Sie reiten wieder in die Schlacht, unsere journalistischen Krimtartaren: Entspannung mit Russland? Nein! Abbau der Sanktionen? Niemals! Weniger Nato-Säbelrasselei? Nur über unsere Leichen! Grund: Putin hat die Krim annektiert! Aber ist das wirklich wahr? Merkel sagt: Falsch! Aber nicht Angela, sondern Reinhard Merkel, ein westdeutscher Jura-Professor, der am Max-Planck-Institut über internationales Recht forschte, von der Bundesregierung in ihren Ethikrat berufen wurde und 1988-90 für die ZEIT schrieb. Die Medienmeute schweigt und Wikipedia verdreht dreist R.Merkels Krim-Analyse. Doch sein juristisches Statement steht auch bei der stramm rechtsgedrehten FAZ und die ist nur schwer zu verdächtigen, russische Propaganda zu verbreiten. R.Merkel zu Maßnahmen der Krim-Eingliederung in die russische Förderation: „Der Unterschied zur Annexion, den sie markieren, ist ungefähr der zwischen Wegnehmen und Annehmen.“
Wikipedia stellt den Hamburger Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Reinhard Merkel (nicht verwandt oder verschwägert mit Angela Merkel) als emeritiert vor, was der 66jährige seit Kurzem ist. Doch zuvor hat der streitbare Jurist noch einen Tabubruch begangen: 2013 bezog er in der FAZ offen Stellung gegen die von der prowestlichen Mainstream-Meute lauthals propagandistisch ausposaunte Behauptung, Putin habe die Krim „annektiert“:
„Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten.“ FAZ
AN anderer Stelle führt er weiter aus, das aber auf der Krim keiner der drei Schritte völkerrechtswidrig waren. Ein mutiger Schritt des Professors, den kaum ein juristischer Kollege mitzugehen wagte. In der Debatte stößt man auf Verlinkungen zum FAZ-Artikel, die nicht funktionieren. Die FAZ scheint die URL zuweilen zu ändern, um es Westkritikern zu erschweren, ihre Argumente zu belegen (als erstes Bollwerk gegen kritische Leser, die auf diese Argumente stoßen, das zweite ist die gehässig-verdrehende Abhandlung des Kritikers R.Merkel auf Wikipedia). Bei Abfassung dieses Textes funktionierten alle Links auf
Wikipedia verdreht Aussagen im Mainstream-Krimkrieg gegen Putin
Reinhard Merkel stellte klar, dass die Angliederung der Krim durch Russland KEINE ANNEXION sei und auch KEIN BRUCH DES VÖLKERRECHTS. Völkerrechtswidrig war allenfalls eine gewisse Ausdehnung der russischen Truppenpräsenz auf der Krim, also von Truppen die dort gemäß Verträgen mit der Ukraine auf dem wichtigsten russischen Seestützpunkt stationiert sind. Die Truppen sollten das demokratisch mustergültig abgehaltene Referendum gegen ukrainischen Terror schützen, wie man ihn in Odessa sah (wo Westmedien ein Massaker ignorierten) oder auf dem Maidan (wo Westmedien das Massaker Putin oder der „prorussischen“ Regierung, die das Volk stürzen wollte, in die Schuhe schoben -fälschlich, wie man später zugeben musste: Maidan-Studie).
Glauben Sie nicht die Verdrehungen von Wikipedia, wo Reinhard Merkel erst möglichst anrüchig (Embryonen, Rettungsfolter) präsentiert, dann tendenziös zitiert und schließlich von der Übermacht zweier anders, nämlich Nato-konform, redenden Juristen „widerlegt“ werden soll:
„Die russische Militärpräsenz auf der Krim 2014 ist laut Merkel zwar völkerrechtswidrig, weil sie das zwischenstaatliche Interventionsverbot verletze, aber keine Annexion[15] – eine Einschätzung, der Völkerrechtler wie Anne Peters[16] und Claus Kreß widersprachen.[17] Wikipedia (Eintrag Reinhard Merkel)
Im Originalstatement von R.Merkel vom 7.4.2014 aus der (damals wohl noch zaghaft deutsche Wirtschaftsinteressen in Russland vertreten wollenden) FAZ liest sich das etwas anders:
„Hat Russland die Krim annektiert? Nein. Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein. Waren sie also rechtens? Nein; sie verstießen gegen die ukrainische Verfassung (aber das ist keine Frage des Völkerrechts).“ Reinhard Merkel in der FAZ
Lügt Wikipedia schnell noch seiner stramm-prowestlichen Tendenz in die Tasche, bevor die Wikipedianer ihre beiden Gegenzeugen in ihre Propagandaschlacht werfen? (Zwei Kronzeugen, die leider an juristischem Renommee nicht mit R.Merkel mithalten können.) Ja! Denn im unter Wiki-Footnote (15) angegebenen Quelle, dem FAZ-Artikel, ist überhaupt nicht von einem „Interventionsverbot“ die Rede, Merkel sagt dort zu Russland:
„War dessen Handeln also völkerrechtsgemäß? Nein; jedenfalls seine militärische Präsenz auf der Krim außerhalb seiner Pachtgebiete dort war völkerrechtswidrig. Folgt daraus nicht, dass die von dieser Militärpräsenz erst möglich gemachte Abspaltung der Krim null und nichtig war und somit deren nachfolgender Beitritt zu Russland doch nichts anderes als eine maskierte Annexion? Nein.“ FAZ
Verletzt wurde allenfalls ukrainisches Recht, was aber keine Einmischung seitens EU, USA oder NATO von außen rechtfertigen könne. Wikipedia verzerrt also offensichtlich, um sich in den Medien-Propaganda-Mainstream gegen Russland einzufügen. Sogar die Ausführungen von Merkel über die Rechtmäßigkeit des Krim-Referendums zur Abspaltung werden bei Wikipedia raffiniert zurechtgebogen, um die eigene ideologische Position in ein glaubwürdigeres Licht zu rücken:
Bei aller Empörung über das russische Vorgehen, so Merkel, sei hierzulande nicht ernsthaft bezweifelt worden, dass im Ergebnis des Referendums auf der Krim der authentische Wille einer großen Mehrheit der Krim-Bevölkerung zum Ausdruck kam, ob die amtlichen Ergebnisse im Einzelnen korrekt waren, wäre dafür ohne Belang.“ Wikipedia (Eintrag Reinhard Merkel)
Im Eintrag Annexion bei Wikipedia heißt es: „Eine Annexion (von lat…) ist die erzwungene (und einseitige)[1] endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit.“
Etwas Derartiges lag aber auf der Krim nicht vor, da die Bevölkerung sich in einem Referendum zur Abspaltung bekannte, ehe Russland sie weder erzwungen noch einseitig in sein Gebiet aufnahm. Reinhard Merkel dazu:
„Die offiziellen Bekundungen westlicher Regierungen lauten anders. Glaubt man ihnen, dann hat Russland auf der Krim völkerrechtlich das Gleiche getan wie Saddam Hussein 1991 in Kuweit: fremdes Staatsgebiet militärisch konfisziert und dem eigenen zugeschlagen. Die Annexion damals, man erinnert sich, hat ihrem Urheber einen massiven Militärschlag zugezogen. Wäre ein solcher Schlag, von seiner politischen Unmöglichkeit abgesehen, heute auch gegen Russland gerechtfertigt? Gewiss nicht. Aber das ist nicht der einzige Grund, den regierungsamtlichen Vokativen von Berlin bis Washington zu misstrauen.“ FAZ
„Annexion“ heiße im Völkerrecht die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Willen des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat, führt Reinhard Merkel dann weiter aus: Annexionen verletzen das zwischenstaatliche Gewaltverbot, die Grundnorm der rechtlichen Weltordnung. Regelmäßig geschehen sie im Modus eines „bewaffneten Angriffs“, der schwersten Form zwischenstaatlicher Rechtsverletzungen. Dann lösen sie nach Artikel 51 der UN-Charta Befugnisse zur militärischen Notwehr des Angegriffenen und zur Nothilfe seitens dritter Staaten aus – Erlaubnisse zum Krieg auch ohne Billigung durch den Weltsicherheitsrat, so R.Merkel.
Krim-Annexion? „das ist Propaganda“
Schon diese von ihm in der FAz dem stockkonservativen Publikum präsentierte Überlegung, mahnt Reinhard Merkel daher, sollte den fahrlässigen Umgang mit dem Prädikat „Annexion“ disziplinieren. Freilich biete dessen abstrakte Definition auch allerlei irreführenden Deutungen Raum. Aus einer von ihnen scheine sich das „völkerrechtliche Stigma“ ableiten zu lassen, das „der Westen derzeit dem russischen Vorgehen aufdrückt“ und an dem er die eigene Empörung beglaubige. Wie bewertet der Ethikrat-erfahrene Rechtsprofessor diese uns damalstäglich, jetzt immer noch bei jeder Gelegenheit von der ARD, Bertelsmann & Co in die Ohren posaunte Empörung? Genau wie wir hier im Blog. Prof.em. Reinhard Merkel:
„Aber das ist Propaganda. Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten. Der Unterschied zur Annexion, den sie markieren, ist ungefähr der zwischen Wegnehmen und Annehmen. Auch wenn ein Geber, hier die De-facto-Regierung der Krim, rechtswidrig handelt, macht er den Annehmenden nicht zum Wegnehmer. Man mag ja die ganze Transaktion aus Rechtsgründen für nichtig halten. Das macht sie dennoch nicht zur Annexion, zur räuberischen Landnahme mittels Gewalt, einem völkerrechtlichen Titel zum Krieg.“ FAZ
Rechtswissenschaftler, weiß Wikipedia, unterscheiden im sogenannten modernen Völkerrecht von der durch unmittelbare Androhung oder Durchführung militärischer Gewalt charakteristischen Annexion (wobei im Schrifttum umstritten ist, ob eine Annexion nur durch die einseitige Erklärung des annektierenden Staates erfolgen kann) – und damit der völkerrechtswidrigen Aneignung eines Gebietes, das zuvor einem auswärtigen Staat gehörte – die völkerrechtliche Abtretung (Zession). Bei letzterer hat der Staat, der über das Gebiet allein verfügte, dieses einvernehmlich in einem formellen Vertrag abgetreten; mit ihr tritt die neue Staatsgewalt an die Stelle der alten. Wird dieses Gebiet dann zu einem neuen, inkorporierten Staat (Gliedstaat) eines bestehenden Staatsverbandes (Föderation), spricht man von einer konsentierten, nicht einseitigen Sezession. Reinhard Merkel führt zur Frage, ob die Eingliederung der Krim in russisches Gebiet rechtens war, weiter aus:
„Aber war sie nichtig? Waren ihre drei Elemente – Referendum, Sezession, Beitrittserklärung – völkerrechtswidrig? Nein. Schon auf den ersten Blick ungereimt ist die von der amerikanischen Regierung ausgegebene Behauptung, bereits das Referendum habe gegen das Völkerrecht verstoßen. Veranstaltet ein Teil der Bevölkerung eines Landes unter seinen Mitgliedern ein Plebiszit, so macht ihn das nicht zum Völkerrechtssubjekt. Normen des allgemeinen Völkerrechts, etwa das Verbot, die territoriale Integrität von Staaten anzutasten, betreffen ihn nicht und können von ihm nicht verletzt werden. Die Feststellung reicht über das Referendum auf der Krim hinaus. Auch die Sezessionserklärung selbst verletzt keine völkerrechtliche Norm und könnte dies gar nicht. Sezessionskonflikte sind eine Angelegenheit innerstaatlichen, nicht internationalen Rechts. Diesen Status quo des Völkerrechts hat der Internationale Gerichtshof vor vier Jahren in seinem Rechtsgutachten für die UN-Generalversammlung zur Sezession des Kosovo bestätigt.“ FAZ
O weh! O Graus! „Propaganda! Propaganda! Russische Propaganda!!“ heulten die ARD-Medien empört, wann immer jemand das Kosovo mit der Krim verglich. Doch warum sollte so ein Vergleich unzulässig sein? Ein Territorium wurde per Votum der dort lebenden Bevölkerung aus einem souveränen Staat heraus gelöst -das passte EU, USA und Nato gut ins Konzept, obwohl die historisch-politischen Hintergründe eine solche Sezession beim Kosovo weit weniger nahe legten als jetzt bei der Krim (die historisch zu Russland gehört und aus einer Vodka-Laune heraus in Sowjetzeiten zur sowjetischen Ukraine geschlagen wurde, als mal ein Ukrainer in Moskau am Ruder war).
Aber die Rechtslage ist kompliziert: Nun öffne sich hier die Möglichkeit für allerlei sinistre Schachzüge, meint Reinhard Merkel, im Streit um die passenden Rechtsbegriffe. Sowenig das Völkerrecht ein Verbot der Sezession kenne, so wenig akzeptiere es umgekehrt ein Recht darauf: Es trifft dazu keine Regelung. Die Staaten haben ersichtlich kein Interesse an der positiven Setzung eines Rechtstitels, der die Beschädigung, ja Zerstörung ihrer eigenen Territorien durch sezessionsgeneigte Minderheiten erlauben würde. Und da sie nicht nur die vom Völkerrecht Verpflichteten, sondern auch dessen Urheber sind, gibt es einen solchen Anspruch eben nicht, von eng umschriebenen Ausnahmen abgesehen, die im Fall der Krim nicht einschlägig sind. Die Gemeinschaft der Staaten, so die saloppe Fußnote der Völkerrechtslehre, sei kein Club von Selbstmördern. Aber, gibt der Ethikrat-Professor zu bedenken:
„Daraus lässt sich im Propagandakrieg etwas machen. Die landläufige Feststellung, das Völkerrecht habe den Krim-Bewohnern kein Recht zur Sezession gewährt, ist ganz richtig. Aber der mitgelieferte Schluss, also sei die Sezession völkerrechtswidrig gewesen, ist falsch. Seine irreführende Wirkung, auf die sich seine Urheber freilich verlassen können, bezieht er aus einer verfehlten Parallele zum innerstaatlichen Recht. Dieses gewährleistet außerhalb seiner konkreten Verbote stets ein prinzipielles Freiheitsrecht. Es erlaubt, was es nicht ausdrücklich untersagt. Deshalb bedeutet in seiner Sphäre die Feststellung, jemand habe ohne Erlaubnis gehandelt, stets zugleich das Verdikt, dieses Handeln sei rechtswidrig gewesen.
Die Logik eines solchen Entweder-oder gilt im Völkerrecht nicht. Es kennt Formen kollektiven Handelns, zu denen es sich neutral verhält. Die Sezession ist ein exemplarischer Fall. Ein allgemeines Verbot ginge ins Leere, da dessen mögliche Adressaten dem Völkerrecht nicht unterworfen sind. Aber eine Erlaubnis dazu wird in etlichen internationalen Dokumenten seit Jahrzehnten verneint. Auch als allgemeines Freiheitsrecht wäre sie völkerrechtlich nicht zu begründen.
Das dürfte sich der in Brüssel und in Washington verordneten Sprachregelung wie von selbst eingefügt haben. Kein Recht der Krim auf Sezession! Das Referendum ein Bruch des Völkerrechts und daher null und nichtig! Der „Beitritt“ zu Russland nichts anderes als eine Annexion! Eine schöne Ableitung. Nur leider falsch.“ FAZ
Aber die russische Militärpräsenz?
„Aber die russische Militärpräsenz?“, fragt Reinhard Merkel weiter. Mache sie nicht die ganze Prozedur der Sezession zur Farce? Zum schieren Produkt einer Drohung mit Gewalt? Wäre es so, dann wären Ablauf und Ergebnis des Referendums genauso wie die Erklärung der Unabhängigkeit allein den Drohenden zuzurechnen, auch wenn die Einheimischen mit guter Miene bei der bösen Inszenierung mitspielten. Die Rede von der Annexion wäre dann richtig. So habe Stalin 1940 die baltischen Staaten annektiert. Nach ihrer Besetzung und der Zwangseinrichtung kommunistischer Marionettenparlamente ließ er deren Mitglieder in Moskau um den Anschluss an die Sowjetunion ersuchen, den er freundlich gewährte. Ebendeshalb war ein knappes halbes Jahrhundert später die Ablösung der baltischen Staaten von der späten UdSSR keine Sezession, sondern die Wiederherstellung einer Souveränität, die als Rechtstitel nie erloschen war. Wäre das nicht das passende Modell zur Deutung der Vorgänge auf der Krim? R.Merkel:
„Nein. Die Zwangswirkung der russischen Militärpräsenz bezog sich weder auf die Erklärung der Unabhängigkeit noch auf das nachfolgende Referendum. Sie sicherte die Möglichkeit des Stattfindens dieser Ereignisse; auf deren Ausgang nahm und hatte sie keinen Einfluss. Adressaten der Gewaltandrohung waren nicht die Bürger oder das Parlament der Krim, sondern die Soldaten der ukrainischen Armee. Was so verhindert wurde, war ein militärisches Eingreifen des Zentralstaats zur Unterbindung der Sezession. Das ist der Grund, warum die russischen Streitkräfte die ukrainischen Kasernen blockiert und nicht etwa die Abstimmungslokale überwacht haben. Natürlich wusste Putin, dass die von ihm gewünschten Resultate sicher waren und keiner erzwungenen Fälschung bedurften. Aber ob er andernfalls sogar dazu bereit gewesen wäre, steht nicht zur Debatte. Bei aller Empörung über das russische Vorgehen ist auch hierzulande nicht ernsthaft bezweifelt worden, dass im Ergebnis des Referendums der authentische Wille einer großen Mehrheit der Krim-Bevölkerung zum Ausdruck kam. Ob die amtlichen Ergebnisse im Einzelnen korrekt waren, ist dafür ohne Belang. Die wirklichen Zahlen lagen jedenfalls weit über der Marke von fünfzig Prozent.“ FAZ
Gleichwohl war die russische Militärpräsenz völkerrechtswidrig, so R.Merkel: Auch wenn gerade sie einen blutigen Einsatz von Waffengewalt auf der Krim verhindert haben mag (in der FAZ war ein illustrierender Verweis auf Odessa wohl nicht möglich), verletzte sie das zwischenstaatliche Interventionsverbot. Das machte aber die davon ermöglichte Sezession keineswegs nichtig. Aber es berechtigt andere Staaten zu Gegenmaßnahmen, zum Beispiel zu Sanktionen. Deren Verhältnismäßigkeit hat sich allerdings an ihrem tatsächlichen Anlass zu bemessen und nicht an einem fingierten Schreckgespenst: an einer militärischen Nötigung auf fremdem Staatsgebiet also, nicht aber einer gewaltsamen Annexion. Bei aller Überinstrumentierung der eigenen Empörung scheint man das in den westlichen Regierungen immerhin zu fühlen. Man warte nur das künftige Sanktionsregime und vor allem dessen Dauer ab. Viel Geduld wird man dafür nicht brauchen. Und frage sich dann, ob eine solche Antwort auf einen echten gewaltsamen Landraub nicht federleicht erschiene… Inzwischen wissen wir, dass Europa und vor allem die deutsche Wirtschaft für die Nato-Geopolitik an der Sanktionsfront bluten mussten, nicht die USA, die doch eigentlich hinter dem Putsch in Kiew stecken. Einige argwöhnen sogar, es ginge den USA auch darum, ihren manchmal aufmüpfigen Vasallen in Europa mit der Ukrainekrise ein faules Ei insNest gelegt zu haben, um sie zu disziplinieren und in die militärische Nato-Front zu pressen. Das mutmaßt Reinhard Merkel aber nicht. Er führt aus:
„Noch eine weitere Völkerrechtsverletzung ist Russland vorzuhalten. Sowenig das allgemeine Völkerrecht Sezessionen verbietet, weil es deren Urheber nicht verpflichten kann, so unzweideutig verlangt es von den anderen Staaten, die dadurch geschaffene Lage nicht oder jedenfalls nicht vor deren politischer Konsolidierung anzuerkennen. Zwei Tage nach dem Referendum, am 18. März, hat Russland das Abkommen zum Beitritt der Krim unterzeichnet. Das dürfte die stärkste Form der Anerkennung eines Sezessionsgebiets als eines unabhängig gewordenen Staates sein. Zwar geht die Frage, ob sich ein unabhängiger Staat einem anderen anschließt, den Rest der Welt so wenig an wie das Völkerrecht. Aber ob das Beitrittsgebiet nach einer vorherigen Sezession als ein solcher Staat anerkannt werden darf, sehr wohl.
Zahllose Probleme, die damit zusammenhängen, sind in der Völkerrechtsdoktrin seit langem umstritten. Über bestimmte Grundlagen besteht aber weitgehend Einigkeit. Danach war die russische Anerkennung der Krim als eines beitrittsfähigen unabhängigen Staates zwei Tage nach ihrer Abspaltung mehr als vorschnell. Sie verletzte, heißt das, den völkerrechtlichen Anspruch der Ukraine auf Achtung ihrer territorialen Integrität. Auch das rechtfertigt internationale Gegenmaßnahmen.
Freilich müssen sich die empörten westlichen Staaten nun an ihre eigenen Nasen fassen. Vor sechs Jahren, am 17. Februar 2008, erklärte die provisorische Zivilverwaltung im Kosovo dessen Unabhängigkeit vom serbischen Zentralstaat. Das verstieß, wiewohl der Internationale Gerichtshof das zwei Jahre später verneint hat, gegen einschlägiges spezielles Völkerrecht, nämlich die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom Juni 1999, die den Kosovo nach der Nato-Intervention unter die Hoheitsgewalt der Vereinten Nationen gestellt und zugleich die Unverletzlichkeit der serbischen Grenzen garantiert hat. Einen Tag nach dieser Sezession haben England, Frankreich und die Vereinigten Staaten, drei Tage später hat Deutschland den Kosovo als unabhängigen Staat anerkannt.
Auch das waren überhastete Akte der Anerkennung und damit völkerrechtswidrige Eingriffe in den Anspruch Serbiens auf Achtung seiner territorialen Integrität. Damals hat Russland den Westen scharf kritisiert, heute spielt es das gleiche Spiel. Dass dabei die Rollen vertauscht sind, mag man als kühle Ironie einer Weltgeschichte verbuchen, die noch immer den Maximen der politischen Macht weit eher folgt als den Normen des Völkerrechts.
Das ist bedauerlich, aber vorderhand nicht zu ändern. Und das wäre vielleicht ein Grund, die völkerrechtliche Kirche im politischen Dorf zu lassen und immerhin rhetorisch ein wenig abzurüsten. Russland hat völkerrechtswidrig gehandelt, in mäßig dramatischem Modus und politisch keineswegs wie ein hasardierender Gangster. Der nun entstandene Zustand war für die Krim langfristig wohl ohnehin unumgänglich. Und die Form, in der er nun herbeigeführt wurde, mag bei all ihrer Unerfreulichkeit gravierendere Konflikte vermieden haben. Annexionen zwischen Staaten sind dagegen typischerweise Kriegsgründe.
Wer heute mit Blick auf die Krim so redet, verwirrt nicht nur die völkerrechtlichen Grundbegriffe, sondern mobilisiert deren Legitimationspotential auf eine gefährliche Weise. Wenn nicht alle Zeichen trügen, ist der Westen soeben dabei, sich für eine verfehlte Außenpolitik die Quittung einer welthistorischen Blamage zuzuziehen. Er sollte deren Kollateralschäden nicht allzu weit in die Sphäre des Völkerrechts ausdehnen.“ FAZ
Was zu beweisen war. Aber die ARD-Propagandatruppe niemals wahrhaben wollte und als „russische Propaganda“ verdammte und weiter verdammt bis heute. Und wenn sie ihre Wendehälse nicht nach einer neuen Geopolitik von Nato, Westoligarchen und Bilderberg erneut verdreht haben, werden sie das auchweiter tun. Lügen durch Verdrehen und Weglassen wie die Lückenpresse es nun mal macht. Und wir müssen leider der strammrechten FAZ noch dankbar sein, dass sie wenigstens etwas mehr Rückgrat hat als die Gurkentruppen der Staatssender und dem Lotterhaufen bei Bertelsmann. Der aufrechte Professor Reinhard Merkel hat seine Krim-Analyse in zahlreichen Interviews wiederholt und wir warten darauf, so eines nicht nur bei RT, sondern auch bei der ARD zu sehen…