Mit den „Reichsbürgern“ wird wieder ein Popanz aufgebaut

Gastmeinung – Der Mathematiker bnd_logo

In Zeiten, in denen die Wörter „Rechter“ und „Nazi“ in Deutschland inflationär gebraucht werden, hat unser Verfassungsschutz ein echtes Problem. Die NPD, das Lieblingsobjekt, siecht vor sich hin, aber damit unsere Staatsdiener nicht arbeitslos werden, hat man sich jetzt des traurigen Haufens der Reichsbürger angenommen. Die sind „heterogen“ und kaum organisiert: Ich denke mal jeder dieser Hanseln hält gerade sich für den auserwählten Staatslenker.

In Zeiten, in denen die Wörter „Rechter“ und „Nazi“ in Deutschland inflationär gebraucht werden, hat unser Verfassungsschutz ein echtes Problem.
Die NPD das Lieblingsbeobachtungsobjekt siecht vor sich hin. Obwohl am Anfang der Legislaturperiode mit ganz viel TamTam ein Verbotsverfahren angestrebt wurde, trauen sich unsere „tapferen“ Recken aus Berlin nicht. Warum? Die EU hat für so etwas hohe Hürden gesetzt. Gerade beim Aspekt der Staatsgefährdung glaubt niemand ernsthaft daran, das die Partei überhaupt auf die erforderliche Masse kommt.

Damit unsere Staatsdiener nicht arbeitslos werden und der Krampf gegen Rechts weitergehen muss hat man sich jetzt des traurigen Haufens der Reichsbürger angenommen. Die sind zwar „heterogen“ und kaum organisiert. (Ich denke mal jeder dieser Hanseln hält gerade sich für den auserwählten Staatslenker bzw. erkennt keine andere „Autorität“ an.)

Dabei hätte ich mal ein paar ernsthafte Betätigungsfelder für unseren Verfassungsschutz: Da wären zuerst die Rockerclubs von den Hell’s Angels über die Bandidos bis zu den Osmanen Germania. Dieser Menschenschlag veranstaltet schonmal in der Innenstadt unserer Großstädte eine echte Schießerei/Hinrichtung, was unsere wackeren Reichsbürger ja wohl noch nicht hinbekommen haben.

cleese

John Cleese fragt sich: Welche Bestrafungsrituale meint der wohl? Die Fastenregeln des Ramadan?

Genauso wichtig wäre mal eine Infiltration unserer Parallelgesellschaften. Wenn Politessen bedroht und die 10 zu Hilfe eilenden Polizisten vermöbelt und krankenhausreif geschlagen werden, weil diese Menschen wohl offensichtlich unser Rechtssystem nicht akzeptieren wollen und das blöde Knöllchen gleich beim Entstehen verhindern wollen, gibt es ja auch genug Handlungsbedarf für einen Verfassungsschutz. Von den mittelalterlichen, kurdischen Bestrafungsritualen in der Woche mal ganz zu schweigen.

Nebenbei: Wenn wir den den Problembezirken unserer Republik mal wieder etwas Recht und Ordnung hineinbekommen, dann verlieren viele Wähler auch den Drang bei der AfD ihr Kreuzchen machen zu müssen. (tp)

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“

Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bnd_logofestgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

Interessante Leute

Meint dagegen Altgeheimdienstler Magic Sunray und erklärt:

Hab mich vor 13 (!) Jahren schon mal mit den Reichsbürgern befassen müssen. Eher zufällig bin ich von einer redseligen und, wie es schien, staatsrechtlich recht sattelfesten Person zum Thema erst zaghaft, dann offener angesprochen worden. Weil’s mir wie ein unglaubliches Märchen vorkam und ich den Topos interessant fand, habe ich mich tief hineingefragt. Durch weitere Informationsgespräche, aber vor allem auf einschlägigen Webseiten erfuhr ich Näheres. Nach weitergehender Recherche relevanter Gesetzestexte, dem Lesen diverser Schriftstücke aus Nachkriegs- und Wiedervereinigungsjahren und eigenen, gemachten Erfahrungen kam ich zu dem Schluss, dass die Grundlagen, welche sich hinter dem Begriff der „Reichsbürger” verbergen, zumindest nicht ohne noch weitergehendes, juristisches Fachwissen gänzlich von der Hand zu weisen sei. Da mir das alles insgesamt aber doch zu sonderbar vorkam, habe ich den (nervigen, weil missionarisch auftretenden) Kontakt zu besagter Person abgebrochen. Da ich jedoch damals im Dienste eines bundesrepublikanischen Außen-Exekutivorgans tätig war, habe ich pflichtschuldig der zuständigen, nachtichtendienstlichen Behörde eine offizielle Meldung wegen eines „Anwerbeversuches” gemacht. Dort würde ich, fast schon mitleidig belächelnd, in Kenntnis darüber gesetzt, dass diese Gruppierung „keinerlei wie auch immer geartete Relevanz” für die Tätigkeit eines Nachrichtendienstes hätte. Mein durch entsprechende Unterlagen unterfüttertes Insistieren stieß auf ein gleichmütiges Abwiegeln.
Die Grundlagen scheinen mir heute immer noch die gleichen, es sieht aus, als wenn sich die Szene partikularisiert habe. Damals war schon von breit aufgestellten und sehr differenzierten Parallelstrukturen die Rede. Der Grad der Vernetzwerkung machte einen sehr soliden Eindruck. Und dann war Totenstille.
Und nun taucht das Thema, bedingt durch mehrere, strafrechtlich relevante Vorfälle massiv in den Medien auf. Erkennt da jemand Muster? Weiß jemand mehr? (tp)