Neue ARD-Krimtartaren-Attacke! Aber ist es nun eine „Annexion“?

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Krimtartaren

Gilbert Perry

Sie reiten wieder in die Schlacht, unsere  journalistischen Krimtartaren: Entspannung mit Russland? Nein! Abbau der Sanktionen? Niemals! Weniger Nato-Säbelrasselei? Nur über unsere Leichen! Grund: Putin hat die Krim annektiert! Aber ist das wirklich wahr? Merkel sagt: Falsch! Aber nicht Angela, sondern Reinhard Merkel, ein westdeutscher Jura-Professor, der am Max-Planck-Institut über internationales Recht forschte, von der Bundesregierung in ihren Ethikrat berufen wurde und 1988-90 für die ZEIT schrieb. Die  Medienmeute schweigt und Wikipedia verdreht dreist  R.Merkels Krim-Analyse. Doch sein juristisches Statement steht auch bei der stramm rechtsgedrehten FAZ und die ist nur schwer zu verdächtigen, russische Propaganda zu verbreiten. R.Merkel zu Maßnahmen der Krim-Eingliederung in die russische Förderation: „Der Unterschied zur Annexion, den sie markieren, ist ungefähr der zwischen Wegnehmen und Annehmen.

Wikipedia stellt den Hamburger Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Reinhard Merkel (nicht verwandt oder verschwägert mit Angela Merkel) als emeritiert vor, was der 66jährige seit Kurzem ist. Doch zuvor hat der streitbare Jurist noch einen Tabubruch begangen: 2013 bezog er in der FAZ offen Stellung gegen die von der prowestlichen Mainstream-Meute lauthals propagandistisch ausposaunte Behauptung, Putin habe die Krim „annektiert“:

„Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten.FAZ

AN anderer Stelle führt er weiter aus, das aber auf der Krim keiner der drei Schritte völkerrechtswidrig waren. Ein mutiger Schritt des Professors, den kaum ein juristischer Kollege mitzugehen wagte. In der Debatte stößt man auf Verlinkungen zum FAZ-Artikel, die nicht funktionieren. Die FAZ scheint die URL zuweilen zu ändern, um es Westkritikern zu erschweren, ihre Argumente zu belegen (als erstes Bollwerk gegen kritische Leser, die auf diese Argumente stoßen, das zweite ist die gehässig-verdrehende Abhandlung des Kritikers R.Merkel auf Wikipedia). Bei Abfassung dieses Textes funktionierten alle Links auf

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-krim-und-das-voelkerrecht-kuehle-ironie-der-geschichte-12884464.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Wikipedia verdreht Aussagen im Mainstream-Krimkrieg gegen Putin
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Krimtartaren 1593

Reinhard Merkel stellte klar, dass die Angliederung der Krim durch Russland KEINE ANNEXION sei und auch KEIN BRUCH DES VÖLKERRECHTS. Völkerrechtswidrig war allenfalls eine gewisse Ausdehnung der russischen Truppenpräsenz auf der Krim, also von Truppen die dort gemäß Verträgen mit der Ukraine auf dem wichtigsten russischen Seestützpunkt stationiert sind. Die Truppen sollten das demokratisch mustergültig abgehaltene Referendum gegen ukrainischen Terror schützen, wie man ihn in Odessa sah (wo Westmedien ein Massaker ignorierten) oder auf dem Maidan (wo Westmedien das Massaker Putin oder der „prorussischen“ Regierung, die das Volk stürzen wollte, in die Schuhe schoben -fälschlich, wie man später zugeben musste: Maidan-Studie).

Glauben Sie nicht die Verdrehungen von Wikipedia, wo Reinhard Merkel erst möglichst anrüchig (Embryonen, Rettungsfolter) präsentiert, dann tendenziös zitiert und schließlich von der Übermacht zweier anders, nämlich Nato-konform, redenden Juristen „widerlegt“ werden soll:

„Die russische Militärpräsenz auf der Krim 2014 ist laut Merkel zwar völkerrechtswidrig, weil sie das zwischenstaatliche Interventionsverbot verletze, aber keine Annexion[15] – eine Einschätzung, der Völkerrechtler wie Anne Peters[16] und Claus Kreß widersprachen.[17] Wikipedia (Eintrag Reinhard Merkel)

Im Originalstatement von R.Merkel vom 7.4.2014 aus der (damals wohl noch zaghaft deutsche Wirtschaftsinteressen in Russland vertreten wollenden) FAZ liest sich das etwas anders:

„Hat Russland die Krim annektiert? Nein. Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein. Waren sie also rechtens? Nein; sie verstießen gegen die ukrainische Verfassung (aber das ist keine Frage des Völkerrechts).“ Reinhard Merkel in der FAZ

Lügt Wikipedia schnell noch seiner stramm-prowestlichen Tendenz in die Tasche, bevor die Wikipedianer ihre beiden Gegenzeugen in ihre Propagandaschlacht werfen? (Zwei Kronzeugen, die leider an juristischem Renommee nicht mit R.Merkel mithalten können.) Ja! Denn im unter Wiki-Footnote (15) angegebenen Quelle, dem FAZ-Artikel, ist überhaupt nicht von einem „Interventionsverbot“ die Rede, Merkel sagt dort zu Russland:

„War dessen Handeln also völkerrechtsgemäß? Nein; jedenfalls seine militärische Präsenz auf der Krim außerhalb seiner Pachtgebiete dort war völkerrechtswidrig. Folgt daraus nicht, dass die von dieser Militärpräsenz erst möglich gemachte Abspaltung der Krim null und nichtig war und somit deren nachfolgender Beitritt zu Russland doch nichts anderes als eine maskierte Annexion? Nein.“ FAZ

Verletzt wurde allenfalls ukrainisches Recht, was aber keine Einmischung seitens EU, USA oder NATO von außen rechtfertigen könne. Wikipedia verzerrt also offensichtlich, um sich in den Medien-Propaganda-Mainstream gegen Russland einzufügen. Sogar die Ausführungen von Merkel über die Rechtmäßigkeit des Krim-Referendums zur Abspaltung werden bei Wikipedia raffiniert zurechtgebogen, um die eigene ideologische Position in ein glaubwürdigeres Licht zu rücken:

Bei aller Empörung über das russische Vorgehen, so Merkel, sei hierzulande nicht ernsthaft bezweifelt worden, dass im Ergebnis des Referendums auf der Krim der authentische Wille einer großen Mehrheit der Krim-Bevölkerung zum Ausdruck kam, ob die amtlichen Ergebnisse im Einzelnen korrekt waren, wäre dafür ohne Belang.Wikipedia (Eintrag Reinhard Merkel)

Im Eintrag Annexion bei Wikipedia heißt es: „Eine Annexion (von lat…) ist die erzwungene (und einseitige)[1] endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit.“

Etwas Derartiges lag aber auf der Krim nicht vor, da die Bevölkerung sich in einem Referendum zur Abspaltung bekannte, ehe Russland sie weder erzwungen noch einseitig in sein Gebiet aufnahm. Reinhard Merkel dazu:

„Die offiziellen Bekundungen westlicher Regierungen lauten anders. Glaubt man ihnen, dann hat Russland auf der Krim völkerrechtlich das Gleiche getan wie Saddam Hussein 1991 in Kuweit: fremdes Staatsgebiet militärisch konfisziert und dem eigenen zugeschlagen. Die Annexion damals, man erinnert sich, hat ihrem Urheber einen massiven Militärschlag zugezogen. Wäre ein solcher Schlag, von seiner politischen Unmöglichkeit abgesehen, heute auch gegen Russland gerechtfertigt? Gewiss nicht. Aber das ist nicht der einzige Grund, den regierungsamtlichen Vokativen von Berlin bis Washington zu misstrauen.“ FAZ

„Annexion“ heiße im Völkerrecht die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Willen des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat, führt Reinhard Merkel dann weiter aus: Annexionen verletzen das zwischenstaatliche Gewaltverbot, die Grundnorm der rechtlichen Weltordnung. Regelmäßig geschehen sie im Modus eines „bewaffneten Angriffs“, der schwersten Form zwischenstaatlicher Rechtsverletzungen. Dann lösen sie nach Artikel 51 der UN-Charta Befugnisse zur militärischen Notwehr des Angegriffenen und zur Nothilfe seitens dritter Staaten aus – Erlaubnisse zum Krieg auch ohne Billigung durch den Weltsicherheitsrat, so R.Merkel.

Krim-Annexion? „das ist Propaganda“

Schon diese von ihm in der FAz dem stockkonservativen Publikum präsentierte Überlegung, mahnt Reinhard Merkel daher, sollte den fahrlässigen Umgang mit dem Prädikat „Annexion“ disziplinieren. Freilich biete dessen abstrakte Definition auch allerlei irreführenden Deutungen Raum. Aus einer von ihnen scheine sich das „völkerrechtliche Stigma“ ableiten zu lassen, das „der Westen derzeit dem russischen Vorgehen aufdrückt“ und an dem er die eigene Empörung beglaubige. Wie bewertet der Ethikrat-erfahrene Rechtsprofessor diese uns damalstäglich, jetzt immer noch bei jeder Gelegenheit von der ARD, Bertelsmann & Co in die Ohren posaunte Empörung? Genau wie wir hier im Blog. Prof.em. Reinhard Merkel:

„Aber das ist Propaganda. Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten. Der Unterschied zur Annexion, den sie markieren, ist ungefähr der zwischen Wegnehmen und Annehmen. Auch wenn ein Geber, hier die De-facto-Regierung der Krim, rechtswidrig handelt, macht er den Annehmenden nicht zum Wegnehmer. Man mag ja die ganze Transaktion aus Rechtsgründen für nichtig halten. Das macht sie dennoch nicht zur Annexion, zur räuberischen Landnahme mittels Gewalt, einem völkerrechtlichen Titel zum Krieg.“ FAZ

Rechtswissenschaftler, weiß Wikipedia, unterscheiden im sogenannten modernen Völkerrecht von der durch unmittelbare Androhung oder Durchführung militärischer Gewalt charakteristischen Annexion (wobei im Schrifttum umstritten ist, ob eine Annexion nur durch die einseitige Erklärung des annektierenden Staates erfolgen kann) – und damit der völkerrechtswidrigen Aneignung eines Gebietes, das zuvor einem auswärtigen Staat gehörte – die völkerrechtliche Abtretung (Zession). Bei letzterer hat der Staat, der über das Gebiet allein verfügte, dieses einvernehmlich in einem formellen Vertrag abgetreten; mit ihr tritt die neue Staatsgewalt an die Stelle der alten. Wird dieses Gebiet dann zu einem neuen, inkorporierten Staat (Gliedstaat) eines bestehenden Staatsverbandes (Föderation), spricht man von einer konsentierten, nicht einseitigen Sezession. Reinhard Merkel führt zur Frage, ob die Eingliederung der Krim in russisches Gebiet rechtens war, weiter aus:

„Aber war sie nichtig? Waren ihre drei Elemente – Referendum, Sezession, Beitrittserklärung – völkerrechtswidrig? Nein. Schon auf den ersten Blick ungereimt ist die von der amerikanischen Regierung ausgegebene Behauptung, bereits das Referendum habe gegen das Völkerrecht verstoßen. Veranstaltet ein Teil der Bevölkerung eines Landes unter seinen Mitgliedern ein Plebiszit, so macht ihn das nicht zum Völkerrechtssubjekt. Normen des allgemeinen Völkerrechts, etwa das Verbot, die territoriale Integrität von Staaten anzutasten, betreffen ihn nicht und können von ihm nicht verletzt werden. Die Feststellung reicht über das Referendum auf der Krim hinaus. Auch die Sezessionserklärung selbst verletzt keine völkerrechtliche Norm und könnte dies gar nicht. Sezessionskonflikte sind eine Angelegenheit innerstaatlichen, nicht internationalen Rechts. Diesen Status quo des Völkerrechts hat der Internationale Gerichtshof vor vier Jahren in seinem Rechtsgutachten für die UN-Generalversammlung zur Sezession des Kosovo bestätigt.“ FAZ

O weh! O Graus! „Propaganda! Propaganda! Russische Propaganda!!“ heulten die ARD-Medien empört, wann immer jemand das Kosovo mit der Krim verglich. Doch warum sollte so ein Vergleich unzulässig sein? Ein Territorium wurde per Votum der dort lebenden Bevölkerung aus einem souveränen Staat heraus gelöst -das passte EU, USA und Nato gut ins Konzept, obwohl die historisch-politischen Hintergründe eine solche Sezession beim Kosovo weit weniger nahe legten als jetzt bei der Krim (die historisch zu Russland gehört und aus einer Vodka-Laune heraus in Sowjetzeiten zur sowjetischen Ukraine geschlagen wurde, als mal ein Ukrainer in Moskau am Ruder war).

Aber die Rechtslage ist kompliziert: Nun öffne sich hier die Möglichkeit für allerlei sinistre Schachzüge, meint Reinhard Merkel, im Streit um die passenden Rechtsbegriffe. Sowenig das Völkerrecht ein Verbot der Sezession kenne, so wenig akzeptiere es umgekehrt ein Recht darauf: Es trifft dazu keine Regelung. Die Staaten haben ersichtlich kein Interesse an der positiven Setzung eines Rechtstitels, der die Beschädigung, ja Zerstörung ihrer eigenen Territorien durch sezessionsgeneigte Minderheiten erlauben würde. Und da sie nicht nur die vom Völkerrecht Verpflichteten, sondern auch dessen Urheber sind, gibt es einen solchen Anspruch eben nicht, von eng umschriebenen Ausnahmen abgesehen, die im Fall der Krim nicht einschlägig sind. Die Gemeinschaft der Staaten, so die saloppe Fußnote der Völkerrechtslehre, sei kein Club von Selbstmördern. Aber, gibt der Ethikrat-Professor zu bedenken:

„Daraus lässt sich im Propagandakrieg etwas machen. Die landläufige Feststellung, das Völkerrecht habe den Krim-Bewohnern kein Recht zur Sezession gewährt, ist ganz richtig. Aber der mitgelieferte Schluss, also sei die Sezession völkerrechtswidrig gewesen, ist falsch. Seine irreführende Wirkung, auf die sich seine Urheber freilich verlassen können, bezieht er aus einer verfehlten Parallele zum innerstaatlichen Recht. Dieses gewährleistet außerhalb seiner konkreten Verbote stets ein prinzipielles Freiheitsrecht. Es erlaubt, was es nicht ausdrücklich untersagt. Deshalb bedeutet in seiner Sphäre die Feststellung, jemand habe ohne Erlaubnis gehandelt, stets zugleich das Verdikt, dieses Handeln sei rechtswidrig gewesen.

Die Logik eines solchen Entweder-oder gilt im Völkerrecht nicht. Es kennt Formen kollektiven Handelns, zu denen es sich neutral verhält. Die Sezession ist ein exemplarischer Fall. Ein allgemeines Verbot ginge ins Leere, da dessen mögliche Adressaten dem Völkerrecht nicht unterworfen sind. Aber eine Erlaubnis dazu wird in etlichen internationalen Dokumenten seit Jahrzehnten verneint. Auch als allgemeines Freiheitsrecht wäre sie völkerrechtlich nicht zu begründen.

Das dürfte sich der in Brüssel und in Washington verordneten Sprachregelung wie von selbst eingefügt haben. Kein Recht der Krim auf Sezession! Das Referendum ein Bruch des Völkerrechts und daher null und nichtig! Der „Beitritt“ zu Russland nichts anderes als eine Annexion! Eine schöne Ableitung. Nur leider falsch.“ FAZ

Aber die russische Militärpräsenz?
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Krimtartaren Schlachtengemälde

„Aber die russische Militärpräsenz?“, fragt Reinhard Merkel weiter. Mache sie nicht die ganze Prozedur der Sezession zur Farce? Zum schieren Produkt einer Drohung mit Gewalt? Wäre es so, dann wären Ablauf und Ergebnis des Referendums genauso wie die Erklärung der Unabhängigkeit allein den Drohenden zuzurechnen, auch wenn die Einheimischen mit guter Miene bei der bösen Inszenierung mitspielten. Die Rede von der Annexion wäre dann richtig. So habe Stalin 1940 die baltischen Staaten annektiert. Nach ihrer Besetzung und der Zwangseinrichtung kommunistischer Marionettenparlamente ließ er deren Mitglieder in Moskau um den Anschluss an die Sowjetunion ersuchen, den er freundlich gewährte. Ebendeshalb war ein knappes halbes Jahrhundert später die Ablösung der baltischen Staaten von der späten UdSSR keine Sezession, sondern die Wiederherstellung einer Souveränität, die als Rechtstitel nie erloschen war. Wäre das nicht das passende Modell zur Deutung der Vorgänge auf der Krim? R.Merkel:

„Nein. Die Zwangswirkung der russischen Militärpräsenz bezog sich weder auf die Erklärung der Unabhängigkeit noch auf das nachfolgende Referendum. Sie sicherte die Möglichkeit des Stattfindens dieser Ereignisse; auf deren Ausgang nahm und hatte sie keinen Einfluss. Adressaten der Gewaltandrohung waren nicht die Bürger oder das Parlament der Krim, sondern die Soldaten der ukrainischen Armee. Was so verhindert wurde, war ein militärisches Eingreifen des Zentralstaats zur Unterbindung der Sezession. Das ist der Grund, warum die russischen Streitkräfte die ukrainischen Kasernen blockiert und nicht etwa die Abstimmungslokale überwacht haben. Natürlich wusste Putin, dass die von ihm gewünschten Resultate sicher waren und keiner erzwungenen Fälschung bedurften. Aber ob er andernfalls sogar dazu bereit gewesen wäre, steht nicht zur Debatte. Bei aller Empörung über das russische Vorgehen ist auch hierzulande nicht ernsthaft bezweifelt worden, dass im Ergebnis des Referendums der authentische Wille einer großen Mehrheit der Krim-Bevölkerung zum Ausdruck kam. Ob die amtlichen Ergebnisse im Einzelnen korrekt waren, ist dafür ohne Belang. Die wirklichen Zahlen lagen jedenfalls weit über der Marke von fünfzig Prozent.“ FAZ

Gleichwohl war die russische Militärpräsenz völkerrechtswidrig, so R.Merkel: Auch wenn gerade sie einen blutigen Einsatz von Waffengewalt auf der Krim verhindert haben mag (in der FAZ war ein illustrierender Verweis auf Odessa wohl nicht möglich), verletzte sie das zwischenstaatliche Interventionsverbot. Das machte aber die davon ermöglichte Sezession keineswegs nichtig. Aber es berechtigt andere Staaten zu Gegenmaßnahmen, zum Beispiel zu Sanktionen. Deren Verhältnismäßigkeit hat sich allerdings an ihrem tatsächlichen Anlass zu bemessen und nicht an einem fingierten Schreckgespenst: an einer militärischen Nötigung auf fremdem Staatsgebiet also, nicht aber einer gewaltsamen Annexion. Bei aller Überinstrumentierung der eigenen Empörung scheint man das in den westlichen Regierungen immerhin zu fühlen. Man warte nur das künftige Sanktionsregime und vor allem dessen Dauer ab. Viel Geduld wird man dafür nicht brauchen. Und frage sich dann, ob eine solche Antwort auf einen echten gewaltsamen Landraub nicht federleicht erschiene… Inzwischen wissen wir, dass Europa und vor allem die deutsche Wirtschaft für die Nato-Geopolitik an der Sanktionsfront bluten mussten, nicht die USA, die doch eigentlich hinter dem Putsch in Kiew stecken. Einige argwöhnen sogar, es ginge den USA auch darum, ihren manchmal aufmüpfigen Vasallen in Europa mit der Ukrainekrise ein faules Ei insNest gelegt zu haben, um sie zu disziplinieren und in die militärische Nato-Front zu pressen. Das mutmaßt Reinhard Merkel aber nicht. Er führt aus:

„Noch eine weitere Völkerrechtsverletzung ist Russland vorzuhalten. Sowenig das allgemeine Völkerrecht Sezessionen verbietet, weil es deren Urheber nicht verpflichten kann, so unzweideutig verlangt es von den anderen Staaten, die dadurch geschaffene Lage nicht oder jedenfalls nicht vor deren politischer Konsolidierung anzuerkennen. Zwei Tage nach dem Referendum, am 18. März, hat Russland das Abkommen zum Beitritt der Krim unterzeichnet. Das dürfte die stärkste Form der Anerkennung eines Sezessionsgebiets als eines unabhängig gewordenen Staates sein. Zwar geht die Frage, ob sich ein unabhängiger Staat einem anderen anschließt, den Rest der Welt so wenig an wie das Völkerrecht. Aber ob das Beitrittsgebiet nach einer vorherigen Sezession als ein solcher Staat anerkannt werden darf, sehr wohl.

Zahllose Probleme, die damit zusammenhängen, sind in der Völkerrechtsdoktrin seit langem umstritten. Über bestimmte Grundlagen besteht aber weitgehend Einigkeit. Danach war die russische Anerkennung der Krim als eines beitrittsfähigen unabhängigen Staates zwei Tage nach ihrer Abspaltung mehr als vorschnell. Sie verletzte, heißt das, den völkerrechtlichen Anspruch der Ukraine auf Achtung ihrer territorialen Integrität. Auch das rechtfertigt internationale Gegenmaßnahmen.

Freilich müssen sich die empörten westlichen Staaten nun an ihre eigenen Nasen fassen. Vor sechs Jahren, am 17. Februar 2008, erklärte die provisorische Zivilverwaltung im Kosovo dessen Unabhängigkeit vom serbischen Zentralstaat. Das verstieß, wiewohl der Internationale Gerichtshof das zwei Jahre später verneint hat, gegen einschlägiges spezielles Völkerrecht, nämlich die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom Juni 1999, die den Kosovo nach der Nato-Intervention unter die Hoheitsgewalt der Vereinten Nationen gestellt und zugleich die Unverletzlichkeit der serbischen Grenzen garantiert hat. Einen Tag nach dieser Sezession haben England, Frankreich und die Vereinigten Staaten, drei Tage später hat Deutschland den Kosovo als unabhängigen Staat anerkannt.

Auch das waren überhastete Akte der Anerkennung und damit völkerrechtswidrige Eingriffe in den Anspruch Serbiens auf Achtung seiner territorialen Integrität. Damals hat Russland den Westen scharf kritisiert, heute spielt es das gleiche Spiel. Dass dabei die Rollen vertauscht sind, mag man als kühle Ironie einer Weltgeschichte verbuchen, die noch immer den Maximen der politischen Macht weit eher folgt als den Normen des Völkerrechts.

Das ist bedauerlich, aber vorderhand nicht zu ändern. Und das wäre vielleicht ein Grund, die völkerrechtliche Kirche im politischen Dorf zu lassen und immerhin rhetorisch ein wenig abzurüsten. Russland hat völkerrechtswidrig gehandelt, in mäßig dramatischem Modus und politisch keineswegs wie ein hasardierender Gangster. Der nun entstandene Zustand war für die Krim langfristig wohl ohnehin unumgänglich. Und die Form, in der er nun herbeigeführt wurde, mag bei all ihrer Unerfreulichkeit gravierendere Konflikte vermieden haben. Annexionen zwischen Staaten sind dagegen typischerweise Kriegsgründe.

Wer heute mit Blick auf die Krim so redet, verwirrt nicht nur die völkerrechtlichen Grundbegriffe, sondern mobilisiert deren Legitimationspotential auf eine gefährliche Weise. Wenn nicht alle Zeichen trügen, ist der Westen soeben dabei, sich für eine verfehlte Außenpolitik die Quittung einer welthistorischen Blamage zuzuziehen. Er sollte deren Kollateralschäden nicht allzu weit in die Sphäre des Völkerrechts ausdehnen.“  FAZ

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Krimtartaren 1907

Was zu beweisen war. Aber die ARD-Propagandatruppe niemals wahrhaben wollte und als „russische Propaganda“ verdammte und weiter verdammt bis heute. Und wenn sie ihre Wendehälse nicht nach einer neuen Geopolitik von Nato, Westoligarchen und Bilderberg erneut verdreht haben, werden sie das auchweiter tun. Lügen durch Verdrehen und Weglassen wie die Lückenpresse es nun mal macht. Und wir müssen leider der strammrechten FAZ noch dankbar sein, dass sie wenigstens etwas mehr Rückgrat hat als die Gurkentruppen der Staatssender und dem Lotterhaufen bei Bertelsmann. Der aufrechte Professor Reinhard Merkel hat seine Krim-Analyse in zahlreichen Interviews wiederholt und wir warten darauf, so eines nicht nur bei RT, sondern auch bei der ARD zu sehen…

Gold und Geopolitik: Ukraine, Krim, Kirgisistan

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Svoboda Protestierer mit Waffen und gelber Armbinde mit faschistischem Symbol

Gilbert Perry und Gerd R. Rueger

Was steckt wirklich hinter dem riskanten Einsatz des Westens für einen „Regimechange“ in Kiew? Nobler Kampf für „die Freiheit“? Daran zweifeln inzwischen viele, auch der Bundeswehr-Professor August Pradetto. Oder war der nach CIA-Muster angezettelte Maidan-Putsch eine Revanche für den Verlust einer wichtigsten US-Basis mitten in der asiatischen Landmasse? Wollte das Pentagon, sich die bedeutendste russische Flottenbasis aneignen –als Revanche für die Vertreibung aus der Manas-Airbase in Kirgisistan? Ging es am Ende auch um „die Freiheit“ von Westfirmen beim Griff nach kirgisischem Gold?

„Geopolitik, das sind alte Männer, die auf Landkarten starren“, so eine Kritik an ökonomisch, historisch und geographisch fundierten Analysen. Doch das Märchen vom Westen, der Kiew die Freiheit bringen wollte und eine rein ukrainische Freiheitsbewegung unterstützte, das glauben nur noch die Naivsten unter uns (also die Anhänger der Grünen). Selbst ein Politik-Professor der Hamburger Bundeswehr-Universität, August Pradetto, fragt sich heute öffentlich, ob EU und USA noch bei Trost sind (sinngemäß), die geopolitischen Belange Moskaus derartig zu attackieren. Er tritt verbreiteten Meinungen zu Asien und Russland entgegen, etwa in dem er mit empirischen Befunden die Wahrnehmung eines um sich
greifenden Staatsverfalls in Zentralasien widerlegt (Predetto 2012). Ist wohl nur Wunschdenken westlicher Geopolitiker.

Alle, die ihre nüchterne Analyse nicht vom west-patriotischen Angriffsrausch vernebeln lassen, werden bei uns von Journalisten hämisch als „Putinversteher“ diffamiert. Künftig vermutlich auch Prof.Pradetto, so man ihn überhaupt irgendwo zu Wort kommen lässt. Bislang ist Pradetto völlig zu Unrecht weithin unbekannt –es dominiert eine Medienphalanx der „Putinhasser“.

Bundeswehr-Professor Pradetto gegen West-Arroganz

Prof. August Pradetto

So auch Bundeswehr-Prof. Pradetto, der in seinem jüngsten Artikel dem Westen Selbstgerechtigkeit vorwarf und dem Medienbild des angriffslustigen Putin seine Analyse entgegenstellte: Der Westen habe nach Ende des Kalten Krieges seinen Einfluss global ausgedehnt und das keineswegs nur friedlich. Neben die EU-Erweiterung sei ein wachsendes Netz von Militär-Stützpunkten und aggressive Rüstungspolitik vor allem der USA getreten, womit Pradetto darauf anspielt, dass Washington allein schon fünfmal mehr Geld in Waffen steckt als Moskau. Der westliche Militärgigant habe, so Pradetto, in einer Reihe von völkerrechtswidrigen Kriegen von Kosovo über den Irak bis Libyen weltweit expandiert: „Der militärisch gestützte Regimewechsel ist seit 1995 zu einem Kennzeichen westlicher Außenpolitik geworden.“ (Pradetto 2014, S.73)

Dagegen sei die Geopolitik Moskaus recht bescheiden auf kleine Gebiete wie Abchasien, Südossetien und jetzt die Krim begrenzt geblieben, so Pradetto. Reinhard Mutz vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg (IFSH) hatte im April darauf hingewiesen, dass der Einfall russischer Truppen ins georgische Südossietien sogar rechtskonform zur damaligen Mandatslage war. Westliche Medienpropaganda habe Putins Aktion schlicht falsch dargestellt und die blutigen Verbrechen Georgiens an Südossetiern sowie die damalige KSZE-Mission unter russischem Kommando weitgehend verschwiegen. Ganz anders übrigens, so müsste man Mutz ergänzen, als bei der nur vorgetäuschten „OSZE-Mission“ in der Ostukraine, die ihre „Beobachter“ nur mit dem Wunsch der Putsch-Regierung in Kiew begründet hatte. Damit wurde das OSZE-Konzept der „kooperativen Sicherheit“ (Wesel 2012, S.192) machtpolitisch missbraucht.

Völkerrechtswidrige Kriege in Kosovo, Irak und Libyen

Die territoriale Machtpolitik des Westens bei der Neuordnung Osteuropas sei, so August Pradetto, von Anfang an mit fragwürdigen Mitteln betrieben worden. Schon Anfang der 90er Jahre habe in Jugoslawien die vorschnelle Anerkennung von Separatisten durch Washington, Berlin und Brüssel die Krieg zurück nach Europa gebracht:

„Je nach Kalkül wurde diese Politik einmal mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, ein anderes Mal unter Hinweis auf die völkerrechtlichen Prinzipien von Souveränität und territorialer Integrität gerechtfertigt. So unterminierte man erfolgreich das im internationalen Raum ohnehin zu schwach ausgeprägte Rechtsbewusstsein.“ (Pradetto 2014, S.74)

Man hätte auf dem Balkan einige Volksgruppen unterstützt, andere nicht –und in Bosnien-Herzegowina sogar ein neues Mini-Jugoslawien kreiiert. Der Jugoslawienkrieg gilt heute als Lehrbuchbeispiel für völkerrechtswidrige Kriegführung (vgl. Wesel 2012, S.208), wobei Predetto noch nicht einmal die Pentagon-Kabul-Riad-Kooperation beim Einschleusen von militanten Islamisten nach Kroatien berücksichtigt (Elsässer 2008, S.69).

Besonders verwerflich und langfristig unklug findet Pradetto aber trotzdem die vom Westen angewandte „Gewalttaktik bei angestrebten Regimewechseln“: Vom „Aufpäppeln nationalistischer Gewaltgruppen wie der UCK“ in Serbien, um den Kosovo schneller abzuspalten, bis zur Förderung der „islamistischen Gewaltopposition in Libyen, der die Nato in einem acht Monate dauernden Krieg den Weg nach Tripolis freigebombt hat.“ (Pradetto 2014, S.74)

Prof.Pradetto fragt vor diesem historischen Hintergrund nun, woher die aktuelle mediale Empörung über Putins Annektion der Krim denn rühren könnte. Werde von Putin etwa erwartet, dass er sich völkerrechtlich, politisch und rhetorisch anständiger verhalte als unsere eigenen westlichen Führer? Oder habe sich in den Medien mittlerweile die Auffassung durchgesetzt, dass alles, was der Westen mache, per se legitim sei –und das, was Russland mache, per se illegitim?

„Wenn das so ist, dann sitzen ‚unsere‘ Journalisten und Beobachter nicht weniger der Propaganda ihrer Staatsführer oder ihrer eigenen Ideologie auf als die Journalisten und Beobachter in jenen Ländern, die wir für gelenkte Demokratien oder Diktaturen halten.“ (Pradetto 2014, S.75)

Prof.Pradetto mahnt zur Bescheidenheit, da der Westen nur ein Zehntel einer Weltbevölkerung ausmache, die ihm mehrheitlich kritisch gegenüberstehe, auch wegen seiner eben beschriebenen Doppelmoral. Der Bundeswehr-Wissenschaftler plädiert für eine Reaktivierung geopolitischer Sensibilität anstelle von medialer Hysterisierung und Dämonisierung. Man solle die Annektion der Krim durch Moskau anerkennen und im Gegenzug realistische Garantien für eine nicht in die Nato zu drängende Ukraine fordern –Pradetto weist darauf hin, dass sogar Henry Kissinger für so eine Lösung sei. Soweit eine Stimme aus dem Umfeld der deutschen Bundeswehr, die geopolitische Vernunft gegen die auch in diesem Blog kritisierte Medienhetze gegen Putin fordert. Pradetto ist zuzustimmen, auch wegen der besonderen Bedeutung der Krim für Russland.

Die Bedeutung der Krim

Wie die Ukraine ist auch die Krim von besonderer Bedeutung für Moskau –und das schon seit mehr als 200 Jahren. Erst im späten 18. Jahrhundert gewann Russland den Zugang zum Schwarzen Meer, wo 1794 die Hafenstadt Odessa gegründet wurde. Doch das Schwarze Meer ist durch die Meerenge bei Istanbul von den Weltmeeren getrennt, so dass Russland noch im gesamten 19. Jahrhundert versuchte, die Kontrolle über den Bosporus zu gewinnen. Damit geriet Russland zwangsläufig in Konflikt mit London, das dem Mittelmeer als Seeweg nach Indien eine große Bedeutung beimaß. London unterstützte folglich das Osmanische Reich gegen die russische Expansion in den Mittelmeerraum. Auch in Zentralasien rivalisierte Russland mit Großbritannien, um einen Zugang zum indischen Ozean zu erlangen, was sich zum Krimkrieg (1853-1856) zuspitzte, wo London mit Paris und sogar den Osmanen gegen Russland kämpfte. Dabei wurde die Belagerung von Sewastopol, des Stützpunktes der russischen Schwarzmeerflotte auf der Krim zum Hauptkriegsschauplatz (vgl. Lieven 2000, S.141, Buckley).

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Mackinders“Heartland“

Auch heute noch ist dieser Stützpunkt von entscheidender Bedeutung. Er ist einer der vier großen Flottenstützpunkte Russlands und unverzichtbar für Moskaus Präsenz im Mittelmeerraum. Die Beherbergung der Schwarzmeerflotte machte aber auch einen NATO-Beitritt der Ukraine quasi unmöglich. Daher war es seit der Unabhängigkeit der Ukraine 1991 immer das Ziel prowestlicher Politiker wie des Ex-Präsidenten Juschtschenko, Moskau von der Krim zu vertreiben. Umgekehrt war Anfang 2010 die Entscheidung des proöstlichen Ex-Präsidenten Janukowytsch so bedeutsam, den Pachtvertrag der Schwarzmeerflotte bis 2042 zu verlängern –dadurch wurde ein Beitritt der Ukraine zur NATO für Jahrzehnte erschwert. Bald danach strich das Parlament in Kiew mit der Mehrheit Janukowytschs folgerichtig das Ziel eines NATO-Beitritts aus der Nationalen Sicherheitsstrategie der Ukraine: Eine schwere geopolitische Schlappe für die USA. Wie im Westen, so ging es Washington fast zeitgleich auch an Moskaus Südflanke. In Kirgisistan wurde ein prowestlicher Präsident durch einen „Regimechange“ beseitigt: Bakijew, der den USA bis dahin ihre wichtigste Luftwaffenbasis mitten in der asiatischen Landmasse (Mackinders „Heartland“) offengehalten hatte.

Flottenbasis Sevastopol gegen Airforce-Stützpunkt Manas?

War der nach altbekanntem CIA-Muster angezettelte Maidan-Putsch in der Ukraine eine Reaktion auf den Verlust von Manas? War es ein Versuch des Pentagon, sich die wichtigste russische Flottenbasis anzueignen –als Revanche für den Verlust der Manas-Airbase unweit der Hauptstadt Bischkek in Kirgisistan? Die Luftwaffenbasis am Flughafen Manas wurde 2001 mit Putins Zustimmung errichtet, der sich damals noch mit Washington im „Kampf gegen den Terror“ traulich vereint glaubte. Aber sieben Jahre später war der Westen in Europa vorgerückt und US-Präsident Bush hatte in brutalen Eroberungskriegen in Afghanistan und Irak geopolitische und ökonomische US-Interessen unter dem Deckmantel der „Terroristenjagd“ geführt.

2008 bot Russland Kirgisistan Unterstützung an, um die Abhängigkeit vom Westen zu Kirgistan-flagverringern und errichtete wenige Kilometer vom US-Luftwaffenstützpunkt Manas entfernt eine eigene Militärbasis. Der damalige Präsident Bakijew nahm die Entwicklungshilfe, doch die US-Militärbasis blieb im Land, sie wurde lediglich in „Transitzentrum“ umbenannt. 2010 fegte ein Aufstand Bakijew aus dem Land und seither kam das Land Moskau wieder näher. Im Mai 2013 kündigte die neue kirgisische Regierung die Verträge mit den USA über die Basis Manas zum Juni 2014. Hintergrund sind wieder enger werdende Beziehungen zu Russland: 2012 hatte Putin ein Milliarden-Programm für den Ausbau der Wasserkraft angeboten, Kirgisistans zweitem Reichtum neben den Bodenschätzen. Dazu legte Putin noch einen Schuldenerlass und die Übernahme des maroden kirgisischen Gasnetzes durch die russische Gazprom drauf.

Centerra Gold Inc.Kirgisistan ist nicht nur Geopolitisch wichtig, es liegt dort auch eines der größten Edelmetallvorkommen der Welt: Die Goldmine Kumtor, wo Ende 1996 das kanadische Unternehmen „Cameco“ mit dem Goldabbau begann –mittlerweile tätig als Cameco-Subfirma „Centerra Gold“. Bischkek ist nicht glücklich mit den Verträgen über die Schürfrechte, die das frühere korrupte Regime zu Ungunsten des Landes mit den Kanadiern abschloss und will sie neu verhandeln. Es bleibt zuviel giftiges Zyanid und viel zu wenig Geld im Land hängen, während die Kanadier Milliarden an Gold einsacken und der wegen mafiöser Tätigkeit inzwischen in Bischkek verurteilte Bakijew sich im Ausland seines gewaltigen, auf Kosten des Landes ergatterten Reichtums erfreut.

Statt Mäßigung und Vernunft nur Häme für „Putinversteher“

Westliche Medienlügen in Sachen Ukraine könnten also im Dienste purer Gold- und Machtgier westlicher Eliten einen neuen Krieg in Europa riskieren. Es zeigt sich ein Größenwahn und eine irrationale Besessenheit wie schon beim Finanzangriff auf Griechenland (vgl. Rueger 2012). ARD & Co. verschwiegen uns die Faschisten auf dem Maidan, gaben nur zögernd, nach großem Druck aus Blogs und dem Netz, einige wenige Informationen darüber preis –dazu noch oft als russische Propaganda hingestellt. Nur wenige mutige und vernünftige Köpfe im Westen, wie August Pradetto, Reinhard Mutz oder Peter Scholl-Latour versuchten mäßigend auf die Raserei der Journaille einzuwirken –sie wurden und werden hämisch als „Putinversteher“ an den Pranger gestellt.

„Wenn Sie sich einmal anschauen, wie einseitig die hiesigen Medien, von TAZ bis Welt, über dieLatour Ereignisse in der Ukraine berichten, dann kann man wirklich von einer Desinformation im großen Stil berichten…“ Peter Scholl-Latour in Telepolis

Deutlichstes Zeichen der Propaganda war –auch angesichts der sonst sehr großen Aufmerksamkeit unserer Medien für alle Anzeichen von Nazismus– das lange Schweigen zu Svoboda und Rechtem Sektor: In vielen deutschen Blogs war seit Monaten bekannt, dass Rechtsextremisten, Neonazis und Faschisten in Kiew und der Westukraine den militanten Kern der Proteste darstellen, z.B. „Existenz“ berichtete bereits im Januar:

„Das Schweigen der Medien zu den Auftritten der NeofaschistInnen dürfte vor allem mit einem Interesse an einem möglichst positiven Image der Demonstrationen zusammenhängen… die DemonstrantInnen werden von europäischen Zeitungen und Fernsehsender hofiert, dass unter ihnen auch NeofaschistInnen sind, wird dabei verschwiegen.“ Ebenso verschwiegen werden meist geopolitische Machenschaften des Westens.

Quellen:

Buckley, Michel: Die Ukraine als geopolitischer Dreh- und Angelpunkt, TheHeartlandblog

Elsässer, Jürgen: Terrorziel Europa. Das gefährliche Doppelspiel der Geheimdienste, Salzburg 2008

Gaznate, Galindo: Centerra Gold unter Druck: Proteste in Kirgisistan, Jasminrevolution 10.4.2014

Lieven, Dominic: Empire. The Russian Empire and its Rivals, London 2000

Mackinder, Halford John: Democratic Ideals and Reality, London 2009

Mutz, Reinhard: Die Krimkrise und der Wortbruch des Westens, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr.4/2014, S.5-10

Pradetto, August: Die Krim, die bösen Russen und der empörte Westen, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr.5/2014, S.73-78

Pradetto, August: Zentralasien und die Weltmächte, oder: Great Game Boys auf Reisen, Frankf./M. 2012, pdf

Rueger, Gerd R.: Die Wurzeln der Euro-Krise: Goldman Sachs versus Griechenland, Le Bohemien (24.5.2012)

Wesel, Reinhard: Internationale Regime und Organisationen, München 2012