Bertelsmann verklagt Blogger wegen Propagandakritik

Reblogged

Der Bertelsmann-Konzern verklagt einen Familienvater im Namen seines Journalisten Marc Drewello. Am 27.März fand vor dem Hamburger Oberlandesgericht die nächste Runde statt. Bertelsmanns Magazin „Stern“ will per Gerichtsbeschluss Kritik an der bizarren Propagandastory aus dem Syrienkrieg um das kleine Mädchen Bana Alabed verbieten. Die Hamburger Gerichte verhandelten zwei Mal mit Bertelsmann-Vertretern, ohne den Beklagten, der dann erst zur dritten Gerichtsverhandlung eingeladen war, darüber zu informieren und entsprachen dem Anliegen der Bertelsmänner. 

Der Rechtsanwalt des Bloggers vom „Blauer Bote Magazin“ – Markus Kompa – dazu: „Man muss sich das mal vorstellen: Man bekommt einen Monat lang in Abwesenheit den Prozess gemacht, ohne dass einem das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährt wird. Dann erfährt man vom Ergebnis, das dann aus Prinzip verteidigt wird, und das Landgericht Hamburg liest keine weiteren Schriftsätze mehr. Derartiges habe ich in 15 Jahren Anwaltspraxis nicht erlebt.“.

mehr… http://blauerbote.com/2018/03/25/pressemitteilung-zum-gerichtsverfahren-gegen-bertelsmann/

Deutschlandfunk tobt: Die DDR und Walter Benjamins ‚Blut-Hilde‘

Hannes Sies

Reichsbürger sollten es lesen, ehe sie ihr Urteil über den aktuellen deutschen Staat brechen: Das Buch von Uwe-Karsten Heye kommt harmlos als Familienbiografie daher, hat es aber in sich. Entsprechend hysterisch gerieten Reaktionen bei Kalten Kriegern in Redaktionen etwa von DLF oder Focus. Jeder Medien- oder Philosophiestudent kennt heute Walter Benjamin, den großen Begründer der (post-) modernen Medienphilosophie. Doch nur wenige kannten seine Schwägerin Hilde Benjamin, Frau seines Bruders, des kommunistischen Arztes Georg. Hilde Benjamin war, in den 20er-Jahren erstaunlich genug, Rechtsanwältin und Kommunistin. Sie bekämpfte die Nazis, überlebte und verurteilte in der DDR als Richterin nicht weniger als 67 Nazi-Verbrecher (nur zwei davon zum Tode, was BRD-Hetzmedien nicht abhielt, sie als „Blut-Hilde“ oder „Rote Guillotine“ zu diffamieren), also weit mehr als die gesamte, von Altnazis dominierte BRD-Justiz.

Fünf Menschen, fünf dramatische Schicksale – Walter Benjamin, der Philosoph und Autor. Hilde Benjamin, als rote Guillotine verschrien, aber auch deren Mann Georg Benjamin, Kommunist und Arzt, ermordet im KZ Mauthausen. Schwester Dora, Sozialwissenschaftlerin, die als Jüdin ebenfalls ins Exil getrieben wurde. Und schließlich Hildes Sohn Michael, Rechtsprofessor in Moskau und Ost-Berlin, der zeit seines Lebens mit der Familiengeschichte rang. Auf der Grundlage von bislang unbekanntem Archivmaterial sowie Gesprächen mit Zeitzeugen entwickelt Heye das spannende Psychogramm einer deutschen Familie und rückt ganz nebenbei so manches Zerrbild aus den Zeiten des Kalten Krieges zurecht.“ (Klappentext des Buches)

Der Autor ist kein Unbekannter, sondern führender Funktionär der SPD-Ära: Von 1974 bis 1979 war Uwe-Karsten Heye Pressereferent und Redenschreiber bei Willy Brandt, in den 1980er Jahren war er freier Autor für ARD und ZDF. 1990 wurde er Staatssekretär und Regierungssprecher in Niedersachsen bei Gerhard Schröder, dem späteren Bundeskanzler der rotgrünen Hartz-IV-Regierung, die Deutschland in Jugoslawien wieder zur kriegführenden Nation machte. Dort avancierte Heye 1998 bis 2002 als Staatssekretär zum Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung und Regierungssprecher. Von 2003 bis 2005 war er deutscher Generalkonsul in New York, 2006 bis 2010 schließlich Chefredakteur der SPD-Parteizeitung Vorwärts. Kann so einer ein kritisches Buch über Westdeutschland schreiben? Er kann, denn die Kritik betrifft die langen, braunen Jahre des CDU-Regimes von Konrad Adenauer. Hauptsächlich deren mangelnde Verfolgung von NS-Verbrechern (die ja in höchsten Ämtern saßen), aber auch die Dämonisierung der DDR (auch weil sie NS-Verbrecher jagte) wird kritisch gewürdigt -was in vielen Buchbesprechungen verschwiegen wurde.

„Wer in den Ausgaben von ‚Spiegel‘ und ‚Zeit‘ bis in die späten 50er-Jahre zurückblättert, und dort über die DDR liest, muss eine Sprache ertragen, die der Tonlage der gleichgeschalteten Nazi-Propaganda noch sehr nahe kam.“ Heye S.225f.

Das Blatt Focus ist zwar noch zu jung, um damals mit gehetzt zu haben, aber er zetert trotzdem über die Blasphemie an Mainsstream-Medien: „Die als „rote Guillotine“ in die Geschichte eingegangene umstrittene Juristin war Ausgangspunkt… Auch Walter Benjamin starb als Verfolgter der Nazis. Diese privaten Tragödien erklären zum Teil Hilde Benjamins spätere Unerbittlichkeit. Dem Buch fehlt es leider an Distanz. In dem Bemühen, die Zerrbilder der Adenauer-Zeit über die „blutige Hilde“ zu korrigieren, schießt Heye übers Ziel hinaus.“

Abgesehen davon, dass der Focus hier offenbar glaubt, Hilde wäre Ehefrau des berühmten Walter Benjamin gewesen (sie war mit dessen Bruder Georg verheiratet, beide wurden von den Nazis ermordet), und damit erkennen lässt, das Buch gar nicht gelesen zu haben -denn genau diese Verwechslung kritisiert Heye bei oberflächlichen Medienberichten über Hilde: Noch weit aufgeregter verreißt Susanne Schädlich im DLF das Buch von Uwe-Karsten Heye. Kein Wunder: der Deutschlandfunk hält es als „Stahlhelm auf Sendung“ mit derAdenauer-Stiftung.

Hilde Benjamin als Justizministerin nennt Staatsfunkredakteurin Schädlich „berühmt und berüchtigt“ und krittelt: „Als „rote Hilde vom Wedding“ war sie schon in den 20er Jahren bekannt, die Bezeichnung war keine Erfindung der Adenauerschen BRD, wie Heye suggeriert.“ Was Heye keineswegs tut, er nennt weit üblere Beschimpfungen aus West-Journalistenkreisen. Doch der DLF tobt: „Den Begriff ‚Unrechtsstaat‘ für die DDR setzt Heye stets in Gänsefüßchen“, was aber Sinn macht, wenn man die Justiz-Erfolge der DDR gegen Nazis beschreibt und dagegen die BRD als Hort der Strafvereitelung zugunsten von Massenmördern betrachtet.

Aber gerade die DDR sieht der DLF in diesem Punkt immer noch kritisch: „In der frühen DDR saß Hilde Benjamin Naziverbrechern gegenüber vor Gericht, verurteilte dann gnadenlos so genannte Feinde des SED-Regimes. Sie fällte Todesurteile.“ Ein Skandal? Angesichts der übelsten Verbrecher der Geschichte? Die Todesstrafe gab es zu diesem Zeitpunkt in den USA, Frankreich, Großbritannien -nicht alle glauben, dass die BRD sie nur aus humanitären Gründen abschaffte; zu viele Nazis-Funktionäre mussten in den das Bonner Parlament dominierenden C-Parteien eine Strafverfolgung fürchten.Wer anderen vorwirft, sie würden etwas „suggerieren“ wollen, sollte nicht im Plural von „Todesurteilen“ sprechen, ohne zu sagen, dass es um genau zwei davon geht -oder soll suggeriert werden, es ginge um viel mehr Todesurteile, um Hunderte gar? (Billigste Propaganda-Methoden à la DLF…)

Doch Fakten oder Ehrlichkeit? Das ficht Redakteurin Schädlich nicht an, sie geht mit Heye hart ins Gericht: „Gut beraten wäre der Autor gewesen, die Biografie nicht als Mittel zum Zweck eigener Reflexionen zu benutzen. Die seitenlangen Ausschweifungen über seine politischen Ansichten wirken störend, ja: aufdringlich, und haben in einer Biografie nichts zu suchen.“ Wirklich nicht? Oder passen sie nur reaktionären Altkonservativen nicht in den Kram, die sich gegen die Aufarbeitung auch der BRD-Geschichte sträuben? „Politische Ansichten“, die den DLF bei einer eminent politischen Biografie „aufdringlich stören“? Will Susanne Schädlich etwa die Politik ästhetisieren? Lesen wir mal beim politischen Medienphilosophen Walter Benjamin nach, was er dazu schrieb, bevor die Nazis ihn in den Tod trieben:

„Die Massen haben ein Recht auf Veränderung der Eigentumsverhältnisse; der Faschismus sucht ihnen einen Ausdruck in deren Konservierung zu geben. Der Faschismus läuft folgerecht auf eine Ästhetisierung des politischen Lebens hinaus. Der Vergewaltigung der Massen, die er im Kult eines Führers zu Boden zwingt, entspricht die Vergewaltigung einer Apparatur, die er der Herstellung von Kultwerten dienstbar macht. Alle Bemühungen um die Ästhetisierung der Politik gipfeln in einem Punkt. Dieser eine Punkt ist der Krieg. Der Krieg, und nur der Krieg, macht es möglich, Massenbewegungen größten Maßstabs unter Wahrung der überkommenen Eigentumsverhältnisse ein Ziel zu geben.“ Walter Benjamin Das Kunstwerk

Dem DLF gilt die DDR als Hort alles Bösen

Der Aufbau-Verlag gibt einen Gratis-Einblick ins Vorwort des Buches:

Der Kalte Krieg und die Einverleibung Osteuropas in den sowjetischen Machtbereich schufen ein Klima, das es erleichterte, den Terrorstaat Hitlers und die eigene Mitschuld daran zu verdrängen. Entsprechend geriet die DDR im Propagandagetümmel zwischen Ost und West zum Hort alles Bösen, das die Mordtaten der Nazis vergessen machten sollte, sie jedenfalls an die zweite Stelle rücken ließ. Da wurde unbesehen jeder verurteilte Nazi-Täter zum Opfer des »Unrechtssystems« DDR und Hilde Benjamins, die als Vizepräsidentin des Obersten Gerichts und nach 1953 als Justizministerin der DDR für die Strafverfolgung der NS-Täter zuständig war. Keine Aufregung verursachte hingegen, dass mit dem Verbot der KPD im Westen zugleich mehrere tausend Verfahren gegen ihre Mitglieder und Funktionäre stattfanden.“ Heye S.8

Susanne Schädlich vom Deutschlandfunk DLF ist über diese Argumentation in ihrem Verriss des Buches empört und poltert: „Die Vergangenheit erklärt vielleicht das Handeln, auch das einer Hilde Benjamin. Eine Relativierung ihres Handelns und der SED-Diktatur, wie die Biografie sie nahelegt, verbietet sich. Die Linie verläuft nicht zwischen schlimm und schlimmer, sondern zwischen Diktatur und Demokratie.“

Ein ewig-gestriges Schwarz-Weiß-Denken, das die dunklen Seiten der eigenen Geschichte verschweigen möchte: Das Thema der Nazis in Westdeutschland schweigt Susanne Schädlich dabei völlig tot -nicht nur eine tendenziöse Rezension, wie sie laut Rundfunkstaatsvertrag den Redakteuren des DLF verboten ist, sondern eine reaktionäre Geschichtsklitterung und damit eigentlich ein Medienskandal für sich. Heye reibt den öffentlich-rechtlichen Kalten Kriegerinnen die Fakten aber auch allzu deutlich unter die himmelwärts gereckten „Qualitäts-Journalistinnen“-Nasen:

Dass in Westdeutschland die Nazi-Akteure in Verwaltung, Justiz und Wirtschaft unbehelligt weitermachen konnten, blieb nicht folgenlos. Das in den beginnenden fünfziger Jahren gegründete Bundeskriminalamt zum Beispiel unterschied sich in seiner personellen Struktur kaum vom Reichssicherheitshauptamt, der Terrorzentrale des Nazi-Staates.“ Heye S.9

Eine gerade vorgelegte Studie belege, dass die Hälfte der leitenden Beamten des BKA noch 1959 ehemalige SS-Männer oder Angehörige der Sondereinheiten der Polizei waren, die an Massenmorden hinter den Linien in Russland beteiligt waren. Entsprechend »erfolglos« gerieten Ermittlungen des Amtes immer dann, wenn rechtsextremistische und neonazistische Vorkommnisse aufgeklärt werden sollten -was Heye an die aktuellen NSU-Prozesse erinnert.

BRD-Justiz: Amnestierung der NS-Verbrecher

Leider endet die Gratisleseprobe, die der Verlag aus dem Vorwort gibt, genau da wo es eigentlich interessant wird. Aber dort wird es auch sehr peinlich für die Kalten Krieger des Westens, die bis heute in den Medien sitzen, etwa beim DLF. Der DLF hatte in seinem Verriss des Buches von Heye alle Informationen über die BRD-Nazi-Eliten wohlweislich verschwiegen.

Auf S.9 geht das Vorwort weiter: „Die juristische Aufarbeitung des Nationalsozialismus begann in Nürnberg. In 13 Prozessen vor dem Tribunal der alliierten Ankläger ging es um Täter in Partei, Wirtschaft und Wehrmacht, die für Leichenberge verantwortlich waren und für die Raubkriege, die sie angezettelt hatten. Die von den westlichen Siegermächten vorgenommene Entnazifizierung der Täter und Mitläufer, die höchst unpopulär war, wurde schnell deutschen Spruchkammern überlassen. Sie war schließlich nur noch eine Farce und wurde dann bald ganz eingestellt. Der Bundestag verabschiedete eine Reihe von Gesetzen, die einer Amnestie der Nazis-Funktionseliten gleichkamen und ermöglichten, dass sie in ihren Ämtern verbleiben konnten.

Dies erklärt zu einem Teil, warum in den damals von Ex-Nazis durchsetzten Redaktionsstuben der Bundesrepublik, anders als in der DDR, wenig bis kein Interesse bestand, sich mit der Nazi-Vergangenheit zu befassen. Hilde Benjamin war bevorzugtes Ziel von Kampagnen verbunden mit einer Neigung, das SED-Regime derart schwarzzumalen, dass die Ungeheuerlichkeit des SS-Staates dagegen zu verblassen schien. Eine geschichtsblinde Überzeichnung, die bis heute wahrzunehmen ist. Erst 1972, in der ersten Rede des Bundeskanzlers Willy Brandt zur Lage der Nation, wurde der Unterschied im Umgang mit dem Nationalsozialismus in beiden deutschen Staaten eingeräumt.“ (Autor Heye war damals dessen Ghostwriter!) …

So sind Akten über NS-Verbrecher wie Klaus Barbie oder Adolf Eichmann, die sich ins Ausland absetzen konnten, noch immer Verschlusssache… was auch verhindert, dass die Öffentlichkeit Genaueres über die Rolle erfährt, die der Geheimdienst BND in Pullach dabei spielte. (Heye S.11)

Aber der DDR-“Unrechtsstaat“ verfolgte NS-Verbrecher

Interessant wird die Aufarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte dann im 10.Kapitel: Alles was Recht ist. „Die Abneigung der Justiz in der BRD, die Verbrechen des Hitler-Staates aufzuklären, hat nicht nur die Angehörigen der Opfer zur Verzweiflung gebracht…

„Der regelmäßige Freispruch fußte ebenso regelmäßig auf dem Tatbestand… ‚Befehlsnotstand’… Der Völkermord auf Befehl blieb straffrei.“ (Heye S.219)

Die Zahl der Verfahren von Nazi-Unrecht lag 1948 (unter alliiertem Recht) noch bei 1800 Verfahren, 1955 waren es noch 21, so Heye (S.220)

1968, als es durch den jüdischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer und seine Auschwitz-Prozesse mit erstmals echter Strafverfolgung von Nazis durch die westdeutsche Justiz gekommen war, kam es in der BRD praktisch zu einer Generalamnestie der Nazi-Mörder. In ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten hatte ein Ministerialbeamter Namens Eduard Dreher eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Beihilfe zum Mord auf 15 Jahre eingeschmuggelt, berichtet Heye. Da eine genaue Täterschaft eines konkreten Mörders an einem identfizierten Opfer sich bei den NS-Massenmorden kaum je nachweisen ließ, blieb der Justiz de facto nur der Straftatbestand der Beihilfe zum Mord. Gerade dieser Tatbestand war ab 1968 aber verjährt gemacht worden -eine Debatte darüber blieb aus.

In der DDR dagegen wurden zwischen 1945 und 1965 die (angesichts großer Nazi-Verbrecher-Fluchtbewegungen gen Westen) stattliche Anzahl von 1200 NS-Schergen verurteilt, etwa jeder 10. davon erhielt die Todesstrafe, 230 Täter bekamen lebenslange Haftstrafen. Nur zur Erinnerung: Die Nazi-Richter des Hitler-Faschismus hatten ca. 50.000 Todesurteile verhängt, keiner von ihnen wurde in der BRD angeklagt. Adenauer wird zitiert mit der angesichts dieser Faktenlage skandalösen Behauptung: „Der Druck, den der Nationalsozialismus… durch seine Konzentrationslager ausgeübt hat, war mäßig gegenüber dem, was jetzt in der Ostzone geschieht.“ (z.n.Heye S.222)

Adenauer, Globke und das Sturmgeschütz der Demokratie

Der starke Mann hinter dem greisen CDU-Kanzler Adenauer war der Nazi-Jurist Hans Maria Globke, dem Heyes Buch leider nur den Nebensatz widmet, dass er „1963 in der DDR in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt wurde“. Unter Hitler war Globke ein maßgeblicher Drahtzieher der rassistischen Gesetze zur Judenverfolgung, unter Adenauer organisierte er vermutlich die Integration der Nazi-Beamtenschaft in den BRD-Staatsapparat. Dafür beleuchtet Heye die Medien-Propaganda auch des späteren selbsternannten „Sturmgeschützes der Demokratie“, Bertelsmanns ‚Spiegel‘, gegen die DDR und speziell gegen Hilde Benjamin.

Für ehemalige Nazis in den Medien der BRD war Hilde Benjamin eine willkommene Projektionsfläche… Wer in den Ausgaben von ‚Spiegel‘ und ‚Zeit‘ bis in die späten 50er-Jahre zurückblättert, und dort über die DDR liest, muss eine Sprache ertragen, die der Tonlage der gleichgeschalteten Nazi-Propaganda noch sehr nahe kam.“ Heye S.225f.

Der Spiegel giftete damals hinterfotzig gegen Hilde Benjamin („über wieselflinken Augen nisten Zöpfe“), die als Richterin Nazi-Schergen aburteilte. „Blut-Hilde“ (Spiegel) verurteilte doch tatsächlich Nazi-Massenmörder zum Tode -ein Skandal? Dass es in Westdeutschland, anders als in Frankreich und England, keine Todesstrafe mehr gab, war wohl nicht nur humanistischen Motiven zu verdanken -Altnazis unter den C-Parteien im Bonner Parlament hatten vermutlich auch auf eine zu erwartende Prozesswelle gegen Nazi-Mörder geschielt. Dass diese im Westen ausblieb, stellte sich erst später heraus.

Der Spiegel müht sich laut Heye penetrant, Hilde Benjamin in die Nähe des Nazi-Blutrichters Freisler zu rücken, musste jedoch nach einigen Jahren der Hetze 1959 verblüfft zugeben, es sei „bemerkenswert, wie wenig Todesurteile sie in den vier Jahren ihrer Amtszeit aussprach… von 67 Angeklagten… verurteilte sie nur zwei zum Tode.“ (Heye S.233) Leider sagt uns Heye nicht, wer die beiden waren und welcher gewiss barbarischen Nazi-Verbrechen sie sich in in ihren KZ-, Vernichtungs- und Folterlagern schuldig gemacht hatten. Dafür nennt er Fälle von NS-Verbrechern, die im Westen straffrei davonkamen.

Sabotage der DDR-Wirtschaft brachte das MfS

Ferner beschreibt Heye noch Hilde Benjamins Kampf als Richterin und Justizministerin gegen Wirtschaftskriminelle und breit angelegte Sabotage, mutmaßlich vom Westen gesteuert: Sprengstoffanschläge auf Fabriken, Eisenbahnzüge usw. Obwohl die CIA sich inzwischen mit umfangreichen Terror-Programmen gegen die DDR brüstete, glaubt Heye, die Urheberschaft sei bis heute „unklar“? Gegen diesen verdeckten Krieg, den er freilich nicht so nennt und ins Konjunktiv setzt, erfahren wir aber immerhin bei Heye, gründete die DDR 1950 den Inlandsgeheimdienst MfS. Was natürlich nicht dessen spätere Stasi-Repressionen gegen friedliche politische Oppositionelle rechtfertigt. Doch wie wir erfahren haben, wurden linke Oppositionelle auch im Westen drangsaliert. Die DDR als Hort des Bösen der güldenen BRD im Freien Westen gegenüberzustellen, wie im DLF „hie Demokratie, da Diktatur“, erweist sich nicht nur als tendenziöse Versimpelung, sondern als pure Propaganda und Geschichtsklitterung.

Uwe-Karsten Heye: Die Benjamins. Eine deutsche Familie,
Aufbau Verlag, Berlin 2015, 361 Seiten, 12,99 Euro

EU-Präsidenten-Wahl: Kandidat festgenommen

Gerd R. Rueger the_pirate_bay_logo-svg

Gladio-Juncker schlägt zu: Piraten-Kandidat für EU-Präsidentschaft in Schweden inhaftiert. Der Pirate-Bay-Mitgründer Peter Sunde und Spitzenkandidat der finnischen Piratenpartei ist in Schweden verhaftet worden. Zur Europawahl 2014 kandidierte Sunde in Finnland für die dortige Piratenpartei. Die Europäische Piratenpartei (PPEU) stellte ihn für das Amt des Kommissionspräsidenten gegen den Super-Europäer Juncker auf. Sunde ist ehemaliger Sprecher von The Pirate Bay sowie Gründer von Flattr. Am Sonntag ist Sunde auf einer Farm in der schwedischen Provinz Schonen verhaftet worden, so die schwedische Zeitung Expressen.

Die Europäische Piratenpartei (PPEU) nominierte Peter Sunde gemeinsam mit der PPEU-Vorsitzenden Amelia Andersdotter als Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten. Am Sonntag ist Sunde auf einer Farm in der schwedischen Provinz Schonen verhaftet worden, so die schwedische Zeitung Expressen.

Pirate Bay-grundaren gripen av piket-polis

Die schwedische Polizei begründete die Festnahme mit eine Gerichtsentscheidung von 2009, in der Sunde für denAnonymous_Flag.svg Betrieb der Filesharing-Plattform zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 2,7 Millionen Euro verurteilt wurde. Sunde ist ehemaliger Sprecher von The Pirate Bay sowie Gründer von Flattr. Seit 2012 wurde der im Ostseeraum umherschweifende Sunde zudem von Interpol wegen Urheberrechtsverletzungen gesucht. Der Urheberrechtsbeauftrage der Piratenpartei Deutschland Bruno Kramm sagte dazu:

„Peter Sunde ist das Opfer eines Schauprozesses der Copyright-Lobby gegen die private Nutzung von Inhalten im Netz… The Pirate Bay ist eine Infrastruktur, die zu verschiedensten Zwecken genutzt wird… Mit dem Urteil sollen Nutzer kriminalisiert und abgeschreckt werden.“ Piratenpartei

Justiz-Krieg gegen Hacker

Derzeit läuft scheinbar eine internationale Kampagne der Westeliten, neben Osteuropa auch das Internet mehr unter ihre Kontrolle zu bringen. Erst kürzlich wurde ein LulzSec-Hacker in den USA von der Justiz zur Zusammenarbeit mit dem FBI gepresst. Der britische Anonymous-Aktivist Jake Birchall wurde im letzten Jahr verurteilt, weil er vor zwei Jahren Wikileaks im Rahmen von ” Payback” zu Hilfe eilte. Unter dem Namen Anonymous verteidigten Hacktivisten Wikileaks gegen die Finanzmafia (Operation Payback). Nach Wikileaks und LulzSec soll auch the Pirat Bay nun das Joch der alten Mächte zu spüren bekommen. In den USA hetzte die Justiz bereits einen talentierten jungen Hacker in den Tod.

The Pirate Bay ist eine Bittorrent-Suchmaschine, die Links zu Dateien vermittelt, und steht unter der Kritik, Urheberrechtsverletzungen zu vereinfachen. Der Dienst wird seit 2010 von der schwedischen Piratenpartei angeboten. Bereits vor einem Jahr wurde ein anderer Mitgründer, Gottfrid Svartholm Warg, verhaftet. So hat laut Heise Sunde auch die Social-Payment-Plattform Flattr gegründet.

Wikipedia weiß: Peter Sunde Kolmisoppi (alias brokep), geb. 13. September 1978 in Uddevalla, ist ein Unternehmer, Softwareentwickler und IT-Experte. Er hat norwegische und schwedische Wurzeln. Er ist für seine Tätigkeiten als Mitgründer und ehemaliger Sprecher von The Pirate Bay sowie als Gründer von Flattr bekannt.

2003 wurde er Mitglied der schwedischen Piratbyrån und einige Monate später gründeten Sunde, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm The Pirate Bay, wobei Sunde Pressesprecher wurde. Er blieb bis Ende 2009 Sprecher von The Pirate Bay. Im August 2011 gründeten Sunde und Fredrik Neij die File-Sharing-Seite Bayfiles, die auf legales Tauschen abzielt.

Am 31. Januar 2008 wurden die Betreiber von The Pirate Bay – Sunde, Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm und Carl Lundström – für Mithilfe bei Verstößen gegen das Copyright angeklagt. Der Pirate-Bay-Prozess begann am 16. Februar 2009. Am 17. April 2009 wurde Sunde und die Mitangeklagten für die „Hilfe zur Verfügbarmachung von Copyright-Inhalten“ schuldig befunden. Jeder Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft und zu einer Schadensersatzzahlung von 30 Millionen Schwedischen Kronen (etwa 2.700.000 Euro oder 3.600.000 US-Dollar), aufgeteilt auf alle Angeklagten, verurteilt. Nach dem Urteil wurde eine Pressekonferenz gehalten, in der Sunde einen handgeschriebenen Schuldschein in die Höhe hielt, wobei er angab, dass dies der komplette Schadensersatz sei, den er zahlen wird. Er sagte:

„Selbst wenn ich irgendwelches Geld hätte, würde ich eher alles verbrennen was ich habe und ihnen nicht einmal die Asche geben. Sie könnten die Aufgabe bekommen, sie aufzusammeln. So sehr hasse ich die Medienindustrie.“

Die Verteidigungsanwälte verfügten am Appellationsgericht Svea hovrätt einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Landesgericht aufgrund des Verdachts der Befangenheit des Richters Tomas Norström. Nach schwedischem Recht treten Urteile nicht in Kraft, bis alle Berufungen bearbeitet sind. In einem Berufungsverfahren im Jahr 2010 wurden die Haftstrafen abgemildert, so wurde Sunde zu acht Monaten Haft verurteilt, die insgesamte Schadensersatzzahlung jedoch auf 46 Millionen schwedische Kronen (etwa 5,2 Millionen Euro) angesetzt. Anfang 2012 wurde ein weiteres Berufungsgesuch vom obersten Gerichtshof Högsta domstolen abgelehnt, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Im Mai 2012 erfolgte ein Gnadengesuch an die schwedische Regierung, bei dem Sunde auf seine Gesundheit und die geschäftlichen Angelegenheiten seines Unternehmens Flattr hinwies. Im Juni 2012 legte Sunde zusammen mit Fredrik Neij Beschwerde beim Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein, welcher mit dem Beschluss am 19. Februar 2013 die Beschwerde als unzulässig zurückwies. Im Mai 2014 bestätigte Schwedens Oberstes Gericht das Urteil gegen ihn. Am 31. Mai 2014 wurde Sunde in Oxie nahe Malmö festgenommen. Wikipedia ist da sehr aktuell.

NSU und Justiz: Perverser Rassismus trifft perverse Borniertheit

Ali Adalet 2.April 2013 Flagge der Türkei

Bayrische Gerichte machen selten internationale Schlagzeilen, aber der NSU-Prozess hat es geschafft. Waren die feigen Untaten der NSU pervers genug, so kommt jetzt die Justiz mit einer wahrhaft perversen  Auslegung des Begriffes der „Gleichbehandlung“ daher: Kein türkisches Medium darf in den Gerichtssaal. Der Vorwurf der Borniertheit steht im Raum.

NSU-Terrortrio

Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April starten. Der im November 2011 endlich enttarnte „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) wird für eine bundesweite Mordserie an neun Migranten, davon acht türkischer, einer griechischer Herkunft, sowie einer Polizistin verantwortlich gemacht. Der schreckliche Verdacht steht im Raum, dass rassistische Netzwerke sich innerhalb des deutschen Innlands-Geheimdienstes „Verfassungssschutz“ festgesetzt haben könnten: Dies würde die Ermittlungspannen erklären, vor allem aber die skandalöse Aktenvernichtung von NSU-Ermittlungsergebnissen. Bei einem Prozess, bei dem es auch um die Frage geht, ob Rassisten innerhalb des Staatsapparates Mitwisser oder sogar Mittäter bei rassistischem Terror sein könnten, gerät nun auch noch die Justiz in den Verdacht der Borniertheit.  Borniertheit ist bekanntlich Bestandteil rassistischer Ideologien und ein Hauch von Rassismus lässt sich beim Gesamteindruck der Ergebnisse der Arbeit des Münchener Gerichts wohl auch erahnen -etwa beim Begriff „Windhund-Verfahren“.

„Gleichbehandlung“ -flink wie ein Windhund

Das OLG München hatte die 50 Presseplätze im Verfahren gegen  Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe NSU an die Medien nach dem justiziabel sogenannten „Windhund-Verfahren“ vergeben. Das heißt, dass allein die Medien, die sich nach Bekanntgabe der Sitzungstermine als erste gemeldet hatten, Plätze bekamen. Dabei gingen alle türkischen und die meisten internationalen Medien leer aus. Das ist jedoch kein Zeichen dafür, dass nur stramme teutsche Journalisten „zäh wie Hosenleder, hart wie Krupp-Stahl und flink wie ein Windhund“ sind (so wollte Adolf Hitler einst die teutsche Jugend erzogen haben).

Es ist einfach eine statistische Frage, dass bei etwa 10.000 deutschen und nur ca. 10 türkischen Journalisten, die ins Rennen gehen, die Wahrscheinlichkeit nur 1:20 beträgt, dass ein Türke durchkommt. Doch die borniert vom Gericht vorgetragene Begründung, es ginge um „Gleichbehandlung“  erweckt auch noch die rassistische Assoziation, die Türken hätten eben mal früher aufstehen sollen. Damit knüpft man an von deutschen Mainstream-Medien zwecks Finanz-Ausplünderung gegen Griechen aufgebaute Vorurteile über „mediterranen Schlendrian“ an, der jetzt implizit auch auf das Mittelmeerland Türkei ausgedehnt wird. Dass unter den gegebenen Bedingungen der Ungleichheit (deutsche Täter, türkische Opfer) eine formale „Gleichbehandlung“ zu einer faktischen Diskriminierung werden könnte, kam den Juristen nicht in den Sinn.

Es gab viele Ermittlungspannen

Das deutsche Rechtswesen steht insgesamt nicht in dem Ruf, ein progressiver Teil der Gesellschaft zu sein. Einige meinen sogar, dass man die Juristen nach dem verlorenen Weltkrieg leider bei der Entnazifizierung vergessen habe (zumindest in Westdeutschland). Die Juristen gelten im „Lande der Dichter und Denker“ (so sehen sich die Deutschen gerne selbst, andere machten daraus schon das „Land der Richter und Henker“) als eine wenig kosmopolitische Gruppe. Vielmehr kommt es zu „akademischem Inzest“ (Juristenkinder machen einen weit überdurchschnittlichen Anteil der Studenten im Fach Jura aus) und einer geistigen Haltung, die ihre deutschtümelnde Fachsprache frei von Anglizismen hält und selten über die Fachgrenzen hinaus blickt. Doch wenigstens in diesem Fall sollten deutsche Juristen einmal die internationale Dimension mitbedenken.

Was ist mit der Gleichbehandlung von Türken und Juden?

Denn nicht einmal der Botschafter der Türkei in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, erhielt einen reservierten Platz im Gerichtssaal -kein Wunder, dass die türkische Regierung sich zur Intervention gezwungen sah. Man stelle sich vor, im Prozess gegen Nazi-Massenmörder, deren Opfer Juden waren, hätte das Gericht keinen israelischen Journalisten zuschauen lassen wollen -wie groß wäre der Protest da gewesen?

Trauer um die Opfer

Platzvergabe für Beobachter des NSU-Prozesses ist daher auch Gegenstand von diplomatischen Beratungen auf Regierungsebene. Wie das Auswärtige Amt  bestätigte, intervenierte der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu telefonisch bei seinem deutschen Kollegen Westerwelle (FDP). Dabei habe Davutoglu „die Erwartung der türkischen Regierung“ deutlich gemacht, dass Vertreter türkischer Medien sowie auch des türkischen Staates als Beobachter an dem Prozess vor dem Oberlandesgericht München teilnehmen sollten.

„Außenminister Westerwelle äußerte Verständnis für das türkische Anliegen, verwies jedoch auf die richterliche Unabhängigkeit“, erklärte dazu ungerührt das Auswärtige Amt. Der FDP-Funktionär Westerwelle hätte vielleicht seine Parteifreundin, die Justizministerin, dazu befragen sollen, wieviel Borniertheit (den Begriff bracht SPD-Funktionär Gabriel in diesem Zusammenhang auf) bei deutschen Gerichten überhaupt hinzunehmen sei.

Unterdessen wird schon bezweifelt, ob die Auflistung von Personen aus dem Umfeld des „Nationalsozialistischen Untergrund“, die der Ausschuss kürzlich von den Sicherheitsbehörden bekommen hat,  überhaupt vollständig ist. Der Ausschussvorsitzende erwartet noch weitere Erkenntnisse über V-Leute: „Ich bin ziemlich sicher, dass wir noch nicht von allen V-Leuten im Umfeld des NSU-Trios wissen, dass sie V-Leute waren“ , sagte SPD-Funktionär Edathy der FAZ. Das Gericht würde sich gut daran tun, sein Verhalten noch einmal zu überdenken. Die Freiheit und Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, dem sich die Gerichte aber auch würdig erweisen müssen. Juristische Besserwisserei beim begrifflichen Haarespalten ist letztlich nur eine juristische, keine moralische Ausrede vor der Vernunft.

Siehe Fortsetzung: NSU-Prozess, Bayern abgewatscht

Nicht Waffen töten Menschen -Kinder tun es

ACTA 3.0 geleakt: Mit CleanIT zurück nach 1984

CleanIT: Medien-Panikmache zu Cyber-Terrorismus soll sich endlich auszahlen

Gerd R. Rueger 25.09.2012

Nach der erfolgreichen Abwehr von ACTA blüht uns CleanIT -der neueste Anlauf der EU-Bürokratie gegen ein freies Internet. Wenig einfallsreiche Begründung: Cyber-Terrorismus.

Dem aggressiven Durchsetzen eines rigiden Staatsgeheimnisses gegen Bürgerrechtsbewegungen wie Wikileaks steht der immer gierigere Griff nach den Daten der Menschen im Netz gegenüber. Das letzte CleanIT-PDF stammte vom May 2012 und spielte gleich zu Anfang die Islamistenkarte bei der Beschwörung des Cyber-Terrorismus aus:

„The Internet plays a central role and is of great strategic importance for terrorists and extremist networks… Al Qaida influenced extremists for example, have made increasing use of this medium.“ The CleanIT-Project

Anders als INDECT, gegen das Anonymous und andere vor zwei Monaten mobilisierten, ist CleanIT  kein Forschungsprojekt, sondern eher eine IT-Sicherheits-PPP (Public Private Partnership): Unter der Ägide von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sollen Strafverfolgungsbehörden zusammen mit Providern und Filter-Herstellern “freiwillige Verhaltensregeln” entwerfen, um die “terroristische Nutzung“ des Internets zu bekämpfen. Jetzt ist eine neue Version des Entwurfs aufgetaucht, die offenbar noch nicht für die Öffentlichkeit gedacht war.

Die European Digital Rights (EDRi), ein Zusammenschluss von 32 europäischen Bürgerrechtsgruppen, hat damit ein vertrauliches CleanIT-Dokument ans Licht gebracht, das die EU-Bestrebungen zum Ausbau der Netzkontrolle beleuchtet. Begonnen hatte CleanIT mit Diskussionen über einen nicht näher spezifizierten „Terrorismus“ im Internet -die Medien machten mit und warfen eine Reihe von Panik-Berichten zu diesem Thema auf den Meldungsmarkt.

Eifrige Diskussionsteilnehmer waren Unternehmen, die Filtertechnologien vermarkten wollen und ihr Lobbyismus hat sich ausgezahlt: CleanIT präsentiert einen Vorschlag zur Filterung nach dem anderen. Unternehmen, Provider, Behörden und sogar NGOs sollen dafür eingespannt werden, so das Wiener Datenschutzportal unwatched.org. Es gebe Vorstöße zur Haftungserweiterung für den Fall, dass nicht weitgehend genug gefiltert wird und natürlich die Forderung nach mehr Geld für neue Filtertechnologien.

CleanIT will eine umfassende Infrastruktur zur Kontrolle des Netzes schaffen, unerwünschte Inhalte jeder Art könnten erfasst werden. Zunächst sollen Internetprovider künftig für “terroristische Aktivitäten” (was das ist bestimmen die Behörden) auf ihren Websites haften.  Provider sollen mal wieder als Hilfs-Sheriff-Online unliebsamen Content löschen oder zumindest sperren -unter Androhung von Sanktionen. Die Polizeibehörden sollen ihnen dafür “automatische Detektionssysteme” installieren, die Websites nach Schlüsselbegriffen durchsuchen, Meldebuttons für “terroristische Inhalte“ inklusive.

Dabei geht es scheinbar vor allem um fragwürdige Auftragsbeschaffung für die Online-Sicherheitsindustrie, Motto: „Setzte Filter ein oder hafte für terroristische Angriffe“. Den Internetanbietern wird empfohlen, in ihren AGBs unerwünschte Aktivitäten zu untersagen, wobei geraten wird, die entsprechenden Bestimmungen „sollten nicht sehr detailliert“ sein -Willkür und Zensur werden damit ebenso Tür und Tor geöffnet, wie die Angst vor freier Meinungsäußerung geschürt.

Das geleakte Papier steht laut unwatched.org auch im Widerspruch zu jenen Versicherungen, dass das Projekt „nicht auf die Einschränkung von Verhaltensweisen abzielt, die von Gesetzes wegen nicht verboten sind“. Denn wer in seinen AGBs verbiete, was theoretisch gesetzlich verboten sei, betreibe eine Form der Selbstjustiz durch die Privatwirtschaft. Die einzige Möglichkeit für ein Unternehmen, alles auszuschließen, was gesetzlich verboten ist, bestehe darin, die Geschäftsbedingungen so zu gestalten, dass sie noch breiter, ungenauer und weniger nachvollziehbar sind als die gesetzlichen Vorschriften.

Das von der EU-Generaldirektion für Inneres finanzierte CleanIT (Terrorismus) befasst sich mit denselben Problemen wie die CEO Coalition, die ebenfalls von der EU finanziert wird. Die 2011 auf EU-Betreiben gegründete CEO “Coalition to make the Internet a better place for kids” umfasst die ganze IT-Industriepalette: unter seinen 30 Mitgliedern finden sich Apple, BSkyB, BT, Dailymotion, Deutsche Telekom, Facebook, France Telecom – Orange, Google, Hyves, KPN, Liberty Global, LG Electronics, Mediaset, Microsoft, Netlog, Nintendo, Nokia, Opera Software, Research In Motion, Samsung, Skyrock, Stardoll, Sulake, Telefonica, TeliaSonera, Telecom Italia, Telenor Group, Tuenti, Vivendi,  Vodafone und natürlich der größte europäische Medienkonzern und Polit-Lobbyist Bertelsmann, vertreten durch seine Tochter RTL Group.

Staat und IT-Industrie erweisen sich als traulich vereint im Bemühen, die Netzkultur zu kontrollieren. CEO und CleanIT entwickeln  Strategien zu Fragen wie Meldebuttons und die Kennzeichnung von illegalen Materialien zur Schaffung eines „freiwilligen“ Systems zur Bekämpfung von möglicherweise illegalen Inhalten. Beide haben sich mit Upload-Filtern beschäftigt, um Netzinhalte zu überwachen.

CleanIT fordert verbindliche Zusagen von den Internetanbietern, dass sie Überwachungs-, Sperr- und Filtermaßnahmen einsetzen (obwohl nur auf Ebene der „Endnutzer“ – soll heißen, auf Ebene lokaler Netzwerke). CleanIT will ein Netz von zuverlässigen Netz-Informanten aufbauen und von den Mitgliedsstaaten strengere Rechtsvorschriften einfordern.

unwatched.org listet wesentliche CleanIT-Empfehlungen auf:

  • Aufhebung aller gesetzlichen Bestimmungen, die der Filterung bzw. Überwachung der Internetanschlüsse von Angestellten in Betrieben entgegenstehen
  • Strafverfolgungsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, Inhalte zu entfernen, ohne Verpflichtung, sich an „die arbeitsintensiven und bürokratischen Prozeduren wie Notice&Takedown“ halten zu müssen
  • „wissentlich“ auf „terroristische Inhalte“ zu verlinken, soll „ganz genauso“ strafbar sein wie „Terrorismus“ selbst (wobei sich der Vorschlag nicht auf Inhalte bezieht, die von einem Gericht als illegal eingestuft wurden, sondern ganz allgemein auf unbestimmte „terroristische Inhalte“)
  • Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen Zwang zu „Klarnamen“, um eine anonyme Nutzung von Onlinediensten zu unterbinden
  • Internet Serviceprovider (ISP) sollen haftbar gemacht werden, wenn sie keine „vernünftigen“ Anstrengungen unternehmen, technische Überwachungsmaßnahmen zur Identifizierung einer (unbestimmten) „terroristischen“ Nutzung des Internets zu installieren
  • Anbieter von Filtersystemen für Endnutzer und deren Kunden sollen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie „illegale“ Aktivitäten nicht melden, die sie über ihre Filter identifiziert haben
  • Kunden sollen auch zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie „wissentlich“ Inhalte melden, die nicht wirklich illegal sind
  • Regierungen sollten die Hilfsbereitschaft von ISPs als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen heranziehen
  • Soziale Netzwerke und Plattformen sollen Sperr- und „Warn“systeme einführen – irgendwie soll es nicht erlaubt sein, (unbestimmte) „Internetdienste“ für „terroristische Personen“ anzubieten und wissentlich Zugang zu illegalen Inhalten zu gewähren, während die Endnutzer gleichzeitig „gewarnt“ werden sollen, wenn sie auf illegale Inhalte zugreifen.
  • Die Anonymität von Personen, die (möglicherweise) illegale Inhalte melden, soll gewahrt bleiben … allerdings muss ihre IP Adresse gespeichert werden, damit Untersuchungen aufgenommen werden können, wenn die Person verdächtigt wird, absichtlich legale Inhalte zu melden und damit den Meldungen zuverlässiger Informationen schneller nachgegangen werden kann.
  • Unternehmen sollen Uploadfilter installieren, um hochgeladene Inhalte zu kontrollieren und sicherzustellen, dass gelöschte Inhalte –oder ähnliche Inhalte– nicht wieder hochgeladen werden
  • Zudem sollen Inhalte nicht in allen Fällen gelöscht, sondern „gesperrt“ (i.e. durch den Hostingprovider unzugänglich gemacht –und nicht im Sinne des Zugangsproviders „gesperrt“) werden. In anderen Fällen sollen Inhalte wiederum online belassen und nur der Domainname gelöscht werden.

Mit dabei ist also wieder der feuchte Wunschtraum aller totalitären Netz-Überwacher: Eine strikte Klarnamenpflicht in Foren und sozialen Netzwerken soll freie Kommunikation unmöglich machen. Anbieter sollen verpflichtet werden, ihre Nutzer rechtssicher zu identifizieren und sogar kontrollieren, dass Nutzer nur echte Profilfotos von sich hochladen. Die Anonymität des Internets wäre damit verloren. Der bislang noch anonyme Blogger Gedankensindfreier meint dazu auf Humanicum:

„Die EU-Kommissarin Cecilia Malmström steht für die totale Überwachung des Internets. Dabei geht sie mit ihrer Vorstellung eines gereinigten Webs weit über ACTA hinaus; und selbst der Iran mutet dabei vergleichweise als Hüter der Meinungsfreiheit an.“

Wie heißt es doch so schön am Beginn des neuen CleanIT-Entwurfs: „This document is not for publication. The recipient may share this document only with others in their organization on a ’need to know‘-basis.“ Transparenz sieht anders aus. Aus solchen Methoden und Ideologien kann keine Netzkultur hervorgehen, wie sie seit vielen Jahrzehnten von Netz-Aktivisten wie dem Chaos Computer Club oder Wikileaks angestrebt wird. Nutzen wir die (relative) Netzfreiheit, solange es sie noch gibt.

Wolfgang Huste: Pazifismus vor der deutschen Justiz

Will die Justiz mit Terminvorverlegung auf 20.9.  Öffentlichkeit verhindern?

Gerd R. Rueger 10.09.2012

Wer gegen Krieg und Faschismus demonstrieren will, hat es nicht leicht in Deutschland.  Wer zu solchen Demonstrationen und Aktionen aufruft, die nicht angemeldet, polizeilich genehmigt und damit legalisiert sind, kann vor einem deutschen Kadi landen. So geht es derzeit dem Linken-Politiker und Blogger  Wolfgang Huste, der zur Blockade einer Neonazi-Demo aufgerufen hatte.

Landgericht Koblenz hat den Gerichtstermin vorverlegt.

Der neue Termin: Donnerstag, 20. September 2012, 9:00 Uhr

(Landgericht Koblenz, Karmeliterstraße 14,  Sitzungssaal 137)

Diese Information erhielt der Angeklagte Wolfgang Huste erst am 7.September. Die Richterin will mit der Terminvorverlegung eventuell die breite Öffentlichkeitsarbeit verhindern, vermutet Huste.  Bei seinem Berufungstermin vor dem Landgericht Koblenz soll geklärt werden, ob der Aufruf zu einer friedlichen Blockade eines genehmigten Aufmarsches von Neonazis eine Straftat, eine Ordnungswidrigkeit oder völlig legal ist.

Für die Legalität sprachen sich sowohl das Oberverwaltungsgericht Hamm als auch der Bundesgerichtshof aus .  Solidarität in Form zahlreichen Erscheinens zum vorverlegten Gerichtstermin könnte eine große Hilfe für den künftigen Widerstand gegen Krieg und Rassismus in unserem Land bedeuten.

Der Blogger Wolfgang Huste war unter anderem Bürgermeisterkandidat der Partei DIE LINKE für Bad Neuenahr–Ahrweiler (2010), Gründer von Attac Rhein-Sieg http://www.attac-netzwerk.de/rhein-sieg/ (März 2008), tätig bei der „Ökologischen Plattform“ in Rheinland-Pfalz, beim freien Bildungswerk SALZ e.V. für Rheinland-Pfalz sowie dem Bündnis für Frieden und Toleranz Remagen und in der Landesarbeitsgemeinschaft Migration, Integration und Antirassismus der Linken.

Sitzblockaden im deutschen Strafrecht

Nach dem deutschen Strafrecht wurde eine Sitzblockade früher immer als Nötigung gewertet, so Wikipedia dazu.  Sitzblockaden galten den Gerichten als „körperliche Gewalt“, weil Autofahrer eine körperliche Blockade als psychisches Hindernis wahrnehmen. Daraus folgte, dass sich Sitzblockierer allein durch ihre bloße Anwesenheit der Nötigung strafbar machten. Diese Rechtsprechung wurde jedoch 1995 durch das Bundesverfassungsgericht  (AZ 1 BvR 718/89) gekippt.

Die Ausweitung des Gewaltbegriffs auf psychische Gewalt verstieß laut Meinung der Richter gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Artikels 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (klare Erkennbarkeit rechtlicher Folgen). Nach Ansicht der Richter ist die Ausdehnung des Gewaltbegriffs auf eine rein psychische Wirkung nicht zulässig, vielmehr kann nur die Anwendung körperlicher Gewalt zu einer Strafbarkeit wegen Nötigung führen.

Aufgrund der Bindungswirkung des höchstrichterlichen Urteils musste sich der Bundesgerichtshof dieser Sichtweise anschließen, so dass in Entscheidungen des BGH die reine Anwendung psychischer Gewalt grundsätzlich nicht mehr als ausreichend für den Straftatbestand der Nötigung angesehen wird. Also auf zum Blockieren wo immer man will? Weit gefehlt -so einfach macht es die scholastische Spitzfindigkeit deutscher Juristen dem Bürger nicht:

Denn die Straffreiheit gilt laut BGH jedoch nur für die Blockade des ersten Fahrzeuges (also in der Regel jenes Fahrzeugs, welches Ziel der Blockade ist, zum Beispiel Castor-Transport, Militärtransport, etc.), nicht aber für nachfolgende Fahrzeuge. Auf die Fahrer dieser Fahrzeuge wirkt insofern körperlicher Zwang, als dass sie das vor ihnen stehende Fahrzeug nicht passieren können. Wenn also im Rahmen einer Sitzblockade mehr als ein Fahrzeug blockiert wird (und wo wäre das nicht der Fall?), kann sich hieraus weiterhin eine strafbare Nötigung ergeben.[1]

Ob hier eine geschickte Blockade genau vor einer Abzweigung, die nachfolgenden Pkw ein Weiterfahren in anderer Richtung erlaubt, Straffreiheit verspricht, liegt im Ermessen des jeweiligen Richters bzw. der Richterin.

Aketten verboten

Eine Sitzblockade, verbunden mit Anketten, Einhaken oder aktivem Widerstand gegen das Wegtragen, werden ohnehin auch vom Bundesverfassungsgericht im Regelfalle als Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) angesehen. Vor allem gilt dies, wenn das darin enthaltene Tatbestandsmerkmal der Gewalt auf Blockadeaktionen angewandt werden kann, „bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten“,[2] wenn die Blockade also tatsächlich unüberwindbar ist.