der Scheinselbstständigkeit u. Ä. wurden anschließend mit Hilfe der unter Punkt 2 genannten Netzwerke verfeinert und verallgemeinert.

9. Das Arbeitsrecht an Hochschulen wird privatisiert

Selbst konservative Professoren für Arbeitsrecht wie Hans Carl Nipperdey verstanden in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik das Arbeitsrecht seiner Intention nach als Schutzrecht für Arbeitnehmer. Diesem klassischen Prinzip folgt heute nur noch eine Minderheit, die zudem öffentlich unwirksam bleibt. Das Lager jener Arbeitsrechtler, die den Schutz des Eigentums der Arbeitgeber und deren unternehmerische Freiheit in den Vordergrund stellen, nimmt heute eine dominante Position ein. Das Arbeitsrecht ist in dieser Rechtsauffassung nur mehr ein Teil des bürgerlichen Rechts oder des Wirtschaftsrechts. Konzerne und Arbeitgeberverbände finanzieren heute Universitätsinstitute für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen. Arbeitgebernahe Anwälte haben immer häufiger Lehraufträge an Universitäten, privaten wie staatlichen.

10. Rechtsnihilismus

Zur Strategie der Union-Buster gehört es, gezielt Kündigungsgründe zu inszenieren; ebenso gehören dazu fristlose Kündigungen, die im Bewusstsein ausgesprochen werden, dass sich deren Begründung vor den Arbeitsgerichten gar nicht halten lässt. Damit werden jedoch Fakten geschaffen: Die betroffenen Beschäftigten, Betriebsräte und Betriebsratsgründer werden für Monate aus dem Betrieb entfernt. Oft enden die Konflikte mit Abfindungen. Die nach dem Betriebsverfassungsgesetz geltende Strafbarkeit von Betriebsratsverhinderung und -behinderung ist vermutlich eine der am seltensten durchgesetzten rechtlichen Sanktionen überhaupt. Ein allgemeines Unrechtsbewusstsein und die Kenntnis von Rechten weichen in bestimmten Branchen und Beschäftigungsformen einem sich ausbreitenden Rechtsnihilismus.

11. Risikosituationen für Betriebsräte

In bestimmten Situationen werden Methoden des Union-Busting besonders häufig eingesetzt. Das gilt für Unternehmensaufkäufe durch Private-Equity-Investoren. Diese setzen von vornherein auf einen Weiterverkauf oder einen Börsengang. Sie können den Kaufpreis nicht nur durch drastische Kostensenkungen, sondern auch durch ein betriebsratsfrei gemachtes Unternehmen wesentlich in die Höhe treiben. Letzteres hilft etwa vor Insolvenzen und geplanten Schließungen, Sozialpläne, Abfindungen, Transfergesellschaften etc. möglichst zu begrenzen oder zu vermeiden. Auch mittelständische Unternehmen sind in der Lage, im Konfliktfall eine enorme betriebsrats- und gewerkschaftsfeindliche Aktivität zu entfalten. Des Weiteren sind Privatisierungen öffentlicher Unternehmen und Dienstleistungen Risikosituationen für Beschäftigte, Gewerkschafter und Betriebsräte.

12. Angriff auf Meinungsfreiheit und kritische Berichterstattung

Union-Busting schränkt oftmals auch die Presse- und Meinungsfreiheit ein. Einschüchterungsversuche sowie Kündigungen gegen Betriebsräte und Gewerkschafter infolge von Meinungsäußerungen in der betrieblichen Öffentlichkeit stellen eine gebräuchliche Vorgehensweise dar. Eine häufig angewandte Methode sind ferner Kündigungen, die durch teilweise spekulative Aussagen gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit begründet werden.
Spezialisierte Medienanwälte unterdrücken und erschweren kritische Medienberichte mittels Abmahnungen, Gegendarstellungen oder Unterlassungserklärungen.

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