Bilderberger in Dresden 2016: Politpromis kommen

Gerd R. Rueger bilderbergerclublogo

Dresdens Polizeichef erfuhr erst aus der Presse, dass er nicht die „Airbus-Group“ schützen soll, sondern die Top-Elite der Westmachthaber, Oligarchen, Medienführer, Politprominenz wie Merkel und Steinmeyer. Erst die LINKE im Bundestag brachte mit einer Anfrage Merkel ins schwitzen, die das Bilderberger-Treffen zugeben musste bzw. ein Regierungssprecher. Was Merkel nicht sagte: Drahtzieher Henry Kissinger wird sicher versuchen, TTIP im wichtigsten EU-Land durchzudrücken. Was früher undenkbar war: Die Bilderberger geben auf ihrer Website offiziell zu: The 2016 Bilderberg Meeting will take place from 9-12 June in Dresden, Germany. Noch vor ein paar Jahren gaben sie nicht einmal ihre Existenz zu.

Bilderberg 2016: Kempinski-Hotel Taschenberg-Palais (Dresden)

Zum genauen Tagungsort fanden sich zuerst noch keine Angaben, aber laut der ehemals linken Tageszeitung taz (die inzwischen auch über das früher als „Verschwörungstheorie verpönte Thema berichtet) wird sich die Bilderberg-Gruppe im Kempinski-Hotel Taschenberg-Palais treffen. Das Luxushotel liegt keine 300 Meter von der Semper Oper entfernt im Stadtzentrum, was etwas ungewöhnlich ist. Die taz (die vom Ableugnen offenbar jetzt zum Insidertum überging) beruft sich bei der Information auf einen Teilnehmer „aus dem Umfeld“ der Bilderberg-Gruppe. Wie über die Onlinebuchungsfunktion auf der Webseite des Hotels ersichtlich, sind in dem besagten Zeitraum alle Zimmer belegt.

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Bilderberger 2016 im Kempinski-Hotel Taschenbergpalais, Dresden. Bild: Heribert Pohl/CC-BY-2.0

Nachdem die taz berichtete, haben einige Medien die Nachricht von der „Bilderberger-Konferenz“ aufgegriffen. Es gab Überschriften wie „Bilderberg-Konferenz: Tagungsort bekannt geworden“ (Spiegel Online), „Umstrittene Bilderberg-Konferenz findet dieses Jahr in Dresden statt“ (Donaukurier) oder „Der mächtigste Geheimbund der Welt trifft sich in Dresden“ (MoPo). In den vergangenen Jahren hat sich das Medienschweigen über die Zusammenkunft der Transatlantischen Machtelite stückchenweise verringert. Während es über Jahrzehnte nur vereinzelte Berichte zur Bilderberg-Konferenz gab, hat die Presse in den vergangenen 10 Jahren vermehrt, wenn auch immer noch sehr spärlich Bilderberg thematisiert. Im letzten Jahr gab es in dieser Hinsicht in Österreich einen Durchbruch im ORF (deren ARD).

Aus einer Kleinen Anfrage der Linkspartei in Sachen „Bilderberg“ an die Bundesregierung (die Abgeordneten Axel Troost, Klaus Ernst und André Hahn wollten auch von der Bundesregierung wissen, welche Mitglieder der Bundesregierung seit dem Bestehen des Elitezirkels, also seit 1954, an den Konferenzen teilgenommen haben) ergab sich folgendes von der Bundesregierung: Der „Lenkungsausschuss“ (das Politbüro) der Bilderberg-Gruppe, will in diesem Jahr die politische Führungsspitze Deutschlands zum Machtelite-Treffen einladen.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Webseite von Bilderberg (die es seit 2010 gibt) und merkt an, dass an der Bilderberg-Konferenz zwar regelmäßig Mitglieder der Bundesregierung teilnehmen, eine Erfassung entsprechender Daten aber nicht erfolge. Auch Fragen etwa danach, welche Bedeutung die Bundesregierung den Bilderberg-Konferenzen im Hinblick auf einen Einfluss auf supranationale Organisationen und die Poltitkgestaltung beimisst, werden nur mit wenig Substanz beantwortet. So heißt es etwa:

Auf den Bilderberg-Konferenzen findet ein informeller Gedankenaustausch über aktuelle politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen statt. Austausch und Dialog, insbesondere in internationalen Formaten, sind der Bundesregierung grundsätzlich wichtig, auch ohne dass hierbei konkrete Ergebnisse erzielt werden müssen.

Antwort der Bundesregierung an die Linkspartei

Genauso unergiebig ist die Antwort auf die Frage, zu welchen Tagesordnungspunkten Mitglieder der Bundesregierung auf der Bilderberg-Konferenz referieren werden. Die Vorbereitung und Durchführung der Konferenz obliege Bilderberg, „der Bundesregierung sind keine Tagesordnungspunkte der Konferenz bekannt“. Dies wirft die Frage auf, wie es sein kann, dass den Teilnehmern keine Tagesordnungspunkte bekannt sind? Sollen die Politiker sowieso nur passive Zuhörer sein?  Bundeskanzlerin Angela Merkel, Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Finanzminister Wolfgang Schäuble, der Chef des Bundeskanzleramts Peter Altmaier, der Stellvertreter der Bundeskanzlerin Sigmar Gabriel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier werden wohl zur Bilderberg-Konferenz kommen.  Aus deutscher Sicht ähnlich prominent besetzt war die Bilderberg-Konferenz von 1980. Damals nahmen die Politiker Helmut Kohl (CDU), Walter Scheel (SPD), Otto Graf Lambsdorf (FDP) und Helmut Schmidt (SPD) an jener Konferenz teil, über die bis vor wenigen Jahren so gut wie nicht in den Medien berichtet wurde.

Derzeit laufen die Sicherheitsvorkehrungen für die exklusive Zusammenkunft auf Hochtouren. Wie berichtet wurde, sind bisher 20 Protestkundgebungen angekündigt: Von „der rechtsextremistischen NPD bis zum Kunst- und Sozialprojekt Lovestorm People“. Vergangene Woche hatte ein rechtes Bündnis Plakate an prominenten Stellen in Dresden angebracht, auf denen zu lesen war: „Kein Domizil für Bilderberger“.

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Bilderberger Kissinger, einer der wenigen Friedensnobelpreis-Träger, die wegen Kriegsverbrechen international gesucht werden (nicht in Deutschland)

Ein 30-köpfiger Stab der Polizei den Schutz des Elitezirkels, meldet telepolis. Der Eingangsbereich des Taschenberg Hotels, das die Bilderberg-Gruppe komplett gemietet hat, werde durch einen Sicherheitszaun abgegrenzt. Der Ort der Tagung gelte als „Sicherheitsbereich 1“, der Zutritt sei „für die Allgemeinheit verboten“, so die Sächsische Zeitung unter Berufung auf den Dresdner Polizeidirektor und Einsatzleiter, René Demmler. Darüber hinaus gibt es einen „Sicherheitsbereich 2“, der von der Polizei auch komplett gesperrt werden könne, wenn es die Umstände erforderlich machten. Dieser umfasse „die Kleine Brüdergasse, die Sophienstraße und die Freifläche vor dem Grünen Gewölbe“. Der Treffpunkt von Bilderberg liegt genau im Innenstadtbereich von Dresden, nahe der Semperoper, dem Zwinger und dem Schloss.

Die Dresdner Polizei habe, so Polizeidirektor Demmler, erste Hinweise auf die Bilderberg-Konferenz erst Anfang des Jahres erhalten. Allerdings hieß es dabei, dass ein Treffen „der Airbus-Group“ bevor stehe. Der Polizeidirektor selbst habe erst durch Presseveröffentlichungen erfahren, dass es sich bei dem Treffen um die Zusammenkunft des Bilderberg-Zirkels handele. Die Aussagen von Demmler, wonach Bilderberg die Behörden nicht offen über das Treffen informiert, sondern eine andere Gruppe namentlich angeführt wurde, erinnert an das Bilderberg-Treffen 2005 in Rottach-Egern am Tegernsee. Dort war im Vorfeld der Zusammenkunft von einer internationalen Konferenz von Medizinern die Rede. Die Geldelite hält sich selbst wohl für die beste Medizin für Welt. Diesmal als Airbus-Group getarnt? VIelleicht wird Luftfahrt ein Thema -oder Luftkrieg? In Syrien? Ukraine? Sachsen-Anhalt?

 Anfrage der Linkspartei an die Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8166 18. Wahlperiode 14.04.2016

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Dr. André Hahn, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay, Michael Leutert, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Bilderberg-Konferenz 2016 in Dresden

Die Bilderberg-Konferenz ist ein alljährliches Treffen von handverlesenen Eliten. Obwohl Themen von großer politischer Relevanz besprochen werden, ist sie formal eine rein private Zusammenkunft und findet größtenteils im Verborgenen statt. In der Vergangenheit nahmen wiederholt hochrangige deutsche Politikerinnen und Politiker an der Konferenz teil. Die „taz.de“ schreibt am 8. April 2016: „Die diesjährige Bilderberg Konferenz wird in Dresden stattfinden. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der taz. Die Bilderberger tagen vom 9. bis 12. Juni in der sächsischen Landeshauptstadt. Aus dem Umfeld eines Teilnehmers wurde das Kempinski-Hotel Taschenberg-Palais im Zentrum der Stadt als Tagungsort bestätigt. Der Hotel, unweit der Semper-Oper gelegen, gilt als das luxuriöseste Hotel der Stadt“ (www.taz.de/NULL/!5290671/).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann und wo fanden bisher Bilderberg-Konferenzen unter Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung bzw. von Vertreterinnen und Vertretern nachgeordneter Behörden statt?

2. Welche Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden nahmen seit dem Jahr 1954 an welcher der Konferenzen und in welcher Funktion teil?

3. Welche Positionen in welchen Gremien der Bilderberg-Konferenz hatten bisher Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nach-geordneter Behörden inne?

4. Welche Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden sind zur Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz 2016 in Dresden angefragt oder eingeladen worden?

5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Konferenzen für die Entwicklung von Wirtschaft, Frieden und internationaler Zusammenarbeit sowie Gestaltung internationaler und supranationaler Organisationen bei?

6. Welchen Einfluss haben die während der Bilderberg-Konferenzen diskutierten Themen auf die Politikgestaltung bzw. auf konkrete Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung?

7. Sind die teilnehmenden Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden bei den Diskussionen der Bilderberg-Konferenz an politische Grundsatzbeschlüsse der Bundesregierung oder Beschlüsse des Deutschen Bundestages gebunden, und vertreten die teilnehmenden Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden die Meinung der Bundesregierung während der Konferenzen?

8. Welche Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden sind in die inhaltliche Vorbereitung der Konferenz und ihre Abläufe eingebunden?

9. Welche Tagesordnungspunkte der Bilderberg-Konferenz 2016 in Dresden sind der Bundesregierung oder Mitgliedern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern nachgeordneter Behörden bekannt?

10. Zu welchen Tagesordnungspunkten der Bilderberg-Konferenz 2016 in Dresden sind Mitglieder der Bundesregierung oder Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden als Referenten angefragt?

11. Welche Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden sind in die Vorbereitung der Gewährleistung der Sicherheit der Konferenz und der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Dresden eingebunden?

12. Wie viele Bedienstete der Bundespolizei sowie anderer Sicherheitsbehörden des Bundes sind in die Maßnahmen zu Frage 11 eingebunden, und wie viele Bedienstete der Bundespolizei und der Sicherheitsbehörden des Bundes werden zur Konferenz nach Sachsen abgeordnet sein?

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Sahra Wagenknecht

13. Aus welchen Haushaltsmitteln werden die Teilnahmekosten (Teilnahmeentgelte, Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten) der Mitglieder der Bundesregierung bzw. der Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden getragen?

14. Welchen Eigenanteil haben die teilnehmenden Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden an den Teilnahmekosten selbst zu tragen?

15. Welcher Anteil der Gesamtkosten (Kosten der Konferenz, Kosten anderer in- und ausländischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer) der Konferenz sowie der Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit der Konferenz sowie zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Dresden wird aus welchen Haushaltsmitteln des Bundes getragen?

Berlin, den 13. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Bundes-X-Akten freigegeben: Bundesverwaltungsgericht stützt Ufo-Forschung

Nora Drenalin und Prometheus UFO2cropped

Der Rechtsstreit tobte seit 2011 um ein Ufo-Dossier, das eine CDU-Abgeordnete bei der Denkfabrik des Bundestages bestellt hatte. Thema: „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte…“ Der Bundestag wollte es einem Berliner Ufologen aufgrund Informationsfreiheitsgesetz nicht freigeben. Nach dem Urteil muss er nun aber. Ferner auch die Guttenberg-Plagiatsdokumente, die der arbeitsscheue und geizige Doktorand auf Kosten der Steuerzahler erstellen ließ. Was immer in den Dokumenten auch Ominöses drinstehen mag: Ein Sieg für den Kampf um transparente Politiker ist es allemal.

Vorinstanzlich hatte der Bundestag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch Recht bekommen. Die Urteil hoben die Bundesverwaltungsrichter nun auf. Der Berliner Hobby-Ufologe Frank Reitemeyer   (Reitemeyer auf Youtube) hatte im Dezember 2011 vor Gericht erstritten, dass ihm auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einblick in das Dokument bewährt werden muss, doch der Bundestag ging in Berufung. Jetzt haben die Freunde des Erstkontaktes (Blogname) mit außerirdischen Intelligenzen ihr Recht auf Akteneinsicht erstritten.

Der Kläger (Reitemeyer) im Verfahren BVerwG 7 C 2.14 verlangte laut BVerwG Einsicht in die auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten von den Wissenschaftlichen Diensten erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“.

„Der Bundestag lehnte beide Anträge ab: Das Informationsfreiheitsgesetz, das grundsätzlich jedermann gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt, sei nicht anwendbar, weil die Unterlagen der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und deswegen vom Informationszugang ausgenommen seien. Das Oberverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und die Klagen in zweiter Instanz abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde. Er nimmt in dieser Hinsicht Verwaltungsaufgaben wahr. An dieser rechtlichen Einordnung ändert sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen.“  Pressemitteilung des BVerwG

Akte X vor der UNO

Die Basis der Untersuchung der Bundestags-Studie war die UN-Resolution 33/426 vom 18. Dezember 1978, die bezeugt, dass sich die UNO zwischen 1978 und 1979 mit dem UFO-Phänomen beschäftigte. Tatsächlich seien die Inhalte dieses „UFO-Dossiers“ zwar schon seit 2010 bekannt, aber eine der interessantesten Schlussfolgerungen der Ausarbeitungen sei „die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben“, was die Vermutung nahelege, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen, so Ufo-Fachblatt grenzwissenschaft.

Im UN-Hauptquartier in New York berieten 1978-79 UFO-Experten, Diplomaten und führende Politiker das Phänomen, das uns später aus der Serie Akte-X (X-Files) um den neugierigen Agenten Fox Moulder („Die Wahrheit ist irgendwo da draußen“) und seine ufo-kritische, aber später bekehrte Kollegin Dr.med. Diana Scully. Die in den 90er-Jahren sehr erfolgreiche TV-Serie griff u.a. alle gängigen Ufo-Theorien, Mythologien und Desinformationen auf, um sie mit Vampir-Spukgeschichten etc. zu einer Story zu verspinnen, die eine vielköpfige Fangemeinde auch in Deutschland fand. Ernsthafte Ufologen sahen darin natürlich ein Ablenkungsmanöver der Regierungen, die Ufo-Erkenntnisse geheim halten wollen. Doch hat die Desinformation auch die UNO einbezogen oder ist etwas dran, an den Ufo-Sichtungen?

Die UNO-Expertenrunde empfahl schließlich eine Untersuchung durch die Vereinten Nationen und forderte alle interessierten Mitgliedsstaaten dazu auf „(…) auf nationaler Ebene geeignete Maßnahmen zur Koordinierung einer wissenschaftlichen Forschung und Untersuchung außerirdischen Lebens, einschließlich nicht identifizierter fliegender Objekte zu ergreifen und den UN-Generalsekretär über die Beobachtungen, Forschungen und Evaluierung dieser Maßnahmen zu informieren“. Der Beschluss wurde aber von der Öffentlichkeit kaum beachtet und wurde aufgrund mangelnden Interesses der Mitgliedsstaaten bis heute (angeblich) nicht umgesetzt. Ob Geheimdienste daran forschen, darüber kann spekuliert werden -auch ob sie letztlich dahinter steckten, um Gegnerstaaten zu verwirren oder militärische Flugobjekte als Ufos zu tarnen. Zum Kreis der Teilnehmer des UNO-Treffens am 18. Dezember 1978 gehörten der damalige UN- Generalsekretär Kurt Waldheim, die UFO-Experten Claude Poher, J. Allen Hynek und Jacques Vallée sowie der NASA-Astronaut Gordon Cooper.

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Triangle-Flugkörper, Belgien 1990

UFO ist eine Abkürzung für unidentifiziertes/unbekanntes Flugobjekt (engl. unidentified flying object). Sie bezeichnet Phänomene, die von Beobachtern als fliegend wahrgenommen werden und nicht eindeutig identifiziert werden können. Umgangssprachlich wird der Begriff als Bezeichnung für Raumfahrzeuge hypothetischer außerirdischer Lebewesen verwendet. Ursprünglich bürgerte sich der Begriff „Fliegende Untertasse“ aufgrund erster Zeitungsberichte über UFOs ein. Bis heute prägt das Bild der Fliegenden Untertasse menschliche Vorstellungen davon, wie Raumfahrzeuge hypothetischer außerirdischer Lebewesen typischerweise aussehen könnten.

Arbeitsscheuer Doktorand von und zu Guttenberg

Logo der reaktionären US-Politsekte „Scull & Bones“

Auch ein Journalist einer überregionalen Tageszeitung, der wissen wollte, was der Plagiator zu Guttenberg sich auf Staatskosten für seine Doktor-Erschummelung hatte Ausarbeiten lassen, bekam heute sein Recht auf Akteneinsicht. Er begehrte ebenfalls  unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Ablichtungen von Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste  des Deutschen Bundestages, die 2003-2005 auf Anforderung des früheren Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg erstellt wurden. Will er kontrollieren, ob der Adlige Karl-Theodor, zuletzt gesichtet bei „Scull and Bones“, wenigsten die Copy-and-Paste-Funktion für „seine“ Dissertation richtig anzuwenden wusste? Sicher ein hochwichtiges Recherche-Projekt über den nach Ex-Bildungsministerin und Ex-Doktortitelträgerin Schavan zweitpeinlichsten Spitzenpolitiker mit akademischen Plagiatorswürden. (Schavan ließ sich später einen Doktor ehrenhalber (Doktor h.c. -honoris corrupta) von der Uni Lübeck verleihen, der sie mit unseren Steuergeldern aus einer finanziellen Klemme geholfen hatte -so billig hat sich nicht jeder seinen Titel kaufen können.)

 

Spitzel-Staat blamiert: Regierungsnetz ist Schrott

Gerd R. Rueger aac53-yes-we-scan-round-200

Am 8.Mai machten „Hacker“ eine Dose auf: Das Netzwerk des Bundestages wurde abgesaugt. Die Angreifer, die das BSI jetzt als Profis „eines ausländischen Geheimdienstes“ benennt, übernahmen den Zentralknoten und infiltrierten alle 20.000 top-gesicherten Rechner unserer Politelite. Eine Pleite für alle deutschen Geheimdienste. Zugleich bemängeln Bundestagsjuristen den Entwurf für das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS), es sei verfassungswidrig und missachte das EuGH-Urteil. Fazit: Staat will Bürger bespitzeln, schafft es aber nicht, das Herz deutscher Gesetzgebungs- und Regierungsarbeit zu schützen. Nun soll das infiltrierte Netz komplett stillgelegt und alles neu aufgebaut werden. Kostspielig: Dafür werden viele Hartz IV-Kinder lange auf ihren Nachtisch verzichten müssen.

Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), einst zusammengebastelt aus Krypto- und Lauschexperten von Geheimen, Polizei und Diplomaten, ist eine Art „Geheimdienst light“. Es steht Wirtschaft und Bürgern mit Ratschlägen zur Seite, befasst sich aber auch mit hoch geheimen Fragen. Die Profi-Attacke auf das Netzwerk des Bundestages schreibt das BSI einem nicht näher benannten ausländischen Geheimdienst zu: Man will scheinbar offen lassen, hinter vorgehaltener Hand mit dem Finger auf die Chinesen zu zeigen oder sogar auf die Russen.

Doch die Bezüge zur NSA liegen näher: Gerade jetzt ist der US-Lauschdienst (dank langjähriger hartnäckiger Arbeit von Netzaktivisten und Bloggern, die der verschlafenen Journaille Beine machten) in der deutschen Kritik des NSA-BND-Untersuchungsausschusses des Bundestages usw.,PRISM_logo NSA-Quellen in Berlin werden trockengelegt, immer mehr Löcher gestopft. Wollte die gigantische US-Lauschbehörde den Deutschen mal kurz zeigen wer den längsten Router hat?Die NSA lauschen mindestens seit den 70er-Jahren in allen Telefonnetzen und sind heute locker in der Lage, jedes gemailte, gefaxte und sogar gesprochene Wort in leicht durchsuchbare Datenform zu bringen, so The Intercept (Greenwald, Snowden u.a.). Wer wie auch immer technisch kommuniziert ist in ihrem Fokus, Millionen speziell bespitzelte Menschen vermutlich auch immer dann, wenn sie sich in der Nähe von Handys, Webcams usw. aufhalten.

Fest steht: Die Angreifer übernahmen routiniert den „Verzeichnisdienst des deutschen Bundestages“, den Knotenrechner für alle 20.000 Parlaments-Rechner -kein Problem, von da aus auch Regierungsrechner und alle relevanten Behörden zu infiltrieren. Fest steht die Infiltration von zwei Rechnern der Linken und dreien der CDU, wobei es um geheime Dokumente, die weitere Infiltration anderer Rechner oder um die Erpressung der Abgeordneten gegangen sein könnte.

VDS: Bürger bespitzeln ist leichter als Regierung schützen

Die deutschen Geheimdienste VS, BND, MAD nebst BSI und BKA, mit ihren Cyberexperten und -zentren haben total versagt. Ihre Kronjuwelen wurden ihnen vor der Nase weggeklaut, während sie sich auf die Massenüberwachung der Bevölkerung konzentrierten. Auf ihren (von Unions-Rechtspopulisten transportierten) Druck hin hat der SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas einen Entwurf für die Vorratsdatenspeicherung (VDS) vorgelegt, der selbst von Bundestagsjuristen abgelehnt wird. Er berücksichtige nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gegen Merkels Gesetz von 2007, das 2010 wegen der Verletzung von Bürgerrechten auf Privatheit gekippt wurde. Maas hat jetzt wieder im Dienste Merkels erneut Gummiparagrafen vorgelegt, die vom BVerfG geforderte „normenklare Vorschriften“ vermissen lassen.

Vor allem aber fehle der höchstrichterlich eingeforderte Grundsatz, dass Betroffene grundsätzlich vor der Erhebung ihrer persönlichen Daten informiert werden müssten. Die VDS missachtet in der jetzt von Merkels Minister geplanten Form auch die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), weil sie auch Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern, Anwälten Ärzten, Journalisten verwenden soll. Auch damit werden elementare Bürgerrechte gebrochen, die zu schützen sowohl Angela Merkel als auch Heiko Maas in ihrem Amtseid geschworen haben. Damit folgen sie nicht ihren Amtspflichten, sondern einem Weg, der nur in eine Diktatur der Technokraten führen kann. Die Freiheit der Bürger wird der Sicherheit der Machteliten geopfert, denn die angebliche Verbrechensbekämpfung (für die der Staat auch Verbechen begehen dürfe) und noch wichtiger die Abwehr von Terrorgefahr sind Standardbegründung für die Massenbespitzelung. Beides ist jedoch fraglich: Sogar in den USA, die das digitale Bespitzeln schließlich erfunden haben und Abermilliarden Dollar dafür investierten, konnten die NSA-Posaunisten keine abgewehrten Terrortaten nennen.

Merkel will Hartz IV-Elend im Geheimen verwalten

Theodor Marloth H4
Hartz IV muss Reformiert werden! Darüber sind sich alle Experten einig. Nicht nur durch Sanktions-Schikane nach Gutdünkenist das Gesetzeswerk ein zynischer Flopp, auch mit fehlerhaften Bescheiden am laufenden Band (meist zum Schaden der Menschen). Manche Jobcenter-Mitarbeiter mögen überfordert sein, manche Betroffene glauben an organisierte Unmenschlichkeit zur Drangsalierung der Arbeitslosen und damit Lohndrückerei auf dem Arbeitsmarkt.

Hartz IV ist ein Verwaltungs-Alptraum voller Kann-Regelungen, mit regional unterschiedlichen Verfahren, Sanktions-Schikane nach Gutdünken und fehlerhaften Bescheiden am laufenden Band (meist zum Schaden der verelendeten H4-Opfer). Manche Jobcenter-Mitarbeiter mögen überfordert sein, manche Betroffene glauben an organisierte Unmenschlichkeit zur Drangsalierung der Arbeitslosen und damit Lohndrückerei auf dem Arbeitsmarkt. Zugleich kostet der H4-Verwaltungsapparat immer mehr Steuergelder.

„Vereinfachung des passiven Leistungsrechts“ geplant

Kommt nun die Erklösung? Im kommenden Jahr ist eine „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts“ geplant. Doch vielen Betroffenen schwant nichts Gutes: Durchgesickerte Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der Bundesagentur für Arbeit (BA) würden mehrheitlich die schikanösen Hartz-IV-Regeln noch weiter brutal verschärfen. Erwerbslose müssen aufgelaufene Stromschulden bisher z.B. mit bis zu 30 Prozent vom mickrigen Regelsatz abstottern. Klare Folge: Steigende Preise für Energie bringen Betroffene zunehmend in Bedrängnis, denn im Regelsatz sind lediglich 32,68 Euro für Strom und Instandhaltung der Wohnung vorgesehen. Solche geplante Verelendung wird lieber den Betroffenen als eigene Schuld zugeschoben -sie sollen sich auch noch dafür schämen, dass zynische Politiker wie Merkel und Gabriel sie bis auf letzte Hemd ausquetschen.
So berät die schwarzrote Bundesregierung darüber lieber unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Linksfraktion im Bundestag, scheinbar die einzigen Politiker, die sich noch für die untere Hälfte de deutschen Bevölkerung interessieren, will jetzt aber mit einer Anfrage Licht in Merkels Dunkel bringen.
Bedroht sind laut Bericht der Jungen Welt wohl vor allem Alleinerziehende und kleine Selbständige. Erstere erhalten derzeit einen geringen Mehrbedarf, der sich an Anzahl und Alter der Kinder orientiert. Diesen sollen die Mütter oder Väter künftig nur noch dann bekommen, wenn sie nebenbei erwerbstätig sind. Aufstockende Selbständige sollen dagegen vor die Wahl gestellt werden: Entweder geben sie die Arbeit auf und unterwerfen sich der Arbeitsvermittlung der Jobcenter. Oder ihnen wird nach zwei Jahren die Leistung ganz gestrichen. Damit fielen sie nicht nur unter das Existenzminimum, sondern müssten sich auch selbst krankenversichern. Ferner soll die Behörde künftig eigenmächtig deren Daten mit denen des Finanzamtes abgleichen. Betriebsausgaben dürften Selbständige nur noch bedingt von den Einnahmen absetzen. Auch Alleinstehende sollten künftig genauer abwägen, ob sie mit einem Partner zusammenziehen. Denn der könnte bald vom ersten Tag des Zusammenlebens an in »Sippenhaftung« genommen werden, müsste also komplett für die »neue Familie« aufkommen. Eine bislang maximal ein Jahr lang tolerierte »Bedarfsgemeinschaft« auf Probe soll wegfallen. Überhaupt würden Familienmitglieder für Vergehen ihrer Angehörigen stärker mit haften, etwa, wenn das Jobcenter einen überzahlten Betrag zurückfordert. Dafür bräuchte es dann nicht mal einen Bescheid.
Linke verlangt Beachtung von Selbständigen und Alleinerziehenden
Die Linke verlangt die Einbeziehung von Statistiken zu aufstockenden Selbständigen sowie Alleinerziehenden. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung vom März müssen immerhin knapp 40 Prozent der Einelternfamilien von Hartz IV leben (sollte bei Bertelsmann ein schlechtes Gewissen vorhanden sein? Dort wurde bekanntlich die Blaupause für Hartz IV ausgebrütet). Die Linksfraktion wirft der Regierung vor, dass sie Expertisen von Verbänden und Gewerkschaften nicht in die Debatte um die Gesetzesnovelle einbezogen habe.
Weiter will die Linksfraktion wissen, wie viele Kinder von sanktionierten Leistungsbeziehern in Heimen untergebracht worden sind. Etwa mit der Begründung, dass ihr Wohl aufgrund mangelnder Existenzgrundlage gefährdet sei. Zudem will sie über rechtliche Grundlagen zum geplanten Datenabgleich informiert werden. Dass Selbständigen nach zwei Jahren jede Hilfe gestrichen werden soll, hält die Linkspartei für verfassungsrechtlich fragwürdig. Bisher schweigt die Bundesregierung zu alledem, so die Junge Welt . Auch die hier bei Existenz unterstützte Petition der früheren Jobcenterangestellten Inge Hannemann zur Abschaffung der Sanktionen liegt noch auf der „langen Bank“.

„Julia-und-Winston-Award“ für NSA-Enthüller Edward Snowden

„Snowden hat Schutz und Hilfe verdient. Er ist ein klassischer Flüchtling“, Heribert Prantl. In Snowdendiesem Jahr wurde zum ersten Mal ein Positivpreis bei den BirBrotherAwards verliehen.Preisträger ist NSA-Aussteiger Edward Snowden.

Der „Julia-und-Winston-Award“ wurde benannt nach den „rebellischen“ Hauptcharakteren aus George Orwells dystopischem Roman „1984“, aus dem auch der „Große Bruder“ stammt. Der Award soll Personen auszeichnen, die sich in besonderem Maße gegen Überwachung und Datensammelwut eingesetzt haben. Die Laudatio für den ersten Julia-und-Winston-Award hält Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung. Hier die Lobrede des als streitbarer Redner allseits bekannten BBA-Laudators Heribert Prantl vom 11.04.2014:

Globale US-Großinquisition aufgedeckt

Heribert Prantl

In Berlin hat der Bundestag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der den NSA-Skandal aufklären soll. Das Seltsame dabei ist, dass die Mehrheit im Ausschuß den nicht hören will, der den Skandal aufgedeckt hat. Die CDU/CSU redet über Snowden, als habe er eine ansteckende Krankheit. Und die SPD widerspricht kaum. Das ist grober Undank.

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Laudator Heribert Prantl, 11.04.2014 Foto: Bernd Sieker CC-BY

Der Mann habe doch schon alles gesagt, was er wisse, heißt es; man brauche ihn doch daher gar nicht mehr zu vernehmen. Das ist vorweggenommene Beweiswürdigung. Die ist im gesamten Recht verboten; im Deutschen Bundestag auch. Snowden ist ein zentrales Beweismittel, das weiß jeder. Der wahre Grund dafür, warum man Snowden nicht einmal einladen will, ist der: die Kanzlerin Angela Merkel fürchtet, dass dann die Amerikaner pikiert und unwirsch reagieren, wenn sie im Mai in die USA reist. Das ist nicht nur hasenherzig. In ihrem Amseid hat die Kanzlerin geschworen, Schaden vom deutschen Volk zu wenden. Schaden wenden – das heißt: etwas gegen den Schaden zu tun, den die NSA anrichtet. Stattdessen tut die Bundesregierung so, als sei Snowden und nicht die USA der Schädiger.

Edward Snowden ist ein Aufklärer. Er hat die globale US-Großinquisition aufgedeckt und aac53-yes-we-scan-round-200musste fliehen vor dem Großinquisitor. Er hat persönlich keinerlei Vorteile von seiner Whistlerblowerei, er hat nur Nachteile. Den Gewinn hat die Rechtsstaatlichkeit der westlichen Demokratien, sie könnte ihn haben, wenn diese den globalen Skandal zum Anlass nehmen, ihren Geheimdiensten Grenzen zu setzen.

Snowden ist also nicht nur Aufklärer, er ist auch Motivator. Er hat etwas Besseres verdient als ein wackeliges, zeitlich begrenztes Asyl in Russland. Die Amerikaner verfolgen ihn, als handele es sich bei Snowden um die Reinkarnation von Bin Laden. Dabei ist er nur ein einzelner Flüchtling; er ist ein Flüchtling, wie er im Buche steht. Wie soll, wie muss Deutschland mit Edward Snowden umgehen? Vor allem dankbar! Snowden hat Schutz und Hilfe verdient. Er ist ein klassischer Flüchtling.

Man soll, man muss Edward Snowden einen stabilen Aufenthaltstitel für Deutschland geben. Man soll, man muss Edward Snowden freies Geleit gewähren. Das alles ist rechtlich möglich. Stattdessen tun die Politiker der großen Koalition so, als sei die Macht Amerikas in Deutschland rechtssetzend. Deutschland braucht Aufklärung über die umfassenden Lauschangriffe der USA. Aufklärung ist der Ausgang aus selbstverschuldeter Unmündigkeit.

Snowdens Handeln mag in den USA strafbar sein, weil er US-Gesetze verletzt hat; wirklich kriminell sind aber die Zustände und die Machenschaften, die er anprangert. Snowden hat gegen US-Geheimhaltungsvorschriften verstoßen. Ist er deswegen Landesverräter? Nein. Verräter nennen ihn die, die selbst die Grundrechte verraten haben. Snowden hat dem Rechtsstaat Nothilfe geleistet.

Das verdient Anerkennung durch Justiz und Staat, in Deutschland und in Amerika. Snowden hat sich verdient gemacht um die rechtsstaatliche Demokratie. Er hat eine Diskussion in Gang gesetzt, die hoffentlich dazu führt, dass sich der Rechtsstaat schützt vor den NSA-Angriffen, die ihn gefährden. Einen deutschen Orden braucht er nicht unbedingt; davon kann er nicht abbeißen. Aber er braucht Schutz und Hilfe.

Unglücklich das Land, das keine Helden hat“, sagt Galileo Galileis Schüler Andrea Sarti im Theaterstück von Bert Brecht. Amerika kann sich also eigentlich glücklich schätzen, dass es einen Snowden hat. Galilei erwidert seinem Schüler Sarti wie folgt: „Nein. Unglücklich das Land, das Helden nötig hat“. Das stimmt auch.

Snowden ist ein Symbol für den zivilcouragierten Widerstand eines Einzelnen gegen ein mächtiges staatliches System. Er ist ein Winzlings-David, der gegen einen Super-Goliath aufgestanden ist. Snowden hat Widerstand geleistet und er tut das immer noch.

Widerstand ist ein Wort, das man mit dem Aufbegehren gegen ein diktatorisches Regime verbindet. Widerstand ist aber auch in der Demokratie, auch im Rechtsstaat notwendig. Widerstand heißt in der Demokratie nur anders: Er heißt Widerspruch, Zivilcourage, aufrechter Gang oder auch einfach – Edward Snowden.

Wenn Widerstand strafbar ist: Widerständler nehmen das in Kauf. Sie nehmen die Strafe oder die Mühen der Flucht in Kauf, um die Verhältnisse zu ändern, um Mißstände und Unrecht zu beseitigen.

Der verstorbene Rechtsphilosoph Arthur Kaufmann hat einmal vom Widerstand in der Demokratie als dem „kleinen Widerstand“ gesprochen. Dieser kleine Widerstand müsse geleistet werden „damit der große Widerstand entbehrlich bleibt“. Manchmal ist dieser angeblich kleine Widerstand aber ein ganz großer. So ist es bei Snowden. Sein Widerstand erfasst seine ganze physische und psychische Existenz.

Danke, Edward Snowden.

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Foto: Matthias Hornung CC-BY

Medienhysterie NSA

Heraus zur Hartz IV-Demonstration in Berlin!

Theodor Marloth

Berlin. Über 90.000 Menschen unterstützten die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung der inhumanen Sanktionen bei Hartz IV mit ihrer Unterschrift. Nun hat die Petition zur Abschaffung aller Sanktionen bei Hartz IV es bis in den Deutschen Bundestag geschafft. Inge Hannemann und Hartz-Aktivist Ralph Boes rufen zur Demo auf! Der Neoliberalismus verelendet uns von TTIP bis Hartz IV. Schluss damit!

Ralph Boes

Inge Hannemann

Heute findet um 12:00 Uhr im Deutschen Bundestag die Öffentliche Anhörung zur Petition „Abschaffung der Sanktionen im SGB II und Leistungs-einschränkungen im SGB XII” statt.
Bei der öffentlichen Bundestagsanhörung des Petitionsausschusses ab 12:00 Uhr im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses können die Petenten ihr Anliegen jetzt noch einmal mündlich begründen, während Interessierte und Medienvertreter in einem anderen Saal die Anhörung per Videoübertragung verfolgen dürfen.
Die Fraktion „Die Linke“ lädt nach der Anhörung zu einem Gespräch mit Inge Hannemann und Katja Kipping (MdB-Linke) in der Nähe des Europasaals ein, meldet Gegen-Hartz.de. Zusätzlich ruft Inge Hannemann zu Protesten gegen die Jobcenter-Menschenrechtsverletzungen vor dem Bundestag auf. Angemeldet sind eine Kundgebung und eine Mahnwache mit dem Motto „Zur Erinnerung an die Opfer der Agenda 2010″, die Versammlungen beginnen um 10:00 Uhr vor dem Paul-Löbe-Haus.

Hartz IV versus Menschenrecht

Hartz IV soll Menschen die Existenz gewährleisten, die über kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen verfügen. Die Grundsicherung an Wohlverhalten zu knüpfen und sogenannte bzw. angebliche Verstöße dagegen mit Kürzungen zu bestrafen, hält nicht nur Inge Hannemann für einen Verstoß gegen die Menschenrechte und die deutsche Verfassung. Die Sanktionierten fallen sofort unter das äußerst knapp bemessene Existenzminimum, d.h. sie und ihre Kinder müssen hungern, können Medikamente nicht mehr bezahlen und geraten in Gefahr, obdachlos zu werden. Die verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit werden damit von den Jobcentern gebrochen, vom Recht auf kulturelle Teilhabe ganz zu schweigen.
Die Linkspartei unterstützt als einzige Bundestags-Partei Hannemanns Forderung, die Sanktionsparagraphen in den Sozialgesetzbüchern II (für Erwerbsfähige) und XII (für nicht Erwerbsfähige) ersatzlos zu streichen. Stattdessen müsse Hartz IV durch eine Grundsicherung ersetzt werden, die nicht an Auflagen geknüpft ist. Die Linke-Bundesvorsitzende Katja Kipping, die für ein bedingungsloses Grundeinkommen ohne Bedürftigkeitsprüfung eintritt, lädt am Montag auch zu einem Gespräch mit Inge Hannemann ab 13 Uhr in der Nähe des Bundestags ein.
Die sogenannten Jobcenter gehen immer mehr dazu über, Hartz-IV-Bezieher zu bestrafen, anstatt sie in Arbeit zu vermitteln -das machen auch die neuesten Statistiken deutlich. So verhängte die Bundesagentur für Arbeit von Januar bis November vorigen Jahres 918244 Sanktionen. Rund 90000 weitere dürften noch im Dezember 2014 hinzugekommen sein, denn auch zur Weihnachtszeit kennen die Jobcenter keine Gnade –nicht einmal für die ca. 1-2 Millionen betroffenen Kinder. Knapp drei Viertel der Strafen wurden für angeblich „versäumte Termine“ verhängt, 105416 Betroffene weigerten sich, „Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung“ zu erfüllen, 94178 lehnten ein sogenanntes „Jobangebot“ ab und 21916 brachen eine angebliche „Weiterbildung“ ab. Im Jahr 2012 war die Sanktionsquote erstmals über eine Million geklettert, dies könnte 2013 wieder der Fall sein. Gleichzeitig schichteten Jobcenter so viel Geld wie nie aus dem Budget für Erwerbslose in die eigene Verwaltung um. Laut einem Spiegel-Bericht von Anfang März waren das 11,4 Prozent, also 445 Millionen Euro. Die Eingliederungsleistungen sanken zugleich von 6,6 Milliarden im Jahr 2010 auf 3,9 Milliarden Euro 2013, meldete die Junge Welt.

Die Zumutbarkeit von Hartz IV ist vorbei

Die sogenannten „Jobangebote“ dienen oft nur der Demütigung der Arbeitssuchenden, da die Grenzen der Alle Jahre wieder: Rechtspopulisten hetzen gegen Gysi„Zumutbarkeit“ von Jobcentern gern ins Unendliche ausgedehnt werden. Dabei scheint oft der Wunsch die Behörden anzutreiben, die ihnen ausgelieferten Menschen zu schikanieren. So sind selbst z.B. für einen simplen Putzjob stundenlange Arbeitswege zu akzeptieren, obgleich solche Jobs an jeder Ecke verrichtet werden könnten. Hochqualifizierte werden von den Jobcentern zur besonderen Demütigung gern in niederste Arbeiten gezwungen, statt ihre Kompetenzen für gesellschaftlich nützliche Projekte bereitzuhalten und zu erschließen.
Ziel ist ganz offensichtlich, die Menschen in immer miesere Jobs zu immer schlechterer Bezahlung zu drängen. Die noch nicht arbeitslose Beschäftigten sollen durch das behördliche Sanktions-Regime offenbar in Angst vor den Absturz auf Hartz IV versetzt werden, damit sie zunehmendes Lohn-Dumping, Tarifflucht der Unternehmen und allgemein ausbeuterische Arbeitsbedingungen hinnehmen. Dies ist jedenfalls die Wirkung von Hartz IV, die Deutschland zu einem Billiglohnland machte –wenn der Hungerlohn nicht einmal das Existenzminimum abdeckt, darf der Malocher mit Geld vom Staat „aufstocken“: Praktisch eine Subvention für Ausbeuter.
Profiteure dieses Krieges gegen menschliche Lebensbedingungen und eine soziale Gesellschaft sind die Finanz- und Exportwirtschaft, deren Akteure sich am Ausquetschen der Bevölkerungsmehrheit goldene Nasen verdienten. Der Reichtum in unserem Land sprengt alle Rekorde, aber „die Kassen sind leer“. Weil sie mit Steuergeschenken an eine reiche Minderheit leer gemacht wurden, deren Versprechen, mit dem Geld endlich wieder menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen, Jahr um Jahr gebrochen wird. Besteuert sie! Erhöht die Staatsquote! Es nützt niemandem (außer ein paar Ausbeutern), wenn Deutschland „Exportweltmeister“ ist (falls die ebenfalls ausgequetschten Chinesen den zweifelhaften Titel nicht gerade innehaben). Statt den Missbrauch wirtschaftlicher Macht durch Reiche und Unternehmer zu bekämpfen, will die Bundesregierung das Sozialraub-Modell auf ganz Europa ausweiten: Nach den Griechen soll nun sogar Frankreich unter dem „Sozialisten“ Monsieur Hollande die Neue Deutsche Armut aufgezwungen werden -pfui Teufel. Doch der Widerstand wächst! (Reblogged Existenz Blog für Existenzkampf)
Sieg für Arbeitslose gegen Jobcenter

Union/FDP: Abmahnindustrie jubelt über neue Lex Google

Gerd R. Rueger 02.03.2013

In der gestrigen Redeschlacht zur Netzpolitik erlebte der Bundestag einmal mehr den Sieg der Industrie-Lobbyisten. Diesmal fielen Union und FDP vor der Abmahnindustrie auf die Knie. Anwälte und Medienkonzerne jubilieren, das Netz grummelt gegen die Gier der schwarzgelben Parteispenden-Kassierer. Die rotrotgrüne Opposition blamierte sich durch mangelhafte Netzkenntnis, die Piraten wurden von der Medienmafia termingenau kleingeschrieben. Aus Google-Sicht wurde das Gesetz nach Druck aus Kreisen der US-Medienindustrie in letzter Sekunde noch entschärft.

„Die Linke“ vergaß Bertelsmann

Hat Möwenpick denn jetzt auch eine Abmahn-Anwaltskanzlei? So fragte sich erstaunt mancher FDP-Wähler gestern in Erinnerung an die fette Spende der Firma, die eine dreist begünstigende Lex Möwenpick nach sich zog. Die jetzige Lex Google ist dagegen nicht nach dem Nutznießer benannt: Google soll gerade zu Zahlungen verdonnert werden, an die deutschen Medienkonzerne. Der kleine Blogger und Website-Betreiber werden es ausbaden müssen: Sie werden der Abmahnindustrie ans Messer geliefert, jenen Anwaltskanzleien, die mit sittenwidrigen Serienbriefen Multimillionen-Gebühren aus der Netzkultur herausschinden werden.

Mit den Piraten im Bundestag wäre das wohl nicht passiert, Grüne und Linke krampften sich ehrenvoll etwas Verteidigung der kleinen Leute im Netz ab. Die Opposition wetterte in Gestalt der Medienexpertin der Linken, Petra Sitte, sogar tapfer gegen die große Medienmafia, vergaß in ihrer Aufzählung des Big Biz neben Springer und Burda aber ausgerechnet den dominierenden Megakonzern Bertelsmann mit der Lobby-Großagentur Bertelsmann-Stiftung, die alle etablierten Parteien bearbeitet.

Piraten gegen „Leistungsschutz“-Abmahnförderung

Das zur Debatte stehende Gesetz lässt sich auch als Leistungsschutzrecht gegen Suchmaschinen begreifen, so der Pirat Michael Renner, die zukünftig dafür zahlen sollen, Artikel der Medienmafia auffindbar zu machen: Auf jeden Fall steht ein Gesetz zur Abstimmung dem nachgesagt wird, dass es im Springer-Verlagshaus geschrieben wurde. Der Springer-Verlag ist wiederum der Verlag, dem nachgesagt wird, dass niemand Kanzler werden kann, der von dort nicht die Zustimmung erhält. 

Im Netz gibt es viel Protest gegen das Gesetz, auch Experten sowie die Jugendorganisationen der Parteien (sogar der Regierungsparteien!) waren gegen die Änderungen, aber wen kratzt schon Jugend oder Weisheit, wenn Lobbyisten mit Schmiergeld und Parteispenden winken? Bei CDU, CSU und FDP wohl keinen.

BILD lässt grüßen: „Google kämpft für Dich“

Die Lex Google hat natürlich auch Google auf den Plan gerufen,  wo man sich als Stellvertreter für die Netzkultur sieht (was angesichts der Datensammelwut und Profil-Überwachung der Nutzer jedoch zweifelhaft scheint). Google meint dessen ungeachtet in seiner Web-Ini „Verteidige Dein Netz“:

Das Leistungsschutzrecht trifft jeden deutschen Internetnutzer. Wenn Suchmaschinen und ähnliche Dienste Suchergebnisse freiwillig ins Netz gestellter Artikel nicht mehr verwenden dürfen, wird das Suchen und Finden von Informationen im Internet massiv gestört. Dieser Eingriff ist systemfremd und weltweit ohne Beispiel. Er bedeutet höhere Kosten, weniger Informationen und massive Rechtsunsicherheit. Blogger, Netzpolitiker, die deutsche Wirtschaft und führende Wissenschaftler lehnen dieses Unterfangen ab.

Google ist allerdings Partei in dieser Sache, dazu noch eine Partei, die sich eine große Rechtsabteilung leisten kann -im Gegensatz zu kleinen Netz-Kreativen mit ihren Blogs und Startups. Sie müssen sich jetzt mit juristischem Fachchinesisch befassen. Die entscheidende Änderung im neuen § 87 f Abs. 1 UrhG dürfte gegenüber der alten Fassung folgende sein:

(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

Somit sollen Snippets (Text-Schnippsel) ausdrücklich ausgenommen werden. Schwarzgelb hat aber den Terminus „kleinste Textausschnitte“ nicht genau definiert und damit gigantischen Abmahnwellen seitens profitgieriger Anwälte Tür und Tor geöffnet. Google wird das weniger kratzen, man ist ja groß und die Suchmaschinen-Snippets sind klein -außer in newfeeds etc. bei google+ vielleicht. Kleinere Anbieter stehen dagegen dem Medien-Big Biz schutzloser gegenüber: Das Perlentaucher-Urteil hat es gezeigt.

Alle dagegen: Von Perlentaucher bis Facebook

News-Aggregatoren könnten aber, je nach Länge des gezeigtenTextteils, betroffen sein. Aber schon nach geltendem Urheberrecht ist die Übernahme längerer Textpassagen eigentlich unzulässig. Die Verlage sind auch schon erfolgreich gegen die  wörtliche Übernahme von Textpassagen vorgegangen, wie die Entscheidung “Perlentaucher” des BGH belegt. Experten halten das gestern verabschiedete Gesetz wenigstens für eine abgeschwächte Version, dank mit heißer Nadel zuletzt noch gestrickter Änderungen -wohl wegen einer Intervention der US-Industrie.

Denn es gab im Vorfeld eine Verstoßanzeige der Computer & Communications Industry Association (CCIA), einer Lobby großer IT-Firmen wie Microsoft, Facebook, eBay, Yahoo und Google. In der offiziellen Beschwerde legt die CCIA ausführlich dar, warum sie das von der deutschen Bundesregierung beschlossene neue „Leistungsschutzrecht“, also das Monopolrecht für (deutsche) Presseverlage stören würde. Das Recht von Verbrauchern und Unternehmen an Netz-Inhalten würde unangemessen stark einschränkt. Netzaktivisten wie Anonymous sind vom Urheberrecht derzeit nicht begeistert, protestierten jüngst gegen die Verwerteragentur GEMA, die Piraten arbeiten sowieso an einer neuen netzfreundlichen Konzeption.

Es ist aber ohnehin fraglich, ob noch in dieser Legislatur viel aus dem Gesetz gemacht werden kann: Zunächst muss Schwarzgelb es noch durch den Bundesrat bringen, der jetzt bekanntlich der Opposition gehört. Blockieren kann der Bundesrat das Leistungsschutzrecht jedoch nicht, da es sich nur um ein sog. Einspruchsgesetz handelt -wohl aber verzögern. Das Gesetz müsste nach einem Einspruch in den Vermittlungsausschuss, wo eine zeitliche Verzögerung zu erwarten ist -und die Bundestagswahl gibt uns Netzusern dann die Gelegenheit die Neoliberalisten der CDUCSUFDP GmbH & Co KG abzuwählen.

Liberalismus ist, wenn der Arme wie der Reiche die Freiheit haben, unter einer Brücke zu schlafen. Neoliberalismus ist, wenn die Brücke privatisiert wird und der Arme selbst dafür noch an den Reichen zahlen soll. Theodor Marloth