Gabriel: Edeka-SPD-Tengelmann-Mauschelei gescheitert

Gabriel

Sigmar Gabriel

Hans Undino

Richter stoppen Gabriels Kartell-Pläne wegen „Geheimverhandlungen“. TTIP-Fan Gabriel (SPD) hat wohl Gefallen an geheimen Mauscheleien mit Großkonzernen gefunden oder bereitet seine Karriere als Top-Manager im Einzelhandel vor (nach Ende der Amtszeit). Gabriel mault, das wäre nicht geheim gewesen, die anderen Käufer hätten ja im Nachhinein Akteneinsicht bekommen (die Richter hatten aber bemängelt, die Geheimgespräche wären in den Akten ungenügend dokumentiert worden), und überhaupt wären die Richter über Ort und Art der Verhandlungen falsch informiert (kein Wunder, wenn sie geheim waren). Ergo: Selbst beim Sich-raus-lügen erweist sich Gabriels totales Versagen.

Düsseldorf. Der Erste Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat Wirtschaftsminister Sigmar Gabriels nach Geheimverhandlungen erteilte ministeriale Sondererlaubnis zur Übernahme der Kaiser’s-Tengelmann-Supermärkte durch den Edeka-Konzern nach einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt (VI – Kart 5/16 (V)) pdf. Gabriel sei bei seiner umstrittenen Ministererlaubnis für die Supermarkt-Fusion möglicherweise befangen gewesen. Der Minister habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit den Chefs von Edeka und Kaiser’s Tengelmann geheime „Sechs-Augen-Gespräche“ geführt -unter Ausschluss weiterer Kaufinteressenten wie Rewe und Markant. Damit erschien den Richtern der SPD-Minister Gabriel gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten nicht mehr neutral und objektiv. Der SPD-Vorsitzende Gabriel führte den Erkenntnissen des Gerichts nach am 1. und am 16. Dezember 2015 auf eigenes Betreiben hin „Sechs-Augen-Gespräche“ mit dem Vorstandsvorsitzenden von Edeka und einem maßgeblichen Miteigentümer der KT-Supermärkte.

In seiner tölpelhaften Richterschelte gegen den Beschluss jaulte Gabriel allen Ernstes, A) die Gespräche seien nicht geheim gewesen und B) die Verhandlungen hätten an anderen Terminen und nur unter vier Augen stattgefunden (als ob das besser gewesen wäre). Da hat man schon von fünfjährigen Keksklauern mit der Hand in der Dose bessere Entschuldigungen gehört: Die Richter können ja wohl nur deshalb falsch über das illegale Gemauschel Gabriels informiert gewesen sein, weil der korpulente SPD-Funktionär sie vorsätzlich im Unklaren ließ. Dass derart wichtige und zudem hoch korruptionsanfällige Amtshandlungen eines Bundesministers in den entsprechenden Akten zu dokumentieren und den darüber entscheidenden Richtern offenzulegen sind, ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich. Immerhin geht es um eine Ausnahmegenehmigung von Kartellgesetzen, die den Bürger vor einer Ausplünderung durch Monopolisten bzw. Oligopolisten schützen sollen. Gabriels heuchlerisches Gewinsel, die Richter hätten ja nachfragen können, ist derart erbärmlich, dass wohl nur eine gedemütigte Gurkentruppe wie die SPD sich zur Witzfigur machen und so einen Oberboss noch länger ertragen kann.

Kartellrichter: Gabriel war „befangen“

Den Inhalt dieser „Hinterzimmergespräche“ machte man, laut Gerichtsbeschluss, ebenso wie ein dort verhandeltes Gutachten „nicht aktenkundig“. Das ist nicht nur im Hinblick auf die Überprüfung der Entscheidungsfindung bemerkenswert, sondern auch deshalb, weil es andere Konzerne gab, die die KT-Supermärkte übernehmen wollten, aber weder an den Gesprächen beteiligt noch darüber informiert wurden. Die Richter am Oberlandesgerichts äußerten deshalb die „Besorgnis der Befangenheit des Bundeswirtschaftsministers“, sprachen ihm also ihr Misstrauen aus und äußerten Zweifel daran, dass er neutral und nur im Interesse des deutschen Volkes handelte. Deutlicher kann eine juristische Ohrfeige kaum ausfallen, auch wenn wie üblich unsere ARD-Bertelsmann-Medien die Sache der breiten Öffentlichkeit natürlich anders darlügen, pardon, darlegen werden.

Das Hauptargument, mit dem Gabriel seine Sondererlaubnis rechtfertigte, waren die Arbeitsplätze bei KT, die nach einer Übernahme durch Edeka bis 2021 größtenteils erhalten werden sollten. Die Richter sahen sich dieses Argument genauer an und entdeckten, dass Edeka zwar versprochen hatte, keine Arbeitsplätze bei KT abzubauen – aber nicht, dass es zu keinem ersatzweisen Arbeitsplatzabbau in anderen Konzernteilen kommt. Das Wirtschaftsministerium, monierte das Gericht, hätte hier nachfragen müssen, weil im ersten Edeka-Angebot ein „signifikanter Arbeitsplatzabbau“ enthalten war, den der Konzern erst korrigierte, nachdem die Rewe-Gruppe in ihrem Angebot vom 30. November 2015 den Erhalt aller KT-Arbeitsplätze versprach.

Abschließend kommt das Gericht zum Ergebnis, dass der Bundeswirtschaftsminister „den Gemeinwohlbelang der Arbeitsplatz- und Beschäftigungssicherung bei KT nicht unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte bewertet“ hat, weil der Begründung der Ministererlaubnis „nicht zu entnehmen [ist], ob und in welchem Umfang die Möglichkeit eines fusionsbedingten Stellenabbaus bei Edeka in die Abwägungsentscheidung einbezogen wurde“, was „bei den Abwägungsüberlegungen berücksichtigt werden [hätte] müssen“, weil „den Angaben von Edeka bis zum Ende des Verhandlungstermins am 16. November 2015 […] deutlich zu entnehmen [gewesen sei], dass der geplante Unternehmenszusammenschluss aus Sicht von Edeka bei kaufmännisch vernünftigem Handeln mit einem erheblichen Personalabbau verbunden sein müsse“. Außerdem glauben die Richter nicht, dass die „verfügten Nebenbestimmungen“ dazu taugen, „die 16.000 Arbeitsplätze bei KT in vollem Umfang zu sichern“, weil sie „Klauseln [enthalten], die einen Arbeitsplatzabbau auch innerhalb des zu sichernden Fünf-Jahreszeitraums mit Zustimmung der Tarifparteien [zulassen] und [zum Teil] nicht ausreichend bestimmt“ sind. Korruption? Oder war Gabriel in den Verhandlungen schlicht zu inkompetent, diese Tricks der Unternehmer zu durchschauen?

Gabriel will natürlich in die nächste Instanz klagen und hat auch schon damit gedroht, die TPP_TTIPBefugnisse der Justiz gegen den Wirtschaftsminister im Kartellrecht per Gesetzeserlass einschränken zu wollen. Damit die Regierungen der Bananenrepublik Deutschland künftig noch korrupter werden können. Vielen Dank SPD/CDU/CSU! Und vielen Dank Frau Bundeskanzlerin Dr.rer.nat. Angela Merkel, dass Sie unsere deutsche Wirtschaft durch so einen Kompetenzbolzen beaufsichtigen lassen! Wenn Gabriel schon beim Verhindern von Milch-Brot-und-Bananen-Kartellen total versagt, können wir uns beruhigt auf ihn verlassen, wenn er mit den Obergaunern der globalen Großkonzerne und ihren Marionetten in London und Washington über TTIP verhandelt. Da liegt unsere Demokratie, unsere Freiheit und unser Leib und Leben ja in den besten Händen.

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Apple und Bertelsmann bei e-Book-Kartell erwischt

Gerd R. Rueger  11.07.2013 USAflag

US-Gericht entschied: Apple ist illegaler Preisabsprachen für e-Book-Preise schuldig befunden worden und sieht nun Schadensersatzklagen entgegen. Apple habe eine „zentrale Rolle“ in einer Verschwörung mit fünf großen Verlagen, der größte darunter Penguin (Bertelsmann), gespielt. E-Mails von Apple-Gründer Steve Jobs an Murdoch (News Corp) lagen als Beweise vor. Hintergrund ist zunehmende Macht der Medienindustrie durch Lobbyismus bei den Handelsabkommen zwischen USA und EU: TAFT und TTIP.
Die Entscheidung von U.S. Districts-Richterin Denise Cote in Manhattan sei ein Sieg für das US-Justizministerium und 33 US-Bundesstaaten, die das Kartellverfahren angestrengt hatten, so reuters.  Judge Cote gab in ihrer 159-Seiten starken Urteilsbegründung bekannt, die Kläger hätten „zwingende Beweise“ erbracht, dass Apple Antitrust-Gesetze verletzt habe, meldet techdirt. Die Firma mit dem Apfel habe eine „zentrale Rolle“ in einer Verschwörung mit fünf großen Verlagen gespielt, um den Preiswettbewerb im Einzelhandel zu beseitigen und die e-Book-Preise zu erhöhen. Apple, wegen Privacy-Sünden in Verruf gekommen, hatte in Deutschland 2013 wieder den Negativpreis Big-Brother-Award erhalten. Einer der Verlage war Penguin, just übernommen von Europas Mediengigant Bertelsmann, mit Hauptsitz in Gütersloh (NRW). Unter dem Beweismaterial in der Verhandlung waren auch  emails von Apple’s verstorbenen Mitgründer, Steve Jobs, an den News Corp Chef James Murdoch, die Jobs‘ Wunsch dokumentierten, den Preis für e-Books zu erhöhen und „create a real mainstream e-books market at $12.99 and $14.99.“
Das Urteil ist eine herbe Schlappe für Apple, so MacTechNews. Es ging um den Vorwurf, Apple, Penguin, Hachette SA, HarperCollins, Macmillan und Simon & Schuster hätten beim Markteintritt Apples im e-Book-Sektor 2011 zum Nachteil der Verbraucher überhöhte Preise für digitale Bücher durchgesetzt, um die Billigpreise von e-Books für Amazons Kindle zu torpedieren. Apple wollte sich vermutlich für seine iPads (nebst begleitender iBookstores) Wettbewerbsvorteile gegenüber dem Hauptkonkurrenten Amazon verschaffen. Apple will gegen das Urteil juristisch vorgehen, wie der Unternehmenssprecher Tom Neumayr Macworld sagte:
„Als wir den iBookstore im Jahr 2010 vorstellten, gaben wir den Kunden mehr Wahlfreiheit, brachten dringend benötigte Innovationen und wollten Amazons dominante Position der Publishing-Branche gegenüber schwächen. Wir haben nichts Falsches getan und werden Berufung einlegen.“
Bertelsmann fusionierte  jüngst seine Buchsparte Random House mit Penguin (bislang Pearson) zum weltgrößten Megaverlag, so SZ. Die künftigen Medienmärkte stehen in ihrer Entwicklung unter starkem Lobby-Druck von Medienkonzernen, die überhaupt nicht einsehen wollen, dass sie dort unentwegt in Freiheitsrechte eingreifen. Die Informationsfreiheit wird von Bertelsmann & Co. ebenso bedroht wie unsere Privatheit und auch die Demokratie selbst, wenn Lobbyisten die Politik manipulieren.
Macht der Verwerter-Industrie ungebrochen

Die EU hat trotz Prism Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA aufgenommen: TTIP. Mit der geplanten Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership) soll die weltweit größte Freihandelszone mit gut 800 Millionen Einwohnern geschaffen werden. Damit verbunden sind zwei weitere Abkommen, die gerade verhandelt werden: Das Canada EU Trade Agreement (CETA) und die Trans-Atlantic Free Trade Association (TAFTA). Urheber-, Patent- und Markenrecht sind bei laufenden Freihandelsabkommen Gegenstand heftiger Diskussionen, so bei CETA oder bei den Verhandlungen zwischen der EU und Indien. Die Lobbymacht der Rechteinhaberindustrie hat die Politik oft im korruptiven Würgegriff.

Experten warnen davor, übertrieben scharfe Schutzmaßnahmen mittels internationaler Verträge einzuführen, weil das die dringend nötige Reform des Urheberrechts erschwere. Wegen Einfluss von Hollywood & Co wird dabei US-Unterhändlern nachgesagt, dass sie stets für Maximalforderungen im Urheberrecht eintreten -Raubkoopierer werden vielleichts demnächst nicht mehr nur als „Verbrecher“ diffamiert, sondern womöglich bald als „Terroristen“ beschimpft, auf die Obamas „war on terror“ dann ausgedehnt werden kann.