Bundes-X-Akten freigegeben: Bundesverwaltungsgericht stützt Ufo-Forschung

Nora Drenalin und Prometheus UFO2cropped

Der Rechtsstreit tobte seit 2011 um ein Ufo-Dossier, das eine CDU-Abgeordnete bei der Denkfabrik des Bundestages bestellt hatte. Thema: „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte…“ Der Bundestag wollte es einem Berliner Ufologen aufgrund Informationsfreiheitsgesetz nicht freigeben. Nach dem Urteil muss er nun aber. Ferner auch die Guttenberg-Plagiatsdokumente, die der arbeitsscheue und geizige Doktorand auf Kosten der Steuerzahler erstellen ließ. Was immer in den Dokumenten auch Ominöses drinstehen mag: Ein Sieg für den Kampf um transparente Politiker ist es allemal.

Vorinstanzlich hatte der Bundestag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch Recht bekommen. Die Urteil hoben die Bundesverwaltungsrichter nun auf. Der Berliner Hobby-Ufologe Frank Reitemeyer   (Reitemeyer auf Youtube) hatte im Dezember 2011 vor Gericht erstritten, dass ihm auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einblick in das Dokument bewährt werden muss, doch der Bundestag ging in Berufung. Jetzt haben die Freunde des Erstkontaktes (Blogname) mit außerirdischen Intelligenzen ihr Recht auf Akteneinsicht erstritten.

Der Kläger (Reitemeyer) im Verfahren BVerwG 7 C 2.14 verlangte laut BVerwG Einsicht in die auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten von den Wissenschaftlichen Diensten erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“.

„Der Bundestag lehnte beide Anträge ab: Das Informationsfreiheitsgesetz, das grundsätzlich jedermann gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt, sei nicht anwendbar, weil die Unterlagen der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und deswegen vom Informationszugang ausgenommen seien. Das Oberverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und die Klagen in zweiter Instanz abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde. Er nimmt in dieser Hinsicht Verwaltungsaufgaben wahr. An dieser rechtlichen Einordnung ändert sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen.“  Pressemitteilung des BVerwG

Akte X vor der UNO

Die Basis der Untersuchung der Bundestags-Studie war die UN-Resolution 33/426 vom 18. Dezember 1978, die bezeugt, dass sich die UNO zwischen 1978 und 1979 mit dem UFO-Phänomen beschäftigte. Tatsächlich seien die Inhalte dieses „UFO-Dossiers“ zwar schon seit 2010 bekannt, aber eine der interessantesten Schlussfolgerungen der Ausarbeitungen sei „die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben“, was die Vermutung nahelege, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen, so Ufo-Fachblatt grenzwissenschaft.

Im UN-Hauptquartier in New York berieten 1978-79 UFO-Experten, Diplomaten und führende Politiker das Phänomen, das uns später aus der Serie Akte-X (X-Files) um den neugierigen Agenten Fox Moulder („Die Wahrheit ist irgendwo da draußen“) und seine ufo-kritische, aber später bekehrte Kollegin Dr.med. Diana Scully. Die in den 90er-Jahren sehr erfolgreiche TV-Serie griff u.a. alle gängigen Ufo-Theorien, Mythologien und Desinformationen auf, um sie mit Vampir-Spukgeschichten etc. zu einer Story zu verspinnen, die eine vielköpfige Fangemeinde auch in Deutschland fand. Ernsthafte Ufologen sahen darin natürlich ein Ablenkungsmanöver der Regierungen, die Ufo-Erkenntnisse geheim halten wollen. Doch hat die Desinformation auch die UNO einbezogen oder ist etwas dran, an den Ufo-Sichtungen?

Die UNO-Expertenrunde empfahl schließlich eine Untersuchung durch die Vereinten Nationen und forderte alle interessierten Mitgliedsstaaten dazu auf „(…) auf nationaler Ebene geeignete Maßnahmen zur Koordinierung einer wissenschaftlichen Forschung und Untersuchung außerirdischen Lebens, einschließlich nicht identifizierter fliegender Objekte zu ergreifen und den UN-Generalsekretär über die Beobachtungen, Forschungen und Evaluierung dieser Maßnahmen zu informieren“. Der Beschluss wurde aber von der Öffentlichkeit kaum beachtet und wurde aufgrund mangelnden Interesses der Mitgliedsstaaten bis heute (angeblich) nicht umgesetzt. Ob Geheimdienste daran forschen, darüber kann spekuliert werden -auch ob sie letztlich dahinter steckten, um Gegnerstaaten zu verwirren oder militärische Flugobjekte als Ufos zu tarnen. Zum Kreis der Teilnehmer des UNO-Treffens am 18. Dezember 1978 gehörten der damalige UN- Generalsekretär Kurt Waldheim, die UFO-Experten Claude Poher, J. Allen Hynek und Jacques Vallée sowie der NASA-Astronaut Gordon Cooper.

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Triangle-Flugkörper, Belgien 1990

UFO ist eine Abkürzung für unidentifiziertes/unbekanntes Flugobjekt (engl. unidentified flying object). Sie bezeichnet Phänomene, die von Beobachtern als fliegend wahrgenommen werden und nicht eindeutig identifiziert werden können. Umgangssprachlich wird der Begriff als Bezeichnung für Raumfahrzeuge hypothetischer außerirdischer Lebewesen verwendet. Ursprünglich bürgerte sich der Begriff „Fliegende Untertasse“ aufgrund erster Zeitungsberichte über UFOs ein. Bis heute prägt das Bild der Fliegenden Untertasse menschliche Vorstellungen davon, wie Raumfahrzeuge hypothetischer außerirdischer Lebewesen typischerweise aussehen könnten.

Arbeitsscheuer Doktorand von und zu Guttenberg

Logo der reaktionären US-Politsekte „Scull & Bones“

Auch ein Journalist einer überregionalen Tageszeitung, der wissen wollte, was der Plagiator zu Guttenberg sich auf Staatskosten für seine Doktor-Erschummelung hatte Ausarbeiten lassen, bekam heute sein Recht auf Akteneinsicht. Er begehrte ebenfalls  unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Ablichtungen von Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste  des Deutschen Bundestages, die 2003-2005 auf Anforderung des früheren Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg erstellt wurden. Will er kontrollieren, ob der Adlige Karl-Theodor, zuletzt gesichtet bei „Scull and Bones“, wenigsten die Copy-and-Paste-Funktion für „seine“ Dissertation richtig anzuwenden wusste? Sicher ein hochwichtiges Recherche-Projekt über den nach Ex-Bildungsministerin und Ex-Doktortitelträgerin Schavan zweitpeinlichsten Spitzenpolitiker mit akademischen Plagiatorswürden. (Schavan ließ sich später einen Doktor ehrenhalber (Doktor h.c. -honoris corrupta) von der Uni Lübeck verleihen, der sie mit unseren Steuergeldern aus einer finanziellen Klemme geholfen hatte -so billig hat sich nicht jeder seinen Titel kaufen können.)