Gladio unschuldig? Der große Unbekannte im Luxemburger Jahrhundertprozess

Gerd R. Rueger Gladio_Logo

Auch die 170.Sitzung im Bombenleger-Prozess glänzte mit Ex-Gladio-Agenten, von denen einer erneut den selbsternannten konservativen EU-Wahlsieger Juncker belastete. Die von den Attentaten betroffene Firma Creos hat Tätern und Komplizen einen seltsamen Vorschlag gemacht: Sie will auf Ansprüche auf Schadensersatz verzichten, wenn diese ein Geständnis ablegen. Die Gladio-Affäre zog in Luxemburg weite Kreise -bis zum Sturz der Regierung Juncker -und bis zur Geheimloge P2.

Die 170. Sitzung im Bombenleger-Prozess glänzte mit zwei ehemaligen Gladio-Agenten und dem ehemaligen SREL-Mann Frank Schneider. Auch der Ex-Generalsekretär der Abgeordnetenkammer Pierre Dillenburg wurde vorgeladen. Die von den Bomben betroffene Energiefirma Creos hat ein Angebot an Täter und Komplizen der Anschläge eingereicht: Man bietet an, jegliche Ansprüche auf Schadensersatz fallen zu lassen, sofern diese bis zum 1. Juli 2014 ein Geständnis ablegen. Die Verteidigung merkte dazu an, dass ihre Mandanten sich nicht von dem Angebot betroffen fühlen, da sie jegliche Schuld oder Mitschuld an den Anschlägen bestreiten. Gladio zog in Luxemburg weite Kreise –bis zur Geheimloge P2.

Gladio unschuldig –es war der große unbekannte Geheimdienst

Zunächst wurde im „Luxemburger Jahrhundertprozess“ von den vernommenen Beamten der Eindruck erweckt, es hätten übereifrige Polizisten durch inszenierte Attentate eine Erhöhung des Polizei-Budgets erreichen wollen. Doch jetzt wurde dieses in Dänemark erfolgreich verfilmte („Kopps“), humoristische Szenario wieder durch eine Story ersetzt die eher dem Agententhriller-Milieu gerecht wird. Marco Mille, der ehemalige SREL-Chef des Großherzogtums, entwickelte vor Gericht eine wilde Verschwörungstheorie: Die mysteriösen Bommeleeër (Bombenleger) könnten doch auch eine vom Gladio-Netzwerk („Stay-Behind“) unabhängige Organisation gewesen sein, es gebe ja auch andere professionelle Geheime. Die Luxemburger Gladio-Leute, zuletzt die Zeugen Wetz und Schenten, hatten schließlich vor Gericht beteuert, statt paramilitärischer Terroraktivitäten nur logistische Aufgaben bekommen zu haben, man hätte ihnen ja nicht einmal Waffen gegeben.

Chef-Agent Mille sieht den Kriegshelden und Ex- Armeeminister Emile Krieps als möglichen Hintermann, der durch -der politischen Linken in die Schuhe geschobene- Anschläge Stimmung für den Sicherheitsapparat habe machen wollen. Marco Mille, der 2003-2010 den SREL geleitet hatte, schrieb Geheimdienstgeschichte, als er eine geheime Unterredung mit seinem Staatschef Jean-Claude Juncker mittels einer 007-Armbanduhr aufzeichnete. Offenbar misstraute der Schlapphut seinem Dienstherrn. Unter Mille verbreitete der Geheimdienst die Theorie, Gladio oder sogar eine noch geheimere Kampfgruppe namens „Action“ stecke hinter den Bombenattentaten zwischen 1984 und 1986, so das Luxemburger Wort.

Als mögliches Mastermind hinter einer solchen geheimen Partisanenarmee beschuldigte Mille den Luxemburger Nationalheld Émile Krieps, der im II. Weltkrieg gegen die Nazi-Besatzer die Résistance aufbaute, in Großbritannien eine Geheimdienstausbildung erhielt und an der Befreiung des Landes beteiligt war. 1946 wurden Krieps und einige Mitstreiter unter dem Verdacht inhaftiert, einen Staatsstreich gegen die damalige Luxemburger Regierung geplant zu haben. Nach einer militärischen Karriere hochdekoriert ging Krieps 1968 selbst in die Politik, wo er als Minister zwischen 1974 und 1984 u.a. für die Armee zuständig war. Stay Behind sei in Luxemburg ursprünglich beim Militärgeheimdienst organisiert gewesen, den zivilen Geheimdienst SREL habe es erst seit 1960 gegeben, so Mille.

Letzte Woche gab Marco Milles Ex-Operationschef Frank Schneider seinen Auftritt vor Gericht. Agent Schneider gab zu Protokoll, im SREL 2000 als Analyst für organisierte Kriminalität und Terrorabwehr begonnen und von 2004 bis 2008 alle Aktivitäten der Luxemburger Geheimen geleitet zu haben. Er habe sich immer gewundert, dass der SREL sich zur Untersuchung der Attentate nicht für zuständig befunden habe, obwohl ausländische Täter nicht hätten ausgeschlossen werden können. Die Vorsitzende Richterin Sylvie Conter süffisant dazu: „So ist es, außer, man wüsste, dass die Attentäter aus Luxemburg kommen, weil man sie identifiziert hatte.“

Richterin Conter scheint sich also der fragwürdigen Qualität mancher Aussagen der Schlapphut-zeugen vor ihrer Kammer bewusst zu sein, nimmt die Sache aber mit Humor. Auch sonst ging es im Gericht oft lustig zu, man schmunzelte über all die Irren in der Welt:

Anwalt Oswald konfrontiert Dillenbourg mit einem Schreiben eines Mannes vom 5. Mai 2013. Der Brief stammt von einem wegen Mordes verurteilten Mann. In dem Schreiben will er wissen, dass Dillenbourg die Hintergründe der Anschläge kenne. Dillenbourg: Ich kenne diesen Mann (lacht) Das stimmt alles nicht. Er hat viele solche komischen Briefe geschrieben. Er war auch der Meinung, dass die Amerikaner nie auf dem Mond waren.“ Protokoll lt. tageblatt.lu, 22. Mai 2014

Ex-SREL-Agent: Jean-Claude Juncker war informiert

Top-Agent Schneider staunte im Nachhinein auch über das Desinteresse der ausländischenJuncker2014 Geheimdienste (einer der Anschläge galt einem EU-Gipfel). Er gab zu bedenken, dass zur Zeit der Anschläge „seltsame Strategien“ seitens der USA verfolgt wurden, um einen „Linksrutsch“ in Westeuropa zu verhindern. SREL-Mann Schneider erinnerte an US-Präsident Ronald Reagans Abkehr von der Entspannungspolitik, der die „Strategy of Confinement“ durch seine „Strategy of Victory“ ersetzt habe. Damals setzten die USA auf ein neoliberales Wirtschaftsprogramm, alles Soziale in den NATO-Staaten abzutöten (Reagonomics und Thatcherism) –im Inneren die sozialen Systeme, nach außen die realsozialistischen Staaten. Die Sowjetunion wollte man mit atomaren Angriffswaffen „Enthaupten“ (Decapitation-Strategie) oder wenigstens „Totrüsten“. Dies alles gefiel vielen Europäern wenig, denn sie wären dabei atomisiert worden –die US-Parole „Lieber tot als rot“ erschien vielen als Aufforderung, sich linken Parteien und Bewegungen anzuschließen, etwa der Friedensbewegung.

Die CIA bzw. Gladio reagierten darauf vor allem im als besonders kritisch gesehenen Italien mit Terror, der den Linken untergeschoben wurde –es gab Hunderte Tote. Später kam heraus, dass Rechtsextremisten die Täter waren, doch auch dies war nur ein weiterer Lügenschleier. Der italienische Rechtsterroristen Vincenzo Vinciguerra sagte 2008, er wehre sich gegen die Behauptung, dass die Massaker in Italien faschistische Anschläge waren. Die Männer, die an solchen Operationen teilnahmen, wären alles Männer des Staatsapparates gewesen, der die Täter daher stets gedeckt habe (Ähnlichkeiten mit der NSU-Terror-Affäre der deutschen Geheimdienste sind auffällig). Erst im Dezember 1990, nach Ende des Kalten Krieges, gab damals die Regierung Kohl die Existenz von „Stay Behind“ bzw. Gladio auch in Deutschland zu, aber ohne weiterführende Informationen. Es wurde damals über die Vorläuferorganisation, den rechtsextremen „Technischen Dienst“ des „Bundes deutscher Jugend“ berichtet. Sogar ZDF-Reporter empörten sich, so TP, dass CIA und BND Alt-Nazis rekrutierten und bewaffneten, um „die Demokratie vor den Russen zu schützen“, zumal Gladio in Italien als brutale Terrortruppe entlarvt wurde.

Richterin Conter: Warum hat der Geheimdienst bei den Attentaten nicht reagiert?

Schneider: Das kann ich mir bis heute auch nicht erklären.

Richterin Conter: Oder wusste man, wer die Täter waren?

Schneider: Das weiß ich nicht. Ich war damals nicht im Geheimdienst. Ich weiß nur, wäre ich damals dabei gewesen, es hätte im Dienst was passiert. Damals existierte bereits weltweit Terrorismus. Wäre ein kleiner Kiosk explodiert, hätten wir uns vor Anfragen aus dem In- und -Ausland nicht mehr retten können.“ Protokoll lt. tageblatt.lu, 22. Mai 2014

 Selbst im beschaulichen Luxemburg habe es damals einen Linksrutsch gegeben, so SREL-Mann Schneider, den die USA als „extrem beunruhigend“ empfunden hätten. Top-Agent Schneider widersprach auch seinen bislang vernommenen Ex-Untergebenen und bewertete es als wenig wahrscheinlich, dass es im Großherzogtum keinen paramilitärischen Arm des Stay Behind Netzwerks gegeben habe. Diese Einschätzung habe Schneider auch Regierungschef Jean-Claude Juncker mitgeteilt, der später über die Gladio-Affäre stürzte.

SREL verhaspelt sich und verweist auf Staatsräson und Geheimhaltung

SREL-Agent Schneider sprach schließlich dunkel von damaligen Verhandlungen mit US-Behörden, deren Inhalt „im Rahmen der Affäre nicht uninteressant gewesen wäre“, die aber leider Top-Secret seien. Er könne diese Information nur „auf ganz hohem Niveau“ an jemand anderen als den Staatsanwalt im Vier-Augen-Gespräch weitergeben. Der davon wenig begeisterte Staatsanwalt Georges Oswald zog die Glaubwürdigkeit Schneiders wegen Widersprüchen in seinen Einlassungen in Zweifel und drohte dramatisch, Schneider könne von seiner Geheimhaltungspflicht auch durchaus vom Verfassungsgerichtshof entbunden werden. Die Vorsitzende Richterin entschied dagegen pragmatisch, Schneider solle seine Top-Secret-Aussagen in einem verschlossenen Umschlag einreichen.

Einige Beobachter meinen nun, die Erfahrung aus den grauenhaften Terroranschlägen in Italien war, dass sich die Drahtzieher von Gladio-Attentaten letztlich nicht geheim halten ließen. Man müsse daher Polizei und Geheimdienst komplett außen vor halten, um nicht entlarvt zu werden. Ähnlich lief es ja auch in Luxemburg: Polizei und Geheimdienst, die, wenn sie über Beweise stolpern, sich für nicht zuständig halten bzw. gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Im Großherzogtum wäre z.B. das Fürstenhaus einflussreich genug, beide Sicherheitsbehörden lahmlegen zu können. So könnten unbekannte Mächte irgendwie die beiden Prinzen in die Sache verwickelt haben, um ungestört agieren zu können. Dies spräche für Agent Schneiders Verschwörungstheorie, sowohl Täter wie Befehlsgeber wären aus NATO-Kreisen gekommen. Die entsprechenden Akten, unterlägen dann militärischer Geheimhaltung, die bislang noch nie ein Staat hätte aufheben können. Warum sollte ausgerechnet eine Strafkammer im kleinen Luxemburg die NATO zur Herausgabe von Daten zwingen können?

Und dann war da noch Ex-Generalsekretär Pierre Dillenburg. Der konnte Gerüchte, dass sein Vorgänger als Generalsekretär der Luxemburger Abgeordnetenkammer, Guillaume Wagner, Dokumente zur Bommeleeër-Affäre beseitigt habe, nicht bestätigen. Agent Schneider hatte zu den verschwundenen Akten ausgesagt, er habe sich „nicht gewundert“, dass bei der Hausdurchsuchung beim SREL nichts weiter gefunden worden sei, als ein Ordner mit Zeitungsausschnitten. Der Grund sei gewesen, dass das Archiv sehr schlecht unterhalten worden sei und offenbar niemand Interesse daran gehabt habe, dies zu ändern. Viele Mitarbeiter hätten auch ihr eigenes Archiv angelegt und ihren Tätigkeitsbereich gegenüber anderen abgeschottet. Aha, der Chef wusste also von nichts. Schneider schloss seinen laut Protokoll „langen und teils in sich widersprüchlichen Exkurs“ mit dem Fazit: Weder er noch andere SREL-Mitarbeiter hätten den geringsten Ansatz gefunden, der die These vom Staatsterrorismus im Auftrag von US-Geheimdienstkreisen stützen würde. Andere fanden diverse Verbindungen -bis in Mafia und Logen-Kreise (P2).

NSU-Prozess: Justiz eiert Enthüllungen entgegen

Ali Adalet 6.Mai 2013 Flagge der Türkei

Anderthalb Jahre nach ihrer Festnahme steht nun endlich Beate Zschäpe, die mutmaßliche NSU-Terroristin und Mittäterin bei Serienmorden an Türken und anderen ahnungslosen Opfern, vor Gericht. Der vom Gericht verstolperte Start des Verfahrens war von internationalen Protesten gegen die Einschränkung der Pressefreiheit durch die Richter begleitet worden. Es ist der Auftakt zu einem der größten Verfahren in der deutschen Justizgeschichte, der an die großen Terrorprozesse gegen die RAF erinnert.

Endlich wird die mutmaßlich NSU-Terroristin und Mittäterin bei Serienmorden an Türken und anderen ahnungslosen Opfern, Beate Zschäpe, vor Gericht gestellt. Der vom Gericht spektakulär verstolperte Start des Verfahrens war von internationalen Protesten gegen die Einschränkung der Pressefreiheit durch die Richter begleitet worden. Es ist der Auftakt zu einem der größten Verfahren in der deutschen Justizgeschichte, der an die großen Terroristenprozesse gegen die RAF (Rote Armee Fraktion) in den 70er- und 80er-Jahren erinnert. Doch wir werden weiterhin viel Geduld brauchen: Es ist wahrscheinlich, dass die Verteidiger zunächst zahlreiche Anträge stellen werden. Daher ist es gut möglich, dass am heutigen Montag noch nicht einmal die Anklageschrift verlesen werden kann.

Katastrophaler Umgang des Gerichts mit der Pressefreiheit

Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer sollte eigentlich schon am 17. April starten. Doch eine peinliche Justiz-Posse sondergleichen verzögerte und verteuerte den Prozessauftakt -vor allem für die Hinterblieben der Opfer. Bei der Vergabe der Presseplätze hatte das Münchener Gericht vergessen (?), für türkische Medien Plätze bereitzustellen. Folge waren weltweite Proteste gegen rassisch-ethnische Diskriminierung, Behinderung der Pressefreiheit und allgemein die Borniertheit der deutschen Justiz. Der wiehernde Amtsschimmel der Justizbehörden kannte keine Einsicht, keine Vernunft, keine Menschlichkeit -nur seine Paragraphen. Und jedes noch so dumme Verhalten von Richtern war diesem Gaul Recht, solange es nicht den Paragraphen widersprach. So schikanierten die Richter die türkische Presse, wie es ihnen gerade passte -sie hatten im Jurastudium vielleicht geschlafen als das „Schikaneverbot“ behandelt wurde, wonach es verboten ist, nur zum Zwecke andere zu schikanieren von seinen (wie juristisch einwandfrei auch immer vorhandenen) Rechten Ge- bzw. Missbrauch zu machen.  Erst nach einer diplomatischen Intervention und zurechtgewiesen durch das höchste deutsche Gericht bequemte sich das „königlich bayerische Amtsgericht“, ein paar vernünftige Korrekturen vorzunehmen und auch Türken als Prozessbeobachter zuzulassen.

NSU-Hintergrund

Der im November 2011 endlich enttarnte “Nationalsozialistische Untergrund” (NSU) wird für eine bundesweite Mordserie an neun Migranten, davon acht türkischer, einer griechischer Herkunft, sowie einer Polizistin verantwortlich gemacht. Der schreckliche Verdacht steht im Raum, dass rassistische Netzwerke sich innerhalb des deutschen Innlands-Geheimdienstes “Verfassungssschutz” festgesetzt haben könnten: Dies würde die Ermittlungspannen erklären, vor allem aber die skandalöse Aktenvernichtung von NSU-Ermittlungsergebnissen. Bei einem Prozess, bei dem es auch um die Frage geht, ob Rassisten innerhalb des Staatsapparates Mitwisser oder sogar Mittäter bei rassistischem Terror sein könnten, gerät nun auch noch die Justiz in den Verdacht der Borniertheit.  Borniertheit ist bekanntlich Bestandteil rassistischer Ideologien und ein Hauch von Rassismus ließ sich beim Gesamteindruck der Ergebnisse der Arbeit des Münchener Gerichts wohl auch erahnen.

NSU-Prozess: Bayern abgewatscht

Ali Adalet 16.April 2013 Flagge der Türkei

Die NSU-Richter wurden verpflichtet, drei zusätzliche Sitze für türkische Medien zu stellen. Nun wollen die Bayern aber trotzig das ganze “Vergabeverfahren” neu aufrollen: Wie dumm dürfen Richter im Freistaat Bayern agieren, bevor das Thema eines Rücktritts der verantwortlichen Justizministerin Beate Merk (CSU) zur Sprache kommt? Wenn ihre Richter wegen drei läppischer Sitzen die Menschenwürde mit Füßen treten und eine diplomatische Krise heraufbeschwören, kann Merk wohl langsam mal abtreten.

Die Entscheidung ihrer höchsten Justiz-Instanz hat den NSU-Richtern eine „Watsche“ (bayrisch für Ohrfeige) verpasst: Sie wurden dazu verpflichtet, drei zusätzliche Sitze für türkische Medien zu stellen. Aber statt den vorgegebenen Weg zu gehen, wollen die Bayern nun das Ganze „Vergabeverfahren“ der Sitze im Gericht neu aufrollen: Eine Lösung die sich durch maximale Dummheit und maximale Missachtung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen auszeichnet. Viele hatten keine Kosten und Mühen gescheut, um dem Prozess beiwohnen zu können -ihnen allen drehte das Gericht nun eine lange Nase: Prozess verschoben.

Politisch verantwortlich: Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU)

Wie soll ein Gericht, das erst die Anleitung seiner höchsten Vorgesetzten braucht, um sich die eigene kleinkarierte Gerichtsordnung für Platzvergabe erklären zu lassen, über ein derart brisantes Verbrechen Recht sprechen? Wie dumm dürfen Richter im „Freistaat Bayern“ agieren, bevor das Thema eines Rücktritts der Justizministerin Beate Merk zur Sprache kommt? Bayrische Gerichte machen selten internationale Schlagzeilen, aber der NSU-Prozess hatte es geschafft. Waren die feigen Untaten der NSU pervers genug, so kam dann auch noch die bayrische Justiz mit einer wahrhaft perversen  Auslegung des Begriffes der “Gleichbehandlung” daher: Kein türkisches Medium durfte in den Gerichtssaal, weil angeblich alle gleich behandelt werden sollten -auch nur eine schlampige Behauptung, wie sich später zeigte, denn das Gericht hatte türkische Medien tatsächlich „aufgrund einer technischen Panne“ erst später benachrichtigt. Der Vorwurf der Borniertheit steht nach dem höchstrichterlichen Entscheid gegen die Bayern wohl noch deutlicher im Raum.

Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer sollte eigentlich am 17. April starten. Der im November 2011 endlich enttarnte “Nationalsozialistische Untergrund” (NSU) wird für eine bundesweite Mordserie an neun Migranten, davon acht türkischer, einer griechischer Herkunft, sowie einer Polizistin verantwortlich gemacht. Der schreckliche Verdacht steht im Raum, dass rassistische Netzwerke sich innerhalb des deutschen Innlands-Geheimdienstes “Verfassungssschutz” festgesetzt haben könnten: Dies würde die Ermittlungspannen erklären, vor allem aber die skandalöse Aktenvernichtung von NSU-Ermittlungsergebnissen. Bei einem Prozess, bei dem es auch um die Frage geht, ob Rassisten innerhalb des Staatsapparates Mitwisser oder sogar Mittäter bei rassistischem Terror sein könnten, gerät nun auch noch die Justiz in den Verdacht der Borniertheit.  Borniertheit ist bekanntlich Bestandteil rassistischer Ideologien und ein Hauch von Rassismus lässt sich beim Gesamteindruck der Ergebnisse der Arbeit des Münchener Gerichts wohl auch erahnen -etwa beim Begriff “Windhund-Verfahren”.

“Gleichbehandlung” -flink wie ein Windhund

Das OLG München hatte die 50 Presseplätze im Verfahren gegen  Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe NSU an die Medien nach dem justiziabel sogenannten “Windhund-Verfahren” vergeben. Das heißt, dass allein die Medien, die sich nach Bekanntgabe der Sitzungstermine als erste gemeldet hatten, Plätze bekamen. Dabei gingen alle türkischen und die meisten internationalen Medien leer aus. Das ist jedoch kein Zeichen dafür, dass nur stramme teutsche Journalisten “zäh wie Hosenleder, hart wie Krupp-Stahl und flink wie ein Windhund” sind (so wollte Adolf Hitler einst die teutsche Jugend erzogen haben).

Es ist einfach eine statistische Frage, dass bei etwa 10.000 deutschen und nur ca. 10 türkischen Journalisten, die ins Rennen gehen, die Wahrscheinlichkeit nur 1:20 beträgt, dass ein Türke durchkommt. Doch die borniert vom Gericht vorgetragene Begründung, es ginge um “Gleichbehandlung”  erweckt auch noch die rassistische Assoziation, die Türken hätten eben mal früher aufstehen sollen. Damit knüpft man an von deutschen Mainstream-Medien zwecks Finanz-Ausplünderung gegen Griechen aufgebaute Vorurteile über “mediterranen Schlendrian” an, der jetzt implizit auch auf das Mittelmeerland Türkei ausgedehnt wird. Dass unter den gegebenen Bedingungen der Ungleichheit (deutsche Täter, türkische Opfer) eine formale “Gleichbehandlung” zu einer faktischen Diskriminierung werden könnte, kam den Juristen nicht in den Sinn.

Das deutsche Rechtswesen steht insgesamt nicht in dem Ruf, ein progressiver Teil der Gesellschaft zu sein. Einige meinen sogar, dass man die Juristen nach dem verlorenen Weltkrieg leider bei der Entnazifizierung vergessen habe (zumindest in Westdeutschland). Die Juristen gelten im “Lande der Dichter und Denker” (so sehen sich die Deutschen gerne selbst, andere machten daraus schon das “Land der Richter und Henker”) als eine wenig kosmopolitische Gruppe. Vielmehr kommt es zu “akademischem Inzest” (Juristenkinder machen einen weit überdurchschnittlichen Anteil der Studenten im Fach Jura aus) und einer geistigen Haltung, die ihre deutschtümelnde Fachsprache frei von Anglizismen hält und selten über die Fachgrenzen hinaus blickt. Doch wenigstens in diesem Fall sollten deutsche Juristen einmal die internationale Dimension mitbedenken.

Was ist mit der Gleichbehandlung von Türken und Juden?

Denn nicht einmal der Botschafter der Türkei in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, erhielt einen reservierten Platz im Gerichtssaal -kein Wunder, dass die türkische Regierung sich zur Intervention gezwungen sah. Man stelle sich vor, im Prozess gegen Nazi-Massenmörder, deren Opfer Juden waren, hätte das Gericht keinen israelischen Journalisten zuschauen lassen wollen -wie groß wäre der Protest da gewesen?

Trauer um die Opfer

Platzvergabe für Beobachter des NSU-Prozesses ist daher auch Gegenstand von diplomatischen Beratungen auf Regierungsebene. Wie das Auswärtige Amt  bestätigte, intervenierte der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu telefonisch bei seinem deutschen Kollegen Westerwelle (FDP). Dabei habe Davutoglu „die Erwartung der türkischen Regierung“ deutlich gemacht, dass Vertreter türkischer Medien sowie auch des türkischen Staates als Beobachter an dem Prozess vor dem Oberlandesgericht München teilnehmen sollten.

„Außenminister Westerwelle äußerte Verständnis für das türkische Anliegen, verwies jedoch auf die richterliche Unabhängigkeit“, erklärte dazu ungerührt das Auswärtige Amt. Der FDP-Funktionär Westerwelle hätte vielleicht seine Parteifreundin, die Justizministerin, dazu befragen sollen, wieviel Borniertheit (den Begriff bracht SPD-Funktionär Gabriel in diesem Zusammenhang auf) bei deutschen Gerichten überhaupt hinzunehmen sei.

Unterdessen wird schon bezweifelt, ob die Auflistung von Personen aus dem Umfeld des „Nationalsozialistischen Untergrund“, die der Ausschuss kürzlich von den Sicherheitsbehörden bekommen hat,  überhaupt vollständig ist. Der Ausschussvorsitzende erwartet noch weitere Erkenntnisse über V-Leute: „Ich bin ziemlich sicher, dass wir noch nicht von allen V-Leuten im Umfeld des NSU-Trios wissen, dass sie V-Leute waren“ , sagte SPD-Funktionär Edathy der FAZ. Das Gericht würde sich gut daran tun, sein Verhalten noch einmal zu überdenken. Die Freiheit und Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, dem sich die Gerichte aber auch würdig erweisen müssen. Juristische Besserwisserei beim begrifflichen Haarespalten ist letztlich nur eine juristische, keine moralische Ausrede vor der Vernunft. Das kindisch-trotzige Verhalten des „königlich-bayrischen Amtsgerichts“ auch noch nach dem Abwatschen durch die höchste Richterinstanz zeigt die unabhängige Justiz in ihrer Freiheit von jedweder Menschlichkeit und Vernunft. Eine Schande für Bayern -und leider auch für Deutschland.

NSU und Justiz: Perverser Rassismus trifft perverse Borniertheit

Ali Adalet 2.April 2013 Flagge der Türkei

Bayrische Gerichte machen selten internationale Schlagzeilen, aber der NSU-Prozess hat es geschafft. Waren die feigen Untaten der NSU pervers genug, so kommt jetzt die Justiz mit einer wahrhaft perversen  Auslegung des Begriffes der „Gleichbehandlung“ daher: Kein türkisches Medium darf in den Gerichtssaal. Der Vorwurf der Borniertheit steht im Raum.

NSU-Terrortrio

Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April starten. Der im November 2011 endlich enttarnte „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) wird für eine bundesweite Mordserie an neun Migranten, davon acht türkischer, einer griechischer Herkunft, sowie einer Polizistin verantwortlich gemacht. Der schreckliche Verdacht steht im Raum, dass rassistische Netzwerke sich innerhalb des deutschen Innlands-Geheimdienstes „Verfassungssschutz“ festgesetzt haben könnten: Dies würde die Ermittlungspannen erklären, vor allem aber die skandalöse Aktenvernichtung von NSU-Ermittlungsergebnissen. Bei einem Prozess, bei dem es auch um die Frage geht, ob Rassisten innerhalb des Staatsapparates Mitwisser oder sogar Mittäter bei rassistischem Terror sein könnten, gerät nun auch noch die Justiz in den Verdacht der Borniertheit.  Borniertheit ist bekanntlich Bestandteil rassistischer Ideologien und ein Hauch von Rassismus lässt sich beim Gesamteindruck der Ergebnisse der Arbeit des Münchener Gerichts wohl auch erahnen -etwa beim Begriff „Windhund-Verfahren“.

„Gleichbehandlung“ -flink wie ein Windhund

Das OLG München hatte die 50 Presseplätze im Verfahren gegen  Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe NSU an die Medien nach dem justiziabel sogenannten „Windhund-Verfahren“ vergeben. Das heißt, dass allein die Medien, die sich nach Bekanntgabe der Sitzungstermine als erste gemeldet hatten, Plätze bekamen. Dabei gingen alle türkischen und die meisten internationalen Medien leer aus. Das ist jedoch kein Zeichen dafür, dass nur stramme teutsche Journalisten „zäh wie Hosenleder, hart wie Krupp-Stahl und flink wie ein Windhund“ sind (so wollte Adolf Hitler einst die teutsche Jugend erzogen haben).

Es ist einfach eine statistische Frage, dass bei etwa 10.000 deutschen und nur ca. 10 türkischen Journalisten, die ins Rennen gehen, die Wahrscheinlichkeit nur 1:20 beträgt, dass ein Türke durchkommt. Doch die borniert vom Gericht vorgetragene Begründung, es ginge um „Gleichbehandlung“  erweckt auch noch die rassistische Assoziation, die Türken hätten eben mal früher aufstehen sollen. Damit knüpft man an von deutschen Mainstream-Medien zwecks Finanz-Ausplünderung gegen Griechen aufgebaute Vorurteile über „mediterranen Schlendrian“ an, der jetzt implizit auch auf das Mittelmeerland Türkei ausgedehnt wird. Dass unter den gegebenen Bedingungen der Ungleichheit (deutsche Täter, türkische Opfer) eine formale „Gleichbehandlung“ zu einer faktischen Diskriminierung werden könnte, kam den Juristen nicht in den Sinn.

Es gab viele Ermittlungspannen

Das deutsche Rechtswesen steht insgesamt nicht in dem Ruf, ein progressiver Teil der Gesellschaft zu sein. Einige meinen sogar, dass man die Juristen nach dem verlorenen Weltkrieg leider bei der Entnazifizierung vergessen habe (zumindest in Westdeutschland). Die Juristen gelten im „Lande der Dichter und Denker“ (so sehen sich die Deutschen gerne selbst, andere machten daraus schon das „Land der Richter und Henker“) als eine wenig kosmopolitische Gruppe. Vielmehr kommt es zu „akademischem Inzest“ (Juristenkinder machen einen weit überdurchschnittlichen Anteil der Studenten im Fach Jura aus) und einer geistigen Haltung, die ihre deutschtümelnde Fachsprache frei von Anglizismen hält und selten über die Fachgrenzen hinaus blickt. Doch wenigstens in diesem Fall sollten deutsche Juristen einmal die internationale Dimension mitbedenken.

Was ist mit der Gleichbehandlung von Türken und Juden?

Denn nicht einmal der Botschafter der Türkei in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, erhielt einen reservierten Platz im Gerichtssaal -kein Wunder, dass die türkische Regierung sich zur Intervention gezwungen sah. Man stelle sich vor, im Prozess gegen Nazi-Massenmörder, deren Opfer Juden waren, hätte das Gericht keinen israelischen Journalisten zuschauen lassen wollen -wie groß wäre der Protest da gewesen?

Trauer um die Opfer

Platzvergabe für Beobachter des NSU-Prozesses ist daher auch Gegenstand von diplomatischen Beratungen auf Regierungsebene. Wie das Auswärtige Amt  bestätigte, intervenierte der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu telefonisch bei seinem deutschen Kollegen Westerwelle (FDP). Dabei habe Davutoglu „die Erwartung der türkischen Regierung“ deutlich gemacht, dass Vertreter türkischer Medien sowie auch des türkischen Staates als Beobachter an dem Prozess vor dem Oberlandesgericht München teilnehmen sollten.

„Außenminister Westerwelle äußerte Verständnis für das türkische Anliegen, verwies jedoch auf die richterliche Unabhängigkeit“, erklärte dazu ungerührt das Auswärtige Amt. Der FDP-Funktionär Westerwelle hätte vielleicht seine Parteifreundin, die Justizministerin, dazu befragen sollen, wieviel Borniertheit (den Begriff bracht SPD-Funktionär Gabriel in diesem Zusammenhang auf) bei deutschen Gerichten überhaupt hinzunehmen sei.

Unterdessen wird schon bezweifelt, ob die Auflistung von Personen aus dem Umfeld des „Nationalsozialistischen Untergrund“, die der Ausschuss kürzlich von den Sicherheitsbehörden bekommen hat,  überhaupt vollständig ist. Der Ausschussvorsitzende erwartet noch weitere Erkenntnisse über V-Leute: „Ich bin ziemlich sicher, dass wir noch nicht von allen V-Leuten im Umfeld des NSU-Trios wissen, dass sie V-Leute waren“ , sagte SPD-Funktionär Edathy der FAZ. Das Gericht würde sich gut daran tun, sein Verhalten noch einmal zu überdenken. Die Freiheit und Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, dem sich die Gerichte aber auch würdig erweisen müssen. Juristische Besserwisserei beim begrifflichen Haarespalten ist letztlich nur eine juristische, keine moralische Ausrede vor der Vernunft.

Siehe Fortsetzung: NSU-Prozess, Bayern abgewatscht

Nicht Waffen töten Menschen -Kinder tun es