Google: BGH-Urteil im Scientology-Betrug-Fall

Nora Drenalin 14.Mai 2013

Karlsruhe.  Der BGH verurteilte Google dazu, die Autocomplete-Wortkombination „Scientology/Betrug“ vom Namen eines Klägers zu entfernen. Die Ausrede, dies sei eben Ergebnis der automatischen Suchmaschinen-Vervollständigung und somit Schuld aller Google-Nutzer, ließen die Richter nicht gelten.

Generell werden Suchmaschinen künftig alle Vorschläge meiden müssen, die Persönlichkeitsrechte verletzen (Beleidigung, üble Nachrede). Der Kläger war ein Unternehmer aus Speyer, der seine Rechte durch die beleidigenden Google-Vorschläge verletzt sah.

BGH entschied: Google-Autocomplete verletzte Persönlichkeitsrechte

 Google muss laut Urteil künftig  bestimmte Wortkombinationen unterdrücken, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte Betroffener verletzt werden -aber erst auf Aufforderung durch die Betroffenen. Eine generelle Zensur bzw. Filterung der Suchfunktion nach „bösen“ Worten wird dafür wohl nicht nötig werden (Az: VI ZR 269/12).

Eine ähnliche Klage der Ex-Präsidenten-Ex-Gattin Bettina Wulff ist vor dem Landgericht Hamburg anhängig. Bei Eingabe des Namens „Bettina Wulff“ machte  Google Ergänzungsvorschläge wie „Rotlicht“ oder „Escort“ (Escortservice wird mit Prostitution in Zusammenhang gebracht). Wegen des vergleichbaren Sachverhalts  hatte das Landgericht Hamburg die Klage  ausgesetzt, um vorerst die Klage vor dem BGH abzuwarten.

Bei der Eingabe von Suchbegriffen werden von Google automatische Ergänzungen vorgeschlagen („Autocomplete“). Dabei wählt die Google-Software nach eigenen Angaben Stichwortverbindungen aus, die bislang von anderen Google-Usern häufig eingegeben wurden. Ihre genauen Algoritmen behält der US-Internetgigant jedoch als Betriebsgeheimnis für sich.

Kosmetik-Fitness-Vertrieb und Scientology?

Im jetzt vom BGH entschiedenen Fall hatte die PM-International AG geklagt, ein Unternehmen, das sich auf den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetik für „Gesundheit, Schönheit und Wohlbefinden“ spezialisiert hat. Unternehmer Rolf Sorg hatte 2010 entsetzt bemerkt, dass bei Eingabe seines Namens in die Suchmaske von Google die Stichworte „Betrug/Scientology“ als Ergänzung vorgeschlagen wurden. Sorg klagte durch alle Instanzen auf Unterlassung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegen den Multinationalen Internetkonzern. Bislang hatte die deutsche Justiz sich nicht sehr kritisch gegen Google gezeigt: Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Köln hatten die Klage zunächst abgewiesen. Der BGH hob diese Urteile nun aber auf und gab dem Unternehmer Recht. Google muss seine arrogante Haltung jetzt überdenken und künftig mehr Rücksicht walten lassen.

Rolf Sorg war durch kritische Anmerkungen zur Scientology-Organisation in das Google-Raster geraten, bei denen er sich von Scientologen abgrenzen wollte. Er vermutete gegenüber der Website SunZu Art of Business, dass sein Vertrieb von böswilligen Konkurrenten mit Scientology in Verbindung gebracht wurde, um seine Geschäfte zu schädigen:

Frage: 
Sie sprechen das Thema Toleranz an. Schließt diese auch Toleranz gegenüber Mitgliedern der Scientology-Organisation ein?
Antwort (Rolf Sorg): 
Nein, denn hierbei handelt es sich keinesfalls um eine religiöse Einstellung, sondern aus meiner Sicht ist die Scientology-Organisation eine Sekte. Und Sekten haben im Direktvertrieb nichts verloren, schon gar nicht wenn sie versuchen dieses wertvolle Geschäftsmodell für ihre Zwecke zu missbrauchen, das ist dann ganz klar ein unethischer Betrug. Aus meiner Sicht also ein ganz klares „nein“. Bedauerlich finde ich auch, dass bereits versucht wurde erfolgreichen Unternehmen zu unterstellen, sie würden Scientology unterstützen, nachdem Mitbewerber auf „normalem Wege“ nicht gegen diese Unternehmen bestehen konnten.

14 Gedanken zu “Google: BGH-Urteil im Scientology-Betrug-Fall

    • Ach, hau ab! Die „Freiheit“ die da beschränkt wird ist doch die von Google, dem Billionen-Konzern, das Netz zu verarschen wie er will. Oder kannst du kontrollieren, ob die wirklich nur ihre Heiligen Algoritmen laufen lassen oder einfach mal ein paar Leuten was anhängen wollen. Präsi-Gattin im Rotlicht? Nun gut, aber dieser Fit-Beauty-Fritze hatte doch wohl gar nichts mit Scientology im Sinn, außer sich von denen abzugrenzen, weil seine Konkurrenz ihm was anhängen wollte. Das hat mit „Meinungs- und Suchfreiheit“ nichts zu tun.

    • Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum US-Konzern Google kratzt nur an der Oberfläche der Problematik

      In dieser Thematik wäre es interessant gewesen die Ursachen der Scientology-Hysterie in Deutschland zu untersuchen, bei der sicherlich „Sektenexperten“ und Medien eine nicht unbedeutende Rolle gespielt haben.

      Siehe auch mein Beitrag zur Warsteiner Brauerei: http://wp.me/p2Cfx3-rd

  1. wenn ‚moslems‘ eingegeben , wird auch ‚moslems raus‘ angeboten!
    ‚Armenier Genozid‘ – ‚armenier genozid türkei‘
    Muss dann auch zensiert werden! – Beleidigung!
    Von China gelernt !! Zensur ist in, auch Selbstzenzur ist in.
    Von China lernen – heisst ‚Kontrollierte Demokratie‘ lernen.
    Anm. d.Red. Gutes Argument. Haben „beleidigungsfähige Gruppen“ auch ein Persönlichkeitsrecht? Arbeitsplätze von Juristen mal wieder gesichert (Bei Nazi/Nazis kommt von Google dagegen kein „raus“ dazu, aber dafür „Nazi-Witze“… http://naziwitze.de.tl/Naziwitze-zum-Totlachen-ar-.htm)

  2. da kann man ja jetzt endlich die kombination CO2 und lüge unterbinden oder 9/11 inside job… hurra
    Anm.d.Red. Wohl kaum. Persönlichkeitsrechte setzen eine Person voraus (ob dabei, wie in USA, Konzerne als Rechtsperson auch solche Rechte geltend machen können?).

  3. Allein die Tatsache, dass der Begriff „Scientology“ als negativ oder schädlich angesehen wird, zeigt, dass wir hier in Deutschland noch weit von tatsächlich freier Meinungsbildung und Religionsfreiheit entfernt sind …
    Scientology ist in vielen Ländern der Welt als Religion anerkannt und in keinem Land der Welt verboten. Zeitgleich wird die Scientology Kirche regelmäßig für ihr globales soziales Engagement gelobt und ausgezeichnet. Und das sagt eigentlich alles!
    Informiert Euch selbstständig und objektiv.
    Anm.d.Red.: Danke für den Tipp. Haben wir. Gelobt wird Scientology oft -aber oft von ihren eigenen Tarnorganisationen und undercover operierenden Mitgliedern. Dass die sog. Scientology-Kirche (eigentlich auch ein Schimpfwort, welches die sich aber freiwillig anhängen, weil viele sowas gut finden) in vielen Ländern, auch in Deutschland, trotz aller ans Licht kommenden Skandale immer noch erlaubt ist, ist der beste Beweis für eine vielleicht sogar überzogene Religionsfreiheit. Negativ besetzt sind übrigens auch Begriffe aus der Christenheit (Kreuzzug, Inquisition, Jesuiten, Papst, Hexenverbrennung), vom Islam in dt. Medien ganz zu schweigen. Wer lieber an eine wirre SF-Story von Thetanen usw. glauben will als an Papst, Wunder, jungfräuliche Empfängnis, Allah, das Nirwana oder was immer, der soll das tun. Aber mit Sekten- oder Glaubens-Kritikern und -Aussteigern soll human umgegangen werden (ob nun Scientologe oder fehlgeleiteter Steinzeit-Moslem).

    • Bezüglich dem humanen Umgang mit Kritikern kann ich Ihnen voll und ganz zustimmen. Zum Glück gibt es Beweise und Geständnisse, dass Reporter lediglich ERFUNDEN haben, von der Scientology Kirche verfolgt etc. worden zu sein, um ihrer Story weitere Würze zu verleihen!
      Scientologen verfolgen keine Kritiker, was soll das auch bringen? Aber ich bin mir sicher, dass viele Kritiker es gerne hätten, wenn sie verfolgt werden würden, um weitere Munition zu haben …
      Ansonsten sehe ich die Situation im Allgemeinen etwas anders: dass Scientology nicht verboten ist, liegt allein daran, dass sich zwar die allgemeinheit von den Geschichten der Massenmedien blenden lassen, Richter jedoch noch immer BEWEISE fordern und die gibt es gegen Scientology nicht. Der VS, der sich mal an die eigene Nase fassen sollte, sucht seit JAHRZEHNTEN und beobachtet allein auf VERDACHT hin, was an sich schon verfassungswidrig ist!

      • Das muss eine andere verfassung sein… leider.
        Aber klar bringt es Scientology was, ihre Kritiker zu verfolgen -Abschreckung für potentielle Aussteiger und Whistleblower.

      • Ach ja:
        „Zum Glück gibt es Beweise und Geständnisse, dass Reporter lediglich ERFUNDEN haben, von der Scientology Kirche verfolgt etc. worden zu sein, um ihrer Story weitere Würze zu verleihen!“
        Wenn es solche Beweise wirklich gäbe, würde da oben sicher wenigstens ein Link auf Quellen stehen… so bleibt es beim PR-Blabla von Scientologen… ist eben mehr ne Firma als ne Sekte.

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