Hartz IV-Unrechtsstaat am Pranger

Katja Kipping

Die brutale Sanktionspraxis gegen Hartz IV-Abhängige ist eine Menschenrechtsverletzung. Und sie ist größtenteils sogar nach hier geltendem (Un-) Recht rechtswidrig: Fast 40 Prozent aller Klageverfahren gegen Entscheidungen der zuständigen Hartz-IV-Ämter vollständig oder teilweise erfolgreich. Das H4-Regime bedroht Arbeitslose mit Obdachlosigkeit, um sie in miese 1-Euro-Jobs zu pressen -trotz Verbot von Zwangsarbeit in unserer Verfassung. Gedeckt wird die amtliche Schikane von den Medien, ob ARD oder privat: Bertelsmann (RTL/Stern/Spiegel) hängt sogar selbst mit in der H4-Mafia.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf meine Anfrage im Mai  zugeben musste, gingen im Jahr 2016 39,9 Prozent aller Klageverfahren gegen Entscheidungen der zuständigen Hartz-IV-Ämter vollständig oder teilweise zugunsten der klagenden Leistungsberechtigten aus. Bei Klageverfahren gegen Sanktionen sind es 38,4 Prozent und bei den Kosten der Unterkunft und Heizung sogar 42,8 Prozent.

Diese hohe Zahl von erfolgreichen bzw. teilweise erfolgreichen Klageverfahren gegen die Hartz-IV-Behörden zeigt nur die Spitze des Eisbergs. Das ganze skandalöse Ausmaß der rechtswidrigen Praxis ist unbekannt. Denn viele Betroffene klagen aus unterschiedlichen Gründen nicht. Aber schon das bekannte Ausmaß lässt nur einen Schluss zu: Hartz IV öffnet offensichtlich rechtlicher Willkür Tür und Tor. Das soziale Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum ist mit Hartz IV schon aus diesem Grund nicht zu gewährleisten. katja-kipping.de

(Die obige Einführung zum Text stammt von der Red.Jasminrevolution)

Peter Hartz -ein unverbesserlicher Sozialdiktator?

Seit zwölfeinhalb Jahren müssen nun viele Millionen von Menschen in diesem Land tagtäglich mit den Folgen von Hartz IV leben. In Politik und Sozialwissenschaft wird die „Reform“ der rotgrünen Regierung von Schröder/Fischer, in Wahrheit ein reaktionärer Abbau von Arbeiter- und Armenrechten, als sozialpolitisches Desaster gewertet. Man sollte meinen, dass eine derart lange Zeit auch für den Namensgeber der Hartz-Reformen reichen müsste, um seine Fehler von damals einzugestehen.

Fehlanzeige. Auf einer Pressekonferenz von Peter Hartz war davon nichts zu hören. Keine Vorschläge zur Erhöhung der Regelsätze, keine Kritik an den Sanktionen die zu Existenznot, Existenzangst ja sogar zu Wohnungslosigkeit führen. Kein Satz dazu, dass die Sanktionsregeln bei Hartz IV auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten beeinträchtigen. Keine Kritik daran, dass das Konstrukt Bedarfsgemeinschaft das Zusammenleben von Menschen, die nur ein geringes Einkommen haben, erschwert.

Die mageren Vorschläge von Peter Hartz zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit sind nicht neu. Jugendliche dabei als Menschen zu betrachten, ist eine anderer Ansatz als sie zu „werthaltigen Ausbildungssuchenden“ zu machen – so viel Marktzynismus hört man selten. Das Konzept ist zudem bei Weitem nicht so gut wie das Konzept des öffentlichen Beschäftigungssektors der LINKEN. Vielleicht müsste Peter Hartz einfach mal einige Monate in dem nach ihm benannten System von Armut und Schikane leben, um wirklich zu begreifen, was das Leben mit Hartz IV bedeutet.

Amnesty über Tunis: Willkürliche Verhaftungen und Folter

Gerd R. Rueger tunisia-flag-svg

Vor sechs Jahren vertrieben die Tunesier Diktator Ben Ali, Revolten in anderen Ländern folgten. Doch im Musterland des Arabischen Frühlings ist die Freiheit in Gefahr: Seit einer grauenhaften Terrorkampagne mit zahlreichen blutigen Anschlägen 2015 gilt der Ausnahmezustand. Das rabiate Vorgehen der Behörden wurde in Tunesien seither kritisiert, obwohl die Gefahr weiterer Anschläge droht. Nun stellt auch Amnesty International fest: Es gibt willkürliche Verhaftungen und Folter. Dafür findet sich viel Aufmerksamkeit in deutschen Staatsmedien ARD und ZDF. Seltsam ist, dass weit brutalere Methoden in Saudi Arabien und anderen blutigen Folterdiktaturen am Golf kaum bemerkt werden. Die einzige Demokratie in der Region, die nicht Israel heißt, muss sich wohl besonderen Ansprüchen der Deutschen stellen. Trotz der Anschläge wurden Forderungen in Deutschland lauter, Tunesien als sicheren Herkunftsstaat einzustufen, um Abschiebungen abgelehnter Absylbewerber dorthin zu erleichtern.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat den Sicherheitskräften in Tunesien eine Rückkehr zu „brutalen Methoden der Vergangenheit“ im Anti-Terror-Kampf vorgeworfen. Tunesien setze mit dem im Zuge des geltenden Ausnahmezustands zunehmend gewaltsamen Vorgehen seiner Sicherheitskräfte die Errungenschaften des Arabischen Frühlings von 2011 aufs Spiel, heißt es in einem Amnesty-Bericht mit dem Titel „Menschenrechtsverletzungen unter dem Ausnahmezustand“.

Die tunesischen Behörden hatten den Ausnahmezustand nach dem Anschlag auf einen Bus der Präsidentenwache im November 2015 in der Hauptstadt Tunis mit zwölf getöteten Gardisten verhängt. Er war Mitte Januar um einen weiteren Monat verlängert worden und gibt den Sicherheitskräfte weitreichende Befugnisse. Seit der Revolution in Tunesien im Frühling 2011 gab es in dem nordafrikanischen Land eine Reihe islamistischer Anschläge. Im März 2015 wurden bei einem Angriff auf das Bardo-Nationalmuseum in Tunis 21 ausländische Touristen getötet. Drei Monate später töteten bewaffnete Angreifer am Strand von Sousse 38 Menschen. Zu dem Angriff bekannte sich die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS).

„Die Behörden haben zweifellos die Pflicht, auf Sicherheitsrisiken zu reagieren und die Bevölkerung vor tödlichen Anschlägen zu schützen“, so zitiert die deutsche ARD die Nordafrika-Direktorin der Menschenrechtsorganisation, Heba Morayef. Der Kampf gegen den Terrorismus rechtfertige aber keine Foltermethoden.

Amnesty prangert im Bericht Folter an sowie willkürliche Verhaftungen, die zum Teil mitten in der Nacht und ohne Haftbefehl erfolgten, Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Verdächtigen und Repressionen gegen Angehörige. Die Sicherheitskräfte griffen bei der Terrorbekämpfung in „beunruhigendem Maß“ wieder auf „repressive Methoden gegen Verdächtige“ zurück. Das Folterverbot dürfe unter keinen Umständen außer Kraft gesetzt werden, schreibt Amnesty mit Blick auf den Ausnahmezustand. Amnesty listet in dem Bericht insbesondere 23 Fälle von Folter und Misshandlungen seit Januar 2015 auf, darunter eine mutmaßliche Vergewaltigung. Tausende Menschen seien festgenommen, gegen mindestens 5000 weitere Reiseverbote verhängt worden.

Zuletzt wurden die Forderungen nach schnelleren Rückführungen nach Tunesien wegen des Attentats auf dem Berliner Weihnachtsmarkt allerdings wieder lauter. Obwohl der Asylantrag des Attentäters Anis Amis abgelehnt worden war, konnte er nicht in seine Heimat abgeschoben werden. Der Bundestag billigte bereits im Mai 2016 ein Gesetz, das Tunesien neben Algerien und Marokko als sicheres Herkunftsland einstuft. Doch das Gesetz scheiterte bislang am Widerstand im Bundesrat. Im Vorfeld eines deutsch-tunesischen Gipfeltreffens trommeln die deutschen Medien gegen Tunis, wollen das Versagen deutscher Behörden im Fall Amri auf Tunesien schieben und damit Zugeständnisse erpressen: Tunesien soll Gaddafis Platz als Bollwerk der EU gegen Migranten aus Afrika einnehmen.