Protestaufruf gegen TTIP-Ausbeuter

Gerd R. Rueger DollarPyramid

Wenn EU und USA zusammen etwas ausbrüten, gilt es wachsam zu sein. Das transatlantische Abkommen TTIP soll offenbar die Ausbeutung der Arbeitenden verschärfen und die Freiheit der Konzerne auf Kosten von Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechten stärken. Die Verhandlungen wegen des NSA-Skandals auf Eis zu legen, scheiterte bislang. Jetzt regt sich scharfer Protest gegen TTIP.

Die geplante TTIP-Wirtschaftszone gefährdet grundlegende Arbeitsstandards, vernichtet Arbeitsplätze. Werner Rügemer erklärte, wie ein Nebenabkommen im nordamerikanischen NAFTA die Verletzung von Arbeitsrechten legalisiert:

Durch das „Freihandels“ abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA soll das Wachstum gefördert werden. Damit sollen auch hunderttausende Arbeitsplätze auf beiden Seiten des Atlantiks entstehen. Dabei steht jedoch das Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen, nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung des Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). Die Erfahrung zeigt aber: Freihandelsabkommen des gegenwärtig vom „westlichen“ Kapitalismus forcierten Musters vernichten bisherige Arbeitsplätze und schaffen eine geringere Zahl neuer, prekärer Jobs.

Das North Atlantic Free Trade Agreement (NAFTA) gilt seit 1994 zwischen den USA, Mexiko und Kanada. Es stellt im Unterschied zum vorherigen Freihandelsabkommen GATT den neoliberal geprägten Typ dar: Es geht weniger um Zollfragen, sondern um die Freiheit der Investoren. So enthält NAFTA erstmalig auch die private Schiedsgerichtsbarkeit. Die US-Regierungen seit William Clinton bis Barack Obama legten und legen seitdem für weitere Freihandelsabkommen (GATS, TRIPS u.a.) das NAFTA-Muster zugrunde, so auch jetzt für TTIP mit der EU und für das Trans-Pacific Partnership, TPP, mit 11 pazifischen Staaten.

Auch durch NAFTA sollten hunderttausende neue Arbeitsplätze in allen drei beteiligten Staaten entstehen. Aber ohne dass dies ausdrücklich als Ziel beschlossen wurde, wurden die Arbeitsverhältnisse dereguliert. Das wurde rechtlich durch ein Nebenabkommen abgesichert: North American Agreement on Labor Cooperation (NAALC).

In der NAALC-Präambel heißt es vielversprechend: Die drei Vertragspartner orientieren sich an den Arbeits- und Menschenrechten nach dem Standard der Internationalen Arbeits-Organisation ILO. Doch zu diesem Nebenabkommen gehört noch ein Anhang: Darin sind die ILO-Standards aufgelistet, die von den USA, Mexiko und Kanada ratifiziert bzw. nicht ratifiziert waren. Verbunden damit verpflichten sich die drei Staaten, den jeweiligen Rechtszustand in den anderen Staaten anzuerkennen.

Das kam und kommt einseitig den USA zugute. Sie haben die meisten und wichtigsten Arbeitsrechte nach den ILO-Standards nicht ratifiziert: Recht der Beschäftigten zur Gewerkschaftsbildung (Koalitionsfreiheit), Recht der Beschäftigten auf kollektive Interessenvertretung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, festgelegte Verfahren für die Festsetzung des Mindestlohns, Gesundheits- und Sicherheitsschutz am Arbeitsplatz, Recht auf bezahlten Urlaub, Mindeststandards für soziale Sicherheit, Mindestalter für die Arbeitsaufnahme und viele andere. Deswegen blieben praktisch alle Beschwerden wegen Verletzung von Arbeitsrechten ergebnislos.

Verbunden mit den neuen Freiheiten der Investoren sieht das Ergebnis nach zwei Jahrzehnten deshalb düster aus, jedenfalls aus Sicht der Lohnabhängigen. Nach einer Bilanz von Public Citizen’s Global Trade Watch (Washington) vom Januar 2014 verdreifachte sich der Handel. Aber gleichzeitig wurden in Mexiko und in den USA Arbeitsplätze vernichtet; in den USA sind dies etwa eine Million vorher meist besser bezahlter Industrie-Arbeitsplätze. Zum Beispiel: General Electric lagerte 4.900 Arbeitsplätze nach Mexiko und Kanada aus, Chrysler 7.700.

Mexiko wurde zur verlängerten Werkbank für ausländische Konzerne, vor allem aus den USA. Von NAFTA profitieren auch Konzerne aus Europa und Deutschland, die in den USA eine Niederlassung betreiben. Sie investierten wegen der niedrigen Löhne in die „maquiladoras“: Montage vor allem von Textilien und Elektrogeräten aus importierten Vorprodukten. Die hochsubventionierten Nahrungsmittel aus den USA und der EU führten zum Ruin der für Mexiko bis dahin prägenden klein- und mittelbäuerlichen Agrarwirtschaft. So wurden in der Landwirtschaft eine knappe Million mehr Arbeitsplätze vernichtet als in den maquiladoras geschaffen wurden. In Kanada entstanden durch die Auslagerung von Unternehmen der Autozuliefer-Industrie „maquiladoras“ auf höherem Niveau.

Die Investoren aus den USA und aus Europa brachten ihre niedrigen Arbeitsrechts-Standards mit, „ganz legal“. In den USA wie in Mexiko führte das über die unmittelbar betroffenen Arbeitsplätze hinaus zu einem Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen überhaupt. Löhne wurden auf ein noch niedrigeres Niveau als 1994 gedrückt. Die Einkommensunterschiede wurden verschärft. Die Armutsrate in Mexiko stieg von 45 Prozent (1993) auf 51 Prozent (2010), die illegale Einwanderung in die USA verdoppelte sich.‘ www.werner-ruegemer.de

Ein Aufruf zum Widerstand kommt von der Initiative gegen Arbeitsunrecht

Unter www.arbeitsunrecht.de/ttip kann der Aufruf „Arbeitsrechte verteidigen! TTIP stoppen!“ unterzeichnet werden.

Arbeitsrechte verteidigen!

Freihandelsabkommen zwischen USA und EU stoppen!

Die geplante Wirtschaftszone des TTIP*-Vertrages gefährdet grundlegende Arbeitsstandards.

Ein Aufruf zum Widerstand

Wenn es um Arbeitnehmerrechte geht, sind die USA ein denkbar schlechter, ja ein gefährlicher Verhandlungspartner. Auf der Basis der Menschenrechte hat die Internationale Arbeitsorganisation ILO** acht Kernnormen beschlossen.

Die USA haben die folgenden Normen NICHT ratifiziert:

1. Die Koalitionsfreiheit, also auch das Recht der Beschäftigten, sich frei zu organisieren, etwa in Gewerkschaften;

2. Recht auf kollektiv verhandelte Tarifverträge;

3. Abschaffung der Zwangs- und Pflichtarbeit allgemein, vor allem wegen des Einsatzes von

Häftlingen für private Unternehmen;

4. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit von Mann und Frau;

5. Mindestalter für den Eintritt in ein Arbeitsverhältnis;

6. Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt wegen Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung, nationaler und sozialer Herkunft.

Die USA haben lediglich die folgenden zwei ILONormen ratifiziert:

7. Abschaffung der Zwangsarbeit als Disziplinarmaßnahme,

8. Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, wobei nicht Kinderarbeit überhaupt verboten wird, sondern nur die Beschäftigung von Kindern als Soldaten, Prostituierte, im Drogenhandel und in der Pornografie.

Transatlantische Sonderzonen

In den USA haben inzwischen 25 von 50 Bundesstaaten so genannte „Right to work“-

Gesetze*** implementiert, die Gewerkschaftsrechte z.T. drastisch einschränken. Deutsche und europäische Unternehmen lagern seit den 1990er Jahren verstärkt Produktionsstätten in eben diese Right-to-Work-Staaten aus, um von Tarif- und Mitbestimmungsfreiheit zu profitieren.****

Die Staaten der EU haben zwar die meisten Normen der ILO ratifiziert, halten sich aber in

abnehmendem Maße daran. Bei den „Rettungsmaßnahmen“ der EU für Griechenland,

Spanien, Italien und Portugal setzt die EU zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds

(IWF) Menschenrechtsnormen außer Kraft, etwa wenn Tarifverträge aufgelöst, Lohnsenkungen verordnet und Streiks erschwert werden. Nach unserer Einschätzung sind es auf beiden Seiten des Atlantiks genau diese Staaten mit verschärften Arbeitsbedingungen und schwacher Verhandlungsposition der Arbeitnehmerschaft, die für Produktionsverlagerungen interessant sind.

Gute Arbeit statt irgendwelcher Jobs

Die Initiatoren und Fürsprecher des transatlantischen Abkommens versprechen uns vor

allem „Jobs“. Wir werden bei diesem Wort hellhörig. Gemeint sind zumeist ungesicherte

Tätigkeiten – gerne zu Niedriglohnbedingungen, oft in Teilzeit und befristet. Hinter den versprochenen Jobs dürfte lediglich eine weitere Umwandlung von ordentlichen Arbeitsstellen in solche Gelegenheitsarbeit stehen, wie sie in Deutschland seit 2003 durch die Hartz-Gesetze gefördert wird. Was wir dagegen für die Zukunft brauchen, sind faire Löhne für gute Arbeit in gesicherten und demokratischen Verhältnissen.

TTIP nicht mit uns Elementare Arbeitsrechte und gesicherte Arbeitsverhältnisse stehen in Europa wie den USA seit Jahren unter Druck. Dieser Trend würde sich durch das TTIP weiter verschärfen. In privaten Schiedsgerichten könnten multinationale Konzerne dann z.B. gegen einen gesetzlichen Mindestlohn klagen, weil er ihre Investition behindert.

Deshalb fordern wir den Stopp der Verhandlungen zur transatlantischen Freihandelszone!

Unter www.arbeitsunrecht.de/ttip kann der Aufruf „Arbeitsrechte verteidigen! TTIP stoppen!“ unterzeichnet werden.

Anmerkungen

* Transatlantic Trade and Investment Partnership (Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen)

** ILO, International Labour Organisation, Unterorganisation der UNO

*** „Right to work“ bedeutet nicht etwa „Recht auf Arbeit“, sondern das Recht des Individuums, unbehelligt von Tarifverträgen, Gewerkschaften oder z.B. Streikaufrufen zur Arbeit zu gehen. Solche Gesetze gelten momentan in folgenden USBundesstaaten:

Alabama, Arizona, Arkansas, Florida, Georgia, Idaho, Indiana. Iowa, Kansas, Louisiana, Michigan, Mississippi, Nebraska, New Jersey, Nevada, North Carolina, North Dakota, Oklahoma, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Texas, Utah, Virginia, Wyoming.

**** Folgende deutsche Unternehmen verlagerten Produktionskapazitäten in Right-to-Work-Staaten:

BASF (Vidalia, Louisiana), BMW (Spartanburg, South Carolina), Evonik (Mobile, Alabama), Fresenius Medical Care (Ogden, Utha), Mercedes-Benz (Vance, Alabama + Cleveland, North Carolina), Stihl (Virginia Beach, Virginia), Thyssen-Krupp (Mount Vernon, Alabama), Wacker (Charleston, Tennessee). Einzig von VW (Chattanooga, Tennessee) sind ernsthafte Versuche publik geworden, eine demokratische Mitbestimmung samt Gewerkschaften im Betrieb zu zulassen. Mercedes-Benz und Thyssen-Krupp zerschlugen dagegen gewerkschaftliche Organisierungsversuche mit Hilfe professioneller Union Buster.

Unter www.arbeitsunrecht.de/ttip kann der Aufruf „Arbeitsrechte verteidigen! TTIP stoppen!“ unterzeichnet werden.

Als Erstunterzeichnerinnen des Aufrufs werden genannt:

Tom Adler (ehem. Betriebsratsmitglied Daimler-Benz, Untertürkheim), Ass.-Prof. Dario Azzellini (Sozialwissenschaftler, Uni Linz), Mira Ball (Gewerkschschaftssekretärin, ver.di), Martin Bechert (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Daniel Behruzi (Journalist + Soziologe), Stefan Bell (Rechtsanwalt Kanzlei Bell & Windirsch), Ralf Berger (Geograph, Allerweltshaus Köln), Wolfgang Bittner (Schriftsteller), Udo Blum (Gewerkschafter, IG Metall), Manfred Bobke-von Camen (Rechtsanwalt, Kanzlei Schwegler), Prof. Christoph Butterwegge (Sozialwissenschaftler, Uni Köln), Semra Celik (Gewerkschafterin, ver.di), Peter Conradi (SPD MdB 1972-1998), Prof. Wolfgang Däubler (Rechtswissenschaftler, em. Prof. Uni Bremen), Hans Decruppe (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Decruppe & Kollegen), Prof. Frank Deppe (Wissenschaftler, Uni Marburg), Brigitte Evers-Schahmirzadi (Sachbearbeiterin, ver.di-Mitglied), Prof. Andreas Fisahn (Rechtswissenschaftler, Uni Bielefeld), Rolf Geffken (Anwalt für Arbeitsrecht), Prof. Peter Grottian (Hochschullehrer für Politikwissenschaft, FU Berlin), Prof. Peter Herrmann (EURISPES Rom, wiss. Beirat von attac), Jürgen Hinzer (Gewerkschafter, NGG), Prof. Joachim Hirsch (em. Prof. Uni Frankfurt, ver.di-Mitglied), Matthias Hördt (Betriebsratsmitglied, Institut für Deutsche Sprache), Kirsten Huckenbeck (Dozentin FH Frankfurt a. M., Redaktion express), Martin Huhn (Industrie- und Sozialpfarrer i.R., Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt), Hermino Katzenstein (Personalratsvorsitzender Universität Heidelberg), Paula Keller (Lehrerin), Martin Kempe (Publizist, ehem. Chefredakteur ver.di PUBLIK), Franz Kersjes (ehem. Gewerkschaftssekretär, ver.di NRW, Herausgeber http://www.weltderarbeit.de), Alexander Kessler (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht), Anton Kobel (Gewerkschaftssekretär, Redaktion express), Jens J. Korff (Autor), Ralf Krämer (Gewerkschaftssekretär, ver.di), Hans Kroha (Landesfachbereichsleiter, ver.di Rheinland-Pfalz), Ralf Kronig (Betriebsratsmitglied, SAP), Wolfgang Lieb (Publizist, http://www.nachdenkseiten.de), Tim Lubecki (Gewerkschaftssekretär, NGG), Prof. Thomas Münch (Sozialwissenschaftler, FH Düsseldorf), Peter Nowak (Journalist), Prof. Norman Paech (Verfassungs- und Völkerrechtler, Uni Hamburg), Jeffrey Raffo (Organizer, ver.di NRW), Jessica Reisner (aktion./.arbeitsunrecht), Prof. Jörg Reitzig (Sozialökonom, Hochschule Ludwigshafen am Rhein), Werner Rügemer (Publizist + Lehrbeauftragter, aktion./.arbeitsunrecht), Erasmus Schöfer (Schriftsteller), Renate Schoof (Schriftstellerin), Patrick Schreiner (Gewerkschaftssekretär), Joachim Schubert Betriebsratsmitglied, ALSTOM Power), Andreas Siekmann (Künstler), Prof. Helga Spindler (Sozial- und Arbeitsrechtlerin, Uni Duisburg-Essen), Klaus-Peter Spohn-Logé (Sozialsekretär, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt), Gudrun Trautwein-Kalms (Sozialwissenschaftlerin, ehem. Redakteurin der WSIMitteilungen), Wolfgang Trittin (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht), Eva Völpel (Journalistin, taz), Prof. Peter Wedde (Hochschullehrer für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft, FH Frankfurt a.M.), Daniel Weidmann (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Elmar Wigand (Autor + Online-Redakteur, aktion./.arbeitsunrecht), Winfried Wolf (Chefredakteur, lunapark21), Mag Wompel (Industriesoziologin + Redakteurin, http://www.labournet.de)

Unter www.arbeitsunrecht.de/ttip kann der Aufruf „Arbeitsrechte verteidigen! TTIP stoppen!“ unterzeichnet werden.

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