Google: BGH-Urteil im Scientology-Betrug-Fall

Nora Drenalin 14.Mai 2013

Karlsruhe.  Der BGH verurteilte Google dazu, die Autocomplete-Wortkombination „Scientology/Betrug“ vom Namen eines Klägers zu entfernen. Die Ausrede, dies sei eben Ergebnis der automatischen Suchmaschinen-Vervollständigung und somit Schuld aller Google-Nutzer, ließen die Richter nicht gelten.

Generell werden Suchmaschinen künftig alle Vorschläge meiden müssen, die Persönlichkeitsrechte verletzen (Beleidigung, üble Nachrede). Der Kläger war ein Unternehmer aus Speyer, der seine Rechte durch die beleidigenden Google-Vorschläge verletzt sah.

BGH entschied: Google-Autocomplete verletzte Persönlichkeitsrechte

 Google muss laut Urteil künftig  bestimmte Wortkombinationen unterdrücken, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte Betroffener verletzt werden -aber erst auf Aufforderung durch die Betroffenen. Eine generelle Zensur bzw. Filterung der Suchfunktion nach „bösen“ Worten wird dafür wohl nicht nötig werden (Az: VI ZR 269/12).

Eine ähnliche Klage der Ex-Präsidenten-Ex-Gattin Bettina Wulff ist vor dem Landgericht Hamburg anhängig. Bei Eingabe des Namens „Bettina Wulff“ machte  Google Ergänzungsvorschläge wie „Rotlicht“ oder „Escort“ (Escortservice wird mit Prostitution in Zusammenhang gebracht). Wegen des vergleichbaren Sachverhalts  hatte das Landgericht Hamburg die Klage  ausgesetzt, um vorerst die Klage vor dem BGH abzuwarten.

Bei der Eingabe von Suchbegriffen werden von Google automatische Ergänzungen vorgeschlagen („Autocomplete“). Dabei wählt die Google-Software nach eigenen Angaben Stichwortverbindungen aus, die bislang von anderen Google-Usern häufig eingegeben wurden. Ihre genauen Algoritmen behält der US-Internetgigant jedoch als Betriebsgeheimnis für sich.

Kosmetik-Fitness-Vertrieb und Scientology?

Im jetzt vom BGH entschiedenen Fall hatte die PM-International AG geklagt, ein Unternehmen, das sich auf den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetik für „Gesundheit, Schönheit und Wohlbefinden“ spezialisiert hat. Unternehmer Rolf Sorg hatte 2010 entsetzt bemerkt, dass bei Eingabe seines Namens in die Suchmaske von Google die Stichworte „Betrug/Scientology“ als Ergänzung vorgeschlagen wurden. Sorg klagte durch alle Instanzen auf Unterlassung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegen den Multinationalen Internetkonzern. Bislang hatte die deutsche Justiz sich nicht sehr kritisch gegen Google gezeigt: Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Köln hatten die Klage zunächst abgewiesen. Der BGH hob diese Urteile nun aber auf und gab dem Unternehmer Recht. Google muss seine arrogante Haltung jetzt überdenken und künftig mehr Rücksicht walten lassen.

Rolf Sorg war durch kritische Anmerkungen zur Scientology-Organisation in das Google-Raster geraten, bei denen er sich von Scientologen abgrenzen wollte. Er vermutete gegenüber der Website SunZu Art of Business, dass sein Vertrieb von böswilligen Konkurrenten mit Scientology in Verbindung gebracht wurde, um seine Geschäfte zu schädigen:

Frage: 
Sie sprechen das Thema Toleranz an. Schließt diese auch Toleranz gegenüber Mitgliedern der Scientology-Organisation ein?
Antwort (Rolf Sorg): 
Nein, denn hierbei handelt es sich keinesfalls um eine religiöse Einstellung, sondern aus meiner Sicht ist die Scientology-Organisation eine Sekte. Und Sekten haben im Direktvertrieb nichts verloren, schon gar nicht wenn sie versuchen dieses wertvolle Geschäftsmodell für ihre Zwecke zu missbrauchen, das ist dann ganz klar ein unethischer Betrug. Aus meiner Sicht also ein ganz klares „nein“. Bedauerlich finde ich auch, dass bereits versucht wurde erfolgreichen Unternehmen zu unterstellen, sie würden Scientology unterstützen, nachdem Mitbewerber auf „normalem Wege“ nicht gegen diese Unternehmen bestehen konnten.