Wiener Schmäh: 1. Grüner Präsident bei Wahlbetrug erwischt

Theophil Topfenthaler BellenHofer2016

Der Vorzeige-Grüne Van der Bellen wäre erster grüner Präsident EU-Europas geworden -hätte man ihn nicht beim Mogeln erwischt. Nun muss die Wahl des Bundespräsidenten von Österreich im ganzen Land wiederholt werden. Bisherige aufgedeckte Wahlbetrügereien bei Bundeswahlen hatten 1970 und 1995 nur Teilwahlen betroffen. Da fragt man sich doch: Sind wir hier in Amerika? Dass Bush jr. zweimal durch Wahlmanipulationen an die Macht kam, um den Dritten Weltkrieg programmgemäß starten zu können („Krieg gegen den Terror“) ist bekannt, die US-Wahlverlieren nahmen es sportlich: „It’s Postdemocracy, stupid!“ Doch der Wiener grantelt gegen so etwas, bis hinauf zum Verfassungsrichter. Ist nun Schluss mit der alpinen Grüne-Bananen-Republik?

Georg Bürstmayr, der Anwalt des langjährigen Chef-Grünen Alexander van der Bellen, tönte auffällig hektisch bereits vor Bekanntgabe der höchstrichterlichen Entscheidung, es sei kein Wahlbetrug festgestellt worden. Der Nachweis einer Manipulation ist für das Ungültigsein der Wahl auch gar nicht nötig: Es reicht die bloße „Möglichkeit dazu“, wie Oberrichter Holzinger zugeben musste. Diese Möglichkeit scheint in mindestens 14 der Wahlbezirke vorliegen, weil dort nachweislich „Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet“ und damit „Rechtsvorschriften verletzt wurden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind“.

Obwohl die Regelverstöße „nur“ die stets besonders leicht zu fälschende Briefwahl in diesen Bezirken betreffen, muss Grenzübergang_Österreichdie ganze Wahl wiederholt werden, weil Wahlkarten in jedem Stimmbezirk abgegeben werden können. Wie man munkelt, trifft die Gerichtsentscheidung die Grünen nicht unvorbereitet: Sie haben im Geheimen angeblich schon einen zweiten Stichwahlkampf vorbereitet und Geld dafür beiseite gelegt.  Wie die deutschen Grünen, sind ihre Wiener Farbfreunde wohl mitten in der Gesellschaft angekommen mit ihrem realpolitischen Demokratieverständnis (in Deutschland kam auch ein Grüner in Verdacht, Wahlbetrug begangen zu haben, aber die Polizei ermittelte ebenso gegen einen Jungkonservativen, Bild.de).

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab am gestrigen Freitag der Anfechtung der unterlegenen FPÖ statt und erklärte den zweiten Wahlgang vom Mai für ungültig. Die FPÖ hatte das Ergebnis angefochten, nachdem Unregelmäßigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden öffentlich wurden. Der VfGH stellte laut Der Standard in 14 von 20 stichprobenartig untersuchten Bezirken rechtliche Verstöße bei der Durchführung der Briefwahl fest. Insgesamt wurden in diesen 77.926 Stimmen per Brief abgegeben, der Vorsprung von Alexander Van der Bellen auf Norbert Hofer betrug in der Stichwahl nur 30.863 Stimmen. Die Rechtswidrigkeiten konnten vom Ausmaß her entscheidende Auswirkung auf das Wahlergebnis haben -und hatten es wohl auch.

WienRichter

Verhandlung der Anfechtung der Wahl des Bundespräsidenten in Wien 2016. Foto: Christian Michelides. Lizenz: CC BY-SA 4.0

Die grantig gewordenen Richter prüften an fünf öffentlichen Verhandlungstagen die Gültigkeit der Wahl. 90 Zeugen hatte der VfGH zur Klärung der Vorwürfe geladen, so Telepolis. Bei den Anhörungen räumten zahlreiche Verantwortliche Regelverstöße bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Demnach wurden zahlreiche Rechtsvorschriften verletzt. So wurden „aus Zeitnot“ Wahlbriefe der Briefwahl vorzeitig und völlig unkontrolliert geöffnet und Stimmen auch teils von nicht Befugten ausgezählt. Hinweise auf Wahlbetrug oder Manipulationen gab es angeblich nicht -wie auch? Befragt wurden ja nur jene Personen, die ggf. die Wahlbetrügereien hinter verschlossenen Türen begangen haben. So dumm, sich selbst zu belasten war keiner von denen. Einer soll aber die Aussage verweigert haben, „um sich nicht selbst zu belasten“. Hm.

Der Leiter der Bundeswahlbehörden, Robert Stein, zeigte sich nach der Zeugenanhörung erstaunt über das „fehlende Unrechtsbewusstsein“ bei seinen Auszählern, die Regelverstöße mit der Bemerkung rechtfertigten, das habe man schon immer so gemacht. Nur ein Wahlleiter zeigte „Unrechtsbewusstsein“: Er verweigerte schlau die Aussage, weil er sich nicht selbst belasten wollte. Dies dürfte auch Anlass dafür gewesen sein, dass Gerhart Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, in seiner Entscheidung auch Schulungen für die Wahlbeisitzer empfahl.

Zu den Regelverstößen zählen unter anderem die vorschriftswidrige Lagerung Hunderttausender Wahlkarten, die verfrühte Öffnung von Kuverts, die verfrühte Auszählung, das Auszählen ohne oder mit zu wenigen Beisitzern, „Auszählungsvorarbeiten“ wie das Vorsortieren in gültige und ungültige Karten ohne Information und ohne Beisein der Beisitzer, die Nichtladung von Beisitzern, das Wegwerfen von Kuverts wegen Zähldifferenzen, das Ignorieren von verschlampten und erst später wiedergefundenen Wahlkarten und das verbotene Delegieren von Aufgaben. Einige Beisitzer unterschrieben Sitzungsprotokolle, obwohl sie bei der Auszählung gar nicht zugegen waren. Ob FPÖ-Beisitzern der Zugang zu Räumen verweigert wurde, blieb strittig.

Der VfGH beanstandete auch, dass das Innenministerium im Laufe des Wahltages vor Schluss des letzten Wahllokals laufend Teilergebnisse der Auszählung an Medien und Forschungsinstitute weitergibt, damit diese Berichte oder Hochrechnungen vorbereiten können. Das ist seit Jahrzehnten so, nur hat sich bisher niemand darüber beschwert. Weil natürlich nicht alle Empfänger dichthalten, verbreiten sich die vertraulichen Informationen via Twitter und anderen sozialen Medien. Das kann das Wahlergebnis beeinflussen: So könnten Hochrechnungen, die Hofer früh am Wahltag als klar Führenden auswiesen, seine potenziellen Wähler in Sicherheit gewogen und vom Gang ins Wahllokal abgehalten haben, während motivierte Van-der-Bellen-Sympathisanten hektisch an die Urnen strömten.

Planmäßig sollte der grüne Nachfolger des österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer am 8. Juli vereidigt werden. Der Sozialdemokrat scheidet nach zwölf Jahren verfassungsgemäß aus dem Amt. Durch die Wiederholung der Wahl übernimmt das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch. Dem Präsidium gehört auch Hofer an. Neuwahlen werden wohl im Herbst abgehalten. Wiederholt werden soll nur der zweite Wahlgang, bei dem der Urgrüne Van der Bellen und der Freiheitliche Rechtspopulist Hofer als die beiden bestplatzierten Kandidaten der ersten Runde gegeneinander antraten.