FDP ist teuer: Die Brennelementesteuer (FDP/Merkel) hat 6 Mia. verkackt

Hannes Süß

Die 2011 vom damals regierenden Schwarzgelben FDP-Merkel-Regime eingeführte Brennelementesteuer war so dilettantisch gemacht, dass sie nun vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde. Damit können unsere Energiebarone für ihre Atompolitik auf Schadensersatz klagen: Mehr als sechs Milliarden sind im Gespräch, die wir Bürger dafür zahlen sollen, dass Atommafioso sich goldene Nasen an uns verdienten und unser Lande dabei radioaktiv verseuchen durften. Ihre Atomdreck überlassen sie großzügig der Allgemeinheit. „Dank FDP zum Reichtum, Juhu!“ So werden es die Mainstreammeiden darstellen.

Die ZEIT (aus dem G+J/Bertelsmann-Umfeld) juniliert so:

Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz und das Gesetz nichtig. Damit können die Atomkonzerne auf Rückerstattung von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen. ZEITonline

Also die Steuer wurde „kassiert“ (wie fies) -nicht das Steuergesetz vom Bundesverfassungsgericht. Sie wurde bis 2016 kassiert, also von Rotschwarz -nicht von der FDP/Merkel-Bande, dass die das Gesetz gemacht haben, hört man da nicht. Und die Atomkonzerne (nicht Atommafia) kann auf 6 Mia. hoffen. So guter Hoffnung sind Mainstreamer, wenn Atombonzen, die uns in ihren Monopolen ausquetschen, dabei die Umwelt verseuchen und Atommüll hinterlassen, sich die Taschen auf unsere Kosten nochmal vollstopfen können. Vielen Dank ZEIT! Vielen Dank Energie-Lobby!

In memoriam Martin Bangemann (FDP), der schon die Basis legte, unsere Telekom-Infrastruktur zu verkacken.

Bangemann: FDP-Genie in Sachen Korruption

Bangemann war 1975 FDP-Generalsekretär und 1988 -Bundesvorsitzender, wurde von der FDP 1984 zum Wirtschaftsminister und 1992-1999 zum EU-Kommissar für Telekommunikation gemacht: Genau in der Phase der großen Weichenstellungen auf dem Internetsektor, wo er Einblick in viele Firmengeheimnisse der Marktteilnehmer bekam. Dann wechselte er lukrativ zu einem Branchenriesen, Telefonica, der heute O2 gehört.

Mit der Bangemann-Affäre gab es einen der größten Skandale überhaupt, genau im Bereich Netz- und Datenwirtschaft: Der dafür zuständige EU-Kommissar Bangemann (FDP) wollte nach Dienstende flugs zur IT-Firma Telefonica wechseln, die dank der von Bangemann durchgesetzten Liberalisierung der Kommunikationsnetze saftige Gewinne einstreichen konnte. Das hatte eine Debatte über Mechanismen der Korruption ausgelöst. Bestechung, Personalkarussell und Lobbyismus gehören zusammen und sind Grundübel unseres politischen Systems, die dringend öffentlicher Aufklärung bedürfen. Telepolis

Noch während seiner Amtszeit bei der EU-Kommission handelte er einen Job bei der spanischen Telefonica aus – ein skandalöser „Interessenkonflikt“, der bis zum Himmel nach Korruption stank. Der Wechsel sorgte auch international für Empörung und sogar die selbst für ihre korruptive Amtsführung berüchtigte EU-Kommission wollte daraufhin ein Verfahren gegen Bangemann vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten. Wirklich? Nachdem Bangemann grinsend zugesichert hatte, den Posten erst ein Jahr später anzutreten, ließ die Kommission das Verfahren fallen. Absurd genug, denn auch ein Jahr später sind die FDP-Seilschaften und Dienstgeheimnisse natürlich noch vorhanden.

Die EU-Kommission wurde jedoch durch öffentlichen Druck gezwungen, auf solche korruptiven Wechsel in die freie Wirtschaft zu reagieren und führte als FDP-Bangemann-Konsequenz einen Verhaltenskodex für Kommissarinnen und Kommissare (Code of Conduct for Commissioners) ein -man kennt derartige PR-Maßnahmen von großen Firmen, die bei schmierigen Geschäften erwischt wurden. Die EU führte auch ein ebenso windiges Ethik-Komitee ein, das wenig überraschend erstelf Jahre später – im Jahr 2010 – das erste Mal einen Interessenkonflikt eines EU-Kommissares entdeckt haben wollte: Als es dem ehemaligen Kommissar Charles McCreevy eine Beratertätigkeit für die Investmentfirma NBNK Investment PLC untersagte, so LobbyControl.

Bangemann freute sich der Millionensaläre und beglückte Telefonica, wo man ihn heute nicht mehr kennen will, mit seiner Faulheit und seinem „Genius“. Er war darüber hinaus Mitglied im Aufsichtsrat der Hunzinger Information AG (heute Action Press Holding AG), wo er seine alten FDP-Seilschaften gewinnbringend vermarkten konnte -zum Schaden der deutschen Bevölkerung.

„German Mut“ war das verkorkst-anglizistische FDP-Motto 2015, aber statt was? Statt Angst vor den neuen Korruptionsgesetzen? Die FDP ist die Partei, in welcher der düstere Otto Graf Lambsdorff und sein Clan die Fäden ziehen. Diese Ottonischen Jahrzehnte sind nur scheinbar vorbei. Selbiger Altliberale Otto wurde als Bundesminister einst dabei erwischt, wie er seinen Amtseid brach um Großunternehmen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu leisten. Trotzdem oder vielleicht auch gerade deshalb blieb er weiterhin Ehrenvorsitzender der FDP.

Ein weiterer Graf Lambsdorff ist FDP-Drahtzieher im Herzen der korrupten EU-Lobbykratie in Brüssel und ein dritter Prof. Graf Lambsdorff sitzt sinnigerweise an den Schalthebeln der (angeblichen) Anti-Korruptions-NGO „Transparency International“, die mit ihrem sogenannten „Korruptionsindex“ jedes Jahr durch alle Mainstream-Medien touren darf. Es ist ein famoser Index, der Firmen wichtige Hinweise gibt, wo man wieviel Schmiergeld zahlen kann bzw. wo am besten dunkle Geschäfte zu machen sind. Sogenannte „Bananen-Republiken“ sind in diesem Index die Bösen, arme Länder, die von großen meist EU- oder US-Konzernen ausgeplündert werden. Ihre verarmten, kleingemachten Beamten, die kleinen Bakschisch verlangen, sind das Übel der Korruption.

Die Westkonzerne, die Schmiergeld zahlen und das Land erst arm machten, die sind die Opfer im „Transparency International“- und FDP-Weltbild. Bei deren Multi-Milliarden-Korruption in Brüssel, Berlin und Washington drückt die Pseudo-NGO „Transparency International“ beide Augen zu. Es sei denn einer wird erwischt. Dann holen die Mainstreamer wessen Experten vors Mikrofon? Die von „Transparency International“ natürlich, die dort erklären, warum dieser Einzelfall schon bald behoben ist. Mit Hilfe von „Transparency International“ versteht sich, die eine schöne Firmen-Ethik für den gestrauchelten Heros der neoliberalen Marktwirtschaft schreiben will.

FDP-Genie: „irgendwas mit Telekommunikation“

Doch der Hochmut des selbsternannten Genius kam vor dem Fall. Heute soll der Ex-Minister, -Kommissar und -Manager zwar noch in einem protzigen Anwesen in Frankreich leben, doch seine seine ergaunerten Millionen sind verprasst und der schillernde Ruhm verblasst: Dass seine Zeiten endgültig vorbei sind, zeigte dem Manager-Magazin ein Anruf bei der englischen Redenagentur Celebrity Speakers. Deren Mitarbeiter erklärte, der Politpensionär Bangemann halte besonders gern Vorträge über „irgendwas mit Telekommunikation“. Konkreter seien da schon die Preisvorstellungen des Marktwirtschaftlers: 20.000 Euro plus Spesen.

Da Angebot und Nachfrage bei dieser Gage offenbar nicht recht zueinanderfinden, preist der Mitarbeiter seine rhetorische Karteileiche an, als ginge es um einen Schlagersänger, der zur Baumarkteröffnung trällern soll: Bangemann bleibe gern länger als 90 Minuten und könne auch kurzfristig kommen, sehr kurzfristig sogar. Und wenn das noch nicht reiche: Über den Preis könne man auch noch mal reden. Manager-Magazin

Vita Martin Bangeman
  • 2001 Aufsichtsratsmitglied der Hunzinger Information AG
  • 2000–2001 Aufsichtsratsmitglied bei Telefonica-Konzern
  • 1992–1999 EU-Kommissar für Industriepolitik, Informationstechnik und Telekommunikation
  • 1990–1996 Kuratoriumsvorsitzender der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung
  • 1985–1988 Bundesvorsitzender der FDP
  • 1984–1989 Bundeswirtschaftsminister
  • 1974–1975 Generalsekretär der FDP

Google: BGH-Urteil im Scientology-Betrug-Fall

Nora Drenalin 14.Mai 2013

Karlsruhe.  Der BGH verurteilte Google dazu, die Autocomplete-Wortkombination „Scientology/Betrug“ vom Namen eines Klägers zu entfernen. Die Ausrede, dies sei eben Ergebnis der automatischen Suchmaschinen-Vervollständigung und somit Schuld aller Google-Nutzer, ließen die Richter nicht gelten.

Generell werden Suchmaschinen künftig alle Vorschläge meiden müssen, die Persönlichkeitsrechte verletzen (Beleidigung, üble Nachrede). Der Kläger war ein Unternehmer aus Speyer, der seine Rechte durch die beleidigenden Google-Vorschläge verletzt sah.

BGH entschied: Google-Autocomplete verletzte Persönlichkeitsrechte

 Google muss laut Urteil künftig  bestimmte Wortkombinationen unterdrücken, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte Betroffener verletzt werden -aber erst auf Aufforderung durch die Betroffenen. Eine generelle Zensur bzw. Filterung der Suchfunktion nach „bösen“ Worten wird dafür wohl nicht nötig werden (Az: VI ZR 269/12).

Eine ähnliche Klage der Ex-Präsidenten-Ex-Gattin Bettina Wulff ist vor dem Landgericht Hamburg anhängig. Bei Eingabe des Namens „Bettina Wulff“ machte  Google Ergänzungsvorschläge wie „Rotlicht“ oder „Escort“ (Escortservice wird mit Prostitution in Zusammenhang gebracht). Wegen des vergleichbaren Sachverhalts  hatte das Landgericht Hamburg die Klage  ausgesetzt, um vorerst die Klage vor dem BGH abzuwarten.

Bei der Eingabe von Suchbegriffen werden von Google automatische Ergänzungen vorgeschlagen („Autocomplete“). Dabei wählt die Google-Software nach eigenen Angaben Stichwortverbindungen aus, die bislang von anderen Google-Usern häufig eingegeben wurden. Ihre genauen Algoritmen behält der US-Internetgigant jedoch als Betriebsgeheimnis für sich.

Kosmetik-Fitness-Vertrieb und Scientology?

Im jetzt vom BGH entschiedenen Fall hatte die PM-International AG geklagt, ein Unternehmen, das sich auf den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetik für „Gesundheit, Schönheit und Wohlbefinden“ spezialisiert hat. Unternehmer Rolf Sorg hatte 2010 entsetzt bemerkt, dass bei Eingabe seines Namens in die Suchmaske von Google die Stichworte „Betrug/Scientology“ als Ergänzung vorgeschlagen wurden. Sorg klagte durch alle Instanzen auf Unterlassung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegen den Multinationalen Internetkonzern. Bislang hatte die deutsche Justiz sich nicht sehr kritisch gegen Google gezeigt: Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Köln hatten die Klage zunächst abgewiesen. Der BGH hob diese Urteile nun aber auf und gab dem Unternehmer Recht. Google muss seine arrogante Haltung jetzt überdenken und künftig mehr Rücksicht walten lassen.

Rolf Sorg war durch kritische Anmerkungen zur Scientology-Organisation in das Google-Raster geraten, bei denen er sich von Scientologen abgrenzen wollte. Er vermutete gegenüber der Website SunZu Art of Business, dass sein Vertrieb von böswilligen Konkurrenten mit Scientology in Verbindung gebracht wurde, um seine Geschäfte zu schädigen:

Frage: 
Sie sprechen das Thema Toleranz an. Schließt diese auch Toleranz gegenüber Mitgliedern der Scientology-Organisation ein?
Antwort (Rolf Sorg): 
Nein, denn hierbei handelt es sich keinesfalls um eine religiöse Einstellung, sondern aus meiner Sicht ist die Scientology-Organisation eine Sekte. Und Sekten haben im Direktvertrieb nichts verloren, schon gar nicht wenn sie versuchen dieses wertvolle Geschäftsmodell für ihre Zwecke zu missbrauchen, das ist dann ganz klar ein unethischer Betrug. Aus meiner Sicht also ein ganz klares „nein“. Bedauerlich finde ich auch, dass bereits versucht wurde erfolgreichen Unternehmen zu unterstellen, sie würden Scientology unterstützen, nachdem Mitbewerber auf „normalem Wege“ nicht gegen diese Unternehmen bestehen konnten.

Wolfgang Huste: Pazifismus vor der deutschen Justiz

Will die Justiz mit Terminvorverlegung auf 20.9.  Öffentlichkeit verhindern?

Gerd R. Rueger 10.09.2012

Wer gegen Krieg und Faschismus demonstrieren will, hat es nicht leicht in Deutschland.  Wer zu solchen Demonstrationen und Aktionen aufruft, die nicht angemeldet, polizeilich genehmigt und damit legalisiert sind, kann vor einem deutschen Kadi landen. So geht es derzeit dem Linken-Politiker und Blogger  Wolfgang Huste, der zur Blockade einer Neonazi-Demo aufgerufen hatte.

Landgericht Koblenz hat den Gerichtstermin vorverlegt.

Der neue Termin: Donnerstag, 20. September 2012, 9:00 Uhr

(Landgericht Koblenz, Karmeliterstraße 14,  Sitzungssaal 137)

Diese Information erhielt der Angeklagte Wolfgang Huste erst am 7.September. Die Richterin will mit der Terminvorverlegung eventuell die breite Öffentlichkeitsarbeit verhindern, vermutet Huste.  Bei seinem Berufungstermin vor dem Landgericht Koblenz soll geklärt werden, ob der Aufruf zu einer friedlichen Blockade eines genehmigten Aufmarsches von Neonazis eine Straftat, eine Ordnungswidrigkeit oder völlig legal ist.

Für die Legalität sprachen sich sowohl das Oberverwaltungsgericht Hamm als auch der Bundesgerichtshof aus .  Solidarität in Form zahlreichen Erscheinens zum vorverlegten Gerichtstermin könnte eine große Hilfe für den künftigen Widerstand gegen Krieg und Rassismus in unserem Land bedeuten.

Der Blogger Wolfgang Huste war unter anderem Bürgermeisterkandidat der Partei DIE LINKE für Bad Neuenahr–Ahrweiler (2010), Gründer von Attac Rhein-Sieg http://www.attac-netzwerk.de/rhein-sieg/ (März 2008), tätig bei der „Ökologischen Plattform“ in Rheinland-Pfalz, beim freien Bildungswerk SALZ e.V. für Rheinland-Pfalz sowie dem Bündnis für Frieden und Toleranz Remagen und in der Landesarbeitsgemeinschaft Migration, Integration und Antirassismus der Linken.

Sitzblockaden im deutschen Strafrecht

Nach dem deutschen Strafrecht wurde eine Sitzblockade früher immer als Nötigung gewertet, so Wikipedia dazu.  Sitzblockaden galten den Gerichten als „körperliche Gewalt“, weil Autofahrer eine körperliche Blockade als psychisches Hindernis wahrnehmen. Daraus folgte, dass sich Sitzblockierer allein durch ihre bloße Anwesenheit der Nötigung strafbar machten. Diese Rechtsprechung wurde jedoch 1995 durch das Bundesverfassungsgericht  (AZ 1 BvR 718/89) gekippt.

Die Ausweitung des Gewaltbegriffs auf psychische Gewalt verstieß laut Meinung der Richter gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Artikels 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (klare Erkennbarkeit rechtlicher Folgen). Nach Ansicht der Richter ist die Ausdehnung des Gewaltbegriffs auf eine rein psychische Wirkung nicht zulässig, vielmehr kann nur die Anwendung körperlicher Gewalt zu einer Strafbarkeit wegen Nötigung führen.

Aufgrund der Bindungswirkung des höchstrichterlichen Urteils musste sich der Bundesgerichtshof dieser Sichtweise anschließen, so dass in Entscheidungen des BGH die reine Anwendung psychischer Gewalt grundsätzlich nicht mehr als ausreichend für den Straftatbestand der Nötigung angesehen wird. Also auf zum Blockieren wo immer man will? Weit gefehlt -so einfach macht es die scholastische Spitzfindigkeit deutscher Juristen dem Bürger nicht:

Denn die Straffreiheit gilt laut BGH jedoch nur für die Blockade des ersten Fahrzeuges (also in der Regel jenes Fahrzeugs, welches Ziel der Blockade ist, zum Beispiel Castor-Transport, Militärtransport, etc.), nicht aber für nachfolgende Fahrzeuge. Auf die Fahrer dieser Fahrzeuge wirkt insofern körperlicher Zwang, als dass sie das vor ihnen stehende Fahrzeug nicht passieren können. Wenn also im Rahmen einer Sitzblockade mehr als ein Fahrzeug blockiert wird (und wo wäre das nicht der Fall?), kann sich hieraus weiterhin eine strafbare Nötigung ergeben.[1]

Ob hier eine geschickte Blockade genau vor einer Abzweigung, die nachfolgenden Pkw ein Weiterfahren in anderer Richtung erlaubt, Straffreiheit verspricht, liegt im Ermessen des jeweiligen Richters bzw. der Richterin.

Aketten verboten

Eine Sitzblockade, verbunden mit Anketten, Einhaken oder aktivem Widerstand gegen das Wegtragen, werden ohnehin auch vom Bundesverfassungsgericht im Regelfalle als Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) angesehen. Vor allem gilt dies, wenn das darin enthaltene Tatbestandsmerkmal der Gewalt auf Blockadeaktionen angewandt werden kann, „bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten“,[2] wenn die Blockade also tatsächlich unüberwindbar ist.