USA: Asyl-Sabotage verletzt Snowdens Menschenrechte

Gerd R. Rueger 09.07.2013 Snowden

Amnesty International: Machenschaften der US-Behörden,  Edward Snowden die Suche nach Asyl zu sabotieren, sind eine grobe Verletzung seiner Menschenrechte. Snowden soll jetzt in Venezuela Asyl suchen, Caracas signalisiert Offenheit. Merkel sahnt derweil Aufmerksamkeit für den PRISM-Leak ab, geriert sich als große Datenschützerin. Ihre Asyl-Verweigerung für Snowden beweist jedoch die große Heuchelei in Berlin, bei der auch die FDP sich nicht mit Ruhm für Freiheitsrechte bekleckert.

„Wir kritisieren, dass die USA Druck auf andere Regierungen ausüben, um Snowden daran zu hindern, Asyl zu finden,“ sagte Michael Bochenek, Leiter der Abteilung Recht und Politik im internationalen Sekretariat von Amnesty International. „Es ist sein unanfechtbarer menschenrechtlicher Anspruch, Asyl zu beantragen. Er darf nicht daran gehindert werden.“ Wieder einmal erweist sich die Doppelmoral westlicher Machthaber und auch unserer Mainstream-Medien, die dies nicht wirklich hinterfragen. Merkel gibt derzeit die große Datenschützerin gegenüber Obama, setzt sich aber nicht wirklich für den Mann ein, der PRISM überhaupt erst ans Licht brachte: Pure Heuchelei?

Merkel/Westerwelle als Menschenrechtsverletzer?

Amnesty International befürchtet, Whistleblower Edward Snowden wäre in US-Haft unmenschlicher Behandlung ausgesetzt, sollte er ausgeliefert werden. Das Beispiel Bradley Manning ist dabei eine grausame Warnung. Von Washington offensichtlich zur Abschreckung für weitere Whistleblower gedacht, könnte die monatelange Folterhaft für den Wikileaks-Informanten Manning jetzt zum Trumpf für Snowdens Asylsuche werden.
„Kein Staat darf eine Person an ein Land ausliefern, in dem sie einem erheblichen Risiko ausgesetzt ist, unmenschlich behandelt zu werden,“ so Bochenek. „Wir haben Kenntnis von anderen Fällen, in denen Personen für ähnliche Taten unter Bedingungen festgehalten wurden, die nicht nur von Amnesty International sondern auch von UN-MitarbeiterInnen als grausam, unmenschlich und entwürdigend sowie als Verletzungen des internationalen Rechts angesehen wurden.“

Auch die schwarzgelbe Bundesregierung Merkel/Westerwelle muss sich fragen lassen, ob ihre pauschale Verweigerung von Asyl nicht eine Verletzung der Menschenrechte Snowdens darstellt. Der platte Verweis diverser Bundesminister auf die Gepflogenheit, erst Asylanträge zu bearbeiten, wenn der Asylsuchende deutschen Boden betreten hat, ist läppisch. Dazu gibt es keine juristische Verpflichtung, mithin liegt es im Ermessen Berlins, meint Amnesty: Die Notwendigkeit, sich im Asyl-Land zu befinden sei eine Konvention, die ignoriert werden kann, wenn ein Land dies für angemessen hält: „Es ist wahr, dass viele Staaten dies als Regel in ihren eigenen nationalen Vorschriften haben, aber es ist nicht vom internationalen Recht vorgeschrieben,“ erklärte der AI-Menschenrechtsexperte Bochenek. Gerade die FDP, die sich gern als Vorkämpferin für Freiheitrechte darstellt, enttarnt sich hier mit Heuchelei im Fall Snowden. Sie könnte sein Asyl in der schwarzgelben Koalition durchsetzen, wie sie auch die fetten Steuergeschenke an ihre Parteispender-Klientel Möwenpick & Co durchdrückte. Von Snowden zu verlangen, auf gut Glück nach Deutschland einzureisen, ist angesichts der US-Macht unzumutbar. Trotzdem mühen sich CDU und FDP aus ihrer unglaubhaften Empörung über die PRISM-Ausspionierung durch die USA beim Wähler Honig zu saugen.

USA: Vorverurteilung von Snowden

Amnesty meint, ranghohe US-Beamte hätten Edward Snowden bereits aac53-yes-we-scan-round-200vorverurteilt, ihn als schuldig bezeichnet sowie als Verräter deklariert. Sie wecken damit Zweifel daran, dass Snowden im Falle einer Verhaftung ein faires Gerichtsverfahren zuteil würde. Die Entscheidung der US-Behörden, Snowden unter Bezugnahme auf den „Espionage Act“ (Spionagegesetz) anzuklagen, nimmt ihm zudem die Möglichkeit, sich im Prozess damit zu verteidigen, dass er im öffentlichen Interesse gehandelt hat. Auch aus diesem Grund darf Snwoden nicht an die USA ausgeliefert werden, so AI.

„Es scheint, dass die US-Behörden Edward Snowden vor allem dafür belangen, dass er Menschenrechtsverletzungen offenlegt“, so Bochenek. „Niemand darf dafür angeklagt werden, dass er Menschenrechtsverletzungen veröffentlicht. Enthüllungen dieser Art sind durch die Rechte auf Information und freie Meinungsäußerung geschützt.“ Neben der Anklageerhebung haben die US-Behörden auch Edward Snowdens Reisepass für ungültig erklärt. Dies verletzt aus Sicht von Amnesty International sein Recht auf Freizügigkeit und das Recht, in einem anderen Land Asyl zu beantragen.

„Snowden ist ein Whistleblower. Er hat Informationen veröffentlicht, die in größtem Interesse der Öffentlichkeit in den USA und weltweit sind. Und anstatt auf die enthüllten Vorgänge einzugehen, setzt die US-Regierung einzig alles daran, Edward Snowden zu ergreifen. „Eine erzwungene Auslieferung an die USA würde Snowden einem großen Risiko aussetzen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden, und muss daher unterbleiben“, folgert Michael Bochenek abschließend.

Aktionen wie die Drangsalierung des bolivianischen Präsidenten Evo Morales aufgrund der Befürchtung, Snowden sei an Bord, oder den Versuch von US-Vizepräsident Joe Biden, Ecuador telefonisch zur Ablehnung von Snowdens Asyl-Gesuch zu bewegen, haben aus Sicht von AI ebenfalls juristisch eine erhebliche Bedeutung: „Sich in das Recht, Asyl zu suchen, einzumischen, ist nach internationalem Recht ein ernstes Problem. Es ist ein weiterer Beweis, dass er (also Snowden) begründete Angst vor Verfolgung empfindet. Dies wird für jeden Staat beim Prüfen eines Antrags relevant sein. Internationales Recht sagt, dass jemand, der Verfolgung fürchtet, nicht in dieses Land zurückgeschickt werden soll.“

Die Auslieferungsabkommen vieler Länder beinhalten Klauseln, Personen nicht aufgrund politisch motivierter Anträge auszuliefern. Sollte ein Auslieferungsantrag der USA als politisch motiviert eingestuft werden, würden diese Länder Snowden nicht ausliefern dürfen.

USA: Undiplomatisches Säbelrasseln

AI-Experte Bochenek meinte außerdem, die USA seien sehr undiplomatisch vorgegangen: Durch ihr grobes Säbelrasseln hätten sie die öffentliche Meinung besonders in Lateinamerika zugunsten Snowdens beeinflusst. Bochenek widersprach auch der Behauptung,  die Platzierung von Snowden auf Interpols „Red Flag“-Liste bedeute, dass ein Land ihn den USA aushändigen müsse. Diese Prozedur werde lediglich angeraten und könne nach eigenem Ermessen ignoriert werden.

Drohungen und Missbrauch ökonomischer Macht bestimmen die Politik der USA: Politisch könnte ein Asyl für Snowden daher für das betreffende Land erhebliche Folgen haben. Die Ölnation Venezuela wäre aus diesem Grund eine plausiblere Wahl für Snowden als die wirtschaftlich schwächeren Länder Bolivien oder Ecuador, weshalb ich hier bei Jasminrevolution schon von Anfang an auf Caracas als Zielort tippte.

3 Gedanken zu “USA: Asyl-Sabotage verletzt Snowdens Menschenrechte

  1. Egal wohin – Snowden wird über kurz oder lang einem „Unfall“ zum Opfer fallen. Die ganze Welt wird natürlich wissen, was da passiert ist. Zumindest die „relevante“ Welt, also die Zielgruppe der Aktion. Die Tagesschau-Gucker und ihre globalen Pendants hingegen werden unisono etwas von „Verwörungstheorie“ stammeln und das für die ureigene Idee ihres aufgeklärten, wachen Verstandes halten. Und zwar mit Nachdruck.

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